Vorlage - VO/15/10963/32  

 
 
Betreff: Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen im Stadion an der Franz-Josef-Strauß-Allee (Stadion-Verordnung-StV)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Schörnig
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.05.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Im Juli 2015 wird die Continental-Arena an der Franz-Josef-Strauß-Allee eröffnet. Die Regelungen des beigefügten Entwurfs einer Stadion-Verordnung sollen die Grundlage dafür bieten, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadion bzw. im Außenbereich der Continental-Arena aufrecht zu erhalten. Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, den zulässigen Aufenthalt und das erforderliche Verhalten der Besucherinnen und Besucher zu regeln. So werden in der Verordnung vor allem Verbotstatbestände (z.B. das Mitführen von Gegenständen, Pyrotechnik und dgl.) sowie die Befugnisse des Kontroll- und Ordnungsdienstes festgelegt.

 

Eine eigene Stadion-Verordnung erweist sich auch in Ansehung der bereits vorhandenen Sportanlagen-Verordnung als notwendig. Letztere, anlässlich der Eröffnung der Donau-Arena im April 1999 erlassene und im Juli 2008 an aktuelle Entwicklungen angepasste Verordnung gilt neben der Donau Arena auch für das Stadion an der Prüfeninger Straße. Diese Verordnung enthält zwar vergleichbare Bestimmungen wie die geplante Stadion-Verordnung, bezieht sich aber nicht auf die Außenbereiche der Anlagen. Da jedoch im Außenbereich der Continental-Arena zahlreiche Flächen existieren, die dem Stadion direkt zugeordnet sind, sind insoweit Regelungen zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie zum Schutz der Außenanlagen unverzichtbar. Hiervon ausgehend wird eine (eigene) Stadion-Verordnung vorgeschlagen, wie sie im Übrigen auch in anderen Städten, z.B. in München (Allianz-Arena) oder in Augsburg (Fußballstadion), existiert.

 

Der Verordnungsentwurf wurde mit dem Polizeipräsidium Oberpfalz, den Regensburger Badebetrieben und dem SSV Jahn Regensburg abgestimmt. Sie sind mit dem Entwurf einverstanden.

 

Nach alledem empfiehlt die Verwaltung, der nachstehenden Stadion-Verordnung zuzustimmen bzw. diese zu beschließen.

 


Der Ausschuss empfiehlt /der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regenburg erlässt eine Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen im Stadion an der Franz-Josef-Strauß-Allee (Stadion-Verordnung - StV)

nach dem beigefügten Entwurf vom 13.04.2015, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

 

 


 

Anlagen:

 

Entwurf der Stadionverordnung

Anlage zur Stadionverordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Stadionverordnung Franz-Josef-Strauß-Allee 2015 aktueller Stand -(05052015-)13042015 (30 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zur Stadionverordnung_DINA4_Hochformat M 1 zu 4000 (893 KB)