Vorlage - VO/15/11160/61  

 
 
Betreff: Entwicklung eines Wohnbaugebiets südlich der Otto-Hahn-Straße / östlich der Galgenbergstraße (städtebauliche Studie)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
23.07.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

  1. Ausgangssituation

 

Die Fa. Immobilienzentrum Regensburg (IZR) plant als überwiegende Grundstückseigentümerin / Erbpachtnehmerin im Bereich der Otto-Hahn-Straße bzw. südlich davon die Entwicklung eines Wohnbaugebietes.

Das Planungsgebiet gliedert sich in zwei Teilbereiche:

Der nördliche Teil des Gebietes umfasst Grundstücke entlang der Otto-Hahn-Straße (OHS). Die vorhandenen Wohnanlagen bestehen aus ehemaligen Offizierswohnungen der amerikanischen Streitkräfte, welche in den 50 er Jahren erbaut wurden. Derzeit überwiegt eine studentische Wohnnutzung in Form von Wohngemeinschaften. Die drei, betreffenden Gebäude entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und sollen durch neue Wohnanlagen ersetzt werden. Die direkt im Osten angrenzende Gebäudegruppe befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird zur Zeit saniert. Ein Verkauf dieser Liegenschaften ist nicht geplant.

Der südliche Teil (Maisfeld) wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Ziel der planerischen Aufgabe ist es die Grundlagen zur weiteren städtebaulichen Entwicklung des Planungsareals zu erarbeiten. Die EWR (als Eigentümerin einer Teilfläche im südlichen Bereich) unterstützt - vorbehaltlich noch zu fassender Beschlüsse im Stiftungsausschuss - eine städtebauliche Voruntersuchung, die auch die Möglichkeiten der Entwicklung des Stiftungsgrundstücks berücksichtigt. Die Vorlage ist mit der EWR abgestimmt.

 

  1. Anlass der städtebaulichen Voruntersuchungen

 

r den nördlichen Teilbereich (Otto-Hahn-Straße 1, 3, 5, 19, 21, 23 sowie 25, 27 und 29) hat das IZR bereits im Dezember 2014 einen Vorentwurf für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern im Gestaltungsbeirat der Stadt Regensburg vorgelegt. Der Gestaltungsbeirat hat in dieser Sitzung aufgrund der Bedeutung des Bauvorhabens empfohlen weitere städtebauliche Überprüfungen vorzunehmen und als geeignetes Instrument ein konkurrierendes Plangutachten empfohlen.

 

Das Immobilienzentrum Regensburg hat sich deshalb entschlossen - in Abstimmung mit der Stadt Regensburg - eine städtebauliche Studie zur Entwicklung eines tragfähigen, städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das o. g. Areal in Auftrag zu geben. Geplant ist die Beauftragung verschiedener Büros zur Erstellung eines städtebaulichen Entwurfes.

 

  1. Planungsrecht / Flächennutzungsplan

 

Planungsrechtliche Voraussetzungen

Im Flächennutzungsplan ist das betreffende Planungsgebiet zum größten Teil als Wohnbaufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert derzeit für das zu bebauende Areal nicht. Für den nördlichen Bereich „Otto-Hahn-Straße“ mit ca. 1,8 ha, besteht bereits Baurecht. Für die geplante Neubebauung in diesem Teilbereich wird deshalb eine Beurteilung auf der Grundlage des § 34 BauGB angestrebt.

 

  1. Planungsziele / Nutzungskonzept

 

Allgemeine Planungsziele

Ziel der Untersuchungen ist die Erarbeitung eines Struktur- und Bebauungskonzeptes für das Planungsgebiet zur Entwicklung eines Wohnstandortes einschließlich öffentlicher Grünanlagen.

r den südlichen Bereich „Maisfeld“ wird die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes  als Grundlage für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens angestrebt. Im nördlichen Bereich „OHS“ soll die städtebauliche Studie Bebauungsvorschläge aufzeigen, die eine Beurteilung auf der Grundlage des § 34 BauGB ermöglichen.

 

Erschließung

Westlich des Areals verläuft die Galgenbergstraße, die als zentrale ÖV-Achse mit separater Busspur in die Innenstadt ausgebaut werden soll. Die Erschließung des Planungsareals soll nicht unmittelbar über die Galgenbergstraße, sondern über die Otto-Hahn-Straße auf die Galgenbergstraße erfolgen. Die Otto-Hahn-Straße ist derzeit rechtlich als Privatstraße einzustufen. Im Zusammenhang mit der Neubebauung an der Otto-Hahn-Straße soll dieser Straßenabschnitt neu hergestellt und als öffentliche Straße gewidmet werden.

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Flächenaufteilung und der o. g. Planungsziele beabsichtigt der Grundstücksentwickler (IZR) nach weiterer Abstimmung mit der EWR, eine städtebauliche Studie zur Erarbeitung eines Struktur- und Bebauungskonzeptes zu beauftragen (Plangutachten).

Das Ergebnis soll als Grundlage für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens herangezogen werden und wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung (Aufstellungsbeschluss) vorgelegt.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Erarbeitung einer städtebaulichen Studie für einen Bereich südlich der Otto-Hahn-Straße wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Anlagen:

 

Lageplan M 1:4000

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Otto Hahn Straße_Anlage (194 KB)