Vorlage - VO/22/18683/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg
Abschnitt E - Sallern
Maßnahmenbeschluss mit Bau- und Unterhaltsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
15.02.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Beschlusslage

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 17.02.2011 (VO/11/6204/65) wurde die Verwaltung beauftragt, für den Abschnitt E (Sallern) beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) als Bauherr und Vorhabensträger die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen (Planungsbeschluss).

r diesen Abschnitt sollten die Ergebnisse des europaweit ausgelobten Wettbewerbes und der Optimierungsphase zugrunde gelegt werden.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 25.02.2014 (VO/14/9589/65) wurde die Verwaltung auf der Grundlage der Ergebnisse der Hochwasserschutzplanungen (Vorentwurf) für den Abschnitt E (Sallern) beauftragt, gemeinsam mit dem Freistaat Bayern eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens dem Ausschuss erneut zur Kenntnis zu geben (Kenntnisnahmebeschluss).

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit vom 18.11.2015 (VO/15/11509/53) wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Neuordnung der städtischen Sportplätze am Regenufer mit den Hochwasserschutzplanungen im Abschnitt E (Sallern) mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg abzustimmen. Aufgrund der Lage der Hochwasserschutztrasse im Bereich der Aufstandsflächen des Deiches müssen mehrere Sportplätze neugeordnet werden (Grundsatzbeschluss).

 

Die im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltungen am 11.04.2014 und am 12.01.2016 sowie die bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wurden zwischen dem Wasserwirtschaftsamt und den beteiligten städtischen Ämtern abgestimmt und in der weiteren Entwurfsplanung soweit als möglich berücksichtigt.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 21.06.2016 (VO/16/12178/65) wurde die Verwaltung auf der Grundlage der fertiggestellten Entwurfsplanung für den Abschnitt E (Sallern) beauftragt, beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) die Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens bei der Unteren Wasserrechtsbehörde der Stadt Regensburg (Umweltamt) zu beantragen (Einleitungsbeschluss).

 

2. Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt E (Sallern) - Beschreibung der Maßnahme

Der Abschnitt E (Sallern) schließt im Süden im Bereich der Uferstraße an den 2015 fertiggestellten Hochwasserschutz des Abschnittes D (Reinhausen) an. Er verläuft westlich der vorhandenen Bebauung an der Amberger Straße, quert die geplante Trasse der Sallerner Regenbrücke und endet im Norden auf Höhe der Lichtenwaldstraße. Zusammen mit dem Abschnitt F (Gallingkofen), für den in der 1. Jahreshälfte 2022 der Antrag auf Durchführung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens eingereicht werden soll, wird damit durch die Errichtung eines durchgehenden Hochwasserschutzes das gesamte linke Regenufer im Stadtgebiet vor einem hundertjährlichen Hochwasser (HW100) geschützt sein (Anlage 2).

2.1   Hochwasserschutztechnische Aspekte Deiche und Mauern

Am südlichen Bauanfang schließt die Hochwasserschutztrasse mit einer Mauer an den bestehenden Regenüberlauf RÜ 25 und somit an den vorhandenen Hochwasserschutz in Reinhausen an. Die Querung der Uferstraße erfolgt mittels mobiler Elemente. Ab der Uferstraße geht die HWS-Mauer in einen Deich über. Der Hochwasserschutz wird dann auf der gesamten Länge in Form eines Deiches bis zur Lichtenwaldstraße sichergestellt. Ausnahme bildet ein kurzer Mauerabschnitt mit Zugang zu den Sportplätzen im Regenvorland (Anlage 3).  

 

Die Deichkrone liegt ca. 2,5 m bis 4,5 m über dem Urgelände. Um im Hochwasserfall den Zutritt von Drängewasser zu minimieren und um den Hochwasserdeich überströmbar auszubilden, ist im Deich eine statisch wirksame Kerndichtung vorgesehen. Landseitig des Deiches wird ein ca. 3,0 m breiter Deichhinterweg für den Unterhalt und die Deichverteidigung errichtet. Um die Sickerwassermengen unter dem Deich fassen und ableiten zu können, wird landseitig unter dem Deichhinterweg ein Dränagerohr mit einem Sickerschlitz von 3 bis 6 m Tiefe in die grundwasserführende Schicht errichtet. Das durch die Dränage gesammelte Wasser wird anschließend zu zwei Pumpstationen geleitet, wo es dann wieder in den Regen gepumpt wird (Anlage 4).

 

hrend das Vereinsheim des SV Sallern in die Deichtrasse integriert wird, ist im Bereich des geplanten Betriebsgebäudes für die städtische Sportanlage eine Hochwasserschutz- mauer, sowie ein Lückenschluss mit mobilen Elementen vorgesehen. 

 

Der Abschluss der Hochwasserschutztrasse in der Lichtenwaldstraße erfolgt mittels eines rückbaubaren, Richtung Lichtenwaldstraße verschwenkenden Deichabschnittes mit aufgesetzten mobilen Elementen. Durch diesen Trassenabschluss ist sichergestellt, dass auch vor Fertigstellung des Hochwasserschutzes im Abschnitt F (Gallingkofen) kein Hochwasser aus Richtung Norden in den geschützten Abschnitt E eindringen kann.

 

Das anfallende Grund- und Drängewasser wird landseitig der Hochwasserschutztrasse in Drainageleitungen gesammelt, zu den beiden geplanten Pumpstationen abgeleitet und von dort in den Regen gepumpt. Dabei ist ein Pumpwerk (S1) mit einer Leistung von 328 l/s auf Höhe der bereits vorhandenen Lagerhalle für mobile Elemente in der Amberger Straße geplant. Das zweite Pumpwerk (S2) mit einer Leistung von 165 l/s ist nördlich des Sportheims des SV Sallern vorgesehen.

 

2.2   Verkehrsplanerische Aspekte Neuordnung der Sportanlagen

dlich der geplanten Sallerner Regenbrücke befinden sich im Vorland die Sportplätze des SV Sallern, der SG Walhalla und der DJK Nord 06, die im Zuge der Vorlandgestaltung

neu geordnet werden müssen. Durch die geplante Hochwasserschutztrasse des Deiches wird der Sportplatz der SG Walhalla so stark in Anspruch genommen, dass eine weitere Nutzung nicht mehr möglich ist. Die neue Lage, Größe und die zukünftigen Nutzer wurden mit den betroffenen Vereinen und dem städtischen Sportamt im Planungsprozess abgestimmt. Die Stadt übernimmt zukünftig den Betrieb der bisherigen Sportplätze der SG Walhalla und der DJK Nord 06 und errichtet eine städtische Sportanlage mit einem Groß- und einem Kleinspielfeld (rote Felder in Anlage 3). Die Ersatzspielfelder des SV Sallern (grüne Felder in Anlage 3) werden gemeinsam mit der städtischen Sportanlage errichtet.

 

rdlich der geplanten Sallerner Regenbrücke befindet sich das bestehende Hauptspielfeld des SV Sallern, das erst im Rahmen der Brückenbaumaßnahmen verlegt werden muss. Die Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigen eine Verlegung des Hauptspielfeldes und halten den Platz hierfür frei.

Das bestehende Kleinspielfeld wird durch die Deichtrasse überbaut. Der Ausgleich erfolgt südlich der geplanten Sallerner Regenbrücke nördlich des im Rahmen der Neuordnung der Sportanlagen ebenfalls zu verlegenden zweiten Großspielfeldes.

 

2.3   Landschaftsgestalterische Aspekte - Vorlandkonzept

Ein wesentliches landschaftsgestalterisches Ziel des Bauentwurfes ist die Neugestaltung der bestehenden Ufer- bzw. Vorlandflächen zwischen der Sattelbogener- / Lichtenwaldstraße im Norden und der Uferstraße im Süden des Bauabschnittes.

 

  • Die durch die Neuordnung der Sportplätze „gewonnenen“ Flächen werden als „Uferlandschaft“ neu gestaltet und teilweise abgegraben, so dass zusätzliches Retentionsvolumen in der Landschaft entsteht.
     
  • Der geplante Deich wird als „modellierte Landschaft“ gestaltet. Er dient künftig auch der Abschirmung zwischen den Sportplätzen und der Wohnbebauung an der Amberger Straße.

 

  • Mit dem neben den Hochwasserschutzmaßnahmen geplanten Vorlandkonzept erfahren die Freiflächen am Regen eine Aufwertung für die Nutzung als Erholungsraum, indem die Angebote zum Aufenthalt und zum Verweilen in Flussnähe ausgebaut und verbessert werden.

 

  • Der unmittelbare Uferbereich soll mit Zugangsmöglichkeiten, Flachwasserzonen und ufertypischer, standortgerechter Vegetation naturnäher gestaltet werden.

 

  • Zusätzlich wird durch eine Wegeverbindung von der Amberger Straße ins Vorland ein weiterer Zugang an den Regen geschaffen.
     
  • Der bestehende Uferweg ist Teil des bereits vorhandenen Regenuferradweges

Richtung Zeitlarn / Regenstauf.  Er wird im Zuge der Neugestaltung teilweise auf höheres Niveau gelegt, in einer Breite von 3,0 m asphaltiert und damit ganzjährig befahrbar ausgebaut.
 

3. Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren

Mit Schreiben vom 01.06.2017 beantragte das Wasserwirtschaftsamt Regensburg für den Bauentwurf „Hochwasserschutz Regensburg – Abschnitt E (Sallern)“ die Einleitung und Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i.V. mit § 67 Abs. 2 WHG. Mit Datum des 23.11.2020 liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss der Unteren Wasserrechtsbehörde der Stadt Regensburg (Umweltamt) vor.

Im Nachgang konnten mit dem überwiegenden Anteil der privaten Grundstückseigentümer Kaufverträge oder Bauerlaubnisse abgeschlossen werden. In drei umfangreichen Besitzeinweisungsverfahren konnten hinsichtlich der verbleibenden Grundstücke Bauerlaubnisvereinbarungen unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche erreicht werden, sodass davon auszugehen ist, dass die Grundstücksverfügbarkeit zur Umsetzung der Baumaßnahmen auf privaten Grundstücken sichergestellt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eines der Verfahren noch nicht förmlich abgeschlossen ist. Sollte nach den Besitzeinweisungsverfahren keine gütliche Gesamteinigung erzielt werden können, schließen sich hier noch die erforderlichen Enteignungsverfahren an.

 

4. Bau- und Unterhaltsvereinbarung

Gemäß Art. 39 Abs. 1 Nr. 2 BayWG ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Vorhabensträger für den Hochwasserschutz an der Donau. Nach Art. 42 Abs. 2 BayWG kann der Freistaat von den Beteiligten Beiträge (Beteiligtenleistungen) verlangen, die durch den Hochwasserschutz Vorteile erlangen. Die betroffene Gemeinde / Stadt kann dabei die Beiträge übernehmen, wenn der Hochwasser-schutz in ihrem Bereich als Gemeinschafts- und Solidaraufgabe angesehen wird.

 

Zur Regelung der Aufteilung der Baukosten und des Unterhaltes der Hochwasserschutzanlagen ist es erforderlich, eine Bau- und Unterhaltsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg abzuschließen. Die Bau- und Unterhaltsvereinbarung regelt die Finanzierung, den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Hochwasserschutzanlagen im Abschnitt E (Sallern) für die nächsten 100 Jahre.

Gemäß eines Ministerialschreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 23.03.2016 legt der Freistaat Bayern für die Beteiligtenleistung der Kommunen einen Regelsatz von 50 % fest. Dementsprechend wird zwischen Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg eine grundsätzliche Aufteilung der Baukosten zu je 50% vereinbart.

 

Die Regelungen zum Unterhalt basieren im Wesentlichen auf einer Handlungsanleitung des Freistaates Bayern, in der die Grundlagen für die Ermittlung des Unterhaltsaufwandes festgelegt sind. Die Handlungsanleitung wird für alle Hochwasserschutzmaßnahmen im Freistaat Bayern angewandt. Sie ist mit dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag abgestimmt. Die darin enthaltenen Kostenansätze wurden für den Abschnitt E (Sallern)  innerhalb der Stadtverwaltung auf ihre Angemessenheit hin geprüft.

 

Gemäß der Bau- und Unterhaltsvereinbarung übernimmt die Stadt Regensburg die Unterhaltung, Instandhaltung und Tätigung von erforderlichen Reinvestitionen für die Hochwasserschutzmaßnahmen im Abschnitt E (Sallern) für einen Zeitraum von 100 Jahren.

 

Die Unterhaltsverpflichtung umfasst insbesondere folgende Maßnahmen und Bauteile:

- 575 m Hochwasserschutzdeich

- 225 m Hochwasserschutzmauer

- 2 Lückenschlüsse mit mobilen Elementen mit je 6 m Breite

- 5.000 m² Untergrundabdichtung bis zu 11 m Tiefe

- 2 Pumpwerke

 

Im Übrigen wird auf den Entwurf der Bau- und Unterhaltsvereinbarung für den Abschnitt E (Sallern) in Anlage 5 verwiesen.

 

5. Kosten und Haushaltsmittel

Gemäß der Kostenaufstellung des Bauentwurfes betragen ab der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) die gesamten Planungs- und Baukosten rd. 9,57 Mio €. Darin enthalten sind die Kosten in Höhe von 50.000 €r die Asphaltierung des Radweges entlang des Regens, die von der Stadt Regensburg zu 100 % übernommen werden. Von dem Differenzbetrag in Höhe von rd. 9,52 Mio € übernehmen die Stadt Regensburg und der Freistaat Bayern jeweils 50 %, also jeweils 4,76 Mio €. Für die Stadt Regensburg ergibt sich somit ein Gesamt - Anteilsbetrag der Baukosten in Höhe von rd. 4,81 Mio €.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel (einschl. Verpflichtungsermächtigung zum Abschluss der Bau- und Unterhaltsvereinbarung sind im UA 6900/01 auf der HhSt. 1.6900.9810 i.V. mit dem Deckungsring 1690 im HhJahr 2022 eingestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2021 2025 (beschlossener Entwurf) eingeplant. Für die rein städtischen Kosten i.H.v. 50.000 €r die Asphaltierung des Radweges entlang des Regens ist im Rahmen der Fortschreibung der Haushalts- und Investitionsplanung ein neuer UA 6369/07 vorzusehen, der mit Mittel aus dem UA 6368/00 „sog. Radwege-Topf für Kleinmaßnahmen“ saldoneutral gegen finanziert wird.

 

r die Übernahme des Betriebs, der Unterhaltung und der Erneuerung der Hochwasserschutzanlagen im Abschnitt E (Sallern) durch die Stadt Regensburg in den nächsten 100 Jahren ergibt sich entsprechend der Wertermittlung des Freistaates Bayern für die sogenannten „unbaren“ Beteiligtenbeiträge ein Ablösebetrag in Höhe von rd. 1,36 Mio €. Dieser vom Freistaat Bayern zu vergütende Ablösebetrag (ggf. einschl. Zinserträge) wird stadtintern als Rückstellung der zweckgebundenen Rücklage „Baulicher Hochwasserschutz“ zugeführt. Die laufenden Betriebs- und Unterhaltsaufwendungen werden grundsätzlich aus den laufenden Zinserträgen finanziert. Soweit diese nicht ausreichen und bei größeren Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen erfolgt eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage.

 

6. Weiteres Vorgehen

r das beantragte Vorhaben liegt seit dem 23.11.2020 ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss des Umweltamtes der Stadt Regensburg vor.

 

Nach Durchführung der Ausführungsplanungen und Vorbereitung der anstehenden Vergaben der Bauleistungen laufen seit Anfang Dezember 2021 die vorgezogenen Rodungsarbeiten des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg entlang der geplanten Deichtrasse zwischen Uferstraße und Lichtenwaldstraße. Sie müssen im Hinblick auf die Vogelschutzzeit bis Ende Februar 2022 abgeschlossen sein.

 

Nach weiteren vorbereitenden Arbeiten wie Oberbodenabtrag, Kampfmittelsondierung und archäologische Untersuchungen beginnen die baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen im Abschnitt E (Sallern) voraussichtlich ab Mitte 2022. Die Fertigstellung und Funktions-tüchtigkeit des Hochwasserschutzes ist für Ende 2024 geplant.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1. beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen für den Abschnitt E (Sallern) zu beantragen und

 

2. die diesem Beschluss als Entwurf beigefügte Vereinbarung (Anlage 5) zum Bau und Unterhalt von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Abschnittes E (Sallern) mit dem Freistaat Bayern abzuschließen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen bzw. Nachträge vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.

 


Anlagen:

- Darstellung der 18 Hochwasserschutzabschnitte mit dem aktuellen Stand der Umsetzung (Anlage 1)

- Überschwemmungsflächen HW100 mit Darstellung der Hochwasserschutztrasse (Anlage 2)

- Hochwasserschutztrasse mit Darstellung der Neuordnung der Sportanlagen (Anlage 3)

- Darstellung des Hochwasserschutzdeiches (Anlage 4)

- Bau- und Unterhaltsvereinbarung - Entwurf (Anlage 5)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_22_18683_65_Anlage 1 bis 4_HWS Regensburg - Planung des nächsten Abschnittes E Sallern (Anlagen) (1069 KB)    
Anlage 2 2 VO_22_18683_65_Anlage 5_Vereinbarung Bau- und Unterhaltungsleistungen vom 04.01.2022 (435 KB)