Sachverhalt:
Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2014 wurde der Integrationsbeirat eingerichtet; gleichzeitig wurden der Ausländer- und Aussiedlerbeirat aufgelöst. Die Tätigkeit im Integrationsbeirat ist ehrenamtlich und wird entschädigt (§ 11 der Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat). Die vorgeschlagene Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997 (in der zuletzt aktuellen Fassung) beinhaltet die notwendigen Neuregelungen. Darüber hinaus sind redaktionelle Änderungen berücksichtigt.
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12.06.1997 (in der aktuell gültigen Fassung) laut beigefügtem Entwurf vom 06.11.2014, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Anlage - Entwurf der Änderungssatzung
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