Vorlage - VO/15/10893/20  

 
 
Betreff: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Sing- und Musikschule und Neufassung der Satzung für die Sing- und Musikschule als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
2. Kulturreferent Unger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
13.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.05.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1. Änderung der Benutzungssatzung (Anlage 1)

 

Seit 1995 werden für Schüler, die außerhalb Regensburgs wohnen, Sondervereinbarungen abgeschlossen, die zu den Benutzungsgebühren gesonderte Zuschläge vorsehen. Die Höhe des Zuschlages ist abhängig von der Unterrichtsform und wurde bei Änderung des Gebührenverzeichnisses angepasst, wobei die Ermittlung nur mit Hilfe von zeitaufwändigen Sonderberechnungen möglich war. Die Zuschläge betrugen bei den Lernfächer 315 € bis  905 € (Basis: Gebührenverzeichnis 2013). Sie dienen als zusätzlicher Finanzierungsbeitrag zur Reduktion des Defizits. Diese Sonderregelung ist nicht mehr zeitgemäß und es würde auf viel Unverständnis stoßen, wenn die Stadt als Oberzentrum diese Regelung beibehalten will. Damit Schüler außerhalb von Regensburg und ohne zusätzliche Schwellen am Unterricht teilnehmen können, sollte die Sondervereinbarung ersatzlos aufgegeben werden. Im Schuljahr 2014/2015 bestanden insgesamt 180 Unterrichtsvereinbarungen mit einem Finanzierungsbeitrag von insgesamt rund 24.000.

 

Durch eine Änderung der Unterrichtsstruktur in 2005 bzw. Auflösung der Unterrichtseinheiten von 30 Min. bzw. 45 Min. wurde ein Bonussystem auf der Grundlage von 20 Min., 40 Min. und 60 Min. eingeführt. Dieses System von 20 Minuteneinheiten hat sich letztlich nicht bewährt und führte zu einer nicht im Sinne der Sing- und Musikschule problematischen Auslegung des Unterrichtsangebotes. Insbesondere der Einzelunterricht 20 Minuten (UE 1) führte nicht zum gewünschten Anreiz, an einem Ensemble oder Orchester teilzunehmen. Die Gebührensatzung soll daher eine zeitliche Beschränkung von max. zwei Jahren vorsehen (siehe Nr. 3.1 des Gebührenverzeichnisses).

 

Gleichzeitig ist auch das bisherige Gebührenverzeichnis gestrafft worden (z.B. Klavierunterricht jetzt unter Nr. 3). Das Bonussystem verteilt sich auf zwei Unterrichtseinheiten mit drei Differenzierungen, mit 30 Min. (UE 2) und 45 Min. (UE 3) und ist im Verzeichnis unter 3.2 a und 3.3 a und 3.3 b zu finden.

 

 

2. Änderung der Gebührensatzung (Anlage 2)

 

Die Gebührensätze wurden letztmals im Schuljahr 2013/2014 (zum 01.09.2013) angepasst, um das Ziel den Kostendeckungsgrad von 40 % halten zu können. D.h. es werden keine kostendeckenden Gebührensätze festgesetzt. Auch durch die neue Gebührensatzung wird keine volle Kostendeckung erreicht.

 

Seit 2012 haben sich die Einnahmen und Ausgaben der Sing- und Musikschule (SuM) im Unterabschnitt (UA) 3331 wie folgt entwickelt:

 

Jahresrechnung

2012

2013

2014

2015*

 

Euro

Euro

Euro

Euro

Einnahmen

749.524,70

786.821,64

762.764,61

801.200,00

darunter

 

 

 

 

Schulgebühren und

Entgelte (Gr. 1184)

459.855,94

465.957,75

423.681,56

480.000,00

Ausgaben

1.842.735,74

1.870.102,92

2.026.402,88

2.135.150,00

darunter

 

 

 

 

Personalausgaben

1.292.120,57

1.321.921,10

1.404.558,79

1.440.900,00

 

 

 

 

 

Fehlbetrag

-1.093.211,04

-1.083.281,28

-1.263.638,27

-1.333.950,00

Kostendeckungsgrad

40,7 %

42,1 %

37,6 %

37,5 %

*) Haushaltsansatz

 

Beim Jahresergebnis 2014 ist zu beachten, dass die auf das Verwahrkonto gebuchten Gebühreneinnahmen von rd. 50.000 € wegen des Umzuges in das Haus der Musik nicht mehr rechtzeitig auf den UA 3331 umgebucht werden konnten. Die fehlenden Einnahmebuchungen werden daher in der Jahresrechnung 2015 enthalten sein.

 

Obwohl durch die Gebührenerhöhung vom 01.09.2013 Mehreinnahmen erzielt wurden, ist die Entwicklung des Fehlbetrages weiter steigend.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses vom 24.07.2014 (VO/14/10053/46) wurde die Verwaltung beauftragt, durch personelle Veränderungen den Abbau von Wartezeiten zu beschleunigen, den Kostendeckungsgrad (> 40 %) zu erhalten und den Zugang zur Musik durch Sozial- als auch durch Familienermäßigung zu vereinfachen. Inzwischen wurde bereits in 2014 durch die Besetzung einer Assistenzstelle (1/2 Stelle) und einer Hausverwaltung die Personalstruktur der Sing- und Musikschule verbessert. Beide Planstellen stehen sowohl der Sing- und Musikschule, als auch dem erweiterten Aufgabenbereich Haus der Musik zur Verfügung. Vorgesehen ist die weitere Aufstockung des musikpädagogischen Personals um fünf bzw. sechs Stellen. Im Haushaltsplan 2015 kommen noch die Einnahmen aus den Veranstaltungsräumen (z.B. Konzertsaal, Mehrzweckraum) aus dem Haus der Musik und die Mehrkosten für die Personalaufstockung hinzu.

 

Zukünftig können mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Diese Tatsache führt zum geforderten Abbau der Warteliste sowie zu Mehreinnahmen.

 

Um den Kostendeckungsgrad wieder auf mindestens 40 % zu bringen und zu halten, ist eine differenzierte Erhöhung bzw. Änderung der Gebührenstruktur bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 sinnvoll.

 

Die Anpassung der Gebührensätze soll in vier Schritten jeweils zum Beginn des neuen Schuljahres (01.09.2015 / 01.09.2016 / 01.09.2017 / 01.09.2018) erfolgen. Dies erhöht die Planungssicherheit undhrt zu Verwaltungsvereinfachung. Damit wird auch erreicht, dass die Eltern für die nächsten vier Jahre wissen, wie hoch die Gebühren im kommenden Schuljahr sind.

 

In § 8 der Gebührensatzung wurden die Ermäßigungsregelungen vollständig überarbeitet und die Neueinführung des Stadtpasses mit berücksichtigt. Künftig ist eine Geschwisterermäßigung von 10 % bis zu 40 % vorgesehen. Für die Inhaber des Stadtpasses soll eine Ermäßigung von 50 % auf die Gebühr eines Unterrichtsfaches gewährt werden.

 

Aufgrund der neuen Gebührensätze ist mit Mehreinnahmen pro Schuljahr von rd. 50.000 € - 100.000 € zu rechnen.

 

3. Neufassung der Satzung r die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (Anlage 3).

 

Aufgrund der Änderungen im Bereich „Steuerbegünstigte Zwecke“ (§§ 51-68) der Abgabenordnung und der entsprechenden Anlage zur Abgabenordnung seit dem Erlass der letzten Satzung vom 20.12.2002 ist eine Neufassung der Satzung für Zwecke der Gemeinnützigkeit der Sing- und Musikschule steuerrechtlich erforderlich.

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschule Benutzungssatzung – SuMSBS) gemäß beiliegendem Entwurf vom 13.04.2015 (Anlage 1), welcher einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

 

2.              Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für               die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und               Musikschulgebührensatzung – SuMGS) gemäß beiliegendem Entwurf vom               13.04.2015 (Anlage 2), welcher einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses               bildet.

 

3.              Die Stadt Regensburg erlässt eine neue Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art  gemäß beiliegendem Entwurf vom 13.04.2015 (Anlage 3), welcher einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Die bisherige Satzung wird außer Kraft gesetzt.

 

 


 

Anlagen:

 

 

Änderungssatzung für die Benutzungssatzung der Sing- und Musikschule (SuMSBS)

(Anlage 1).

 

Änderungssatzung für die Gebührensatzung der Sing- und Musikschule (SuMGS) (Anlage 2).

 

Neufassung der Satzung r die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (Anlage 3).

 

Gebührensätze aktuell (Anlage 4)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Benutzungssatzung (15 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Gebührensatzung (47 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 neue Satzung Betrieb gewerblicher Art (16 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Aktuelle Gebührensätze (42 KB)