Vorlage - VO/15/11245/61  

 
 
Betreff: Planungsauftrag Klenzebrücke - Änderungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
16.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt: 

 

Wie bereits in der Ausschusssitzung am 23.7.2015 durch Herrn Oberbürgermeister Wolbergs vorgetragen wurde, konnte mit der Deutschen Bahn AG keine Einigung über die Nutzung des Gleises 241 als Streckengleis für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erzielt werden. Die DB Netz AG verweist auf bestehende Verträge, nach denen das Gleis an Dritte für das Abstellen und Rangieren von Fahrzeugen vermietet ist. Diese zweckgebundene Nutzung müsse langfristig aufrechterhalten und gesichert werden.Andererseits sei es aus Kapazitätsgründen nicht glich, den nördlichen Bahn-Haltepunkt für das „Ingolstädter Gleis“ an dem bestehenden Streckengleis auszubauen.

Die Verwaltung sieht daher keine Möglichkeit auf absehbare Zeit, den nördlichen Teil des Bahn-Haltepunkts „Ladehofstraße / Klenzebrücke“r die Züge von/nach Ingolstadt herzustellen.

Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht mehr angemessen, das Brückenbauwerk „Klenzebrücke“ auf 5 Gleise auszulegen. Die weitere Planung soll daher für eine Brücke über 4 Gleise ausgeführt werden.

Der Südteil des langfristig geplanten Bahnhaltepunkts für die Züge von/nach Nürnberg wird von der Entscheidung nicht berührt.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Beschluss des Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 23.07.2014 zu TOP Ö8 – Planungsauftrag Klenzebrücke – wird wie folgt neu gefasst:

Die Planung für die neue Klenzebrücke ist auf vier Bahngleise auszulegen. Ein SPNV-Haltepunkt auf der Nordseite ist nicht mehr zu berücksichtigen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 16.09._TOP 4_Zeitschiene Brückenbeschluss (313 KB)