Sachverhalt:
Bei Stellenschaffungen mit Haushalt bzw. Nachtragshaushalt werden in der Beschlussvorlage die Kosten für die jeweilige Maßnahme in Form der so genannten Arbeitsplatzkosten angegeben. Diese Arbeitsplatzkosten stellen eine umfassende kalkulatorische Größe dar, die sämtliche Faktoren berücksichtigt; sie setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten. Demgegenüber erfolgt die Planung des Personalhaushalts anhand der reinen Personalausgaben, also der Finanzmittel, die unmittelbar und direkt für das Personal anfallen und somit „kassenwirksam“ werden. Zu den Personalausgaben zählen vor allem die Beamtenbezüge, die Entgelte für die Tarifbeschäftigten sowie die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, nicht aber beispielsweise der kalkulatorische Versorgungszuschlag im Beamtenbereich für künftige Versorgungslasten. Im Folgenden soll der Unterschied zwischen diesen beiden Betrachtungsweisen erläutert und gegenübergestellt werden.
Die Basis sind jeweils Durchschnittswerte, die auf Berechnungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) beruhen, veröffentlicht in der Zeitschrift „Die Gemeindekasse“. Darauf aufbauend werden die Werte für die Stadt Regensburg durch das Personalamt berechnet und in der Verwaltungsanordnung Nr. 11.21 (Personaldurchschnittskosten und Kosten des Arbeitsplatzes) veröffentlicht.
Die reinen Personalkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Kosten des Arbeitsplatzes basieren auf diesen Personalkosten. Auf dieser Grundlage werden zusätzlich noch folgende Positionen hinzugerechnet:
Zur Erläuterung der Berechnung im Folgenden zwei Beispiele:
1. Stellenschaffung in Besoldungsgruppe A 12 (Verwaltung):
2. Stellenschaffung in Entgeltgruppe 5 (Verwaltung):
In bestimmten Fällen wird die Diskrepanz im Beamtenbereich noch dadurch verstärkt, dass bei Stellenschaffungen, die mehrere Besoldungsgruppen umfassen (z.B. A 13 / A 14), in der Beschlussvorlage jeweils die Arbeitsplatzkosten für die höhere Besoldungsgruppe ausgewiesen werden, während im Personalhaushalt mit den Kosten der niedrigeren Besoldungsgruppe kalkuliert wird. In diesem Falle stehen die Arbeitsplatzkosten aus der Besoldungsgruppe A 14 den reinen Personalkosten aus der Besoldungsgruppe A 13 gegenüber (123.800 € zu 58.950 € = 64.850 € Differenz).
Aufgrund der Nicht-Berücksichtigung des Versorgungszuschlags in Höhe von 43 % bei der Haushaltsplanung der Personalkosten ist die Differenz im Beamtenbereich generell wesentlich höher als im Tarifbereich. Dass der Versorgungszuschlag für die Haushaltsplanung außer Acht gelassen wird, liegt darin begründet, dass die Versorgungsbezüge aus dem laufenden Haushalt bestritten werden und deren Planung separat erfolgt. Ebenso fallen natürlich auch die Sachkosten und die Kosten für die IuK-Ausstattung mit Besetzung der Stelle tatsächlich an, jedoch an anderer Stelle im Sachkostenhaushalt.
Dennoch sind die künftige Versorgungsbelastung sowie Sach- und Verwaltungsgemeinkosten wichtige Größen für den Stadtrat, um fundierte Entscheidungen treffen zu können, ob eine Stellenschaffung unter den zu erwartenden finanziellen Belastungen sinnvoll ist.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die nachfolgende Darstellung zu den finanziellen Auswirkungen von Stellenschaffungen im Haushalt – Erläuterung des Unterschieds zwischen Arbeitsplatzkosten und reinen Personalkosten – wird zur Kenntnis genommen.
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