Vorlage - VO/15/11285/61  

 
 
Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ehemalige Bahnflächen Innerer Westen" und "Gleisdreieck südlich An der Irler Höhe"
- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 Abs. 1 BauGB


Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
16.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Die vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 8.10.2013 beschlossene 50. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 6.11.2013 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 28.10. bis 15.11.2013 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 8.11. bis 6.12.2015 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes gehört.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.              Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.              Der Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 16.09.2015 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 


 

Anlagen:

 

50. FNP Änderung Planzeichnung (Teilbereich I + II)

50. FNP Änderung Begründung mit Umweltbericht

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP 50 Änderung_Planzeichnung (1985 KB)    
Anlage 2 2 FNP Begruendung Umweltbericht (285 KB)    
Anlage 3 3 FNP Stellungnahmenbehandlung (167 KB)