Vorlage - VO/15/11284/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 - Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 63 V
- Öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
16.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 26.07.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung der interessierten Öffentlichkeit am 06.11.2013 im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äerung vom 28.10. bis 15.11.2013 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.11. bis 06.12.2013 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) gehört.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage: Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 

Im Vorfeld zu der formellen frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 151 hat der Stadtrat mit dem Planungsauftrag für die Rahmenplanung im Juli 2007 beschlossen, dass projektbegleitende Bürgerinformationen durchgeführt werden sollen. Prozessbegleitend zur Rahmenplanung und zum städtebaulichen Wettbewerb fanden seit 2007 insgesamt acht informelle Veranstaltungen zur Information und Beteiligung statt.

Die wesentlichen Anregungen aus diesem Prozess und deren Umsetzung in der Planung wurden dokumentiert (siehe Anlage Dokumentation der informellen Bürgerbeteiligung).

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 63 V ist in seiner Fassung vom 16.09.2015 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
    Die Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherungen.

 

2.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 


 

Anlagen:

 

BP 151 Planzeichnung

BP 151 Satzungstext

BP 151 Anlage 1 zur Satzung (Abgrabungen und Altlastensanierung)

BP 151 Begründung mit Umweltbericht

BP 151 Anlage 1 zur Begründung (Planungskonzept)

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung

Dokumentation der informellen Bürgerbeteiligung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 BP151_Planzeichnung (12022 KB)    
Anlage 7 2 BP151_Satzung-Entwurf (447 KB)    
Anlage 2 3 BP151_Anl1-zur-Satzung_Abgrabung (12384 KB)    
Anlage 3 4 BP151_Begruendung-Umweltbericht (8708 KB)    
Anlage 1 5 BP151_Anl1-zur-Begründung_Konzeptplan (8824 KB)    
Anlage 6 6 Stellungnahmen-Öffentlichkeit-TÖB (487 KB)    
Anlage 5 7 Doku-informelle-Bürgerbeteiligungen (449 KB)