Vorlage - VO/15/11290/65  

 
 
Betreff: Abwassertechnische Erschließung Kager
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
16.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.09.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Allgemeines:

 

Der Ortsteil Kager ist noch nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Derzeit erfolgt die Abwasserentsorgung über Klärgruben bzw. zum Teil über Kleinkläranlagen. Diese entsprechen zum großen Teil nicht dem geforderten Stand der Technik und wären gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 57(3) nachzurüsten. Die derzeitig ungenügende Abwasser-entsorgung, bei der eine Gefährdung des Grundwassers möglich ist, wird seitens des Umweltamtes lediglich aufgrund des absehbaren Anschlusses an die Kanalisation geduldet.

Die Realisierung des Kanalbaus zur Schmutzwasserentsorgung ist deshalb dringend erforderlich.

 

Ein entsprechender Planungsauftrag durch den Oberbürgermeister wurde erteilt am 12.06.2008.

 

 

Planungsphase; Beteiligung der Anlieger

 

Mit Beschluss des Ausschusses Stadtplanung, Verkehr- und Wohnungsfragen vom 09.12.2014 waren die Anlieger über das Planungskonzept des Tiefbauamts zu informieren. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (u.a. beengte Platzverhältnisse, schwierige topographische, hydrogeologische und geologische Randbedingungen) beruhte dieses Konzept im bebauten Bereich überwiegend auf einem Drucksystem.

 

Die Informationsveranstaltung am 26.02.2015 wurde gemäß Beschluss durchgeführt. Hieraus resultierten Ortstermine und Gespräche mit Anliegern um eine wirtschaftliche und nachhaltige Planung sowie Umsetzung der Baumaßnahme zu realisieren. Insbesondere die Thematik „Freispiegel- bzw. Druckentwässerung“ wurde dabei intensiv bearbeitet.

 

Die Entwurfs-planung wurde dabei in enger Abstimmung mit den Anliegern überarbeitet. Es ist nun - auch aufgrund der sich im Laufe der Abstimmungen ergebenden Querungsmöglichkeit durch ein Privatgrundstück - für den überwiegenden Teil der zu entwässernden Grundstücke eine Schmutzwasserableitung mit einem Freispiegelsystem (Schwerkraftentwässerung aufgrund des natürlichen Gefälles) vorgesehen, das aufgrund der weiterhin bestehenden schwierigen Platz- und Baugrundverhältnisse in Durchmesser und Tiefenlage im Vergleich zu üblichen Standards reduziert ist. Grundstücke, die aufgrund der Randbedingungen nicht im freien Gefälle in das reduzierte Freispiegelsystem entwässern können, erhalten eine Pumpstation analog einem Druckentwässerungssystem.

 

 

Ergebnis der Planung nach Beteiligung der Anlieger; zur Ausführung vorgesehene Variante V5

 

Zunächst wurde vom Tiefbauamt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch Kostenvergleichsrechnung nach LAWA für 3 Planungsvarianten in Auftrag gegeben, um die Wirtschaftlichkeit unter Einbeziehung der Betriebskosten anhand von Projektkostenbarwerten zu ermitteln.

 

Die Projektkostenbarwerte (PKBW) enthalten die Investitionskosten (IK) + Betriebskosten für die Dauer von 60 Jahren

und wurden mit folgenden Ergebnissen ermittelt: (Angaben netto):

 

 

 

V 1- Freispiegelsystem mit Teilpumpwerk

                                                                      IK: 0,880 Mio. €              PKBW: 0,985 Mio. €

V 2- Drucksystem

                                                                      IK: 0,491 Mio. €              PKBW: 0,741 Mio. €

V 3- Freispiegelsystem:

                                                                      IK: 1,067 Mio. €              PKBW: 1,067 Mio. €

 

Nach Anliegerbeteiligung wurden zwei weitere Varianten geprüft mit folgenden Kostenwerten:

 

V 4 - Reduziertes Freispiegelsystem West / Drucksystem Ost (ohne Querung Ost-West):

                                                                      IK: 0,664 Mio. €              PKBW: 0,772 Mio. €

 

V 5 - Reduziertes Freispiegelsystem gesamt mit 6 Einzelpumpen (mit Querung Ost-West):

                                                                      IK: 0,687 Mio €              PKBW: 0,767 Mio. €

 

 

Der Vergleich zeigt, dass die Variante 5 (reduziertes Freispiegelsystem mit 6 Einzelpumpen)

nach dem Drucksystem aufgrund des Projektkostenbarwertes die wirtschaftlichste Variante ist. Dabei wird mit vertretbarem Mehraufwand bei den Investitionskosten der Anschluss einer größtmöglichen Anzahl an Grundstücken im grundsätzlich anzustrebenden Freispiegelsystem, d.h. ohne Pumpe, ermöglicht.

 

Diese Lösung wurde durch die Beteiligung der Anlieger am Planungsprozess und der sich damit ergebenden Möglichkeit einer Kanaltrasse zur Verbindung des östlichen und westlichen Kanalstranges über ein Privatgrundstück erreicht. Die entsprechende Dienstbarkeit liegt zwischenzeitlich vor. Die Lösung stellt eine sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Lösung dar, da sie einerseits die technischen Vorteile eines reduzierten baulichen Aufwandes nutzt, andererseits auch die Anzahl nötiger Betriebspunkte in Form von Pumpen möglichst reduziert.

 

Zur Ausführung soll daher die Variante 5 - reduziertes Freispiegelsystem mit Einzelpumpen nach Bedarf - kommen.

Als öffentlicher Kanal, der nur zur Ableitung des Schmutzwassers vorgesehen ist, wird eine Freispiegelleitung mit geringer Verlegetiefe (i.d.R. ca. 1,50 m) eingebaut.

Grundstücke, die im freien Gefälle entwässert werden können, erhalten einen herkömmlichen Freispiegel-Anschlusskanal. Am Ende dieses Anschlusskanals ist in max. 2 m Entfernung zur Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht gemäß Entwässerungssatzung durch den Eigentümer einzubauen und die Grundstücksentwässerungsanlage anzuschließen.

Grundstücksentwässerungsanlagen, die nicht im freien Gefälle entwässert werden können, werden mit einem Pumpenschacht (incl. Anschluss an den öffentlichen Kanal, Steuerungseinrichtungen, Pumpe) ausgestattet. Für einen möglichst reibungslosen Bau und Betrieb (gerade während der Einfahrphase) der Pumpstationen werden die Pumpanlagen einheitlich geplant und errichtet. Die Erstinvestition der Pumpenschächte (incl. vom Hersteller vorgegebene Wartung während der Gewährleistung von 2 Jahren) erfolgt durch die Stadt Regensburg. Die Bereitstellung des Stromanschlusses sowie den Betrieb (incl. Betriebskosten, Behebung von Störungen etc.) trägt der Eigentümer.

Über diese Regelung ist eine Vereinbarung zwischen dem Tiefbauamt und dem Eigentümer abzuschließen.

 

 

Andere Maßnahmen:

 

Straßenentwässerung:

Für eine künftige Straßenentwässerung wird zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Ableitung zwischen der östlichen und westlichen Straßenerschließung im Privatgrundstück bereits eine Leitungsquerung DN 200 mit einer Länge von rund 44 m und zweier Anschlussschächte hergestellt.

Die Kosten hierfür betragen 24.000,- € gem. Kostenberechnung vom 29.07.2015.

 

Sonstige Versorgungsleitungen:

Derzeit besteht nach Kenntnis des Tiefbauamts von Seiten der Versorgungsträger kein Bedarf an Leitungsverlegungen.

 

 

Umfang der Maßnahme:

 

Folgender Ausführungsumfang ist vorgesehen.

 

ca. 1011 m               Freigefälleleitung Schmutzwasser DN 150 PE_PP

ca. 45 m               Freigefälleleitung Straßenentwässerung DN 200 PP

ca. 20 Stck.               Revisionsschächte

1 Stck.               Energieumwandlungsschacht

1 Stck.               Revisionsschacht mit Zugunterbrecher

ca. 16 Stck.              Hausanschluss Freispiegel

ca. 6 Stck.               Hausanschluss mit Druckleitung DN 40 PE

ca. 6 Stck.              Hauspumpwerke bestehend aus Schacht und Schneidradpumpe

 

 

Zeitlicher Ablauf

 

Folgende zeitliche Umsetzung der Maßnahme ist vorgesehen:

 

Ausschreibung der Baumaßnahme Oktober 2015

 

voraussichtlicher Baubeginn November 2015

 

Bauende / Inbetriebnahme Mitte 2016

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die Investitionskosten der Kanalbaumaßnahme (Bau- einschließlich der Planungs- und Baunebenkosten) für die Schmutzwasserableitung wurden gem. Kostenberechnung vom 29.05.15 mit 898.255,- € ermittelt.

 

Kosten der Gesamtmaßnahme : 898.255 + 24.000,- (für Leitungsquerung für künftige Straßenentwässerung) = 922.255,- €

 

Haushaltmittel:

 

Für die Maßnahme sind im IP 2015-2019 insb. in den Jahren 2015 bis 2017 Haushaltsmittel für den Kanalneubau bei UA 7024/06 – Haushaltsstelle 1.7024.9506 - in Höhe von insgesamt 900.000,- € (einschl. Vorjahre) berücksichtigt.

 

Die Haushaltsmittel für eine Leitungsquerung für künftige Straßenentwässerung in Höhe von 24.000,- € sind auf der Haushaltsstelle 1.6305.9503 berücksichtigt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Kanalbaumaßnahme zur Schmutzwasserentsorgung in Kager wird gemäß dem Sachverhalt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt.


Anlagen:

 

Lageplan Kanalneubaugebiet Kager

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150529_Beschlusslageplan V5 (224 KB)