Vorlage - VO/21/18447/65  

 
 
Betreff: Erneuerung von Hauptkanälen und Anschlusskanälen, Neubau von Schächten mit anschließender Erneuerung der Straße sowie der Straßenentwässerung in der Von-Richthofen-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
23.11.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
02.12.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

Die Von-Richthofen-Straße verläuft auf einer Länge von rund 440 m zwischen der Straße „Otto-Wels-Straße“ und der „Boelckestraße“. Sie ist durchgängig auf einer Breite von 5,40 m bis 6,50 m asphaltiert. Die Von-Richthofen-Straße wird beidseitig von einem ca. 1,50 m breiten Gehweg gesäumt. Von Nord-Westen mündet zwischen der Hausnummer 24 und 26 die Immelmannstraße ein.

 

Die Fahrbahn ist stark uneben, rissig und verdrückt. Es gibt flächig Asphaltausbrüche und zahlreiche provisorisch verschlossene Flickstellen. Der Straßenoberbau ist durchwegs unterdimensioniert und verschlissen. Das gilt auch für die Entwässerungsrinnen.

Eine grundlegende Sanierung des Straßenoberbaus nach den Regeln der Technik im Zuge eines Straßenausbaus ist unumgänglich. Da eine Kanalsanierung ansteht (siehe weiter unten), die auch mit der Erneuerung des Kanals verbunden ist, ist es wirtschaftlich geboten, die Baumaßnahmen miteinander ausführen zu lassen.

 

Die von-Richthofen-Straße befindet sich in einer Tempo 30 Zone.

 

Straßenerneuerung:

Auf der Ostseite ist zukünftig ein durchgängiger Gehweg mit einer Breite von ca. 2,00 m vorgesehen und auf der Westseite soll nördlich der Immelmannstraße ein ca. 1,50 m breiter und südlich der Immelmannstraße ein ca. 2,00 m breiter Gehweg zur Ausführung kommen.

Im Einmündungsbereich zur Immelmannstraße wird an den bestehenden Straßenquer-schnitt (Gehweg/Fahrbahn/Gehweg) angeschlossen.

 

Weitere wesentliche Randbedingungen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind:

- Es werden ausschließlich städtische Straßengrundstücke überplant und umgebaut.

- Freihalten und Befahrbarkeit von Grundstückszufahrten und Zugängen

- Berücksichtigung der Höhenlagen von Zufahrten, Zugängen, Einfriedungen

- Gewährleistung einer ausreichenden Neigung an jeder Stelle der befestigten Fahrbahn für den Abfluss von Oberflächenwasser

- Berücksichtigung der Spartenlagen und der Schutzabstände zu Versorgungsleitungen

 

Unter diesen Prämissen hat die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, der neben der durchgängig asphaltierten Fahrbahn zu beiden Rändern einen Gehweg aus Betonpflastersteinen und dazwischen zur Gewährung der Straßenentwässerung eine 2-Zeiler-Granitgroßstein-Rinne mit Straßenabläufen im Abstand von etwa 30 m 35 m vorsieht.

 

Fahrbahnaufbau:

Der neue bituminöse Oberbau entspricht der Belastungsklasse 1,0 der Straßenbaurichtlinien (RStO 12) für Anliegerstraßen:

 

3,5 cm  Asphaltdeckschicht AC 8 DN

14,5 cm  Asphalttragschicht AC 32 TS

_42 cm     Frostschutzschicht 0/45    

60 cm  Gesamtaufbau

 

Die Planung der Straße orientiert sich in Lage und Höhe an der vorhandenen Gehweg-Außenkante, sodass Anpassungen Grundstückseinfahrten und Einfriedungen weitestgehend nicht erforderlich werden.

 

Straßenentwässerungseinrichtungen:

In der Regel wird das Oberflächenwasser von der etwa 2,5 % quergeneigten Fahrbahn (Dachprofil) im Abstand von rund 30 m 35 m über Straßeneinläufe und eine beidseitige 2-zeilige Granitgroßsteinpflasterrinne in den vorhandenen Sammelkanal abgeleitet.

 

Straßenbeleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird im Zusammenhang mit dem Straßenausbau erneuert. Es ist vorgesehen, die bestehenden Maststandorte nahezu unverändert zu belassen. Als Leuchttyp kommt eine in Wohngebieten übliche LED-Leuchte zur Ausführung.

 

Etwaige Spartenanpassungen:

Im gesamten Straßenquerschnitt verlaufen Sparten der REWAG.

Die REWAG plant eine Erneuerung der Gas- und Wasserleitung sowie die Erneuerung der Hausanschlüsse von der Boelckestraße (Von-Richthofen-Straße 5) bis zur Kreuzung Immelmannstraße. Die Maßnahme soll im Frühjahr 2022 erfolgen.

 

Kenngrößen der Straßenbaumaßnahme:

- Länge der Von-Richthofen-Straße:  rd. 440 m

- mittlere Breite des vorhandenen Verkehrsraums: dlich: ca. 5,80 m

 rdlich:  ca. 5,15 m

- mittlere Breite des Gehwegs beidseitig: östlich:  ca. 2,00 m

 westlich:  ca. 1,50 m / 2,00 m

- Erneuerung bzw. Neubau von Straßenentwässerungsleitungen ca. 30 Stück

 

Kanalsanierung:

Die Kanäle in der Von-Richthofen-Straße mit dem Baujahr 1984 wurden im Rahmen der selektiven Kanalinspektion im Stadtgebiet im Jahr 2014 untersucht.

 

Bei der Inspektion wurden sanierungsbedürftige Schäden sowohl im Sammelkanal (Steinzeug DN 250) als auch in den Anschlusskanälen, z.B. in Form von Rissen (Scherbenbildung), starke Wurzeleinwüchse und Versätzen, festgestellt.

 

Aufgrund des Schadensbildes, der Sanierungsbedürftigkeit der Straße, der Neuverlegung von Versorgungsleitungen und des geringen Kanaldurchmessers soll der Kanal einschließlich der Anschlussleitungen und Schächte erneuert werden. Bei Bedarf werden zur Anpassung an den Straßen- und Leitungsverlauf von Versorgungsleitungen zusätzliche Schächte eingebaut.

 

Im Zuge der Kanalerneuerung im gesamten Abschnitt wird der Sammelkanal (Niederschlags- und Schmutzwasser) aus betrieblichen Gründen von DN 250 auf DN 300 vergrößert.

 

Alle Bestandsschächte werden durch neue Schächte ausgetauscht.

 

Es wird angestrebt, dass fehlende private Kontrollschächte im Vorfeld oder im Zuge der Kanalsanierungsmaßnahme von den Anliegern mit eingebaut werden.

 

Unabhängig von der erforderlichen Sanierung des Kanals sind mit dem Asphalteinbau die gesamten Schachtdeckel an den neuen Höhenverlauf der Straße anzupassen.

 

Kenngrößen der Kanalsanierungsmaßnahme:

 

- Erneuerung und Vergrößerung des Mischwasserkanals auf DN 300 ca. 440 m

- Neubau von Einsteigschächten ca. 11 Stück

- Erneuerung Hausanschlüsse ca. 43 Stück

 

 

Kosten der Maßnahme (brutto inkl. Baunebenkosten):

Gemäß Kostenberechnung ergeben sich folgende Kostenansätze:

 

Kosten der Erneuerung des Sammelkanals, einschließlich der Erneuerung von Anschlusskanälen und Neubau der Schächte               1.070.000,- EUR

Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerung, der

Oberfläche sowie der Erneuerung der Straßenbeleuchtung  1.200.000,- EUR

 

Gesamtsumme: 2.270.000,- EUR

Haushaltsmittel

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 2025 wie folgt berücksichtigt:

UA 7012/02 auf der Haushaltsstelle 1.7012.9502 für den Kanalbau

UA 6310/01 auf der Haushaltsstelle 1.6310.9501 für den Straßenbau

 

Im gültigen IP 2020-2024 ist die Maßnahme grundsätzlich veranschlagt.

 

Durchführung der Baumaßnahme:

Die Kanalsanierung sowie der Straßenausbau sollen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung im Jahr 2022 (Kanal) sowie 2023 (Straße) abgewickelt werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Die Kanalerneuerung in der Von-Richthofen-Straße wird nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2022 durchgeführt. Die Erneuerung der Straße wird im Jahr 2023 erfolgen.

 


Anlagen:

Nr. 1: Übersichtslageplan vom Oktober 2021 unmaßstäblich

Nr. 2.1: Lageplan Straßenplanung vom Sept. 2021, Süd-West Teil unmaßstäblich

Nr. 2.2: Lageplan Straßenplanung vom Sept. 2021, Nord-Ost Teil unmaßstäblich

Nr. 3: Straßenquerschnitt vom September 2021 unmaßstäblich

Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussvorlage_von-Richthofen-Straße_Anlage_1_Kanal_202109 (695 KB)    
Anlage 2 2 Beschlussvorlage_von-Richthofen-Straße_Anlage_3_RQ_20210914 (165 KB)    
Anlage 3 3 Beschlussvorlage_von-Richthofen-Straße_LP_Anlage_2_20210913 (583 KB)    
Anlage 4 4 VO_21_18447_65_formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt_Von-Richthofen_Str (1953 KB)