Vorlage - VO/14/10520/50  

 
 
Betreff: Einführung eines Stadtpasses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
18.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

Am 05.12.2006 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten die Einführung einer Regensburg-Karte beschlossen. Diese Karte ermöglichte bedürftigen Regensburgerinnen und Regensburgern Kostenvergünstigungen bei verschiedenen Einrichtungen und Veranstaltungen. Eine Ermäßigung r den öffentlichen Personennahverkehr war damit nicht verbunden.

 

In den letzten Jahren verstärkte sich die Forderung nach einem Stadtpass, der durch ermäßigte Eintrittspreise die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe in Regensburg erleichtern und durch die Berechtigung zum Kauf eines günstigen RVV-Tickets die Mobilitätsmöglichkeiten erhöhen soll.

 

Auf der Grundlage des „Quantitativen Berichts zur sozialen Lage in Regensburg 2011“ (Sozialbericht) erarbeitete die Verwaltung zusammen mit interessierten Regensburger Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Vertretern von sozialen Institutionen und Verbänden den „Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut“. Ein zentrales Thema war dabei die Einführung eines Stadtpasses. In allen Arbeitsgruppen wurde diese als kurzfristig umsetzbar eingestuft und mit höchster Priorität versehen. Die Verwaltung wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass eine Neukonzeption „Stadtpass“ nur in Verbindung mit einem Sozialticket des RVV zielführend ist. Mit dem Endbericht des Beteiligungsprozesses zum Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut befassten sich am 01.07.2014 der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, am 08.07.2014 der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen und am 17.07.2014 der Jugendhilfeausschuss (jeweils Vorberatung). Am 24.07.2014 erfolgte die Beschlussfassung im Stadtrat. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung der aufgelisteten Maßnahmenvorschläge aus dem öffentlichen Beteiligungsprozess beauftragt. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist jeweils ein gesonderter Maßnahmenbeschluss im zuständigen Ausschuss bzw. im Stadtrat herbeizuführen.

 

Die Koalitionsvereinbarung für die Stadtratsperiode 2014 2020 enthält unter Punkt 7.4 das Ziel, die Ergebnisse des Sozialberichts schnellstmöglich umzusetzen und unter Punkt 7.8 die Absichtserklärung, im Dialog mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und sozialen Initiativen ein Konzept für einen Stadtpass zu entwickeln, der sozial schwächeren Menschen mehr Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

 

Im Januar 2014 hat das ARMUTSFORUM Regensburg, ein Zusammenschluss von attac, BI Asyl, PAX-Christi, den Sozialen Initiativen und ver.di  ein Bürgerbegehren „PRO STADTPASS“ initiiert. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete wie folgt:

 

"Sind Sie dafür, dass die Stadt Regensburg unverzüglich einen STADTPASS (50 prozentige Ermäßigung für alle städtischen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Theater, Museen, Bäder und VHS als auch ein Monatsticket des RVV für 10 €, Zone 1,  für Kinder ab 10 Jahren 5 €) für HARTZ IV- und GrundsicherungsempfängerInnen, WohngeldempfängerInnen und  Flüchtlinge (die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen) einführen soll?"

 

Die nötige Zahl der Unterschriften ist nach Aussage der Bürgerinitiative erreicht. Zur Einleitung eines Bürgerentscheids muss das von den Unterstützern unterschriebene Bürgerbegehren bei der Stadt Regensburg eingereicht werden. Dies ist bisher nicht geschehen. Die Stadt hat die Möglichkeit, über die Maßnahme ohne vorangegangenen Bürgerentscheid selbst zu beschließen.

 

Die Verwaltung hat in den vergangenen Wochen ein Konzept für den Stadtpass erarbeitet, das hinsichtlich des Personenkreises und des Angebots an Vergünstigungen über die ursprünglichen Forderungen der Bürgerinitiative hinausgeht. Auf den Informationsfluss zwischen den Initiatoren des Bürgerbegehrens und der Verwaltung wurde stets großer Wert gelegt.

 

Problematisch waren die von der Bürgerinitiative geforderten Preise für die RVV-Tickets, was mit allen Beteiligten mehrfach diskutiert wurde. Mit Schreiben vom 19.11.2014 willigte das Armutsforum Regensburg in das von der Stadt erarbeitete Konzept ein. Sollte dieses Konzept realisiert werden, würde aktuell kein Bürgerentscheid mehr angestrebt werden.

 

Der Stadtpass soll die bisherige Regensburg-Karte ersetzen. Ziel ist es außerdem, in nächster Zeit die weiteren Karten wie Freiwilligen-Karte, Aktiv-Karte usw. in den Stadtpass zu integrieren. Unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt dies realisiert werden kann, wird derzeit noch geprüft.

 

Berechtigter Personenkreis:

 

  • Grundsicherungsempfänger nach SGB II
  • Grundsicherungsempfänger nach SGB XII
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII ambulant
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege ambulant
  • Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind
  • Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kinderzuschlag
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII in Einrichtungen
  • Bewohner stationärer Einrichtungen mit Anspruch auf Barbetrag
  • Empfänger von stationärer Hilfe zur Pflege
  • Empfänger von ambulanter Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung mit Unterbringung z. B. in Werkstätten

 

Anzahl der Nutzer:

 

Die Gesamtzahl der Berechtigten aus dem o. g. Personenkreis kann nur grob geschätzt werden, da das Zahlenmaterial für genaue Aussagen nicht vorhanden ist.  Beispielsweise sind bei den Wohngeldempfängern nur die Haushalte erfasst. Die Personenzahl der Wohngeldbezieher ist nicht bekannt. Für die Leistungsbezieher mit Kostenträger Bezirk Oberpfalz liegen Erhebungen für die Leistungsgruppen aber nicht separat für das Stadtgebiet Regensburg vor. Die ermittelte Zahl von rund 13.500 Berechtigten ist folglich mit Unsicherheiten behaftet.

 

Wie viele Personen die Ausstellung des Stadtpasses beantragen und wie viele davon wiederum ein RVV-Ticket kaufen werden, kann nicht prognostiziert werden. Eine Umfrage bei anderen Städten zeigt, dass das Nutzerverhalten regional sehr unterschiedlich ist.

 

Vergünstigungen:

 

Entsprechend der Forderung der Bürgerinitiative bieten künftig im Rahmen des Stadtpasses folgende Einrichtungen eine Ermäßigung von rund 50 % des Regeltarifs:

 

  • Museen der Stadt Regensburg
  • Theater Regensburg
  • Regensburger Badebetriebe
  • Regensburger Verkehrsbetriebe
  • Sing- und Musikschule
  • Stadtbücherei
  • Volkshochschule

 

Die Regensburg Tourismus GmbH gewährt bei Stadtführungen einen Preis von 5 € statt 8 €.

 

Dem Aufsichtsrat des Regensburger Verkehrsverbundes werden untenstehende Konditionen für den Erwerb von RVV-Tickets zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Monatstickets für Erwachsene und das Ökoticket für die Zone 1 werden um 50 % ermäßigt, Monatstickets für Schüler und Auszubildende um rund 65 %. Auch Kinder ab dem 6. Geburtstag bis zum Schuleintritt sind zum Kauf eines Schülermonatstickets berechtigt.

 

Art des Tickets

Normaltarif ab 01.01.2015

Preis für Inhaber des Stadtpasses

 

Monatsticket, zeitlich unbegrenzt

 

46 €

 

23 €

 

Öko-Ticket, Zone 1, zeitlich begrenzt

 

29 €

 

14,50 €

Schüler- und Auszubildendentarif (zeitlich unbegrenzt)

36,50 €

13 €

 

Das Ticket für Stadtpassinhaber ist nicht übertragbar, ansonsten gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des Regensburger Verkehrsverbundes. Gegebenenfalls ist eine Tarifzustimmung der Regierung der Oberpfalz erforderlich, die vom RVV eingeholt würde. Es ist sinnvoll, sich mit dem Stadtpass an das bestehende Ticketsystem des RVV anzugliedern, weil ansonsten ein enormer zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei der Ausstellung und Abrechnung der Tickets entsteht, der zusätzlich zu den Ausgleichszahlungen pro Ticket von der Stadt finanziert werden muss. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss das dem RVV entstehende Defizit durch die Stadt Regensburg ausgeglichen werden.

 

In nächster Zeit werden mit dem Landkreis Regensburg Gespräche geführt, ob künftig eine Zonenveränderung vorstellbar wäre, die ggf. zu weiteren Vorteilen für die Stadtpass-Inhaber führen würde.

 

Laut einer Umfrage des RVV sind die Ticketpreise in anderen Städten für die Nutzer von Sozialtickets wesentlich höher, wobei die Konditionen jeweils unterschiedlich und teilweise ungünstiger als die in Regensburg geplanten sind.

 

Beispiele:

 

nchen

Nicht gültig Mo Fr von 6 bis 9 Uhr

Ticketpreis Sozialticket 27,10 €

Leipzig

Keine Einschränkung

Ticketpreis Sozialticket 29,50 €

 

rnberg

Nicht gültig Mo Fr. von 6 bis 8 Uhr

Ticketpreis Sozialticket 30,80 €

Erlangen

Keine Einschränkung

Ticketpreis Sozialticket 35 €

 

 

Der Kauf des Tickets kann an allen rund 50 Vorverkaufsstellen des RVV im Stadtgebiet Regensburg erfolgen, zusätzlich im Kundenzentrum des RVV in der Hemauer Straße und in den Bürgerbüros Stadtmitte, Burgweinting und Nord. Auf die ermäßigten Tickets muss die Stadtpass-Nummer eingetragen werden. Sie sind nur gemeinsam mit dem Stadtpass gültig. Bei Kontrollen sind Stadtpass und Ticket vorzuzeigen. Endet während der Gültigkeit des Stadtpasses der Sozialleistungs- bzw. Wohngeldbezug, ist der Pass an die Stadt Regensburg zurückzugeben. Die Berechtigung zum Kauf eines ermäßigten RVV-Tickets entfällt.

 

Zusätzlich zu den Forderungen der Bürgerinitiative wurden die Anbieter aus dem bisher gültigen Anbieterverzeichnis der Regensburg-Karte angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob die Vergünstigungen auch für Inhaber des Stadtpasses aufrechterhalten werden. Das Verzeichnis enthielt unterschiedlichste Vergünstigungen, insbesondere aus den Bereichen Kultur, Sport und Gesundheit. Entsprechend der Rückmeldungen wurde die Liste aktualisiert (s. Anlage zu dieser Beschlussvorlage) und wird nach wie vor auf der Internetseite der Stadt abrufbar sein. Ziel ist es, im Laufe der Zeit weitere attraktive Anbieter hinzuzugewinnen.

 

Ausstellung des Stadtpasses

 

Die Ausstellung des Stadtpasses erfolgt zentral beim Amt für Soziales der Stadt Regensburg. Er wird die Form einer Scheckkarte haben und neben den persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse) ein Foto des Berechtigten enthalten, was bei Nutzung des Stadtpasses das Vorzeigen eines Lichtbildausweises entbehrlich macht. Außerdem werden eine Nummer und der Gültigkeitszeitraum (= Geltungszeitraum des Leistungsbescheides) aufgedruckt. Sollte während der Gültigkeit eines Stadtpasses der Bezug von Sozialleistungen enden, ist dieser der Stadt Regensburg zurückzugeben.

 

Die Ausstellung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, da das Foto des Antragstellers und die Karte in einem Arbeitsgang erstellt werden. Der Antragsteller muss kein eigenes Foto mitbringen. Die Berechtigung zum Erwerb eines Stadtpasses ist dem Amt für Soziales nachzuweisen (Vorlage des jeweils gültigen Bescheides).

 

Die Ausstellung von Amts wegen, z. B. gleichzeitiger Versand mit dem Bescheid, ist verwaltungstechnisch nicht möglich ist. Da die Bescheide von verschiedenen Stellen erlassen werden, müssten zahlreiche Geräte für die Stadtpassproduktion angeschafft und unterhalten werden. Es könnte kein Foto aufgedruckt werden, was zur Folge hätte, dass zum Nachweis der Berechtigung wiederum ein Ausweis zusätzlich mitzuführen wäre. Auch die Vergabe von Stadtpassnummern und die Gesamtabwicklung würde bei dezentraler Ausgabe des Stadtpasses einen kaum zu vertretenden Verwaltungsaufwand erfordern und  zu finanziellen Zusatzbelastungen (Einrichtung zahlreicher Arbeitsplätze) führen.

 

 

Finanzierung

 

Den Leistungen nach SGB XII und SGB II bzw. den Leistungen für Asylbewerber liegen Regelsätze zugrunde. Diese werden regelmäßig durch Bundesverordnung fortgeschrieben. In den Regelsätzen sind in den Abteilungen 7 „Verkehr“, 9 „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“ und 10 „Bildung“ unter anderem Beträge für die vom Bürgerbegehren geforderten Leistungen enthalten, je nach Regelbedarfsstufe in unterschiedlicher Höhe. In der Abteilung 7 beträgt die Gesamtsumme im Regelsatz eines Haushaltsvorstands aktuell 24,62 € (nach der Regelsatzerhöhung ab dem 01.01.2015: 25,14 €). Darin sind derzeit 2,57 € enthalten für den Kauf von Fahrrädern, Zubehör, Ersatzteilen und Reparaturen, der Rest entfällt auf Verkehrsdienstleistungen. Die Beträge erhält jeder Leistungsberechtigte monatlich im Rahmen der Leistungsauszahlung.

 

Die Finanzierung des Stadtpasses erfolgt zusätzlich durch die Stadt Regensburg im Rahmen freiwilliger Leistungen.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2015 sind 500.000 €r Ausgleichszahlungen und 10.000 €r Produktionskosten enthalten (Gültigkeit des Stadtpasses ab 01.07.2015). Außerdem sieht der Stellenplan 2015 die Neuschaffung einer Vollzeitstelle beim Amt für Soziales für die Abwicklung der Ausgabe des Stadtpasses und die damit verbundenen Arbeiten vor. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung am 18.11.2014 die Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015 vorberaten, der Stadtrat hat diese am 20.11.2014 beschlossen, jeweils vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates über die Modalitäten/Vergünstigungen des Stadtpasses (Sitzung des Stadtrates mit Beschlussfassung über den Maßnahmenbeschluss am 18.12.2014).

 

Über die tatsächliche Höhe der Ausgleichszahlungen sind keine genauen Angaben möglich. Beispielsweise kann nicht abgeschätzt werden, wie viele der Berechtigten den Stadtpass beantragen und wie viele von den Stadtpass-Inhabern ein RVV-Ticket kaufen oder die anderen Vergünstigungen nutzen werden. Außerdem kann man nicht sagen, wie viele reguläre Tickets, Öko-Tickets oder Tickets im Schüler- und Ausbildungstarif erworben werden oder wie viele Berechtigte ohnehin bereits einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung i. S. d. § 145 SGB IX haben. Auch Rückschlüsse im Vergleich mit anderen Städten sind nicht möglich, da jeweils unterschiedliche Ausgangssituationen, Systeme, Preise, Nutzerzahlen usw. gegeben sind.

 

Die für Stadtpass-Inhaber reduzierten Tickets werden beim Verkauf erfasst. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt aufgrund der tatsächlichen Verkaufszahlen (Spitzabrechnung). Auch hinsichtlich des künftigen Nutzungsverhaltens bei den weiteren Vergünstigungen ist keine Aussage möglich. Erst im Herbst 2015 können erste Hochrechnungen erfolgen, auf die dann ggf. hinsichtlich der Haushaltsmittel reagiert werden muss.

 

Durch eine Umfrage beim Fahrkartenverkauf soll ermittelt werden, wie viele der Stadtpass-Inhaber Neukunden beim RVV sind bzw. welche Fahrkarten in der Vergangenheit erworben wurden. Ob sich dadurch eine Reduzierung der Ausgleichszahlungen durch Anrechnung zusätzlicher Einnahmen aufgrund der Stadtpasseinführung ergibt, bleibt abzuwarten.

 

Die Produktionskosten umfassen die Ausgaben für Hard- und Software einschließlich Kamera und Zubehör (Plastikkarten, Farbbänder usw.) für den beim Amt für Soziales zu installierenden Arbeitsplatz. Sie basieren auf ersten Kostenvoranschlägen entsprechender Herstellerfirmen. Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Maßnahmenbeschluss entsprechend der Dienstanweisung der Stadt Regensburg für die Vergabe von Aufträgen.

 

Erprobungsphase

 

r die Ausgabe des Stadtpasses ist eine Probezeit bis zum 31.12.2016 vorgesehen. Während der Erprobungsphase soll das Konzept aufgrund der Erfahrungen in dieser Zeit überprüft werden. Sollten Korrekturen und Änderungen notwendig sein, kann Anfang 2017 darauf reagiert werden. Die Auswertung der Probephase erfolgt in Zusammenarbeit mit den Initiatoren der Bürgerinitiative. Zu gegebener Zeit erfolgt eine Berichterstattung im Stadtrat und den zuständigen Ausschüssen.

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Auf der Basis des im Sachverhalt dargestellten Konzepts führt die Stadt Regensburg zum 01.07.2015 einen Stadtpass ein.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1. die nötigen Schritte für den Beschluss des Aufsichtsrats des RVV und den Vollzug durch den RVV einzuleiten sowie
  2. das Konzept umzusetzen.

 

  1. Es erfolgt eine Erprobungsphase bis zum 31.12.2016. Während dieser Zeit wird das Konzept aufgrund der Erfahrungen laufend überprüft. Sollten Korrekturen und Änderungen notwendig sein, kann Anfang 2017 darauf reagiert werden. Es erfolgt eine erneute Berichterstattung.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anbieter Stadtpass neu nach Anschreiben (17 KB)