Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt, eine verkehrliche Neuordnung sowie eine funktionale und städtebauliche Aufwertung des Stadtraumes zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz zu erreichen. Um unterschiedliche und zukunftsfähige Lösungsvorschläge zu erhalten, hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen mit Beschluss vom 30. Juli 2013 die Verwaltung mit der Durchführung eines Planungswettbewerbs für einen ZOB und die umgebenden öffentlichen Räume beauftragt. Dem Beschluss folgend werden die wesentlichen Eckpunkte des Wettbewerbs vor Auslobung nun vorgelegt.
Dem Stadtraum kommt eine wichtige Funktion als zentraler Mobilitätspunkt für die Stadt und Region Regensburg zu. Hier werden Bus und Bahn in zentraler Lage und in unmittelbarer Nähe zur Altstadt gebündelt. Über den südlichen Stadteingang erreichen viele Einwohner, Beschäftigte, Touristen und Kunden das historische Zentrum. Hierüber werden unzählige Umsteigebeziehungen zwischen den Verkehrsmitteln abgewickelt. Für Fußgänger und Radfahrer ist der Raum zwischen Altstadt und Hauptbahnhof eine wichtige Verbindungsachse. Derzeit sind verkehrliche, funktionale, städtebauliche und freiraumplanerische Defizite festzustellen. Dies betrifft insbesondere die Leistungsfähigkeit des Bustreffs Albertstraße und der im Stadtraum verteilten Haltestellen sowie die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes, der Maximilianstraße und des gesamten Umfeldes. Mit dem Projekt Regensburger Kultur- und Kongresszentrum (RKK) am Ernst-Reuter-Platz ist eine wesentliche Planungsaufgabe mit zu berücksichtigen. Hierfür muss der Stadtraum in funktionaler, städtebaulicher und verkehrlicher Hinsicht ertüchtigt werden. Die Schnittstellen zum Planungsgebiet RKK sind im Wettbewerb mit zu bearbeiten.
Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, zweiphasiger Realisierungs- und Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ausgelobt.
Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, um voraussichtlich 10 interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften für die Wettbewerbsbearbeitung zu erhalten. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Aufgaben müssen die Fachdisziplinen Architektur, Stadtplanung/ Städtebau, Landschaftsplanung/ -architektur, Verkehrsplanung, Verkehrsanlagenplanung und Bauingenieurwesen nachgewiesen werden.
Die zweiphasige Durchführung des Wettbewerbs bezieht sich auf unterschiedliche Bearbeitungsinhalte und -phasen. Es sind zunächst ein Verkehrskonzept und grundlegende funktionale und städtebauliche Entwurfsideen zu entwickeln. Diese werden durch ein Preisgericht beurteilt. Die Teilnehmer, die eine überzeugende sowie funktions- und leistungsfähige Abwicklung aller Verkehrsmittel innerhalb des Wettbewerbsgebietes nachweisen, werden für die 2. Phase zugelassen. In dieser Phase ist dann ein städtebaulicher Gesamtentwurf auszuführen. Da Verkehrsbeziehungen großräumiger zu betrachten sind, wird der Planungsbereich für die 1. Phase über das eigentliche Wettbewerbsgebiet hinaus ausgeweitet und umfasst auch die Zu- und Abfahrtswege (z.B. Luitpoldstraße, Landshuter Straße, Bahnhofsstraße etc.).
Da für manche Wettbewerbsaufgaben eine Umsetzung noch nicht abschließend in Aussicht gestellt bzw. erst nach entsprechenden Beschlüssen weiterverfolgt werden kann, wird die Unterscheidung zwischen Realisierungs- und Ideenteil getroffen.
Dem Realisierungsteil werden nachfolgende Flächen und bauliche Anlagen (des Planungsraums) zugeordnet:
Dem Ideenteil werden zugeordnet:
Für die drei letztgenannten Punkte ist die Planung eines so genannten Funktionsgebäudes östlich des DB-Empfangsgebäudes vorgesehen, welches die zusätzlichen Einrichtungen (Radstation, Kundenzentrum, WC-Anlage) aufnehmen kann und die bauliche, barrierefreie Verbindung zwischen den beiden ZOB-Bereichen herstellt.
Zudem werden unverbindliche Vorschläge auch für Teilbereiche innerhalb des Planungsgebietes zum Regensburger Kultur- und Kongresszentrum erwartet. Diese beziehen sich insbesondere auf Freianlagen im westlichen und nördlichen Bereich mit Anschluss an das Wettbewerbsgebiet.
Grundsatz Den vielfältigen Zielvorstellungen des Wettbewerbs steht ein begrenztes Flächenangebot gegenüber. Es ist vordingliche Wettbewerbsaufgabe, hierfür eine ausgewogene Gesamtkonzeption zu entwickeln. Hierfür werden vier wesentliche, gleichrangig zu bewertende Prämissen formuliert:
Verkehr
Funktion
Städtebau und Freiraumplanung
Das Planungsprogramm zum Wettbewerb ist sehr umfangreich und detailliert, weshalb an dieser Stelle nur die wesentlichen Eckpunkte genannt werden können.
Verkehrsführung Bei den Überlegungen zur Führung der einzelnen Verkehrsarten ist dem ÖPNV sowie dem Rad- und Fußverkehr grundsätzlich Vorrang einzuräumen. Die Möglichkeiten von Busbeschleunigungen sind aktiv einzuplanen. Dies kann auch über separate Busspuren gelöst werden, die entweder Verkehrsflächen für den MIV reduzieren oder in andere Flächen eingreifen. Rad- und Fußverkehre sind möglichst konfliktarm gegenüber den anderen Verkehrsarten zu führen. Für den MIV sind Verkehrsbeziehungen aufrechtzuerhalten:
Grundsätzlich müssen alle Gebäude und Einrichtungen für Lieferverkehr sowie Ver- und Entsorgung erreichbar bleiben. Die Maximilianstraße im Bereich des Planungsgebietes RKK ist von Durchgangsverkehr freizuhalten. Dieser Bereich soll als erweitertes Vorfeld für das RKK gestaltet werden. Eine Befahrung soll nur für Taxen, den Altstadtbus sowie Einsatzfahrzeuge möglich sein. Ansonsten ist die Fläche Bewegungsraum für Fußgänger und Radfahrer.
ZOB-Bereiche Aufgrund der Vielzahl an Buslinien, die im Stadt- und Regionalverkehr den neuen ZOB anfahren, sind entsprechende Haltestellenkapazitäten zu planen. Insgesamt müssen über 30 Haltestellen nachgewiesen werden. Diese verteilen sich auf den ZOB-Bereich Bahnhofsvorplatz (22 HS) und ZOB-Bereich Galgenbergbrücke (8 HS) (siehe Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 25. März 2014). Es ist davon auszugehen, dass gerade unter Abwägung der Eingriffe in Grünflächen im Bereich des Bahnhofsvorplatzes nicht alle Haltestellen untergebracht werden können. Deshalb besteht u.U. die Notwendigkeit, den Bereich der Maximilianstraße zwischen Albert- und Bahnhofstraße mit in einen ZOB-Bereich zu integrieren. Der Bahnhofsvorplatz soll die zentrale Umsteigehaltestelle zwischen Stadt- und Regionalbus werden. Deshalb sind die Haltestellen für Standardbusse, Gelenkbusse oder mehrachsige Fahrzeuge auszulegen. Über den ZOB-Bereich Galgenbergbrücke werden nur die Stadtbuslinien geführt, die in Nord-Süd-Richtung verkehren. Die Haltestellen hier sind für Gelenkbusse auszulegen. Außerdem muss bei dieser Haltestellenanlage auch eine spätere Umrüstung auf eine Stadtbahn oder ein höherwertiges Bussystem (Busbahn, O-Bus) möglich sein. Die Haltestelle am Ernst-Reuter-Platz muss in räumlicher Nähe zur Altstadt neu geplant werden. Die notwendigen Ausstattungselemente, wie Überdachung, Witterungsschutz, Wartebereich, Fahrgastinformation, müssen funktions- und leistungsgerecht geplant und in herausragender gestalterischer Qualität entworfen werden.
Zudem sind zwei Haltestelle für Fernbusse nachzuweisen, die mit einer adäquaten Haltestellenausstattung zu planen sind und das sichere Ein- und Ausladen auf beiden Seiten ermöglich.
Um Wartezeiten der Regionalbusse zu überbrücken, müssen die Wettbewerbsteilnehmer auch Flächen darstellen, in denen Busse außerhalb des ZOB abgestellt werden können. Diese Flächen müssen nicht im Wettbewerbsumgriff nachgewiesen werden, hierfür können Lösungen bspw. im Bereich der westlichen Bahnhofstraße oder dem Busparkplatz an der Margaretenstraße vorgeschlagen werden.
Parkierung (Pkw) Insgesamt sind ca. 120 Stellplätze, davon 90 Kurzzeitstellplätze, 6 Behindertenstellplätze, 3 Kiss-and-Ride-Stellplätze sowie Stellplätze für Betriebsfahrzeuge der Bahn, Bundespolizei etc. nachzuweisen. Insbesondere die Kurzzeit- und Behindertenstellplätze sind auf den östlichen und westlichen Bereich des Bahnhofsumfeldes aufzuteilen, um bei der Zufahrt über die Hemauerstraße oder die Bahnhofstraße ausreichend Stellplätze vorhalten zu können. Des Weiteren sind 18 Wartepositionen für Taxen zuzüglich Flächen für das Einsteigen und Absetzen von Fahrgästen zu berücksichtigen.
Fahrradstellplätze/ Radstation Im gesamten Umfeld des Hauptbahnhofes (Wettbewerbsgebiet) sind 900 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. (Im Moment sind offiziell ca. 500 Stellplätze vorhanden.) Davon sollen 300 Stellplätze in einer Radstation untergebracht werden. Hierbei ist von einem kostenpflichtigen Angebot auszugehen, welches mit den erweiterten Serviceleistungen einer Radstation (Reparatur, Wartung, Pflege, Fahrradverleih, Verkauf von Fahrradartikeln etc.) verknüpft ist. Die verbleibenden 600 Stellplätze sind freizugänglich zu gestalten und können auch in baulichen Anlagen/ Gebäuden nachgewiesen werden.
Kundenzentrum RVV Ein Kundenzentrum RVV in unmittelbarer Nähe zum ZOB ist unabdingbar. Die momentane Lage in der Hemauerstraße ist wenig kundenfreundlich. Die Lage würde sich bei der Umsetzung eines ZOB am Hauptbahnhof noch verschlechtern. Innerhalb des Wettbewerbs ist ein solches Zentrum mit Flächen für Kunden-/ Schalterbereiche, Büro-, Neben- und Lagerräume zu planen.
DB-Empfangsgebäude Das denkmalgeschützte Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs ist ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs. Der Bau mit Elementen aus der Neurenaissance wurde Ende des 19. Jahrhunderts errichtet und nach Kriegsschäden teilweise vereinfacht wiederhergestellt. Das Ensemble besteht aus einem Hauptbau sowie zwei symmetrisch angeordnete Eckpavillons, die durch Flügelbauten verbunden sind. Der Bahnhof ist Teil eines städtebaulichen Gesamteindrucks, da dieser genau in die verlängerte Achse der Maximilianstraße gelegt wurde. Grundlegende bauliche Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild und bei prägenden Elementen der Bahnhofsarchitektur sind deshalb nicht vorgesehen. Im Rahmen des Wettbewerbs (Ideenteil) soll zunächst nur ein Flächenkonzept erarbeitet werden, welches die Neuorganisation von Verkaufs- und Aufenthaltsflächen, die Neupositionierung von Dienstleistungen der Deutschen Bahn, eine Verbesserung der Zugängen zum Bahnsteg und den Bahngleisen sowie Verknüpfungen zu anderen Wettbewerbsaufgaben beinhalten kann.
Funktionsgebäude In den vorbereitenden Planungen wurde immer die Option eines Funktionsgebäudes mitgedacht. Dieses Funktionsgebäude kann drei wesentliche Anforderungen erfüllen.
Falls ein solches Gebäude das bestehende Nebengebäude mit Bundespolizei und Bahnhofsmission überplant, sind diese Flächen in einem neuen Gebäude wieder nachzuweisen. Das Gebäude Bahnhofstraße 20 (ehem. Gasthaus Zum Steil) wurde von der Stadt als mögliche Teilfläche für den ZOB erworben und kann daher ebenfalls überplant werden.
Grünflächen Die Grünflächen im Wettbewerbsgebiet sind Teil des Alleengürtels, der die Regensburger Altstadt umschließt und somit ein wesentliches städtebauliches, denkmalpflegerisches und landschaftsplanerisches Element darstellt. Zudem bilden sie ein grünes Eingangstor in die Altstadt. Zum Teil unterliegen diese Flächen einer besonderen Dispositionsbeschränkung. Sie sind zudem in Teilen nach Bayerischem Denkmalschutzgesetz geschützt und gehören zum Ensemble „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“, welches zugleich UNESCO-Weltkulturerbe ist. Innerhalb des Wettbewerbsgebietes liegt auch der mittelalterliche Jüdische Friedhof, der vor baulichen Eingriffen zu schützen ist. Die Grünflächen sollen in ihrer bisherigen ökologischen und klimatischen Funktion sowie als grüner Rahmen der steinernen Altstadt gestärkt werden. Zentrale Wettbewerbsaufgabe ist deshalb der Schutz dieser Grünflächen. Insbesondere Bestandsbäume sind vorrangig zu behandeln und zu erhalten. Eingriffe in diese gewachsenen Strukturen können nachhaltige und dauerhafte Folgeschäden hervorrufen. Deshalb sollen Eingriffe nur vorgenommen werden, wenn diese trotz Abwägung des Baumerhalts aufgrund der Entwurfslösung unvermeidlich sind, um einen deutlichen Mehrwert im Gesamtkonzept zu erreichen. Zudem sind dann Ersatzpflanzungen im Umfeld des Eingriffes vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn Grünflächen angetastet werden. Neben diesem Schutzgedanken sollen innerhalb des Wettbewerbs die Grünflächen und Baumstrukturen ergänzt bzw. wiederhergestellt werden. Es ist Aufgabe, Flächen zu qualifizieren und momentane Unterbrechungen bzw. Ausdünnungen – bspw. des Alleengürtels – zu beheben.
Weitere Programmpunkte Eine öffentliche WC-Anlage inkl. einer behinderten-gerechten Ausführung ist ebenso einzuplanen.
Werden diese verschiedenen Nutzungen in einem Gebäude untergebracht, können selbstverständlich Flächenoptimierungen vorgenommen werden. Bspw. sind gemeinsam genutzte technische Gebäudeausrüstungen, Lager- und Nebenräume, Sozialräume und sanitäre Anlagen vorstellbar.
Themen wie Barrierefreiheit, Sitzgelegenheiten und Stadtmöbel, Grün- oder Kunstelemente, Beleuchtung, Sicherheitsaspekte etc. sind selbstverständlich Bestandteil des Planungsprogrammes, diese sind aber nicht quantitativ hinterlegt und müssen grundsätzlich unter Einhaltung der entsprechenden Normen und Richtlinien berücksichtigt werden.
Das Preisgericht besteht zunächst aus stimmberechtigten Fach- und Sachpreisrichtern und setzt sich wie folgt zusammen:
Fachpreisrichter/in
Sachpreisrichter/in
Das Preisgericht wird entsprechend der vielfältigen Themen um fachliche Berater (ohne Stimmrecht) erweitert.
In der Vorbereitung des Wettbewerbs wurde ein Informations- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Regensburger Bürgerinnen und Bürger waren eingeladen, mit ihren Anregungen, Hinweisen und Fragen die Wettbewerbsauslobung zu ergänzen. In der Zeit vom 10. Februar bis 19. März 2015 fanden eine öffentliche Informationsveranstaltung und drei Sitzungen einer Arbeitsgruppe statt. Der Zugang zur Informationsveranstaltung war frei. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus 15 Personen zusammen, die aus einer größeren Anmelderzahl ausgelost wurden. Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich insbesondere mit den Themen Städtebau, Grün und Verkehr. Neben der Berücksichtigung konkreter Anregungen innerhalb der jeweiligen Planungsprogramme wurde auch ein eigenständiges Kapitel in die Wettbewerbsauslobung mit aufgenommen, um die wesentlichen Ergebnisse der Beteiligung zusammenzufassen und zu betonen. Das Kapitel ist mit dem Kernsatz: „Die Belange von Städtebau und Grün sind gleichwertig zum Verkehr zu bearbeiten“ zu umschreiben. Aus der Arbeitsgruppe heraus wurde ein Vertreter gewählt, der das weitere Verfahren stellvertretend für die Gruppe begleiten soll. Hierfür hat die Arbeitsgruppe Herrn Michael Mittag vorgesehen. Herr Mittag wird als fachlicher Berater auch im Preisgericht vertreten sein.
7.1. Planungsvereinbarung Deutsche Bahn Station und Service AG Als Eigentümerin von Liegenschaften im Wettbewerbsgebiet (Bahnhofsvorplatz und Bahnhofsgelände) ist die Deutsche Bahn Station und Service AG durch den Wettbewerb in besonderem Maße berührt. Im Sinne einer zukunftsfähigen Mobilitätsdrehscheibe sind auch die inhaltlichen Schnittmengen groß. Deshalb war es notwendig, mit der DB S&S AG, die im Konzern Deutsche Bahn die wesentliche Projektbeteiligte ist, eine entsprechende Planungsvereinbarung zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens abzuschließen. Die Umsetzung von Wettbewerbsergebnissen muss in einzelnen Verträgen oder weiteren Vereinbarungen über Planung, Bau, Unterhalt und Grundstücksangelegenheiten sowie Finanzierung und Kostenteilung im Anschluss an den Wettbewerb geregelt werden.
7.2. Absichtserklärung Planungsleistungen Galgenbergbrücke Die bestehende Galgenbergbrücke ist Teil des Wettbewerbs und soll als Ideenteil zu einem ZOB-Bereich erweitert werden. Allerdings haben – zu einem frühen Stadium der Planungen – die Planverfasser des Bestandsbauwerks, die Planungsgemeinschaft Mayr/Ludescher beratende Ingenieure und Schürmann, Dettinger Architekten, beide München, Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend gemacht. Nach Prüfung der Rechtslage ist die Verwaltung zu der Entscheidung gelangt, diesen Ansprüchen zu folgen. Damit besteht die Möglichkeit, nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF, § 3 Abs. 4 Buchst. a) eine direkte Beauftragung ohne Bieterverfahren durchzuführen. Um diese Vorgehensweise rechtlich abzusichern, wurde zunächst mit der Planungsgemeinschaft (PG) eine Absichtserklärung über die Beauftragung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Galgenbergbrücke geschlossen. Diese Absichtserklärung bzw. die mögliche Beauftragung bezieht sich aber nur auf das Brückenbauwerk, welches durch die PG im Anschluss an den Wettbewerb und bei Umsetzung dieses Wettbewerbsbausteins zu planen ist. Die Haltestellenanlage ist als Ideenteil weiterhin durch die Wettbewerbsteilnehmer zu bearbeiten und im Falle einer Umsetzung durch einen der Preisträger weiter zu planen.
7.3. Regensburg Arcaden Die Regensburg Arcaden stehen dem Wettbewerb aufgeschlossen gegenüber. Falls im Zuge einer Erweiterung der Galgenbergbrücke auch Grundstücksflächen und bauliche Anlagen der Regensburg Arcaden berücksichtigt werden müssen, stellen die Regensburg Arcaden eine Mitwirkung in Aussicht. Details sind nach Kenntnis der Wettbewerbsergebnisse und den weiteren Planungen zur Galgenbergbrücke zu klären.
7.4. Weitere Abstimmungen Die Wettbewerbsinhalte wurden zudem mit dem Regensburger Verkehrsverbund, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, der Regierung der Oberpfalz, Immobilien Freistaat Bayern sowie weiteren Unternehmen und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Auf der Grundlage der Planungsprogramme der Wettbewerbsauslobung und unter Anwendung der HOAI als Orientierungsrahmen wurde eine Kostenschätzung durchgeführt. Für die 1. Phase werden Aufwandsentschädigungen an die voraussichtlich 10 Teilnehmer in Höhe von je 10.000,00 Euro (in Summe 100.000,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) gewährt. In der 2. Phase werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 145.000,00 Euro zzgl Mehrwertsteuervergeben. Die genaue Aufteilung ist dem Preisgericht vorbehalten und soll die Qualität der Wettbewerbsbeiträge widerspiegeln. Insgesamt wurden für den Wettbewerb Kosten in Höhe von 547.000,00 Euro (gerundet inkl. MwSt.). Darin enthalten sind u.a. Leistungen für vorbereitende Untersuchungen, externe Wettbewerbsbetreuung, Fachberater Verkehr, Aufwandsentschädigungen und Kosten für das Preisgericht, Organisation etc. Die notwendigen Haushaltsmittel sind in der Haushalts- und Finanzplanung auf dem UA 6440/00 „Öffentliche Verkehrsflächen zwischen Bahnhofsvorplatz – Nord und Ernst-Reuter-Platz einschließlich angrenzender Bereiche – Neugestaltung“ sowie dem UA 7920/01 „Zentraler Omnibusbahnhof am Hauptbahnhof – ZOB – Neuerrichtung“ in den Jahren bis einschließlich 2016 berücksichtigt.
Nach Beschlussfassung durch diesen Ausschuss soll der Wettbewerb EU-weit bekanntgemacht werden. Damit beginnt die Bewerbung für die interdisziplinären Arbeitsgemeinschaften. Die Veröffentlichung der Auslobung sowie die Bekanntgabe der Teilnehmer sind unmittelbar nach den Sommerferien vorgesehen. Damit startet das eigentliche Wettbewerbsverfahren. Die weiteren Termine sind wie folgt geplant: Rückfragenkolloquium Anfang Oktober 2015 Preisgericht 1. Phase Verkehrskonzept Anfang Dezember 2015 Preisgericht 2. Phase Entwurf/ Abschluss Wettbewerb Ende Februar 2016
Der Ausschuss beschließt:
Anlagen:
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