Vorlage - VO/15/11118/65  

 
 
Betreff: Verbesserung im Geh- und Radwegenetz;
Ausbau des Geh- und Radwegteilstückes zwischen Wolframstraße und Rampe zum Graßer Weg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
23.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Allgemeines:

Die Stadt Regensburg beabsichtigt zur Verbesserung der Sicherheit den Geh- und Radwegabschnitt zwischen dem Friedhof Wolframstraße und dem „Fußgängerkreisel Heinrich-Heine-Weg“ in der Verlängerung des Heinrich-Heine-Weges nachträglich zu beleuchten.

Das Wegeteilstück entlang des Funkturmgeländes (bis zur Fußgängerrampe Graßer Weg) einschl. des Verbindungswegs zur Eichendorffstraße wird baulich verbessert.

 

 

Kenngrößen der Gesamtbaumaßnahme:

- Gesamtlänge:                                                         rd. 711,50 m

- alleinige Ausstattung mit Beleuchtung:                   rd. 468,00 m

- Ausbau inkl. Beleuchtung:                                      rd. 243,50 m

 

 

Beschreibung:

 

Verkehrssituation:

Dieser Wegabschnitt ist als „gemeinsamer Geh- und Radweg“ eingestuft und wird in beide Richtungen befahren. Aufgrund seiner Lage dient dieser Abschnitt als wichtige Ost-West-Verbindung im südlichen Radwegenetz der Stadt Regensburg und ist folglich sehr stark frequentiert von regelmäßigen Berufspendlern und Studenten. Ebenso wird dieser Weg auch von Erholungspendlern, Spaziergänger sowie Joggern genutzt.

Bei einem „gemeinsamen Geh- und Radweg“ ist laut den gültigen Anforderungen eine Breite von mindestens 2,50 m anzustreben.

 

Bauliche Situation:

Der bestehende gemeinsame Geh- und Radweg weist eine Breite von bis zu 2,50 m auf.

 

Mit Ausnahme des Teilstückes entlang des Funkturmgeländes ist der betrachtete Weg auf seiner gesamten Länge asphaltiert. Im Bereich des Funkturmes besteht eine Oberflächenbefestigung aus Mineralbeton.

Der Verbindungsweg zur Eichendorffstraße ist derzeit mit Platten befestigt.

 

Das Teilstück zwischen „Fußgängerkreisel Heinrich-Heine-Weg“ und Graßer Weg ist beidseitig mit einer Zeile aus Naturstein (Breite ≤ 30 cm) eingefasst. Auf der gegenüberliegenden Seite existiert bis zum Funkturm-Gelände ein Betonleistenstein als Randeinfassung. Im weiteren Verlauf besitzt der Weg keine seitlichen Einfassungen.

 

Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme:

Aufgrund der Wichtigkeit im städtischen Radwegenetz sowie wegen Klagen von Betroffenen wurde dementsprechend eine Planung erstellt, um diesen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der gesamten Länge zur Erhöhung der Sicherheit zu beleuchten.


Gleichzeitig werden das fehlende Teilstück asphaltiert und der schadhafte Asphaltbelag im Bereich Rampe - Funkturmgelände baulich erneuert.

 

Im Rahmen der Asphaltarbeiten wird der gemeinsame Geh- und Radweg größtenteils auf die gemäß den geltenden Vorschriften anzustrebende Mindestbreite von 2,50 m erweitert. Lediglich in Teilabschnitten im Ausbaubereich lässt sich die vorgeschlagene Mindestbreite infolge vorhandener Bebauung und wegen des Grundstücksverlaufs nicht realisieren (zukünftige Breite von rd. 2,00 m).

 

Zur Erhöhung des Fahrkomforts für Fahrradfahrer ist auch beim Verbindungsweg ein Asphaltbelag vorgesehen. Jedoch wird die bestehende Breite von rd. 2,50 m aufgrund der derzeitigen Überbauung an den Verlauf der Grundstücksgrenze angepasst und folglich verschmälert.

 

Die Treppenanlage mit Anschluss an den Graßer Weg wurde bereits im letzten Jahr um eine Schieberampe ergänzt und bleibt im Bestand erhalten.

 

 

Technische Gestaltung der Baumaßnahme:

 

Beleuchtung:

Die neuen Beleuchtungsmasten werden im Norden des Geh- und Radweges hinter der Randeinfassung bzw. neben dem Asphaltbelag angeordnet. Lediglich punktuell werden die Masten aus Platzgründen in die neue Randeinfassung integriert.

Das Konzept der Straßenbeleuchtung ist mit dem Stadtlichtkonzept abgestimmt. Als Leuchtentyp kommt eine technische Leuchte mit einer Lichtpunkthöhe (Lph) von 5,00 m zur Ausführung.

 

Radwegausbau:

Das derzeit mit Mineralbeton befestigte Teilstück sowie die erforderliche Erneuerung des Asphaltbelages (siehe Ausführung weiter oben) werden in Anlehnung an den Vorgaben in der RStO 12 ausgebaut bzw. durchgeführt.

 

Der neue bituminöse Oberbau entspricht der RStO 12:

 

            2 cm    Asphaltdeckschicht AC 5 DL

            8 cm    Asphalttragschicht AC 22 TL

 

Zudem kommt eine 25 cm starke Frostschutzschicht (= Tragschicht) zur Ausführung. Damit ergibt sich ein Gesamtaufbau von 35 cm.

 

Für den Verbindungsweg ergibt sich ein analoger Aufbau.

 

Im Abschnitt zwischen dem Graßer Weg und dem „Fußgängerkreisel Heinrich-Heine-Weg“

bleibt der bestehende Geh – und Radweg samt Randeinfassungen und Versickerung des Oberflächenwassers im Bestand erhalten.

 

Im Bereich der Asphalterneuerung zwischen Treppenanlage und Funkturmgelände kommt auf der Nordseite zur Regulierung der Oberflächenentwässerung eine „Homburger Kante“ zur Ausführung.

Entsprechend weist der Weg in diesem Teilstück zukünftig eine Querneigung (rd. 2 %) von Süden nach Norden auf.

Das gesammelte Oberflächenwasser wird mit Straßeneinläufen und entsprechenden Anschlussleitungen in die Mischwasserkanalisation in der Eichendorffstraße eingeleitet.

Auf der gegenüberliegenden Seite erfolgt die Einfassung mittels einer Granit-Zeile.

 

Das noch zu asphaltierende Teilstück entlang des Funkturmgeländes wird beidseitig mit einer Granit-Zeile eingefasst. In diesem Abschnitt erfolgt die Entwässerung des Geh- und Radweges durch eine Versickerung in den angrenzenden Grünstreifen auf der Nordseite. Entsprechend ist das Quergefälle (rd. 2 %) wiederum Richtung Norden geneigt.

 

Im weiteren Verlauf (Richtung Wolframstraße) bleibt der bestehende Geh – und Radweg im Bestand erhalten. Lediglich bei Bedarf wird der Oberbau, z. Bsp. aufgrund von Rissbildung, saniert. Folglich wird auch an der Beseitigung des Oberflächenwassers mittels Versickerung im Grünstreifen festgehalten.

 

Bei dem Verbindungsweg kommt wiederum zur Regulierung der Oberflächenentwässerung eine „Homburger Kante“ zur Ausführung. Das Quergefälle (rd. 2 %) verläuft in Anlehnung an die örtlichen Gegebenheiten zukünftig einheitlich von Westen nach Osten. Demzufolge ist die geplante „Homburger Kante“ auf der Ostseite angeordnet. Die erforderlichen Straßeneinläufe werden an die neu zu verlegenden Anschlussleitungen angeschlossen.

Auf der gegenüberliegenden Seite bleibt die bestehende Einfassung (Betonleistenstein) aus technischen Gesichtspunkten erhalten.

 

Weitere Ausstattung:

Die betroffenen Verkehrszeichen im Ausbaubereich werden an die neuen örtlichen Verhältnisse angepasst.

Zudem wird der Verbindungsweg nach Abschluss der Maßnahme durch entsprechende Beschilderung als „gemeinsamer Geh- und Radweg“ für die Öffentlichkeit kenntlich gemacht.

 

Sparten:

In der bestehenden Trasse des Geh- und Radweges verlaufen Sparten verschiedener Träger. Da nur der Oberbau mit insgesamt 35 cm abschnittsweise verändert bzw. erneuert wird, werden diese durch die Straßenbauarbeiten nicht tangiert. Lediglich die vorhandenen Schachtabdeckungen sind aufgrund der neuen Höhenlage anzupassen.

 

Kosten und Finanzierung:

Die geschätzten Gesamtkosten für die Ergänzung der Beleuchtung sowie dem Ausbau belaufen sich auf rund 250.000 €, brutto. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 sowie im Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2015 unter der Haushaltsstelle 1.6368.9504 (UA 6368/04) berücksichtigt.

 

Die Baumaßnahme ist weder nach BauGB noch nach KAG beitragspflichtig.

Zuschüsse zum Wegausbau sind nicht möglich.

 

Durchführung der Baumaßnahme:

Die gesamten Arbeiten sollen im Herbst 2015 nach Rechtskraft des Nachtragshaushaltsplanes 2015 ausgeführt werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt:

 

Das Geh- und Radwegteilstück zwischen Wolframstraße und Rampe zum Graßer Weg wird entsprechend der Berichtsvorlage und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel ausgebaut.

Im Rahmen der Maßnahme erfolgt die Beleuchtung des Wegabschnittes zwischen Wolframstraße und „Fußgängerkreisel Heinrich-Heine-Weg“.

 


Anlagen:

 

Nr. 1:              Übersichtslageplan – vom Juli 2015 – unmaßstäblich –

Nr. 2:              Lageplan „Ausbau“ vom Juli 2015 – unmaßstäblich –

Nr. 3:              Querschnitt 1 vom Juli 2015 – unmaßstäblich –

Nr. 4:              Querschnitt 2 vom Juli 2015 – unmaßstäblich –

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschluss_RW-Graßer Weg_Anlage (594 KB)