Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.02.2015 beschlossen, einen Jugendbeirat im Rahmen des Projekts „Demokratie leben!“ einzurichten. Mit Stadtratsbeschluss vom 30.04.2015 wurden die Satzung und Wahlordnung für den Jugendbeirat verabschiedet. Die Tätigkeit im Jugendbeirat ist ehrenamtlich und wird entschädigt (§ 17 der Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat). Die vorgeschlagene Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997 (in der zuletzt aktuellen Fassung) beinhaltet die notwendigen Neuregelungen.
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12.06.1997 laut beigefügtem Entwurf vom 21.04.2015, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Anlage - Entwurf der Änderungssatzung
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