Vorlage - VO/15/10775/61  

 
 
Betreff: Umgestaltung Schwanenplatz und Hunnen-/St.-Georgenplatz - zukünftige Verkehrsführungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
23.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

Vorbemerkungen

 

Die Verkehrsplanungen der 1950er bis 1970er Jahre mit dem Abbruch von etwa 15 Häusern und dem Ausbau der Verkehrsachse D.-Martin-Luther Straße haben den Schwanenplatz zu einer Rest- und Parkplatzfläche reduziert. Die starke verkehrliche Beanspruchung prägt den Schwanenplatz und stellt eine unbefriedigende Situation dar. Er ist als städtischer Platz nicht erkennbar und wird als Verkehrsfläche ohne jede Aufenthaltsqualität erlebt.

 

Die Minoritenkirche, Bestandteile der Römermauer und weitere denkmalgeschützte Gebäude deuten die Wertigkeit des Stadtraums an. Die Platzfolge Hunnenplatz – St.-Georgen-Platz – Schwanenplatz bildet zukünftig die Schnittstelle zwischen Kernaltstadt mit Altem Kornmarkt, Dom, Altem Rathaus und den Entwicklungen am Donaumarkt und der Museumslandschaft mit dem neuen Museum der Bayerischen Geschichte.

 

Durch die Nähe zu Bahnhof, Parkhäusern und Personenschifffahrtslände ist der Ort wichtiger Ankunftsort für Besucher der Stadt.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 19.11.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, für den öffentlichen Raum zwischen St.-Georgen-Platz und Schwanenplatz einen Wettbewerb auszuloben. Gegenstand des Wett­bewerbs waren die Frei- und Verkehrsanlagenplanungen sowie die Bauwerksplanung einer Bushaltestelle für Reisebusse mit ergänzenden Infrastruktureinrichtungen.

 

Erster Preisträger ist das Büro TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans, Berlin. Das Wettbewerbsergebnis wurde dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 20.01.2015 zur Kenntnis gegeben. Das Büro TDB arbeitet zusammen mit dem Regensburger Ingenieurbüro U.T.E., das die Verkehrsanlagenplanung durchführt. Die Büros haben zwischenzeitlich die Arbeiten aufgenommen.

 

Das Wettbewerbsergebnis sieht eine Neuordnung des öffentlichen Raumes und der Ver­kehrsbeziehungen im Bereich des Schwanen- und Georgenplatzes vor. Dies betrifft insbe­son­dere den Nord-Süd-Verkehr, der nur noch – in beiden Richtungen – durch die Adolph-Kolping-Straße geführt wird. Über die damit weitgehend vom Verkehr freiwerdende Kal­münzer­gasse wird die zukünftige Fußwegeverbindung zwischen der geplanten Reise­bus­haltestelle Schwanenplatz und dem Donaumarkt mit dem neuen Museum der Bayerischen Geschichte verlaufen.

 

 

A              Verkehrskonzept

 

A.1              Altstadterschließung

 

Das aktuelle System der Altstadterschließung geht zurück auf das in den 80er und 90er Jahren entwickelte und beschlossene Konzept zur Verkehrsberuhigung der Altstadt. Weiter entwickelt und konkretisiert wurde das Konzept im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP), der 1997 vom Stadtrat verabschiedet wurde.

 

Die Altstadt soll nach diesem Konzept nach und nach vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Wesentliche Maßnahmen wurden hierzu in den vergangenen Jahrzehnten bereits umgesetzt, zuletzt die Entlastung der Donauparallele durch die Einbahnstraßenregelung für den MIV in der Thundorferstraße. Andere Maßnahmen, etwa die Unterbrechung der Verbin­dung Emmerams- / Ägidienplatz, stehen noch aus.

 

Die D.-Martin-Luther-Straße sowie die angrenzenden Ortsstraßen – Minoritenweg, Osten­gasse, Thundorferstraße – übernehmen die Erschließungsfunktion für die Altstadt. Über diese Straßen soll vorrangig der Quell- und Zielverkehr abgewickelt werden. Das Haupt­straßennetz übernimmt die Verbindungsfunktion innerhalb des Stadtgebiets und darüber hinaus. Zu dem Hauptverkehrsstraßennetz der Innenstadt zählen insbesondere im Westen die Kumpf­mühler Straße und Wittelsbacherstraße, im Süden die Friedenstraße und Furtmayrstraße sowie im Osten die Hermann-Geib-/Weißenburgstraße.

 

Ebenfalls im VEP 97 wurde die Situation des ÖPNV analysiert und ein neues Buslinien­führungskonzept im Altstadtbereich vorgeschlagen. Mittlerweile wurde der Busverkehr in der Achse D.-Martin-Luther-Straße massiv gebündelt. Hier verkehren rund 1.000 Busse pro Werktag. Das Einwohner- und Arbeitsplatzwachstum in Regensburg wird zukünftig einen Ausbau des ÖPNV erforderlich machen. Umso mehr ist die bereits 1997 gemachte Fest­stellung zutreffend, dass die Störungen des ÖPNV in dieser wichtigen ÖPNV-Achse durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs beseitigt werden müssen.

 

Die Altstadt ist ein wichtiges Ziel – für Bewohner, Besucher, Kunden, Beschäftige, Schüler usw. Täglich enden etwa 115.000 Wege in der Altstadt, davon 40.000 Kfz-Fahrten (ca. ein Drittel). Die Erreichbarkeit der Altstadt muss aus allen Richtungen erhalten bleiben. Die Attraktivität der Altstadt wird aber in hohem Maße durch den Durchgangsverkehr beein­trächtigt. Es gilt daher das Verkehrsberuhigungskonzept weiter fortzuführen und den Ver­kehr, der in der Altstadt kein Ziel hat, auf andere Routen zu verlagern.

 

Im Wettbewerbsverfahren wurde davon ausgegangen, dass nach Abschluss der Bau­maß­nahme Museum der Bayerischen Geschichte der vorherige Zustand der Ver­kehrs­führung am Hunnen-/St.-Georgen-Platz wieder hergestellt wird. Dadurch werden ab 2018 über das Museumsvorfeld wieder rund 10.000 Kfz pro Werktag fahren und damit die Ver­knüpfung Museum / Altstadt deutlich erschweren.

 

 

A.2              Anpassungen Verkehrskonzept

 

Am Knotenpunkt St.-Georgen-Platz wird seit Längerem der Bedarf für eine Bushaltestelle gesehen, die den Umsteigebedarf zwischen den Linien in der Ost-West- und der Nord-Süd-Relation abdeckt. Viele Busnutzer sind heute gezwungen, von Norden kommend bis zum Dachauplatz zu fahren, um dort in Linien umzusteigen, die über die Thundorferstraße nach Westen fahren. Genauso verhält es sich in umgekehrter Richtung. Zudem wird der Bedarf für eine Haltestelle für den Zielverkehr Museum der Bayerischen Geschichte, Kolpinghaus, Donaulände, Ostengasse etc. gesehen.

 

Aufgrund der Flächenverfügbarkeiten müssen die Busse in Fahrtrichtung Norden auf der Fahrbahn halten. Infolgedessen sind hier – gegenüber dem Vorher-Zustand ohne Haltestelle – gegenseitige Behinderungen zwischen dem allgemeinen Kfz-Verkehr, dem Radverkehr und dem Busverkehr zu erwarten. Busse müssen auch dann an der Haltestelle halten, wenn die Ampel in Höhe der Thundorferstraße „grün“ zeigt. An der „rot“ zeigenden Ampel stehen­de Kfz wiederum behindern die Anfahrbarkeit der Haltestelle durch die Busse.

 

Die Verwaltung schlägt daher ein, in Weiterentwicklung gegenüber der Wettbewerbs­aus­lobung modifiziertes, Gesamtkonzept vor, das eine Teilverlagerung des Durchgangs­verkehrs bewirken soll. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
 

  1. Ostengasse, Trothengasse, Bertoldstraße

    Bereits in der Wettbewerbsauslobung wurde festgelegt, dass an der Einmündung Ostengasse – A.-Kolping-Straße nur „rechts-rein-recht-raus“ gelten darf. Das Links­einbiegen in die A.-Kolping-Straße nach Süden führt zu erheblichen Schleich­ver­kehren, die kontraproduktiv für eine Aufwertung der Ostengasse wären. Besonders nachteilig würden sich diese Verkehre auf den Museumsvorplatz sowie die Fuß­wegebeziehung Reisebushaltestelle Museum auswirken. Rückstaus in der Osten­gasse und nachteilige Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit in der Achse A.-Kolping-Straße wären die Folge.

    Für den Verkehr in Richtung Unterer Wöhrd wird für den Quellverkehr Ostengasse kein zwingendes Verkehrsbedürfnis gesehen. Die Nibelungenbrücke ist über die A.-Schmetzer-Str. schnell und umwegefrei zu erreichen. Durchgangsverkehr aus anderen Stadtgebieten, etwa mit dem Ziel Parkplatz ehem. Jakobi-Gelände, ist in der Osten­gasse nicht erwünscht. Daher besteht keine Notwendigkeit, hier eine Rechtsabbiege­möglichkeit zur Eisernen Brücke einzurichten. Der Straßenraum Hunnen-/St.-Georgen-Platz kann so entlastet und das Museumsvorfeld gestalterisch und funktional aufgewertet werden.

 

Daher wird vorgeschlagen, die Ostengasse abschnittsweise in eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten umzuwandeln. Ziele im Stadtwesten oder Stadtsüden sind von der Ostengasse aus über die Gabelsbergerstraße erreichbar.

 

Durch die nachfolgend im Einzelnen beschriebene Regelung kann die Ostengasse teilweise vom Durchgangs­verkehr ent­lastet werden:
 

  • Abschnitt A.-Kolping-Straße bis Trothengasse:

    Für den allgemeinen Kfz-Verkehr gilt eine Einbahnregelung nach Osten. Der Querschnitt wird so gestaltet, dass Radverkehr und Einsatzfahrten (Feuer­wehr, Krankenwagen) in Gegenrichtung möglich sind.
     
  • Abschnitt Trothengasse bis Gabelsbergerstraße:

    In diesem Abschnitt ist weiterhin 2-Richtungsverkehr möglich. Kfz, die aus den angrenzenden Straßen einbiegen, können in beide Richtungen fahren. Damit sind keine Umwege notwendig, um etwa freie Stellplätze anzufahren. Die Zufahrt über das Ostentor von Osten bleibt weiterhin erhalten.
     

In Höhe der Trothengasse ist keine Wendemöglichkeit vorhanden. Um den Verkehr ableiten zu können, wird in der Trothengasse sowie dem westlichen Teil der Bertoldstraße die Wohnverkehrsstraßenregelung durch einen verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich „Spielstraße“) ersetzt. Somit kann der Quell- und Zielverkehr Ostengasse auch zur A.-Kolping-Straße abfließen, ohne den Museums­vorplatzbereich Hunnenplatz zu belasten.

 

Der begrenzte Verkehrsraum sowie die Gestaltung und verkehrsrechtliche Anordnung für den Bereich Trothengasse / Bertoldstraße lassen nicht erwarten, dass hier Schleichverkehre entstehen.

 

Der Busverkehr, (Linien 10 (10‘-Takt), 29, 36 und 37 (zusammen 10 Fahrten pro Tag)), der nur in Richtung Osten durch die Ostengasse und in Richtung Westen durch den Minoritenweg verkehrt, wird im Minoritenweg gebündelt. Ob hierzu der Wegfall einzelner Stellplätze erforderlich ist, wird im weiteren Verfahren mit der RVB geprüft.

Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile dieser Lösung – Minimierung Durchgangsverkehr, Platzgestaltung Museumseingang, Reduzierung der notwen­digen Verkehrsflächen für den Kfz-Verkehr – die aus der Einbahnregelung resul­tierenden Nachteile (Umwege). Die Erreichbarkeit bleibt weiterhin erhalten und gleichzeitig entstehen erhebliche Umgestaltungspotenziale.

 

  1. Lichtsignalanlage Querung Hunnen-/St.-Georgen-Platz

    Aufgrund der zu erwartenden starken Fußgängerbeziehung zwischen dem Museum der Bayerischen Geschichte und der Kernaltstadt ist eine gesicherte Querung im Bereich des Hunnen-/St.-Georgen-Platzes erforderlich. Daher sieht die Verwaltung hier eine Ampel vor.

     
  2. wegweisende Beschilderung

    Um den Durchgangsverkehr frühzeitig auf verträglichere Routen zu lenken, wird an den entscheidenden Stellen die wegweisende Beschilderung mit dem Ziel „Stadt­norden/Nibelungenbrücke“ (genaue Form der Beschilderung und Benennung der Ziele ist laufendes Geschäft der Verwaltung) ergänzt. Die Routen werden mit folgender Priorität beschildert:

                  Frieden-/Galgenbergstr. – Furtmayrstr. – Hermann-Geib-Str. – Weißenburgstr.

                  Ernst-Reuter-Platz – Luitpoldstr. – Stobäusplatz – Weißenburgstr.

                  D.-Martin-Luther-Str. – Minoritenweg – Gabelsbergerstr. – A.-Schmetzer-Str.


 

  1. Fahrstreifenneuordnung Dachauplatz

    Der Fahrbahnquerschnitt wird bereits an der Minoritenkirche zugunsten ausreichend breiter Gehwege und eines angemessenen Vorfelds des bedeutsamen Denkmals Minoritenkirche verengt. Hier steht nur noch ein Fahrstreifen in Richtung Norden zur Verfügung. Dementsprechend müssen die Fahrstreifen schon im Zulauf neu geordnet werden, um verkehrsgefährdende Verflechtungsvorgänge zu vermeiden.

    Die Busbucht vor dem Historischen Museum sowie die Haltstelle vor den Gebäuden D.-Martin-Luther-Straße 7-9 bleiben bestehen.

    Nördlich des Minoritenwegs wird der rechte Fahrstreifen zu einer Busspur umfunktioniert. Für den MIV steht der mittlere Fahrstreifen zur Verfügung. Der Linksabbiegestreifen in die Drei-Kronen-Gasse bleibt unverändert erhalten (Zufahrt Parkhaus Dachauplatz). Zwischen Königstraße und Minoritenweg darf der MIV auf dem rechten Fahrstreifen nur noch nach rechts in den Minoritenweg abbiegen. Der Busverkehr darf an dieser Stelle weiterhin geradeaus fahren. Der MIV nutzt für die Fahrt in Richtung Norden den linken Fahrstreifen.

    Zusätzlich wird bei dieser Maßnahme in der Drei-Kronen-Gasse das Radeln entgegen der Einbahnrichtung freigegeben. Radler können somit legal aus der Schwarzen-Bären-Straße oder der Speichergasse über die Drei-Kronen-Gasse in die Adolf-Kolping-Straße nach Norden bzw. die D.-Martin-Luther-Gasse nach Süden fahren. Dafür werden ein Radfahrstreifen abmarkiert und die Lichtsignalanlage angepasst.

    Diese Maßnahme ermöglicht eine Pulkbildung im Busverkehr, so dass die oben geschilderten nachteiligen Effekte im ÖPNV abgemildert werden können.

 

 

Die Verwaltung erhofft sich von diesem Maßnahmenpaket eine Entlastung des Straßenzugs D.-Martin-Luther-Straße – Eiserne-Brücke – Wöhrdstraße. Darüber hinaus werden folgende Anpassungen im Straßenraum vorgenommen:

 

  1. Unter den Schwibbögen

    Die bisherige Regelung, dass am Ende der Straße Unter den Schwibbögen nach rechts abgebogen werden muss, wird beibehalten. Der Abschnitt östlich des Ge­bäudes St.-Georgen-Platz 6 ist Bestandteil der zu überplanenden Wettbe­werbs­fläche. Die Straßenfläche wird in die Platzgestaltung St.-Georgen-Platz ein­be­zogen. Es wird ein niveaugleicher Ausbau angestrebt.
     
  2. Zufahrt Pfluggasse

    Die Zufahrt zur östlichen Kernaltstadt (Alter Kornmarkt, Domplatz etc.) über die Pflug­gasse bleibt weiterhin erhalten. Der Rechtsabbiegestreifen in der A.-Kolping-Straße aus Norden kommend entfällt. Für die Linksabbieger wird in der Fahrbahn eine Auf­stellfläche durch einen überbreiten Fahrstreifen hergestellt. Diese Lösung ist platz­sparend, umfeldverträglich und bei den zu erwartenden Verkehrsmengen leistungs­fähig.

 

Die Wettbewerbsauslobung sah noch einen Verzicht auf eine separate Abbiegespur vor. Detaillierte Betrachtungen (Leistungsfähigkeitsuntersuchungen) haben jedoch gezeigt, dass der komplette Verzicht auf Abbiegeflächen erhebliche Auswirkungen auf den Linienbusverkehr hätte. Insofern soll hier nun die Fahrbahn aufgeweitet werden. Diese Modifikation des Wettbewerbsergeb­nisses wird als vertretbar ange­sehen, zumal in der Verlängerung der Abbiegemöglichkeit eine Querungshilfe für Fußgänger in Form einer Mittelinsel installiert werden kann.

Die Ausgestaltung der Einmündung Pfluggasse als Gehwegüberfahrt gewährt den Fußgängern einen eindeutigen Vorrang vor den abbiegenden Kfz.
 

  1. Vorfeld Minoritenkirche / Gehweg Westseite

    Aus stadtgestalterischen und funktionalen Gründen soll der Bereich vor der Mino­riten­­kirche ein attraktives Vorfeld für Fußgänger in durchgehend angemessener Breite erhalten. Der Gehweg auf der Westseite zwischen Drei-Kronen-Gasse und Pflug­gasse ist im Hinblick auf die Fußgängermengen heute schon zu schmal. Daher soll der Gehweg hier auf durchgehend mind. 2,50 m verbreitert werden. Der Ausbau­abschnitt wird insofern bis zur Drei-Kronen-Gasse ausgeweitet.
     
  2. Kalmünzergasse / Bertoldstraße

    Wie bereits in der Auslobung festgelegt, wird die Kalmünzergasse zu einer Wohn­verkehrsstraße umfunktioniert. Ebenso wird die Wohnverkehrsstraßenregelung Bertoldstraße bis zur A.-Kolping-Straße ausgedehnt. Die Kalmünzergasse wird als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden ausgebildet und beschildert.

    Der quasi neu entstehende westliche Teil der Bertoldstraße zwischen A.-Kolping-Straße und Kalmünzergasse wird als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325/326) beschildert und niveaugleich ausgebaut. Verkehr ist in beiden Richtungen möglich. Aufgrund der eingeschränkten Sicht durch die Minoritenkirche sowie die Reisebushaltestelle soll hier die Regelung „rechts-rein-rechts-raus“ gelten.
     
  3. Campus-Linie C 1

    Die Linie C 1 endet derzeit von Süden kommend am Dachauplatz und wendet am Kolpinghaus. Diese Wendemöglichkeit entfällt zukünftig. Ersatzweise sind folgende Wendemöglichkeiten denkbar:
     
  • Wenden über Ostengasse

    Die Linie C 1 endet weiterhin am Dachauplatz. Die Busse wenden über A.-Kolping-Straße, Ostengasse, Gabelsbergerstraße und Minoritenweg. Dies hätte zur Folge, dass alle 10 Minuten Gelenkbusse aus der A.-Kolping-Straße vor dem Haupteingang des neuen Museums in die Ostengasse abbiegen müssten. Geeig­nete Abstellmöglichkeiten für die Busse in der Wendezeit könnten allenfalls durch den Verzicht auf Stellplätzen – etwa in der Gabelsbergerstraße – eingerichtet werden.
     
  • Wenden über Albertstraße

    Die Linie C 1 endet bereits am Hauptbahnhof. Die Busse wenden über Albert­straße und Bahnhofstraße. Abstellmöglichkeiten können in der Bahnhofstraße eingerichtet werden. Die dort befindlichen Stellplätze wurden nur temporär für die Bauzeit des Parkhauses St.-Peters-Weg eingerichtet.
     

Grundsätzlich wird seitens der Verwaltung die zweite Variante befürwortet, auch wenn damit der Bereich Dachauplatz nicht mehr über diese Linie erschlossen wird. Am Dachauplatz verkehren jedoch bereits die Linien 6, 6 S und 11, mit denen der Hochschulcampus erreichbar ist. Die Maßnahme ist noch abschließend mit der RVB abzustimmen.

 

 

B              Planungstand Entwurfskonzept

 

Auf Grundlage des Konzeptes aus dem Wettbewerb vom Juli 2014 wurde die Planung weiterentwickelt und präzisiert:

 

Verkehr

 

-          Anpassung der Fahrbahnbreite Adolph-Kolping-Straße an einen reibungslosen Ablauf des ÖV’s

-          Einfassung von Teilbereichen der Fahrbahn Adolph-Kolping-Straße mit Bordsteinen zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger

-          Anlage zweier Querungshilfen für Fußgänger auf der Adolph-Kolping-Straße

-          Einführung eines Linksabbiegers in die Pfluggasse

-          Öffentlicher Nahverkehr

  • Einbau von Kasseler Borden an den Bushaltestellen St.-Georgen-Platz und Hunnenplatz
  • Verkürzung der Bushaltestelle St.-Georgen-Platz

-                                             Reisebusverkehr

  • Einbau eines Gehwegbordsteins an der Reisebushaltestelle Schwanenplatz

-          Stellplätze

  • Planung von 13 Anliegerstellplätzen an der Bertholdstraße und der Kalmünzergasse
  • Anordnung von 3 Behindertenstellplätzen im Umfeld des Museums der bayerischen Geschichte

 

Gestaltung

 

-          Neugestaltung der drei Platzflächen durch Interpretation der Gestaltprinzipien für öffentliche Räume in der Regensburger Altstadt

-          Herstellung eines kontinuierlichen Freiraums zwischen neuem Museum und Minoritenkirche durch einheitliche, niveaugleiche Pflasterung

-          Ersatz der empfindlichen Rasenfläche auf dem Schwanenplatz durch einen robusten wassergebundenen Belag mit Bäumen

-          Verbreiterung des Bordes vor der Minoritenkirche und Hervorhebung des Kirchenportals durch einen Plattenbelag

-          Ausstattungselemente (Wasserbank, Sitzbänke, Plattenband Kalmünzergasse) aus Beton

 

Baumpflanzungen

 

-          Verbesserung der stadtklimatologischen Situation durch Erhöhung der Baumanzahl

 

Servicegebäude

 

-          Verschiebung des Servicegebäudes nach Osten zur Vergrößerung der Ein- und Ausstiegszone für die Busreisenden

 

Weitere Aussagen zum Entwurf können dem beiliegenden Lageplan des beauftragten Planers TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans entnommen werden.

 

 

C              Anliegerinformation und Behindertenbeirat

 

Die Anlieger des beplanten Bereiches werden im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung über die Neugestaltung des Schwanen- und St.-Georgen-Platzes im September informiert. Dies wird auf Grundlage der Entwurfsplanung erfolgen. Die Neugestaltung des Schwanen- und St.-Georgen-Platzes wird in Teilbereichen nach KAG beitragspflichtig sein.

 

Das Projekt wurde dem Behindertenbeirat in seiner Sitzung am 30.06.2015 vorgestellt.

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Das in der Sachverhaltsdarstellung beschriebene Verkehrskonzept für den Bereich Schwanenplatz und Hunnen-/St.-Georgenplatz wird als Grundlage für die weitere Bearbeitung der Umgestaltungsplanung beschlossen. Die Entwurfs- und Ausführungsplanung ist auf Grundlage des Verkehrskonzeptes sowie der in der Anlage beigefügten Vorplanung weiter zu betreiben.

 

2.              Auf der Basis der Entwurfsplanung ist die Anliegerinformation durchzuführen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Verkehrskonzept Schwanenplatz Übersichtsplan

Anlage 2: Verkehrskonzept Schwanenplatz - Ostengasse

Anlage 3: Verkehrskonzept Schwanenplatz Fahrstreifenordnung Dachauplatz

Anlage 4: Entwurfsplanung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Verkehrskonzept_Schwanenplatz-Übersichtsplan_VO_23-07-2015 (5916 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_Verkehrskonzept_Schwanenplatz-Ostengasse_VO_23-07-2015 (853 KB)    
Anlage 3 3 Anlage3_Verkehrskonzept_Schwanenplatz-FahrstreifenneuordnungDachauplatz (216 KB)    
Anlage 4 4 Schwanenplatz_Beschlussvorlage_23.07.2015_ANLAGE_4_TDB (6435 KB)