Vorlage - VO/23/20194/65  

 
 
Betreff: Umbau der Osthafenstraße mit Erneuerung von drei Brücken
Umbau der Einmündung Osthafenstraße - Äußere Wiener Straße
Anpassung der Kreuzung Osthafenstraße - Straubinger Straße
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
20.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bisherige Befassung des Stadtrats:

05.11.2019 (VO/19/15982/65): Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen; Planungsbeschluss: Der Planungsauftrag wurde erteilt. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Bayernhafen GmbH & Co. KG eine Planungsvereinbarung abzuschließen.

 

1. Ausgangslage

 

In der Osthafenstraße überspannen drei Brücken die Gleisanlagen des Bayernhafens. Die Brücken wurden baugleich 1960 errichtet. Durch Schäden an den Stützen ist die Tragfähigkeit soweit eingeschränkt, dass keine Schwertransporte mehr über diese Brücken fahren können. Die Brücke mit den meisten Mängeln ist derzeit mit der Note 3,2 von 4 beurteilt. Für diese Brücken rückt das Ende ihrer Lebensdauer näher; sie entsprechen zudem nicht mehr den heute gültigen technischen Vorschriften. Die Brücken müssen daher auf absehbare Zeit erneuert werden.

 

Der Brückenneubau bietet die Gelegenheit, auch den Straßenquerschnitt neu zu ordnen. Die Fahrbahn kann etwas verschmälert werden, so dass auf der Westseite ein gemeinsamer Geh- und Zweirichtungsradweg angeordnet werden kann. Der ostseitige Gehweg wird rückgebaut. Die Straße verläuft heute und zukünftig in Dammlage. Wegen der vorhandenen Kronenbreite ist es nicht möglich, beidseitig Geh- und Radwege in richtlinienkonformer Breite zu errichten.

 

Im Zuge des Straßenumbaus wird auch die Gradiente der Straße hinsichtlich Fahrdynamik und Sichtweite verbessert. Dadurch wird die Straße abschnittsweise etwas höher liegen als heute. Die Breite der Dammkrone wird dadurch etwas reduziert.

 

Am Nordende der Osthafenstraße sowie an der Einmündung der Lagerstraße in die Osthafenstraße werden Stützmauern erforderlich, um den Anschluss an den Bestand verträglich gestalten zu können.

 

Seitens des Bayernhafens gibt es Überlegungen, die Gleisanlagen auszubauen. Es muss daher unter den Brücken Platz für zusätzliche Gleise bzw. Wege geschaffen werden.

 

Die Einmündung Osthafenstraße Äere Wiener Straße ist ein Unfallschwerpunkt. Durch Umbau dieses Knotens zu einer abknickenden Vorfahrtsstraße wird die Verkehrssicherheit verbessert.

 

Die Querungsmöglichkeiten an der Kreuzung Osthafenstraße/Straubinger Straße sind Gefahrenstellen wegen der freilaufenden Rechtsabbieger und der teils sehr kleinen Aufstellflächen für Fußnger und Radfahrer. Da zukünftig der neue gemeinsame Geh- und Radweg auf der Westseite der Osthafenstraße liegt, ssen auch die Radwegverbindungen in der Kreuzung überplant werden.

 

Durch das Vorhaben wird die Verkehrsinfrastruktur erhalten, die Erschließung insbesondere des Hafengebiets gesichert und die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit verbessert. Das Vorhaben führt zu keiner erhöhten Verkehrsbelastung.

 

2. Bestandteile des Projekts

 

- Erneuerung der Osthafenstraße

Die Osthafenstraße soll zwischen Straubinger Straße und Äerer Wiener Straße mit folgendem Querschnitt ausgebaut werden:

 

gemeinsamer Geh- und Zweirichtungsradweg:              3,00 m (bisher beidseits 1,50 m)

Fahrbahn:              7,50 m (bisher 8,50 m)

 

- Erneuerung der drei Brücken: 

 Abbruch der bestehenden Brücken und anschließender Neubau der drei Brücken

 

lichte Breite für Gleisanlagen

- Brücke Nord              11,35 m (bisher 6,50 m)

- Brücke Mitte              15,00 m (bisher 6,50 m)

- Brücke Süd              10,60 m (bisher 6,50 m)

 

Im Vergleich zum Planungsbeschluss mussten die lichten Weiten der Brücken Nord (+ 0,35 m) und Süd (+ 0,03 m) in geringem Umfang angepasst werden, um ausreichende Sicherheitsabstände zu den Gleisen gewährleisten zu können.

 

- Umbau der Einmündung Osthafenstraße/Äere Wiener Straße

              Die Einmündung wird zu einer abknickenden Vorfahrtsstraße (Osthafenstraße westliche Äere Wiener Straße) umgebaut.

 

- Umbau der Kreuzung Osthafenstraße/Straubinger Straße

 Die Fuß- und Radwegquerung über die Straubinger Straße (Ost) entfällt.

              Die freien Rechtsabbieger (Osthafenstraße -> Straubinger Straße, Straubinger Straße -> Landauer Straße, Landauer Straße -> Straubinger Straße) werden rückgebaut.

 

- Die Straßenbeleuchtung der Osthafenstraße wird erneuert. Zudem wird eine Kabelzuganlage eingebaut und an die bestehenden Zuganlagen in der Straubinger Straße bzw. der Äeren Wiener Straße angeschlossen.

 

- Die beiden vorhandenen Bushaltestellen in der Straubinger Straße werden mit einem Kasseler Sonderbord und taktilen Elementen ausgestattet.

 

3. Genehmigungsverfahren

 

a) Planungsrecht

Durch die beabsichtigten Planungen werden die Eisenbahnanlagen nicht geändert. Es ist daher kein eisenbahnrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.

 

Die Osthafenstraße ist als Ortsstraße gewidmet. Planung und Genehmigung liegen somit in Zuständigkeit der Stadt.

 

b) Wasserrecht

Es sind zwei wasserrechtliche Verfahren erforderlich:

- Die Tiefgründung und der Verbau zur Herstellung der neuen Brücken reichen bis in das Grundwasser hinein. Es ist hierzu das „Einbringen von Stoffen in das Grundwasser“ zu beantragen.

 

- Das auf der Osthafenstraße anfallende Regenwasser soll im Bereich zwischen Brücke Süd und Brücke Nord im Straßendamm versickert werden. Dazu ist das „Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser“ zu beantragen.

 

Beide Verfahren wurden beim Umweltamt eingereicht.

 

Am Nordende der Osthafenstraße kann ein Teil des anfallenden Regenwassers über Mulden versickert werden. Diese Versickerung ist genehmigungsfrei möglich.

 

c) Denkmalpflege

Der Kreuzungsbereich Straubinger Straße ist Teil einer Fläche, die als Bodendenkmal kartiert ist (D-3-6938-0975: Siedlungen der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit, der Frühlatènezeit und des Frühmittelalters, Bestattungsplatz des Frühmittelalters, archäologische Befunde der abgegangenen spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mautstation „Irlmauth“). Da die Maßnahme nur in Bereiche eingreift, die bereits bebaut sind, ist es unwahrscheinlich, dass tatsächlich auf Funde gestoßen wird.

Die bodendenkmalrechtliche Erlaubnis für die Baumaßnahme wurde durch die untere Denkmalschutzbehörde erteilt.

 

d) Natur und Landschaft

Einer formalen naturschutzfachlichen Genehmigung bedarf es nicht. Die Eingriffe in Natur und Landschaft wurden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan ermittelt, dargestellt und nach den einschlägigen Richtlinien bewertet. Zum Ausgleich der Eingriffe werden zum einen im Baufeld Ersatzpflanzungen vorgenommen, zum anderen wird nördlich der Äeren Wiener Straße in Nähe zur Donau eine Ausgleichsfläche angelegt. Zusätzlich werden Maßnahmen zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen und Eidechsen ergriffen.

 

e) Barrierefreiheit

Wegen der Lage im Industrie- bzw. Hafenbereich ist in der Regel nicht zu erwarten, dass blinde oder sehbehinderte Menschen die Osthafenstraße nutzen werden. Akustische Signalgeber an den Ampeln oder taktile Wegeführungen sind nicht erforderlich. Die unvermeidlichen Steigungen in der Osthafenstraße stellen für in der Mobilität eingeschränkte Personen kein grundsätzliches Problem dar. Das Projekt wurde mit dem Inklusionsbeauftragten der Stadt Regensburg besprochen. Es können durch eine durchgängige Gehwegverbindung und mittels barrierefreier Bushaltestellen erhebliche Verbesserungen erreicht werden.

 

f) Lärm und Luft

Es kommt durch die Maßnahme zu keinen zusätzlichen Beeinträchtigungen.

 

4. Vereinbarungen

 

- Brücken

Die Erneuerung der drei Brücken beruht auf einem beidseitigen Änderungsverlangen der Kreuzungsbeteiligten. Die Kosten sind daher nach den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) zwischen den Beteiligten aufzuteilen. Der Kostenteilungsschlüssel wurde über Fiktiventwürfe ermittelt. Durch den Neubau entstehen der Stadt rechnerische Kostenvorteile im zukünftigen Brückenunterhalt. Dieser Vorteil ist nach den einschlägigen Vorschriften anteilig an den Bayernhafen abzutreten.

 r jede Brücke wurde eine Kreuzungsvereinbarung vorbereitet und mit dem Bayernhafen abgestimmt. Die Entwürfe liegen als Anlage bei.

 

- Äere Wiener Straße

 Der östliche Arm der Äeren Wiener Straße ist als Eigentümerweg gewidmet. Eigentümerin ist die Bayernhafen GmbH & Co. KG. Grundsätzlich wäre der Bayernhafen nach Bayerischem Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) an den Kosten des Knotenpunktumbaus zu beteiligen. Wegen der geringen Verkehrsbelastung greift allerdings die Bagatellklausel aus den Straßenkreuzungsrichtlinien, so dass keine Kostenbeteiligung des Bayernhafens erfolgt.

 Hierzu wurde eine Kreuzungsvereinbarung vorbereitet und mit dem Bayernhafen abgestimmt. Der Entwurf liegt als Anlage bei.

 

- Straubinger Straße

 Der östliche Ast der Straubinger Straße (Staatsstraße St 2660) liegt außerhalb der definierten Ortsdurchfahrtsgrenze. Somit ist hier der Freistaat, vertreten durch das Staatliche Bauamt Regensburg, zuständig. Auf Basis der Straßenkreuzungsrichtlinien wurde der vom Freistaat zu tragende Kostenanteil ermittelt.

 Hierzu wurde eine Kreuzungsvereinbarung vorbereitet und mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Der Entwurf liegt als Anlage bei.

 Alternativ kommt grundsätzlich eine Durchführung durch die Stadt Regensburg im Rahmen der Sonderbaulast gem. Art. 13 f BayFAG im Frage.

 

 

5. Grunderwerb und Grundinanspruchnahme

 

Die erforderlichen Flächen sind weitgehend im Eigentum der Stadt. Über den Erwerb beziehungsweise die Inanspruchnahme zusätzlicher Grundstücksteilflächen besteht mit den Eigentümern grundsätzlich Einvernehmen.

 

6. Kosten und Finanzierung

 

Die Gesamtkosten ohne Grunderwerb belaufen sich gemäß Kostenberechnung voraussichtlich auf rund 11,8 Mio. € (einschließlich Ablösebeträge i.H.v. 2,6 Mio. €). Zusätzlich fallen Grunderwerbskosten von rund 0,25 Mio. € an.

 

Die Haushaltsmittel für die Maßnahme sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2023 - 2027 im Unterabschnitt 6446/00 auf den Haushaltsstellen 1.6446.9320 sowie 1.6446.9500 und 1.6446.9510 berücksichtigt.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2022 - 2026 ist die Maßnahme mit 1,5 Mio. € (HhSt. 1.6446.9500) sowie mit 5,1 Mio. € (HhSt. 1.6446.9510) aufgeführt.

Veranschlagt (bis einschl. 2026) sind bisher Kosten i.H.v. 1,5 Mio. € bei HhSt. 1.6446.9500 sowie 5,1 Mio. € bei HhSt. 1.6446.9510; Grunderwerbskosten sind auf der Haushaltsstelle 1.6446.9320 bisher nicht berücksichtigt.

 

Die Kosten für die Ausführung ab dem Jahr 2024 und die Mehrkosten in Höhe von ca. 5,5 Mio. €ssen im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2023 2027 im Rahmen des Investitionsgesamtvolumens der gültigen Finanz- und Investitionsplanung kompensiert werden.

 

Aufgrund der Ausführung und Auflagen der Regierung der Oberpfalz in den Genehmigungen zum Haushaltsplan 2023 ist jedoch das Gesamtvolumen des Investitionsprogrammes insgesamt zu reduzieren, um zukünftig eine haushaltsrechtliche Genehmigung zu erhalten.

 

Die Gesamt-Maßnahme ist grundsätzlich gem. Art. 2 BayGVFG (einschl. Art. 13 c BayFAG) und ggf. gem. Art. 13 f BayFAG zuwendungsfähig.

 

Der Bayernhafen und der Freistaat Bayern beteiligen sich gemäß den einschlägigen Kreuzungsrichtlinien an den Gesamtkosten.

 

7. Weiteres Vorgehen

 

Die vorbereiteten Kreuzungsvereinbarungen werden abgeschlossen.

Die Ausführungsplanung wird beauftragt. Nach der Ausschreibung sollen die Bauarbeiten voraussichtlich 2024 beginnen.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vereinbarungen mit der Bayernhafen GmbH & Co. KG sowie dem Staatlichen Bauamt Regensburg abzuschließen.

 

2. Der Umbau der Osthafenstraße mit Erneuerung von drei Brücken, der Umbau der Einmündung Osthafenstraße – Äußere Wiener Straße sowie die Anpassung der Kreuzung Osthafenstraße – Straubinger Straße werden entsprechend der Berichtsvorlage und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ab dem Jahr 2024 ausgeführt.


Anlagen:

- Übersichtsplan

- Kreuzungsvereinbarung EKrG Osthafenstraße/Hafengleis – Brücke Süd (Entwurf)

- Kreuzungsvereinbarung EKrG Osthafenstraße/Hafengleis – Brücke Mitte (Entwurf)

- Kreuzungsvereinbarung EKrG Osthafenstraße/Hafengleis – Brücke Nord (Entwurf)

- Kreuzungsvereinbarung BayStrWG Osthafenstraße/Äußere Wiener Straße (Entwurf)

- Kreuzungsvereinbarung BayStrWG Osthafenstraße/Straubinger Straße (Entwurf)

- Anlagen Klimavorbehalt Stufe 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Übersichtsplan (1319 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_230413_KrV_EKrG_3_12_Brücke_Süd-rein (254 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_230413_KrV_EKrG_3_12_Brücke_Mitte-rein (254 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_230413_KrV_EKrG_3_12_Brücke_Nord-rein (254 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5_20230509_Kreuzungsvereinbarung Ä.Wiener (127 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6_ 20230516_Kreuzungsvereinbarung Straubinger-rein für A20 (129 KB)    
Anlage 8 7 Anlage Klimavorbehalt stufe-3 (1948 KB)