Vorlage - VO/14/10464/66  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2015
Altstadtsanierung-
Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
09.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
11.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
18.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Altstadtsanierung findet in Regensburg seit den späten 50er Jahren statt. Der überwiegend desolate Zustand der Bausubstanz und die zum Teil unzumutbaren Wohnverhältnisse im historischen Stadtzentrum der Nachkriegszeit  waren der Anlass für die Verantwortlichen, nach Problemlösungen zu suchen, die abseits von den herkömmlichen  Ideen der damaligen Zeit - mit überwiegender Orientierung am Modell der „autogerechten Stadt“ - den Wert der vorhandenen Bauten und bestehenden städtebaulichen Strukturen erkannten, zunehmend respektierten und in ihre Planungen integrierten.

Die Initialzündung für eine jahrzehntelange erfolgreiche Sanierungstätigkeit im Altstadtgebiet war erfolgt. Regensburg gilt damit zu Recht als Pionierin auf dem Gebiet der Instandsetzung und des Erhalts historischer Innenstädte in Deutschland.

 

Zur Erreichung der Sanierungsziele bedient sich die Stadt seit mehr als 40 Jahren des Instruments der Städtebauförderung. Mit dem Einsatz von Fördergeldern des Bundes und des Landes wurden und werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Denkmalpflegegesetze öffentliche und private Bauten saniert sowie Straßen und Plätze neugestaltet. Die große Anstoßwirkung  der klassischen Städtebauförderung für vielgestaltiges privates Engagement in den Sanierungsgebieten ist inzwischen unbestritten.

 

Auch in den kommenden vier Jahren sind wieder zahlreiche städtebauliche Maßnahmen in der Regensburger Altstadt geplant oder bereits in der Ausführungsphase, die mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden sollen.

Diese Projekte und deren voraussichtlicher Förderbedarf werden aufgrund der Städtebauförderrichtlinien einmal jährlich der Regierung der Oberpfalz mitgeteilt.

 

Die als Anlage beigefügte Bedarfsmitteilung enthält für die Jahre 2015 bis 2018 die voraussichtlich förderfähigen Kosten im Bereich der Altstadtsanierung in Regensburg. Aufgeführt sind Kosten für vorbereitende Untersuchungen, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und Gutachten  sowie für Ordnungs- und Baumaßnahmen städtischer und privater Bauherren.

 

Mit der Instandsetzung der Steinernen Brücke sowie dem Umbau des ehemaligen Präsidialpalais am Bismarckplatz  zum „Haus der Musik“ werden  zwei der bedeutendsten Baumaßnahmen in der Regensburger Altstadt durch die Städtebauförderung unterstützt. Die Fertigstellung des Hauses der Musik erfolgt im Frühjahr 2015.

 

Die flächenmäßig umfangreichste förderfähige Maßnahme liegt im Bereich des Sanierungsgebiets Ostengasse Nord und steht im Zusammenhang mit dem Neubau des Museums der Bayerischen Geschichte am Donaumarkt. Nach dem Abschluss der vorbereitenden Arbeiten für den Museumsneubau (archäologische Grabungen und Verlegung des Hauptsammelkanals Süd) ist ab 2015 die Durchführung der Freiflächengestaltung im Bereich des Donaumarkts einschließlich der Donauuferzone sowie der an den Donaumarkt angrenzenden Straßen Trunzergasse, Klostermeyergasse und Gichtlgasse vorgesehen. Auch der Siegerentwurf des Wettbewerbs „Kunst am Donaumarkt “  soll in den folgenden Jahren verwirklicht werden. Da sich der Planungsbereich der Maßnahme „Neugestaltung Donaumarkt“ aufgrund der funktionalen Zusammenhänge zwischen  Museumsneubau und den umliegenden Straßen und Plätzen auch auf die öffentlichen Flächen zwischen dem Schwanenplatz und St.-Georgen-Platz erstreckt, soll auch die städtebauliche Umgestaltung und verkehrliche Neuordnung dieses Gebiets bis 2018 erfolgen.

 

In die Bedarfsmitteilung aufgenommen sind auch Umbaumaßnahmen weiterer städtischer Straßen und Ptze: Während die Bauarbeiten in der Wollwirkergasse im Jahr 2015 abgeschlossen werden können, befinden sich die Umgestaltungen der Obermünsterstraße mit Obermünsterplatz, des Arnulfsplatzes mit Neuhausstraße sowie der Fußngerbereiche zwischen Maximilianstraße und Neupfarrplatz in der Planungsphase.

 

Eine komplexe städtebauliche Maßnahme stellt die grundlegende Neuordnung und Neugestaltung des südlichen Altstadtentrées dar.

Der bereits in Vorbereitung befindliche Ideen- und Realisierungswettbewerb für den Bereich zwischen Ernst-Reuter-Platz und Hauptbahnhof soll im Jahr 2015 durchgeführt werden.  

 

Weitere Details zu den einzelnen städtebaulichen Maßnahmen können den als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung 2015 entnommen werden.

 

Das mit den Fachämtern abgestimmte Gesamtvolumen der Programmanmeldung 2015 beläuft sich auf 11.885.000,-- €.

 

 

2. Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten  i. H. v. 11.885.000.- € betragen insgesamt 60 % (7.131.000.- €). Der verbleibende Anteil von 40% i. H .v. 4.754.000.- € ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2015 bis 2018 umfassen folgende Beträge: 

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2015

und Folgejahre

        Nachrichtlich Jahresvolumina der      

      Anmeldung für 2014 und Folgejahre

Jahr

Beträge in €

Jahr

Beträge in €

 

 

2014

6.681.000.-

2015

11.885.000.-

2015

8.365.000.-

2016

8.830.000.-

2016

7.990.000.-

2017

               8.930.000.- 

2017

6.840.000.-

2018

4.490.000.-

 

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2018 (UA 3331/00,  UA 6152/01, UA 6406/00, UA 6408/03/06/11/13, UA 6417/02/03/04, UA 6440/00, UA 7017/04, UA 7920/01 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2014 (u.a. HHSt. 0.6152.5310/5439/6316/6321/6360/6551) vorgesehen.

 


Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt/ der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:

 

Die Bedarfsmitteilung 2015 (einschließlich der Fortschreibung) für die Städtebauförderung (Förderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) mit einem Gesamtvolumen von 11.885.000.- € ist der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

 

 


Anlagen:

Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung

Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kopie von Bedarfsmitteilung Städtebauförd 2015 gesamt (23 KB)    
Anlage 2 2 Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung 2015 (468 KB)