Vorlage - VO/14/10465/65  

 
 
Betreff: Ausbau der Ziegetsdorfer Straße
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
09.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
18.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Ausgangslage:

 

Straßenbeschreibung:

 

Die Ziegetsdorfer Straße beginnt an der Anschlussstelle der BAB A 93 Regensburg-Königswiesen und endet an der Augsburger Straße (Kreisstraße RS 4). Sie hat somit eine Verbindungsfunktion im städtischen Verkehrsnetz und zwischen den Stadtteilen Dechbetten, Königswiesen und Ziegetsdorf. Der Ausbaubereich erstreckt sich auf einer Länge von knapp 750 m überwiegend zwischen der Autobahnunterführung und der Einmündung Dürerstraße.

 

 

Verkehrsverhältnisse:

 

Die Ziegetsdorfer Straße ist eine der wenigen Möglichkeiten, die BAB A 93 zu queren; sie hat daher neben dem Pkw-Verkehr insbesondere für den Radverkehr eine hohe Bedeutung. 

Es gibt jedoch aus Fahrtrichtung Ziegetsdorf kommend ab der Autobahnunterführung keine Radverkehrsanlagen mehr. Ursprünglich sogar ohne Gehwege hergestellt, wurde an die Ziegetsdorfer Straße provisorisch ein asphaltierter Seitenstreifen angefügt, der lediglich mittels Holzpfosten von der Fahrbahn abgrenzt wurde.

Im Ausbaubereich entlang der städtischen Baumschule und den Grünflächen gilt wegen des Außerortscharakters eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In den angrenzenden Wohngebieten Dechbetten und Ziegetsdorf gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Die derzeitige Straßengestaltung weist in den Übergangsbereichen jedoch nicht auf den Wechsel der Streckencharakteristik hin.

 

Straßenzustand:

 

Die Ziegetsdorfer Straße wurde in der heutigen Form etwa um das Jahr 1970 im Zuge des Baus der BAB A 93 hergestellt. Der Straßenaufbau ist mit lediglich im Mittel 11 cm Asphalt nicht ausreichend tragfähig. Die Folgen dieses unzureichenden Aufbaus sind Verdrückungen, flächenhafte Risse und Ausbrüche. Reparaturarbeiten im Rahmen der Straßenunterhaltung sind nicht mehr ausreichend und wirtschaftlich.

 


Maßnahmenbeschreibung:

 

Straßengestaltung

 

Anlage, Blatt Nr. 1 und 5:

Es wird auf der Ostseite der Ziegetsdorfer Straße ein durchgängiger rund 2 m breiter Gehweg angelegt, der durch Hochbord von der Fahrbahn baulich getrennt ist.

Es wird wegen des steilen Anstieges von rund 5 % auf der Westseite bergauf ein rund 1,85 m breiter bituminöser Schutzstreifen für Radfahrer gebaut.

Die Ziegetsdorfer Straße selbst erhält eine 5,75 m breite bituminöse Fahrbahn, wobei bergabführend ein rund 1,25 m breiter Schutzsteifen für Radfahrer abmarkiert werden kann, der im Bedarfsfall z.B. von Lieferfahrzeugen beim Begegnungsfall unter Rücksichtnahme auf die Radfahrer befahren werden darf.

 

Anlage, Blatt Nr. 2:

Die neue Radwegeführung auf der Ziegetsdorfer Straße muss an einer sinnvollen und verständlichen Stelle beginnen bzw. enden. Dies ist erst am Knotenpunkt mit der Dürer Straße der Fall. Dieser Knotenpunkt wird zu einem kleinen Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von gut 25 m und einer begrünten Kreisinsel mit einem Durchmesser von 9 m umgestaltet; die Fahrgeschwindigkeiten lassen sich dadurch reduzieren, die Vorfahrtsregeln werden vereinfacht und der Wechsel der Streckencharakteristik zum anschließenden Wohngebiet wird auch baulich kenntlich gemacht. Kreisverkehre haben sich in Deutschland als besonders verkehrssicher bewährt.

Die vorhandenen Bushaltestellen „rerstraße“ der Linien 4 und 10 werden barrierefrei umgebaut (Buskaps anstelle von Busbuchten), und so gelegt, dass diese insbesondere aus dem Wohngebiet kurzwegig und sicher erreicht werden können. Eine baumbestandene Grüninsel zwischen den Haltestellen teilt die Fahrbahn in zwei Hälften und vermittelt den Eindruck einer Ortseingangssituation mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsniveau, erhöhtem Fußnger- und Radverkehr und verstärkter Aufenthaltsfunktion. Die Linienbusse können und dürfen beim Ein- und Aussteigen nicht überholt werden; durch die versetzte Anordnung der Haltestellen steht beim Notfalleinsatz (RKT-Standort) dennoch eine Rettungsgasse zur Verfügung.

Im Umfeld des Knotenpunktes werden wie schon heute vorhanden, öffentliche Stellplätze angelegt.

 

Anlage, Blatt Nr. 3:

Es wird auf Höhe des Sportplatzes in Verlängerung des Geh- und Radweges eine Querungshilfe eingebaut, wodurch die Verkehrssicherheit für Fußnger und Radfahrer, verbessert wird. Im Bereich des Sportplatzes werden auch öffentliche Längsparkplätze angelegt, so dass in Zukunft nicht mehr der Geh- und Radweg zugeparkt werden muss.

 

Anlage, Blatt Nr. 4:

In Fahrtrichtung Ziegetsdorf vor dem Knotenpunkt mit der Wolfsteiner Straße / Kaiser-Friedrich-Allee wird bergauf eine Radwegeausleitung eingerichtet; somit kann sich der Radfahrer sicher in den fließenden Verkehr einfädeln und ohne zusätzliche Fahrbahnquerung in die Kaiser-Friedrich-Allee abbiegen. Auch das Abbiegen in die Zufahrt der Spielvereinigung Ziegetsdorf  ist dann für Radfahrer möglich. Mit der Radwegausleitung ist auf einer Länge von rund 60 m auch eine Einengung der Fahrbahn auf rund 5,25 m verbunden. Dadurch wird mit Beginn der Zone 30 auch ein Wechsel in der Streckencharakteristik erreicht. Die Begegnung und Vorbeifahrt von Fahrzeugen ist mit der zugelassenen moderaten Geschwindigkeit immer noch möglich.

 


Baubeschreibung:

 

Im Ausbaubereich der Ziegetsdorfer Straße südlich der Einmündung Dürerstraße wird nach den anerkannten Regeln der Technik eine 20 cm dicke Asphaltschicht auf 40 cm Frostschutzschicht hergestellt. In den Bereichen, wo regelmäßig Linienbusse verkehren, wird die Asphaltschicht auf 22 cm verstärkt. Im Haltebereich der Linienbusse wird mit einem sogenannten halbstarren Belag, der ähnlich wie Beton wirkt, der Spurrinnenbildung entgegengewirkt.

Wegen der ungünstigen Baugrundverhältnisse wird im Bedarfsfall unter der Straße der Boden ausgetauscht und einer Staunässe vorgebeugt. Das auf der Straße anfallende Oberflächenwasser wird wie bisher auch über Straßenabläufe in die städtische Mischwasserkanalisation abgeleitet. Zuvor wird das Fahrbahnwasser über Granitborde und Betonrinnen gefasst. Auftretendes Hangwasser wird in Verdunstungs- bzw. Versickermulden aufgefangen.

 

Die neuen Gehwege und die neuen Stellplätze werden mit Betonpflaster befestigt. Die Straße wird mit einer städtischen Kabelzuganlage ausgestattet und erhält eine neue Straßenbeleuchtung. Vorhandene Zufahrten werden aufrechterhalten und bei Bedarf baulich angepasst.

 

Der gewählte Straßenquerschnitt nimmt Rücksicht auf die bestehende Baumallee und auf die seit 1991 per Verordnung geschützten Landschaftsbestandteile. Lediglich im Bereich des Sportplatzes und im Bereich der Einmündung der Dürerstraße entfallen insgesamt rund 12 Baumstandorte; teilweise lassen sich jedoch die Bäume versetzen. Im Umfeld des Sportplatzes und des Kreisverkehrs kann über neue Baumstandorte Ersatz geschaffen werden. Die vorhandene Hecke neben dem kleinen Wäldchen nach der Autobahnunterführung ist im Laufe der Zeit zum überwiegenden Teil stark in den Straßenraum hineingewachsen; um den neuen Gehweg bauen zu können, muss die Hecke zum Teil gerodet bzw. auf Stock gesetzt werden; Maßnahmen, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. um vorhandenes Grün während der Baumaßnahme zu schützen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen  werden in einem landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt.

 

Der rund 150 m lange baulich mit einer Kante getrennte Geh- und Radweg der das Gelände der städtischen Baumschule durchquert, die Grün- und Erholungsanlagen der Stadt verbindet und dabei die BAB A 93 unterquert, wird zum gemeinsamen Geh- und Radweg auf eine Breite von rund 3,5 m umgebaut. Damit wird das Parken auf dem Weg unterbunden; die Teil-Entsiegelung des Weges ist ein Ausgleich für die Mehr-Versiegelung infolge der Verbreiterung der Ziegetsdorfer Straße.

 

 

 

Bauabwicklung

 

Wegen der grundlegenden Erneuerung des Straßenkörpers und um die Maßnahme zügig abzuwickeln, muss die Ziegetsdorfer Straße zwischen Dürerstraße und Kaiser-Friedrich-Allee voraussichtlich für die gesamte Bauzeit (Frühjahr bis Herbst 2015) für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Erschließung der Anlieger wird mit bauzeitlichen Einschränkungen aufrechterhalten.

 


Kosten und Finanzierung:

 

Die Planungs- und Baukosten betragen voraussichtlich insgesamt rund 1,670 Mio. €.

 

Eine Erhöhung der Investitionen um rund 0,25 Mio. € gegenüber dem bisherigen Kostenansatz ist im Wesentlichen mit den Abschnittserweiterungen an den Knotenpunkten mit der Dürerstraße und der Wolfsteiner Straße, mit den erkundeten ungünstigen Bodenverhältnissen und mit den landschaftspflegerischen Maßnahmen verbunden. Das Vorhaben in der vorliegenden Form ist jedoch aus bautechnischen, rechtlichen und verkehrlichen Gründen erforderlich. Das gesamte Maßnahmenbündel lässt sich insbesondere im Zuge der Straßensperrung baubetrieblich günstig und somit auch wirtschaftlich abwickeln.

 

Im Entwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 sind im UA 6412/00 auf der Haushaltsstelle 1.6412.9500 zur Zeit Haushaltsmittel i.H.v. 1,425 Mio. € eingestellt. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 0,245 Mio. €nnen insbesondere durch Einsparungen beim Vorhaben „Neubau der Ostumgehung“ UA 6474/00 HhSt. 1.6474.9500/9510 finanziert werden.

Die Anpassung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms (Investitionsprogramm 2015 2019 und Nachtragshaushaltsplan 2015) bzw. sofern erforderlich im Wege der überplanmäßigen Mittelbereitstellung.

 

Das Vorhaben wird voraussichtlich (teilweise) mit Zuweisungen gem. Art. 2 BayGVFG und Art. 13. c FAG finanziert.

 

Erschließungs- und/oder Straßenausbaubeiträge können nicht erhoben werden.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Ziegetsdorfer Straße wird im Abschnitt zwischen der Autobahnunterführung und der Dürerstraße nach Maßgabe der Berichtsvorlage und im Rahmen der

verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2015 ausgebaut.

 


Anlagen:

 

Nr. 1:              DIN A 3              Lageplan Ausbaubereich im Maßstab 1:2.000

Nr. 2:              DIN A 3              Ausschnitt, Einmündung Dürerstraße im Maßstab 1:500

Nr. 3:               DIN A 3              Ausschnitt, Fahrbahnteiler Sportfeld im Maßstab 1:500

Nr. 4:              DIN A 3              Ausschnitt, Einmündung Wolfsteiner Straße im Maßstab 1:500

Nr. 5:              DIN A 3              Regelquerschnitte im Maßstab 1:100

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_AusbauZiegetsdorferStr_Anlage1_141110 (462 KB)    
Anlage 2 2 MB_AusbauZiegetsdorferStr_Anlage2_141110 (359 KB)    
Anlage 3 3 MB_AusbauZiegetsdorferStr_Anlage3_141110 (256 KB)    
Anlage 4 4 MB_AusbauZiegetsdorferStr_Anlage4_141110 (387 KB)    
Anlage 5 5 MB_AusbauZiegetsdorferStr_Anlage5_141110 (223 KB)