Sachverhalt:
Die Regensburg Tourismus GmbH (RTG) wurde im Jahr 2005 gegründet. Seit dieser Zeit ist ihr Gesellschaftsvertrag unverändert. Der bisherige Geschäftszweck der RTG deckt die neue Aufgabe, den Betrieb des Veranstaltungszentrums im ehemaligen Schlachthof, nur ungenügend ab, so dass auch die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom 20.11.2014 darauf hingewiesen hat, dass dieser angepasst werden sollte. Auch wird der Betrieb des Welterbezentrums mit aufgenommen. Ferner ergeben sich aus dem europäischen Beihilfe- bzw. Wettbewerbsrecht (Ausgleichsleistungen, Inhouse-Vergabe) sowie aus dem vom Stadtrat erlassenen Betrauungsakt der RTG neue Anforderungen an den Inhalt des Gesellschaftsvertrags; so ist es z.B. erforderlich, die RTG „wie eine eigene Dienststelle“ zu führen.
Im Zuge der Satzungsänderung wird die gesamte bisherige Struktur des Gesellschaftsvertrags überarbeitet und an den aktuellen Konzernstandard angepasst. Dabei werden auch Anregungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands mit aufgenommen. Die Anpassungen führen insgesamt dazu, dass sich trotz weniger inhaltlicher Veränderungen die Satzungsstruktur deutlich gegenüber ihrer bisherigen Form verändert und dadurch eine synoptische Gegenüberstellung der alten mit der neuen Satzung nicht als sinnvoll erscheint.
Aufgrund der positiven konzernweiten Erfahrungen werden die bisher im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Kompetenzregelungen (Zustimmungskatalog des Aufsichtsrats) in die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung ausgelagert.
Um in Zukunft die neu zu gestaltende Arbeit des Beirats flexibel gestalten zu können, wird es künftig eine separate Beiratsordnung geben, über die der Aufsichtsrat beschließen wird.
Anlagen: Entwurf Gesellschaftsvertrag (Stand 01.04.2015) Erläuterungen
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
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