Vorlage - VO/14/10571/54  

 
 
Betreff: Katholische Bruderhausstiftung;
Zuwendung an die Regensburger SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Senioren- und Stiftungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
17.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
18.12.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Katholische Bruderhausstiftung hat mit Vertrag vom 30.10.2009 den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael auf die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) übertragen.

 

§ 11 Absatz 1 des Betriebsübertragungsvertrages lautet wie folgt:

„Die Katholische Bruderhausstiftung kann im Rahmen ihres Stiftungszweckes den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael durch Zuwendungen an die RSG unterstützen. Dies erfolgt insbesondere durch den Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge der Sparte Bürgerstift St. Michael bei der RSG, die hierzu ergänzend zur Gewinn- und Verlust-rechnung im Rahmen des Jahresabschlusses eine Spartenrechnung führt, in der das Bürgerstift St. Michael als eine Sparte ausgewiesen wird...“

 

Gleichzeitig wurde der Stiftungszweck in der Satzung der Katholischen Bruderhausstiftung neu gefasst (§ 2 Absatz 1):

„…Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

1. durch den Ausgleich von Jahresfehlbetragen der RSG, soweit sich diese aus dem Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael ergeben, die Katholische Bruder-hausstiftung dazu wirtschaftlich in der Lage ist und die RSG selbst ausschließlich und un-mittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgaben-ordnung dient…“

 

Für das Geschäftsjahr 2013 hat der Aufsichtsrat der RSG für die Sparte Alten- und Pflegeheim Bürgerstift St. Michael einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -265.200,74 Euro festgestellt. Auf den Jahresfehlbetrag hat die Katholische Bruderhausstiftung am 08.08.2014 einen Abschlag in Höhe von -86.440,00 Euro geleistet.

 

Auf die Anforderung der RSG soll nun der Restjahresfehlbetrag in Höhe von -178.760,74 Euro zur Anweisung gebracht werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Katholische Bruderhausstiftung unterstützt im Rahmen ihres Stiftungszweckes die Regensburger SeniorenStift gemeinnützige GmbH und gleicht den Jahresfehlbetrag 2013 aus dem Betrieb der Sparte Alten- und Pflegeheim Bürgerstift St. Michael in Höhe von

-265.200,74 Euro aus.