Sachverhalt:
1. Allgemeine Bemerkungen zur Erhaltung kommunaler Straßen Die Kommune als Straßenbaulastträger hat umfangreiche Aufgaben für die Erhaltung der Straßeninfrastruktur wahrzunehmen, um die Mobilität und die Werterhaltung sicherzustellen. Die Stadt Regensburg ist Baulastträger eines Straßennetzes von ca. 500 km Länge, das einem geschätzten Anlagevermögen von 250 bis 350 Mio. € entspricht.
Die zu erhaltenden Verkehrsflächen setzen sich wie folgt zusammen: Bundesstraßen ca. 7 km Staatsstraßen ca. 16 km Kreisstraßen ca. 12 km Gemeindeverbindungsstraßen ca. 29 km Ortsstraßen ca. 420 km Beschränkt-Öffentliche Wege ca. 15 km Öffentliche Feld- und Waldwege (ausgebaut) ca. 9 km
Weitere Anlagen in der Aufsichtspflicht des Tiefbauamts Städtische Industriestammgleise ca. 6,0 km Straßenentwässerungskanäle ca. 52 km Straßenabläufe ca. 17.600 Stück Anschlussleitungen von den Abläufen zum öffentlichen Kanal ca. 150 km Kabelzugrohranlage ca. 200 km Kabelschächte ca. 8.500 Stück Grünflächenpflege (Böschungen, Straßengräben, Regenrückhaltebecken) ca. 650.000 m² Distanzschutzplanken ca. 12 km Auf- und Abbau von mobilen Hochwasserelementen ca. 2,2 km
Rechtsvorschriften (Art. 9, 42, 47 BayStrWG Straßenbaulast, § 5 Abs. 2 FStrG Träger der Straßenbaulast, § 823 BGB Schadensersatzpflicht, § 836 BGB Haftung des Grundstücksbesitzers, § 839 Amtspflichtverletzung) und Haushaltsgrundsätze (Art. 74 GO) verpflichten den öffentlichen Baulastträger wie die Stadt Regensburg, ein Straßennetz vorzuhalten, das den Anforderungen genügt, die von Seiten der Allgemeinheit, der Straßennutzer und Anlieger an Wirtschaftlichkeit, Befahrbarkeit, Sicherheit sowie Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit gestellt werden.
In Regensburg sind viele Straßen überaltert und durch die vielfältigen Beanspruchungen (Verkehrsbelastung, Schwerverkehr, Witterung, Aufgrabungen) beschädigt oder verbraucht. Ihr Erhaltungsbedarf steigt in Zukunft weiter an, wenn die Verkehrsinfrastruktur nicht kontinuierlich gepflegt bzw. erneuert wird. So fallen später bei einer Vernachlässigung der Substanzerhaltung für eine Erneuerung das 2 - 3-fache an Erhaltungskosten an. Werden nicht kontinuierlich Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Erhaltung der Straßensubstanz zur Verfügung gestellt, baut sich nicht nur ein Überhang des Nachholbedarfes weiter auf, auch der später einzusetzende Finanzaufwand wächst überproportional.
Bei der Straßenerhaltung müssen außerdem berücksichtigt werden:
2. Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplan 2024 für die Straßenerhaltung in Regensburg 2.1 Verwaltungshaushalt Für die betriebliche Erhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung stehen folgende Haushaltsansätze im Jahr 2024 zur Verfügung:
Haushaltsstelle 0.6300.5131 1.000.000,00 €
Haushaltsstelle 0.6300.5139 50.000,00 €
Haushaltsstelle 0.6300.5150 274.300,00 €
Haushaltsstelle 0.6300.5100 30.000,00 €
Haushaltsstelle 0.6300.5439 85.000,00 €
Diese Haushaltsansätze beinhalten die Kostenarten Sachkosten und Fremdleistungen.
2.2 Vermögenshaushalt Erneuerungsmaßnahmen Verkehrsflächen Haushaltsstelle 1.6350.9500 980.000,00 €
Erneuerungsmaßnahmen Straßenentwässerungsanlagen Haushaltsstelle 1.6350.9580 340.000,00 €
Ergänzungsmaßnahmen Kabelzugrohranlagen Haushaltsstelle 1.6300.9629 45.000,00 €
Die bei der Haushaltsstelle 1.6350.9580 bereitgestellten Haushaltsmittel werden für Erneuerungsarbeiten an Straßenentwässerungskanälen und Straßenablaufleitungen benötigt. Hierbei werden die erneuerungsbedürftigen Straßenentwässerungsleitungen untersucht, bewertet und in der Regel wirtschaftlich im Zuge von Baumaßnahmen an öffentlichen Kanälen der Stadtentwässerung mit ausgeschrieben.
Bei der Haushaltsstelle 1.6300.9629 bereitgestellte Haushaltsmittel werden für notwendige Ergänzungen und für die Beseitigung von Unterbrechungen der Kabelzugrohranlage benötigt. Durch das Schließen von Lücken im Netz wird die Durchgängigkeit der Kabeltrassen sichergestellt.
Im Vermögenshaushalt werden neben den Sachkosten / Fremdleistungen auch die Personal- und Gerätekosten abgerechnet. 3. Straßenerhaltungsprogramm 2024 Die nachstehend aufgeführten Straßenerhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2024 zur Ausführung vorgesehen:
Die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen hängt insbesondere auch von anderen städtischen Vorhaben sowie der privaten Bautätigkeit ab. Private Neubau- und Umbaumaßnahmen erfordern häufig flexibel die Zurückstellung von Maßnahmen. Ebenso erzwingen oft Arbeiten der Versorgungsträger Änderungen und Verschiebungen im Straßenerhaltungsprogramm.
3.1 Betriebliche Erhaltung (betrieblicher Unterhalt) Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung
Die Maßnahmen werden nach den einschlägigen Vorschriften und nach Bedarf vom Straßenunterhalt durchgeführt.
3.2 Bauliche Erhaltung – Instandhaltung (kleinflächig) Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen
kleinflächige Reparaturarbeiten an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen und Pflasterflächen
3.3 Bauliche Erhaltung – Instandsetzung (großflächig) Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften (Gebrauchswert) von Verkehrsflächen.
3.3.1 Instandsetzung von Fahrbahndecken In den nachstehend aufgeführten Straßen werden die bautechnisch defekten und verbrauchten Verschleißdeckschichten ausgebaut (ca. 4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die bituminöse Tragschicht in Fahrbahnen wird, wenn nötig, in Teilbereichen erneuert (Tiefeinbau). Falls erforderlich werden die bestehenden Rand- und Rinnensteine vorher ausgebessert und reguliert.
- Boelckestraße Kreuzung Klenzestraße
3.3.2 Instandsetzung von Platten- und Pflasterflächen Die vorhandenen, unebenen und lockeren Plattenbeläge und Pflasterflächen, mit zum Teil gebrochenen Platten, werden ausgebaut und entweder ungebunden auf Splitt oder gebunden in Mörtelbett neu verlegt. Es handelt sich überwiegend um kleinflächige Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
- Gesandtenstraße - Königswiesen Süd - Maximilianstraße (zweiter Abschnitt zw. Drei-Kronen-Gasse und Königsstraße) - Altstadtbereiche
3.3.3 Instandsetzung von Fahrbahnen im Zuge von Kanalbaumaßnahmen Gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) und der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung-EÜV) sowie der per Bescheid vom 08.06.2005 erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Regensburg sind bis spätestens zum Jahr 2027 alle Schäden der Kanäle mit Schadensklassen 1 und 2 zu sanieren. Kanäle in den Wasserschutzgebieten und den Karstgebieten im Bereich von Ober- und Niederwinzer sowie grundwassergefährdende Kanalschäden sind unverzüglich zu sanieren. Im Stadtgebiet Regensburg besteht erheblicher Sanierungsbedarf der Abwasserkanäle. Jedes Jahr werden mehrere Kilometer davon saniert und erneuert, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. An Kanalsanierungstrassen angrenzende, schadhafte Straßen- und Gehwegbereiche werden im gleichen Zuge und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit saniert.
3.3.4 Instandsetzung von Gehwegen im Zuge von Spartenverlegungsarbeiten durch die Versorgungsträger Bei Aufgrabungen von öffentlichen Verkehrsflächen durch Versorgungsträger ist es oftmals wirtschaftlich geboten, die an den Leitungsgraben angrenzende Restbreite insbesondere von schadhaften Gehwegflächen in einem Zuge von der bereits vor Ort tätigen Tiefbaufirma erneuern zu lassen. Dieser Sachverhalt tritt oft erst kurzfristig oder im Zuge der Leitungsbauarbeiten zu Tage. Das Tiefbauamt beauftragt die Baufirma in der Regel einzelfallbezogen mit den Zusatzarbeiten zu wirtschaftlichen, angemessenen und ortsüblichen Preisen. Umfangreichere Aufgrabungskampagnen von Versorgungsträgern (Stichworte: Digitalisierung und Energiewende) erfordern eine frühzeitige Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen. Zur Umsetzung ist es sinnvoll, den tätigen Versorgungsträger mit der Gesamtbauabwicklung zu beauftragen und mit diesem die Preise zu vereinbaren. Der Umfang der Gehwegerneuerung erfolgt stets im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der dafür vorgesehenen Haushaltsstelle 1.6350.9500.
Folgende relevante Leitungstrassen sind dem Tiefbauamt aktuell für 2024 bekannt, wobei die Realisierungsfähigkeit der Gehwegerneuerungen immer noch im Einzelfall geprüft werden muss: - Macheinerweg Südseite Gehweg, Bordstein und Entwässerungsrinne - Odessa-Ring zwischen Aufgang Dieselstraße und Aufgang Max-Planck-Straße Gehweg - Ludwig-Erhard-Straße zwischen Thomas-Dehler-Weg und Wilhelm-Hoegner-Weg Fahrbahn - Thomas-Dehler-Weg Fahrbahn - Am Judenfeld Gehweg - Fluderstraße Nordseite Gehweg - Röhrlbergweg Ostseite Gehweg - Roseggerstraße Westseite Gehweg - Innerer Westen (Trassen noch nicht im Detail bekannt)
3.4 Bauliche Erhaltung – Erneuerung Nach entsprechender Prüfung und Bewertung der Straßen und Gehwege durch das Tiefbauamt hat sich gezeigt, dass bei den nachfolgend genannten Gehwegabschnitten die Randsteine, teilweise die Rinnensteine sowie der Gehwegbelag bautechnisch erneuerungsbedürftig sind. Eine stellenweise Reparatur kann die Lebensdauer bzw. Benutzungsdauer nicht länger sichern und wäre daher unwirtschaftlich. In allen Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Setzungen, Unebenheiten (Wasserpfützen), offene Fugen und Stufenbildungen vorhanden. Diese stellen für die Fußgänger*innen und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Nur eine Erneuerung ist wirtschaftlich im Sinne der Erhaltung des Anlagevermögens. Instandsetzungsmaßnahmen reichen hier nicht mehr aus. Die Erneuerung umfasst die Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit neuen, stärkeren Betonsteinplatten auf frostsicherem Unterbau mit Einbau einer hydraulisch gebundenen Tragschicht. Die vorhandenen Randsteine und Entwässerungsrinnen werden bei Bedarf ausgebaut und auf Betonfundamente neu verlegt. Soweit Randsteine und Rinnensteine beschädigt sind, werden sie durch Neumaterialien ersetzt. Die Fahrbahn wird, wenn nötig, mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die Gehwegquerschnitte bleiben in der Regel unverändert. Die vorhandene Beleuchtung wird, wenn notwendig, technisch hinsichtlich der Energieeffizienz erneuert, ergänzt und verbessert. Die örtlichen Versorgungsträger werden ebenfalls bei Bedarf Versorgungsleitungen im Querschnitt der zu erneuernden Gehwege mit verlegen.
Nachfolgend aufgeführte Gehwegabschnitte sollen erneuert werden: - Carl-Maria-von-Weber-Straße
Geprüft wurde dabei auch, ob im Gehwegbereich verstärkt versickerungsfähiges Pflaster zum Einsatz kommen kann. Generell festzustellen ist, dass zum einen Gehwege i. d. R. massiv mit Spartenlagen belegt sind und insbesondere aufgrund von Einbauten, Aufgrabungen und Wiederverfüllungen eine Versickerungsfähigkeit nicht gewährleistet werden kann, zum anderen liegen vorhandene Gehwege zumeist auf nicht versickerungsfähigem Untergrund und verfügen über eine nicht durchlässige hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT). Anders als ggf. bei der Neuherstellung in Baugebieten oder bei öffentlichen Stellplätzen muss das Zurückgreifen auf Pflaster mit entsprechend hohen Versickerungsraten im Rahmen der Bestandserhaltung an Gehwegen ausgeschlossen werden.
Bei nachfolgend aufgeführte Fahrbahnen soll der vorhandene Pflasterbelag durch einen neuen Asphaltbelag ersetzt werden: - Nittenauer Straße
4. Unterhalt Kabelzugrohranlage Die Rohranlagen dienen nicht nur zur Aufnahme eigener Leitungen für Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtungen und Telekommunikationsleitungen, sondern auch der Vermietung an externe Leitungsträger, wie beispielsweise der REWAG, der Universität Regensburg, der Telekom oder Vodafone. Sowohl die Nutzung der Kabelzugrohranlage durch die externen Leitungsträger, die eine flächendeckende Erschließung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen für den modernen Wirtschaftsstandort Regensburg intensiv vorantreiben, bedingen eine notwendige bauliche Unterhaltung des zum Teil bereits sehr alten Rohrnetzes bzw. dessen Ergänzung durch die Herstellung von Lückenschlüssen, als auch die Nutzung durch die o.g. eigenen städtischen Leitungen. Wegen des stellenweise sehr hohen Alters – fünf Jahrzehnte und älter – aber auch aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsrückständen ist der Zustand der Rohranlagen erneuerungsbedürftig. Aufgrund des Zustandes der Rohranlage und der darin befindlichen Kabel sind Aufgrabungen, Auswechselungen und Ergänzungen erforderlich. Andernfalls kann es stellenweise zu Ausfällen von Rohrverbindungen und zu Gefahrenstellen durch schadhafte Kabelschächte kommen. Mit einem Rahmenvertrag wird eine entsprechende Fachfirma beauftragt, auftretende Schäden zu beheben. Des Weiteren sind Reparaturen, zum Beispiel, wenn ein Rohrabschnitt nicht mehr durchgängig ist, durchzuführen. Lückenschlüsse im Rohrnetz sind zu ergänzen. Die Arbeiten fallen im gesamten Stadtgebiet nach Bedarf an.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Das Straßenerhaltungsprogramm 2024 wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Zuge von Aufgrabungen öffentlicher Versorgungsträger angrenzende schadhafte Verkehrsflächen mitsanieren zu lassen, wenn es wirtschaftlich geboten ist, und zugehörige Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.
Anlagen: Klimavorbehalt Stufe 3
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