Vorlage - VO/15/11298/31  

 
 
Betreff: Förderprogramm für Elektro-Taxis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
07.10.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
22.10.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.10.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 09.07.2015 hat die Verwaltung das Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in Regensburg (Elektromobilitätskonzept) vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Bericht dargestellten Handlungsempfehlungen weiter zu betreiben und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sukzessive umzusetzen.

 

Zur Umsetzung der im Elektromobilitätskonzept genannten Handlungsempfehlung Nr. 4.6 Taxiförderprogramm hat die Verwaltung die Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung von Elektro-Taxis erarbeitet.

 

Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verminderung von Luftschadstoffen. Insbesondere bei Geschwindigkeiten bis zu ca. 40 km/h und bei Anfahrvorgängen sind Elektrofahrzeuge leiser als Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor. Damit sinkt auch die Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Förderung von Elektro-Taxis ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept zur Förderung der Elektromobilität in Regensburg.

 

Die Förderung von E-Taxis basiert auf folgenden Überlegungen:

 

-               E-Taxis haben einen sehr hohen Multiplikationsfaktor, weil die Kunden häufig wechseln.

-              Die Gespräche mit den E-Taxifahrerinnen und E-Taxifahrern über ihre positiven Erfahrungen animieren die Kunden Überlegungen zum Einsatz von Elektrofahrzeugen im privaten oder dienstlichen Bereich anzustellen. Auch die ständige Präsenz im Straßenverkehr verbessert die Akzeptanz und initiiert so weitere Käufe von Elektrofahrzeugen.

-               E-Taxis fahren vorwiegend auf dem Gebiet der Stadt Regensburg. Dadurch werden unmittelbar vor Ort Emissionen verringert.

 

Die Stadt Regensburg fördert Elektro-Taxis mit einem Fördervolumen von insgesamt 250.000,- €.

 

Gefördert werden reine Elektrofahrzeuge mit oder ohne Range-Extender, die ausschließlich mit Strombezug aus regenerativen Energiequellen betrieben werden.

 

 

 

Anlage: Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung von Elektro-Taxis


 

Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung von Elektro-Taxis

 

  1. rderfähige Maßnahmen

 

1.1.  rderfähig sind neue (Erstzulassung oder max. 6 Monate alt), ab Werk serienmäßig für den Elektrobetrieb ausgelegte reine E-Autos sowie reine E-Autos mit Range-Extender.

1.2 Nicht förderfähig sind Gebraucht- oder Eigenbaufahrzeuge sowie Hybridfahrzeuge.

 

  1. rdervoraussetzungen

 

Gefördert werden Fahrzeuge, die ausschließlich mit Strom betrieben werden. Range-Extender sind erlaubt.

Zum Laden der Taxibatterien ist ausschließlich der Bezug von CO2-frei erzeugtem Strom aus regenerativen Energiequellen zugelassen.

 

  1. Antragsberechtigter Personenkreis

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Taxi-Unternehmerinnen und -Unternehmer, die eine entsprechende Taxikonzession der Stadt Regensburg besitzen und das E-Taxi hauptsächlich auf dem Gebiet der Stadt Regensburg einsetzen.

 

  1. rdergrundsätze

 

Die Förderung ist zweckgebunden und darf nur für die im Bewilligungsbescheid festgesetzte Maßnahme verwendet werden.

 

  1. Art und Umfang der Förderung

 

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Aus dem Förderprogramm stehen insgesamt 250.000,- € zur Verfügung.

Die ersten 25 Fahrzeuge werden mit einem Betrag in Höhe von jeweils 6000,- € gefördert, die restlichen mit einem Betrag in Höhe von jeweils 4000,- €. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrages bei der Stadt Regensburg.

 

  1. Zuständigkeit

 

Zuständig für die Beratung, Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen i. S. dieser Richtlinie ist das Umweltamt.

 

  1. Antragsverfahren

 

7.1.  Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

7.2.  Eine Mehrfachförderung eines Taxiunternehmens ist grundsätzlich möglich. Liegen vor Bewilligung eines Zweitantrages eines Unternehmens Anträge von anderen Unternehmen vor, die noch keine Förderung erhalten haben und reichen die vorhandenen Mittel nicht für alle Förderanträge aus, so erhalten die Unternehmen, die bisher keine Förderung erhalten haben, vorrangig die Förderung.

7.3.  Die Zuwendung wird erst dann bearbeitet, wenn der Förderantrag vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt.

7.4.  Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar und nicht verpfändbar.


  1. Antrag

 

Zur Bewilligung der Förderung ist der Förderantrag vollständig auszufüllen und zusammen mit je einer Kopie

- ein verbindliches Kaufangebot (Entwurf des Kaufvertrags)

- der Taxi-Konzession

- dem Nachweis über den ausschließlichen Bezug von CO2-frei erzeugtem Strom

  aus regenerativen Energiequellen

beim Umweltamt in Papierform einzureichen.

 

Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender Unterlagen:

- Kaufvertrag (in Kopie)

- Fahrzeugschein (in Kopie)

 

Adresse:               Stadt Regensburg / Umweltamt

                            Minoritenweg 8

                            93047 Regensburg

 

  1. Unwirksamkeit oder Widerruf des Bewilligungsbescheides

 

Das Taxiunternehmen muss das E-Fahrzeug mindestens fünf Jahre in Regensburg betreiben.

hrlich ist ein entsprechender Verwendungsnachweis vorzulegen. Falls der Taxiunternehmer den Nachweis nicht erbringen kann, ist die Förderung zurückzahlen. Bei einem kürzeren Nutzungszeitraum ist die Förderung vollständig zu erstatten und zu verzinsen. Eine zeitanteilige Rückerstattung ist möglich bei Gründen, die der Taxiunternehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Totalschaden durch Unfall, Diebstahl, Berufsunfähigkeit oder Tod des Taxiunternehmers).

 

  1. Auskunftspflicht bei Datenerhebung über vorhandene Daten für F&E-Projekte

 

Der Empfänger stellt vorhandene, anonymisierte, elektronische Daten über die gefahrenen Strecken, Standzeiten auf Taxiparkplatz, Standorte, Bewegungsprofile, usw. für zukünftige F&E-Projekte zur Verfügung.

 

  1. Kosten

 

r die Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen nach diesen Richtlinien werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

 

  1. Inkrafttreten

 

Die vorstehenden Richtlinien treten am 01.12.2015 in Kraft.

 

 

Anlage: 1 Antragsformular


rderantrag zur Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung von Elektro-Taxis

 

 

1. Antragstellerin/Antragsteller

 

Frau              Herr              Firma

Name: _________________________              Vorname:__________________________

Firmenname:_________________________________________________________

E-Mail:______________________________________________________________

Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________

Telefon: _____________________________

 

2. Anschrift für Zuwendungsbescheid (nur ausfüllen, wenn abweichende von Adresse des Antragstellers)

 

Frau              Herr              Firma

Name: _________________________              Vorname:__________________________

Firmenname:_________________________________________________________

E-Mail:____________________________________________________

Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________

Telefon: _____________________________

 

3. erforderliche Unterlagen

3.1 r die Bewilligung

 

Dem vollständig ausgefüllten Förderantrag liegen bei:

              ein verbindliches Angebot (Entwurf des Kaufvertrags)

              eine Kopie der Taxi-Konzession der Stadt Regensburg

              eine Kopie als Nachweis über den ausschließlichen Bezug von CO2-frei

              erzeugtem Strom aus regenerativen Energiequellen

 

3.2 r die Auszahlung

 

Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender Unterlagen

              Kaufvertrag (in Kopie)

              Fahrzeugschein (in Kopie)

 

4. Kontodaten

 

Name: ___________________________              Vorname:_____________________

IBAN: _________________________________ BIC: _____________________

 

 

5. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers:

 

Ich kenne die Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung von Elektro-Taxis und erkenne sie als Grundlage für den Bewilligungsbescheid an.

 

Ich stimme einer zweckbezogenen Nutzung und Verarbeitung von anfallenden Daten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

 

 

Ort, Datum: _______________________ Unterschrift: _____________________

                                                                                                     (Antragstellerin/Antragsteller)


Die Ausschüsse empfehlen / der Stadtrat beschließt die Einführung eines Förderprogramms der Stadt Regensburg für Elektro-Taxis gemäß beiliegender Förderrichtlinie.