Vorlage - VO/22/19579/RVI  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2022 bis 2026
Vorberatung der Teile des Investitionsprogrammes, für die der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen fachlich zuständig ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Planungs- und Baureferat   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
15.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

 

Vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wären aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 6 und 7 vorzuberaten:

 

Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr):

UA 6151/01 bis UA 6200/05, UA 6300/01 bis UA 6370/08,

UA 6406/00 bis UA 6900/16

sowie

Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung):

 UA 7000/09, UA 7009/09 bis UA 7025/88, UA 7701/00 bis UA 7701/12,

UA 7916/12 und UA 7916/88 sowie UA 7920/00 bis UA 7920/13

 

 

Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2022 bis 2026, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), der Aufstellung der o.g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.

 

 

 

 


 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026

  • im Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr) -

UA 6151/01 bis UA 6200/05, UA 6300/01 bis UA 6370/08,

UA 6406/00 bis UA 6900/16

sowie

  • im Einzelplan 7 (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung) -

 UA 7000/09, UA 7009/09 bis UA 7025/88, UA 7701/00 bis UA 7701/12,

UA 7916/12 und UA 7916/88 sowie UA 7920/00 bis UA 7920/13

 

enthaltenen Maßnahmen in das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 aufzunehmen.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 INVESTITIONSPROGRAMM_2022-2026_Entwurf_Auszug-AfSVW (2979 KB)