Vorlage - VO/15/10858/D1  

 
 
Betreff: Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Regensburg Tourismus GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
22.04.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.04.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.05.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Die Regensburg Tourismus GmbH (RTG) wurde im Jahr 2005 gegründet. Seit dieser Zeit ist ihr Gesellschaftsvertrag unverändert. Der bisherige Geschäftszweck der RTG deckt die neue Aufgabe, den Betrieb des Veranstaltungszentrums im ehemaligen Schlachthof, nur ungenügend ab, so dass auch die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom 20.11.2014 darauf hingewiesen hat, dass dieser angepasst werden sollte. Auch wird der Betrieb des Welterbezentrums mit aufgenommen. Ferner ergeben sich aus dem europäischen Beihilfe- bzw. Wettbewerbsrecht (Ausgleichsleistungen, Inhouse-Vergabe) sowie aus dem vom Stadtrat erlassenen Betrauungsakt der RTG neue Anforderungen an den Inhalt des Gesellschaftsvertrags; so ist es z.B. erforderlich, die RTG „wie eine eigene Dienststelle“ zu führen.

 

Im Zuge der Satzungsänderung wird die gesamte bisherige Struktur des Gesellschaftsver­trags überarbeitet und an den aktuellen Konzernstandard angepasst. Dabei werden auch Anregungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands mit aufgenommen. Die Anpassungen führen insgesamt dazu, dass sich trotz weniger inhaltlicher Veränderungen die Satzungsstruktur deutlich gegenüber ihrer bisherigen Form verändert und dadurch eine synoptische Gegenüberstellung der alten mit der neuen Satzung nicht als sinnvoll erscheint.

 

Aufgrund der positiven konzernweiten Erfahrungen werden die bisher im Gesellschaftsver­trag enthaltenen Kompetenzregelungen (Zustimmungskatalog des Aufsichtsrats) in die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung ausgelagert.

 

Um in Zukunft die neu zu gestaltende Arbeit des Beirats flexibel gestalten zu können, wird es künftig eine separate Beiratsordnung geben, über die der Aufsichtsrat beschließen wird.

 

 

Anlagen:

Entwurf Gesellschaftsvertrag (Stand 01.04.2015)

Erläuterungen

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt den als Anlage beiliegenden Gesellschaftsvertrag der Regensburg Tourismus GmbH in der Fassung vom 01.04.2015, der wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist.
  2. Für den Fall, dass der Notar oder die Kommunalaufsicht eine Änderung des vorgelegten Gesellschaftsvertrages fordern, wird der Vertreter der Stadt Regensburg ermächtigt, den Änderungen zuzustimmen, soweit davon nicht grundlegende Regelungen betroffen sind.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RTG-Satzung-NEU 01.04.15 E (151 KB)    
Anlage 2 2 Anlage Erläuterungen (160 KB)