Sachverhalt:
Rahmenplanung „Innerer Westen“ (Anlage 2): Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 20.04.2010 die Rahmenplanung „Innerer Westen“ als Grundlage für die nachfolgenden konkretisierenden Planungsverfahren beschlossen. In der Rahmenplanung wurde für den Bereich Kleingärten und Brauerei ein Konzept ausgearbeitet. Dieses enthält Erweiterungsmöglichkeiten für die Brauerei Bischofshof und die Sicherung der Kleingartenanlage mit Verlagerungen. Außerdem wird die Option einer neuen weiter östlich liegenden untergeordneten Anbindung an die Prüfeninger Straße berücksichtigt. Für die Nachfolgenutzung des Jahnstadions ist Wohnbebauung mit einem Grundschulstandort vorgesehen.
Bebauungsplan 227-I Aufstellungsbeschluss: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 31.07.2012 wurde die Aufstellung der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 227 „Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona“ in Bebauungsplan Nr. 227-I „Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona“ / Nachfolgenutzung städtisches Fußballstadion“ beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 227 Dauerkleingartenanlage und Straßentrasse (siehe Anlage 3a): Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 227 „Dauerkleingartenanlage Gartenfreunde und Ratisbona“ vom 22.03.1993 ist eine Nord-Süd-Verkehrstrasse durch die Kleingartenanlage Gartenfreunde festgesetzt. Die Lage und die Bedeutung der Straßentrasse haben sich im Zuge der Rahmenplanung „Innerer Westen“ verändert. Die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Nord-Süd-Trasse, zwischen Kirchmeier und Prüfeninger Straße, verliert ihre Bedeutung als innerstädtische Verbindungsstraße zwischen Königswiesen und dem inneren Stadtwesten. Das neu entstehende Quartier an der Ladehofstraße soll künftig über eine weiter östlich liegende Nord-Süd-Verbindungsstraße an die Prüfeninger Straße und über die neue Klenzebrücke an die Kirchmeierstraße angebunden werden. Sie wird somit nicht mehr die Funktion einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße haben. Zur Sicherung der neuen Straßentrasse und zur dauerhaften Absicherung der Kleingartenanlage werden diese Themen mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 227 neu geregelt.
Verlagerung des Fußballstadions: Zwischenzeitlich ist das Stadion bereits in Bau und kurz vor der Fertigstellung. Das bisherige Stadion an der Prüfeninger Straße soll mit Betriebsbeginn des neuen Geländes im Sommer 2015 nicht mehr als Sportanlage genutzt werden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, auch die Nachfolgenutzung planerisch in die Wege zu leiten.
In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss zur Änderung, Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 227 vom 31.07.2012 soll nun der Geltungsbereich des Bebauungsplanes verändert werden. Gründe für die Änderung des Geltungsbereiches ergeben sich wie folgt:
Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die Ziele der Rahmenplanung konkretisiert:
Neue quartiersverbindende Nord-Süd-Trasse: Die neue, nunmehr untergeordnete Nord-Süd-Trasse zwischen Dechbettener und Prüfeninger Straße soll weiter östlich als bisher im Bebauungsplan Nr. 227 liegen und wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Sicherung und Arrondierung der Dauerkleingartenanlage: Die Flächen westlich der neuen Trassenführung werden als private Grünflächen (Dauerkleingartenanlage) festgesetzt. Damit wird die bestehende Kleingartenanlage westlich der neuen Trasse arrondiert und bauplanungsrechtlich gesichert. Für die Eingriffe in die Kleingartenanlage östlich der neuen Trasse werden Ersatzflächen bereitgestellt. Die Verlagerung erfolgt in zwei Abschnitten. Die erste Ersatzfläche wurde bereits 2013/2014 an der Dechbettener Straße als Arrondierung der Kleingartenanlage Gartenfreunde bereit gestellt und umgesetzt. Für den zweiten Abschnitt werden Ersatzflächen an anderer Stelle im Stadtgebiet angeboten.
Gemeinbedarf und Grundschulstandort: Die östlich der neuen Trasse gelegenen Flächen werden als Gemeinbedarfsfläche (Schule) festgesetzt. Als maximale zulässige Gebäudehöhe sind IV-Vollgeschosse geplant. Im Gegensatz zur Rahmenplanung - die Wohnnutzung und eine dreizügige Grundschule vorsah - soll künftig das gesamte Gelände östlich der neuen Straßentrasse zur Unterbringung von Gemeinbedarfseinrichtungen dienen. Untergebracht werden sollen nach derzeitigem Stand eine fünfzügige Grundschule mit Ganztagszug, ein Kinderhort, eine Sporthalle, Außenanlagen sowie Freizeitsportflächen. Gegebenenfalls wird dies durch eine Förderschule ergänzt. Sollten für die geplanten Nutzungen die Flächen nicht in vollem Umfang benötigt werden, könnten diese für eine Wohnnutzung zur Verfügung gestellt werden. Diese Möglichkeit soll im Rahmen eines Wettbewerbs bzw. im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft werden.
Fuß- und Radwegeverbindungen: Um eine gute Erreichbarkeit der geplanten Schule zu gewährleisten, werden sowohl eine Ost-West-Verbindung als auch eine Anbindung von Norden vorgesehen.
Grüngutsammelstelle: Für die im Zuge der Neubebauung des ehemaligen Stadions wegfallende Grüngutsammelstelle (für die Kleingartenanlage und für das angrenzende Wohnquartier) wird eine Ersatzfläche an der Eichenstraße / Lessingstraße vorgesehen.
Im Einzelnen ergeben sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 227-I gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 227 (siehe Anlage 3a) folgende Änderungen, Erweiterungen und Teilaufhebung (siehe Anlage 3b).
Auf das Bebauungsplangebiet wirken Lärmimmissionen durch die angrenzende Gewerbenutzung der Brauerei und durch die neue Nord-Süd-Trasse ein. Lärmemissionen gehen von der geplanten Schul- und Sportnutzung auf dem ehemaligen Stadion aus.
Einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB: Da bereits der Bebauungsplan Nr. 227 als einfacher Bebauungsplan lediglich die Art der Nutzung festsetzt und sich auch der Regelungsbedarf für die Schulnutzung auf die Art der Nutzung beschränkt, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes nicht erforderlich. Darüber hinaus ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs für die geplante Grundschule zur Sicherung der städtebaulichen Qualität und Einfügung in die umgebende Bebauung vorgesehen.
Regelverfahren: Die Voraussetzungen zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) wurde gemäß Beschluss vom 31.07.2012 geprüft. Da die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nicht gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im Regelverfahren.
Flächennutzungsplanänderung: Parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist für den Bereich des ehemaligen Stadions die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die Änderung der Verkehrstrasse wird bereits in dem laufenden Verfahren der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, müssen beide Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes vor In-Kraft-treten des Bebauungsplanes Nr. 227-I abgeschlossen sein.
Ersatzflächen Kleingartenanlage: Für den zweiten Abschnitt der Teilverlagerung der Kleingartenanlage Gartenfreunde, der westlich an das ehemalige Stadion angrenzt, müssen entsprechende Ersatzflächen (28 Parzellen) geschaffen werden. Teile davon wurden bereits am Ostbahnhof (11 Parzellen) zur Verfügung gestellt. Die restlichen Flächen sollen im Herbst 2015 am Heuweg, in Burgweinting, zunächst in Form von sogenannten Krautgärten realisiert werden.
Grundstückserwerb: Zur Entwicklung des Schulstandortes und der neuen Straßentrasse müssen Flächen von Dritten erworben werden. Dies umfasst Grundstücke der ehemaligen Kleingärten als auch eine Teilfläche der Gewerbenutzung Brauerei.
Der Ausschuss beschließt:
Anlagen:
Anlage 1a: B-Plan Nr. 227-I – Vorentwurf Anlage 1b: Gegenüberstellung Geltungsbereiche Anlage 2: Rahmenplan „Innerer Westen“ vom 20.04.2010 Anlage 3a: B-plan Nr. 227 – bestehend vom 22.03.1993 Anlage 3b: Änderungen, Erweiterungen und Aufhebung des B-plans Nr. 227
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