Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1) Der Ausschuss nimmt das Grobkonzept zur Kenntnis.
2) Nach Vorliegen der bauordnungsrechtlichen und sonstigen durch den Verein zu erarbeitenden Voraussetzungen wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechenden vertraglichen Regelungen mit dem Parkhaus e.V. zu verhandeln.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die förderrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und die Maßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ bei der Regierung der Oberpfalz anzumelden, sofern die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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