Vorlage - VO/15/10929/10  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.05.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08.05.2015 (AMBl. Nr. 21 vom 19. Mai 2014 auszugsweise), geändert durch Stadtratsbeschluss vom 22.05.2014, wie in der Anlage dargestellt, zu ändern.

 

Zu 1.:

In seiner Sitzung am 8.5.2014 hat der Stadtrat § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h dahingehend geändert, dass die Wertgrenze bei Vergaben, die in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters fallen, einheitlich 100.000,00 beträgt. Lediglich bei Planungs- und Ausführungsänderungen und im Vertrag bisher nicht vorgesehenen Leistungen wurde eine Wertgrenze von 50.000 € festgelegt. Die Änderung sollte zur Arbeitsvereinfachung beim Vergabeamt und den Fachämtern beitragen. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass bei den Fachämtern Unsicherheiten darüber bestehen, wann ein Erweiterungs- bzw. Anschlussvertrag vorliegt (Wertgrenze 100.000 €) und wann es sich um eine Planungs- oder Ausführungsänderung handelt. Die Wertgrenze bei diesen Vergabenarten soll daher einheitlich 50.000,00 € betragen.

 

Zu 2.:

Bei der Änderung der Wertgrenzen am 8.5.2014 unterblieb versehentlich die dadurch notwendig gewordene Anpassung des § 11 Abs. 6. Dies wird hiermit nachgeholt.

 

Zu 3.:

Mit Schreiben vom 3.2.2015 hat die Regierung der Oberpfalz eine Ergänzung des § 27 Abs. 1 empfohlen.

 

Zu 4.:

Der Ausschuss für Bildung und Freizeit wird umbenannt in Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit. In Folge müssen in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg sämtliche Nennungen des Ausschusses aktualisiert werden.

 

Zu 5.:

Die Ergänzung ist erforderlich, um Unklarheiten bei der Zuständigkeit vorzubeugen.

 

Zu 6.:

Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2014 wurde der Ausländerbeirat sowie Aussiedlerbeirat aufgelöst und ein Integrationsbeirat eingerichtet. Der Integrationsbeirat ist in die Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg unter B) Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und sonstige bei der Stadt Regenburg zu bildende Kollegialorgane aufzunehmen.

 

Zu 7.:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.02.2015 beschlossen, einen Jugendbeirat im Rahmen des Projekts „Demokratie leben!“ einzurichten. Mit Stadtratsbeschluss vom 30.04.2015 wurden die Satzung und Wahlordnung für den Jugendbeirat verabschiedet. Der Jugendbeirat ist in die Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg unter B) Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und sonstige bei der Stadt Regenburg zu bildende Kollegialorgane aufzunehmen.

 

Zu 8.:

Mit Stadtratsbeschluss vom 29.01.2015 wurde der Verschmelzung der REBUS GmbH auf die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH zugestimmt. Der Aufsichtsrat der REBUS GmbH entfällt deshalb.

 

Zu 9.:

Die Übersicht zu Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg muss entsprechend den inhaltlichen Änderungen angepasst werden.

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014 (AMBl. Nr. 21 vom 19. Mai 2014 – auszugsweise) in der aktuell gültigen Fassung wird entsprechend der Anlage, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist, geändert.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse 22.04.15 (95 KB)