Vorlage - VO/14/10466/50  

 
 
Betreff: Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
18.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Mit Schreiben des Bayerischen Städtetags vom 14.08.2014 wurde die Stadt Regensburg gebeten, zu einem Jahresbeitrag von 205 € Mitglied bei der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGöfW) zu werden.

 

Bisher sind 19 kreisfreie Städte beigetreten.

 

Die LAGöfW ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ziele und Aufgaben sind aus der Satzung (s. Anlage zur Beschlussvorlage) ersichtlich.

 

Gemäß § 3 Ziffer 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg ist für die Entscheidung über eine Mitgliedschaft in sonstigen juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts der Stadtrat zuständig.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg tritt ab 01.01.2015 als Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern bei.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 205 € wird übernommen.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LAG Satzung (52 KB)