Sachverhalt:
Der SV Burgweinting hat mit Schreiben vom 11.11.2013 eine Erweiterung seiner Sportanlage mit zusätzlichen Flächen für ca. 50 Parkplätze, einen weiteren Fußballplatz und langfristig für eine Ballsporthalle auf dem Grundstück zwischen Franz-Josef-Strauß-Allee und A3 beantragt. Bedarf Sportflächen:
Für den noch wachsenden Stadtteil Burgweinting stehen im Kernbereich 2 Sportanlagen mit 2 Rasenplätzen sowie 1 Kunstrasenplatz und 2 Beachvolleyballfelder zur Verfügung.
Derzeit betreibt der SV Burgweinting praktisch 2 Sportanlagen, räumlich getrennt durch die Franz Josef Strauß Allee. Eine notwendige Erweiterung sollte unbedingt im Zusammenhang mit den bestehenden Anlagen erfolgen. Ein dritter Standort würde neben Schwierigkeiten beim Betrieb auch zusätzliche erhebliche Kosten (Erschließung, Ballfangzäune, Betriebsanlagen, etc.) mit sich bringen.
Die Prognosen des Vereins mit einer Steigerung von derzeit 18 auf weit über 20 Mannschaften sind in der Boomsportart Fußball durchaus zu erwarten. In Folge der Fußballweltmeisterschaft 2014 ist bereits eine Steigerung der Mitgliederzahlen von Kindern und Jugendlichen zu registrieren. Nach der Hochrechnung der Bevölkerung im Ortsteil Burgweinting durch Amt 66 wird sich die Einwohnerzahl bis Ende 2018 auf ca. 10.500 dauerhaft einpendeln. Der Aktivenfaktor aus der Bevölkerungsbefragung zum Sportverhalten sowie der Präferenzfaktor für den Fußball ergeben – für den Ortsteil Burgweinting - einen Sportanlagenbedarf von 5 Großspielfeldern sowie 3 Kleinspielfeldern.
In der Bilanzierung errechnet sich ein Fehlbestand von 2 Großspielfeldern sowie 2 Kleinspielfeldern. Der bereits vorhandene Kunstrasenplatz kann aufgrund der höheren Auslastung einen Bedarf von 1,5 Großspielfeldern sowie 1-2 Kleinspielfeldern abdecken. Der Fehlbestand reduziert sich dadurch auf eine Fläche von ca. 2 Großspielfeldern.
Da eine Erweiterung nur nach Westen möglich ist, hat das Stadtgartenamt einen Vorentwurf erarbeitet, der zum einen diese Flächen umfasst und auch die dort vorgesehenen öffentlichen Freizeitanlagen berücksichtigt. Die öffentlichen Sportanlagen (Bolzplatz/Kleinfeld, Skater-, Parkouranlage) sollen nach dem Vorentwurf auf einem Teil der bisherigen Mietfläche des Vereins errichtet werden. Hierzu muss die Fläche aus dem Mietverhältnis herausgelöst werden, wofür der Verein die westlichen Flächen erhalten müsste.
Der dort vorhandene Trainingsplatz müsste dann mit dem neuen Fußballplatz in den Westen rücken. Damit die Trainingsmöglichkeiten erhalten werden, muss der neue Trainingsplatz vorrangig angelegt werden. Erst dann kann der jetzige Trainingsplatz mit der Spielfläche überbaut werden.
Dadurch hätte der Verein aber noch keine Erweiterung seiner vorhandenen Sportflächen zur Verfügung. Ein weiteres Großfeld ist aber zur Deckung seines Sportbedarfes unbedingt notwendig. So trainieren derzeit oft 5 Mannschaften gleichzeitig auf 1 Spielfeld. Der Platz ist in diesem Fall mit über 60 (!) Fußballern weit überbelegt.
Ob und unter welcher Trägerschaft eine zusätzliche Sporthalle - als Ergänzung zu den bereits vorhandenen 3 Einfachsporthallen -, evtl. eine Ballspielhalle, entstehen könnte, kann heute noch nicht endgültig beurteilt werden. Sinnvoll ist in jedem Falle aber die Einberechnung einer derartigen Ergänzung in den Flächenbedarf.
Da es sich bei der bestehenden Anlage um eine Vereinsanlage handelt, wurden die Planungen auch mit den Vereinsverantwortlichen besprochen. Nach Beschluss der Vereinsgremien stimmt der Verein den genannten Planungen zu.
Zeitliches Vorgehen:
Voraussichtliche Kosten:
Eine detaillierte Planung der Sportanlagen liegt noch nicht vor. Die Strukturplanung wird die Verwaltung in der Sitzung an der Leinwand darstellen.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Nachtragshaushaltsplan 2015 sowie in das Investitionsprogramm 2015-2019 eingestellt, vorbehaltlich der Beschlussfassungen durch die Stadtratsgremien.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Nachtragshaushaltsplan 2015 sowie in das Investitionsprogramm 2015-2019 eingestellt, vorbehaltlich der Beschlussfassungen durch die Stadtratsgremien.
Anlagen: |
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