Vorlage - VO/15/10882/40  

 
 
Betreff: Grundschule West;
Grundsatzbeschluss zum Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Ganztagszug, Sporthalle, Außenanlagen sowie Freisportflächen mit den jeweiligen Betriebsräumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Schulen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Freizeit Vorberatung
05.05.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.05.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                  

Bericht der Verwaltung

 

I. Ausgangssituation

 

Das Schulgebäude der Grundschule Kreuzschule ist mit Einschränkungen für eine Dreizügigkeit ausgelegt.

Die Schule wurde zuletzt 1985 saniert und ist mittlerweile aufgrund der Abnutzung wieder sanierungsbedürftig. Die Sanierung ist im laufenden Betrieb nicht möglich. Eine Auslagerung wäre demnach unumgänglich. Bei einer Sanierung müssen auch die Fenster und Fassadenanteile der Realschule am Judenstein miteinbezogen werden.

 

An der Kreuzschule ist mit einem Anstieg der Schülerzahl zu rechnen, primär bedingt durch Zuzüge im künftigen Wohngebiet entlang der Ladehofstraße. Nach den aktuell berechneten Schülerprognosen zeichnet sich klar ein Bedarf für eine fünfzügige Grundschule ab.

 

Die Realschule am Judenstein wird im laufenden Schuljahr von rd. 590 Schülerinnen und Schülern (22 Klassen) besucht. Die letzte schulaufsichtliche Genehmigung stammt aus den 80er-Jahren und ist auf 16 Klassen ausgelegt. Mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 12.02.2015 wurde das aktualisierte abstrakte Raumprogramm übersandt. Gravierend ist insbesondere der Fehlbedarf für die offene Ganztagsschule (rd. 700 m²). Die Schule verfügt derzeit über 5 Gruppen mit 95 Schülerinnen und Schülern, freie Kapazitäten im Bestand sind jedoch nicht vorhanden. Der Bedarf wird mittelfristig sehr wahrscheinlich auf mindestens 6 Ganztagsgruppen steigen.

 

II. Derzeitiger Stand:

 

Um das Raumdefizit an der Kreuzschule zu beseitigen, besteht eine Handlungsoption darin, einen neuen Grundschulstandort im mittleren Stadtwesten zu gründen. Dazu gibt es Vorüberlegungen der Verwaltung sowie eine Anmeldung im Investitionsprogramm.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Frage, welche schulorganisatorischen Maßnahmen am jetzigen Standort der Kreuzschule zielführend und vor allem zukunftsorientiert sind.

Die Schule ist sanierungsbedürftig, wobei die Sanierung nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden kann. Eine Auslagerung mit der gravierenden Problematik des Schülertransports zum Ausweichschulgebäude wäre unumgänglich.

Ein Entwicklungspotential am Standort ist nicht vorhanden.

 

Entsprechend des Einzugsgebiets der Kreuzschule ist die soziale Schichtung der Schülerschaft sehr breit gestreut. Diese heterogene Schülerschaft mit einer hohen Anzahl an Kindern aus bildungsnahen Schichten, einer nicht unerheblichen Zahl an Kindern aus sozial benachteiligten Familien, einem ständig zunehmenden Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache und einer wachsenden Anzahl an Kindern aus zerrütteten Familien verlangt als Unterrichtsprinzip die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dem System der (gebundenen) Ganztagsschule an Grundschulen vor allen anderen Betreuungsangeboten Priorität einzuräumen. Die Ganztagsschule ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern trägt zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schüler bei.

rzlich haben die Bayerische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände eine Ganztagsvereinbarung unterzeichnet, nach der eine Betreuung an Grundschulen künftig bis 18.00 Uhr und in den Ferien möglich sein wird (sog. „offener Ganztag”). Dem Wunsch vieler Eltern, eine passgenaue Lösung für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder anzubieten, wird hiermit Rechnung getragen.

Der Sachaufwandsträger muss die nötige Infrastruktur (Räume entsprechend dem pädagogischen Konzept, Differenzierungsmöglichkeiten, Speise- und Küchensituation, etc.) bereitstellen. Dies scheitert am jetzigen Standort der Kreuzschule aufgrund fehlender Raumkapazitäten.

 

Unter Abwägung der dargestellten Aspekte sollte der jetzige Standort der Kreuzschule Am Judenstein 1 als Grundschulstandort komplett aufgegeben werden. Die im Investitionsprogramm mit Beginn in 2016 geplante Generalsanierung soll zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. Bis zur Fertigstellung der neuen Grundschule West könnte der Schulbetrieb im vorhandenen Gebäude weiterlaufen, so dass keine Auslagerung notwendig wird und hierfür auch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Nach Bezug des neuen Schulgebäudes könnte das Altgebäude für schulische Zwecke der Realschule am Judenstein saniert und umgebaut werden. Die Realschule könnte somit nicht nur ihren gravierenden Fehlbedarf an Räumen kompensieren, sondern hätte auch Potential für eine zukunftsorientierte Entwicklung.

 

Die neue Grundschule könnte auf dem frei werdenden Gelände des jetzigen Jahn-Stadions ihren Standort finden. Der Grundschulsprengel Kreuzschule umfasst das Neubaugebiet an der Ladehofstraße, wobei hier mit einem Bauvolumen von rd. 1200 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau gerechnet werden kann. Ferner ist der Grundschulsprengel der Schule Prüfening näher zu betrachten. Die Schule Prüfening ist für vier Züge ausgelegt. Die Berechnung des Schülerpotentials im Sprengel der Schule Prüfening ergibt für einzelne Geburtsjahrgänge jedoch einen rechnerischen Bedarf für fünf Züge. Deshalb sollte zur Vermeidung von Engpässen ein Teilgebiet des GS-Sprengels Prüfening dem Sprengel der GS Kreuzschule zugeschlagen werden.

 

r die neue Grundschule zeichnet sich unter diesen Rahmenbedingungen klar ein Bedarf für einen fünfzügigen Betrieb ab. Eine Doppelhalle, Außenanlagen sowie entsprechende Freisportflächen sind zu planen. Darüber hinaus wäre zu prüfen, inwieweit ein sprengelübergreifendes Schulhallenbad  schulaufsichtlich genehmigungsfähig ist.

 

Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. Interesse zeigt, auf dem frei werdenden Gelände des jetzigen Jahn-Stadions eine einzügige Förderschule zu errichten, sofern die Platzverhältnisse am Standort dies noch ermöglichen. Überlegungen, die sowohl eine intensive sonderpädagogische als auch eine inklusive Bildung ermöglichen, müssen noch vertieft werden.

 

III. Zeitlicher Ablauf

 

Die notwendigen Abstimmungsgespräche über die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit der Regierung der Oberpfalz als für die schulaufsichtliche Genehmigung zuständige Genehmigungsbehörde, müssen umgehend geführt werden.

Im Herbst 2015 soll der Startschuss für das gesamte Bauvorhaben mit einem Architektenwettbewerb erfolgen. In 2016 soll ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt werden. Ab Herbst 2016 bzw. Anfang 2017 soll der Bau beginnen. Die Bezugsfähigkeit soll zum Schuljahr 2019/2020 erfolgen.

 

IV. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Investitionsprogramm 2014-2018 sind für die Neubaumaßnahme folgende Mittel angemeldet (=Anmeldung des Neubaus einer dreizügigen Grundschule West):

 

Grundschule West (insgesamt 13,1 Mio. € Baumittel)

2016:               300.000 €r den Architektenwettbewerb

2017:               300.000 € Planungsmittel

2018:               3 Mio. € Baumittel

 

Hinzu kommen Mittel für Einrichtung und Ausstattung in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € (mit folgender Kostenverteilung: 50.000 € in 2017, 200.000 € in 2018) sowie insgesamt 1,35 Mio. €r Außen- und Freisportanlagen (mit folgender Kostenverteilung: 50.000 € in 2017, 100.000 € in 2018).

r den Rückbau der Stadionanlagen und die Baufreimachung sind 500.000 € in 2016 geplant.

 

 

r die Generalsanierung der Kreuzschule sind im IP 2014-2018 ebenfalls folgende Mittel vorgesehen:

 

Generalsanierung Kreuzschule (insgesamt: 6,9 Mio. € Baumittel)

 

2015: 100.000 € Planungsmittel

2016: 1,5 Mio. € Baumittel

2017: 3,2 Mio. € Baumittel

2018: 1,4 Mio. € Baumittel

 

Hinzu kommen Mittel für Einrichtung und Ausstattung von rd. 400.000 € (mit folgender Kostenverteilung: 50.000 € in 2016, 100.000 € in 2017, 200.000 € in 2018), Mittel für IuK-Ausstattung von rd. 145.000 € (in 2017), Mittel für Schülertransporte, Umzüge, Entsorgung u.ä. von insgesamt rund 510.000 € (mit folgender Kostenverteilung: 175.000 € in 2016, 155.000 in 2017, 180.000 € in 2018) sowie Mittel für Anpassung der Außenanlagen inhe von 150.000 € (in 2018).

 

Im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 sind für die Neubaumaßnahme Grundschule West folgende Mittel angemeldet (= Anmeldung einer fünfzügigen Grundschule West):

 

2016: Mittel für den Architektenwettbewerb sowie Planungsmittel von insgesamt 600.000 €

2017: Baumittel in Höhe von 3,5 Mio. €

2018: Baumittel in Höhe von 4,5 Mio. €

2019: Baumittel in Höhe von 5 Mio. €

 

Hinzu kommen Mittel für Einrichtung und Ausstattung in Höhe von insgesamt 2. Mio € (mit folgender Kostenverteilung: 50.000 € in 2016, 200.000 € in 2017, 500.000 € in 2018, 500.000 € in 2019) und für die Außenanlagen in Höhe von insgesamt 2,25 Mio. € (mit folgender Kostenverteilung: 50.000 € in 2016, 100.000 € in 2017, 1,2 Mio. € in 2018, 1 Mio. € in 2019) sowie für IuK-Ausstattung nach derzeitiger groben Kostenschätzung rd. 80.000 €.

 

r den Rückbau der Stadionanlagen und die Baufreimachung sind 500.000 € in 2016 geplant.

 

Eine detailliertere Kostenschätzung für die Baumaßnahme sowie für die erforderliche Einrichtung und Ausstattung, die IuK-Ausstattung und die Außen- und Freisportanlagen kann jedoch erst im Rahmen der weiteren Planung erfolgen, wird sich jedoch in der Investitionssumme deutlich erhöhen (Fünfzügigkeit).

 

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit wird über den Fortgang der Planungen zeitnah informiert, um auf diesem Hintergrund dann dem Stadtrat eine Empfehlung für den erforderlichen Maßnahmenbeschluss geben zu können.


Der Ausschuss für Bildung und Freizeit empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für den Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Ganztagszug, Sporthalle, Außenanlagen sowie Freisportflächen mit den jeweiligen Betriebsräumen zu ermitteln und anschließend die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

 

 


 

Anlagen: