Sachverhalt:
Die vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 8.10.2013 beschlossene 50. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 6.11.2013 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 28.10. bis 15.11.2013 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 8.11. bis 6.12.2015 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes gehört.
Der Ausschuss beschließt:
1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.
3. Der Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 16.09.2015 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
4. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
50. FNP Änderung Planzeichnung (Teilbereich I + II) 50. FNP Änderung Begründung mit Umweltbericht Stellungnahmen der Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung
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