Vorlage - VO/14/10481/65  

 
 
Betreff: Neuschaffung einer Personenschifffahrtslände "Altes Eisstadion"/ Winterhafen
Einleitungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
11.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:             

 

Anlagen:

 

Anlage 1:  Vorstudie Heidrich

Anlage 2:  Variante 1 Rampenturm

Anlage 3:  Variante 2 Rampenterrasse

Anlage 4:  Variante 3 Rampentürme verlängert bis Lindenallee

Anlage 5:  Variante 4 Ponton

Anlage 6:  Variante 5 Zwei Rampentürme mit einem gemeinsamen Zugang

Anlage 7:  Lageplan Vorentwurf  optimierte Variante 5

 

 

  1. Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Stadtratsplenums vom 20.12.2011 wurde das Entwicklungskonzept „Personenschifffahrt Regensburg 2020“ einstimmig verabschiedet und die Verwaltung beauftragt, die aufgezeigten Einzelmaßnahmen auszuarbeiten.

Im Bereich des „Alten Eisstadions" am Unteren Wöhrd (Bereich D) soll eine neue Personenschifffahrtslände (PSL) errichtet werden, um für die steigenden Nachfragesegmente „Abend- und Nachtfahrten“ sowie „Busreisegruppen“ neue konfliktarme An- und Ablegestellen für Ausflugs- und Kabinenschiffe zu schaffen.

 

In einem weiteren Schritt wurde zur Beauftragung der Planungsleistungen ein VOF-Verfahren durchgeführt. Dabei ging als Sieger die Planungsgemeinschaft „Schömig Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Kleinostheim, Archiscape Architekten und Landschaftsarchitekten, Berlin, und bgmr Landschaftsarchitekten, Berlin“, hervor.

Mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 10.12.2013 wurden die Planungsleistungen für die Anlegestellen an diese Bietergemeinschaft vergeben.

 

 

  1. Ergebnisse der Vorplanung und bisherigen Abstimmungen

 

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden im Jahre 2012 von dem Zivilingenieur für Schiffstechnik, Herrn Dipl.-Ing. A. Heidrich, verschiedene Möglichkeiten für die Anordnung von Schiffsanlegestellen im Bereich des „Alten Eisstadions“ untersucht. Als Ergebnis dieser Studie hat sich die Stadt Regensburg für eine zweireihige Anlegestelle für Kabinenschiffe und zwei einreihige Anlegestellen für die Ausflugschiffe entschieden (siehe Anlage 1).

 

Mit der Vorplanung wurden verschiedene Lösungen hinsichtlich ihrer technischen und gestalterischen Vor- und Nachteile untersucht.

 

Bei den Kabinenschiffen ergab sich dabei eine Lösung, die dem gegenüberliegenden d-ufer entspricht. Die Schiffe legen im Doppelpack direkt an einer zu errichtenden Kaimauer an. Der Zugang auf die Schiffe erfolgt dann mittels eines mobilen Landesteges, der von den Schiffen selbst mitgehrt wird.

Die Ver- und Entsorgung der Kabinenschiffe im Bereich der Anlegestelle wurde auf das Nötigste minimiert, auch um Beeinträchtigungen der Anwohner zu vermeiden.

 

r die Ausflugsschiffe wurden im Rahmen der Vorplanung die folgenden 5 Varianten untersucht:

 

Variante 1 besteht aus 2 Rampentürmen mit jeweils eigenem Zugang vom Ufer. Diese wurde jedoch wieder verworfen, da die Zuwegung zu den Anlegestellen sehr problematisch ist, nur geringe Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vor den Rampentürmen geschaffen werden können und diese Variante zu keiner Aufwertung des öffentlichen Raumes führt.

 

Variante 2 wurde unter dem Begriff „Rampenterrasse“ abgebildet. Dabei werden die Anlegestellen über einen Zugang vom Uferweg angedient. Als Nachteile stellen sich jedoch die Größe der Konstruktion und die hohen Baukosten heraus.

 

Variante 3Rampentürme verlängert bis Lindenallee“. Diese Variante führt direkt von der Lindenallee zu den Einstiegsstellen. Aufgrund der Überwindung des großen Höhenunterschiedes entstehen dadurch 2 massive Bauwerke, die jedoch keine Anbindung an den Anleger für die Kabinenschiffe oder an einen Uferweg ermöglichen.

 

Variante 4 „Ponton“: Nachteilig ist hier die aufwändige Befestigung des Pontons entweder an sehr hohen Dalben oder an Teleskopdalben, um im Hochwasserfall ein Aufsteigen des Pontons bis HW 100 zu ermöglichen. Darüber hinaus entstehen neben den zu erwartenden höheren Baukosten für einen Schwimmponton auch noch wesentlich höhere laufende Kosten für Wartung und Betrieb.

 

Variante 5 Rampentürme mit gemeinsamem Zugang“ (Vorzugsvariante): Diese Version hat einen hohen gestalterischen Mehrwert durch eine uferseitige Zugänglichkeit. Aufgrund ihrer einfachen Konstruktion liegt diese Lösung  kostentechnisch im unteren Bereich. Die Aufenthaltsfunktion am Wasser wird verbessert und die Anbindung an eine Anlegestelle für Kabinenschiffe und/oder an einen evtl. Uferweg ermöglicht. Variante 5 vereint somit im Ergebnis der Untersuchungen mehrere Vorteile, positive Einzelaspekte aus den vorgenannten Varianten werden zusammengeführt.

 

Im Rahmen der weiteren Vorplanung wurde die Variante 5 dahingehend modifiziert, dass die Anbindung an den Parkplatz über einen durchgehend barrierefreien Rampenweg aus Richtung Osten und einen zentralen Treppenabgang von Norden aus erfolgt. Darüber hinaus wurde zwischen den Anlegestellen eine öffentliche Aufenthaltsplattform am Wasser geplant (Anlage 7).

 

Am 21.10.2014 wurde das Projekt mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung abgestimmt und die Vorzugsvariante fand grundsätzliche Zustimmung.

 

Im Rahmen der rgerinformationsveranstaltung „Unterer Wöhrd“ am 22.09.2014 wurde seitens des Oberbürgermeisters Wolbergs festgelegt, aufgrund der großen Beeinträchtigungen der Bürger durch die Auswirkungen des Baus des Hochwasserschutzes und der Realisierung des Hauses der Bayerischen Geschichte, die weitere Planung und Umsetzung der Anlegestelle für die Kabinenschiffe bis auf Weiteres zurückzustellen. Daher sollen nunmehr die, von den Anwohnern der Werftstraße gewünschten, Anlegestellen für die Ausflugsschifffahrt zeitnah realisiert werden.

 

Die vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren werden beantragt.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen und Finanzierung

 

Aus der Vorplanung der Variante 5 soll die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeitet werden.

Anschließend wird beim Umweltamt ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren beantragt und die entsprechende strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (ssG) ist beim Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg beantragt.

Vorher wird die Konstruktion und der Entwurf den Reedereien vorgestellt. Die Anregungen werden im weiteren Fortgang der Planungen berücksichtigt.

 

Dieses Vorhaben stellt grundsätzlich eine Investition in eine einnahmeschaffende Einrichtung dar.

Vor der Realisierung dieses Projektes ist somit in Anwendung von haushalts-, zuwendungs- und (EU-)beihilferechtlicher Vorschriften u.a. zu prüfen, ob diese Investition nicht ebenso gut oder besser durch einen Dritten, d.h. privaten Investor, durchgeführt werden könnte.

 

Diese grundsätzliche Zulässigkeit ist ggf. im Rahmen eines sog. Interessensbekundungsverfahren (d.i. ein Verfahren zur Markterhebung) gem. Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen prüfen.

Eine ausgearbeitete Planung ist auch bei einem evt. durchzuführenden Interessenbekundungsverfahren zwingend erforderlich.

 

Aufgrund der anspruchsvollen Maßnahme (z. B. Naturschutz, Hochwasser, Städtebau, etc.) und den damit verbundenen hohen Kosten in Relation zu den vorgegebenen marktüblichen Konditionen und Bedingungen ist es eher unwahrscheinlich, dass ein privater Investor diese Aufgabe wirtschaftlich übernehmen werden wird.

 

Inwieweit tatsächlich ein Interessensbekundungsverfahren o.ä. durchzuführen ist, wird in nächster Zeit, parallel zu den anderen Verfahren, abschließend geklärt.

Diesbezüglich ist die Stadt in einem Abstimmungsprozess mit dem Freistaat Bayern.

 

Die Stadt strebt zugleich an, für diese Vorhaben Zuweisungen gem. den Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) zu erhalten, für deren Gewährung auch die Einhaltung der o.g. Voraussetzungen erforderlich ist.

 

Nach Abschluss der notwendigen Genehmigungs- und sonstigen Verfahren ist die Umsetzung der Maßnahme für 2016 vorgesehen.

 

r das Vorhaben sind im Entwurf des Investitionsprogramm 2014 bis 2018 im UA 7901/01 auf der Haushaltsstelle 1.7901.9681 in den Jahren bis 2017/2018 Haushaltsmittel i.H. v. insgesamt 3,8 Mio. € eingestellt.

 

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Die Ergebnisse der Planungen zu den Schiffsanlegestellen am „Altes Eisstadion“/ Winterhafen werden zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die Planungen für die Anlegestelle für die Kabinenschiffe am Unteren Wöhrd im Bereich „Altes Eisstadion“/ Winterhafen werden bis auf Weiteres zurückgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zu den beiden Anlegestellen für die Ausflugsschiffe, auf der Basis der Vorplanung der Variante 5, voranzutreiben und die notwendigen Genehmigungen für die Maßnahme zu beantragen und das weitere Verfahren sowie die Finanzierung zu klären.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11.12.2014_ Neuschaffung einer Personenschifffahrtslände Altes Eisstadion_Winterhafen (1433 KB)