Sachverhalt: Anlage: Beschlusslageplan unmaßstäblich (2 Pläne) Die
bestehenden Mischwasserkanäle in der Theodor–Storm–Straße und im Geibelplatz
mit den dazugehörigen Anschlusskanälen und Straßenentwässerungskanälen wurden
im Zuge einer Zustandskontrolle mittels TV- Kanalinspektion untersucht. Bei
dieser Untersuchung wurden erhebliche bauliche Mängel festgestellt, die nach
den Bewertungskriterien für die Schadensbewertung zum Teil den höchsten
Schadensklassen zuzuordnen sind. Die
bereits im Jahr 1937 erstellten Kanäle weisen häufig Scherbenbildung,
Muffenversätze, sowie Längs- und Querrisse auf. Die notwendige Dichtheit der
Kanäle kann somit nicht nachgewiesen werden. Da die bestehenden Kanäle nach
den Berechnungen des Generalentwässerungsplanes keine ausreichende
Leistungsfähigkeit hinsichtlich des Abflussvermögens aufweisen, müssen die
Kanäle teilweise
auch aus hydraulischen Gründen vergrößert werden. Die
Kanalbaumaßnahme weist folgenden Umfang auf: -
864 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle (DN
300 – DN 400) - 19
St. Erneuerung von
Einsteigschächten -
11 St. Erneuerung von Anschlusskanälen -
43 St. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen Die
Baukosten für die Kanalerneuerung setzen sich wie folgt zusammen: -
Erneuerung der Mischwasserkanäle mit Schächten 895.000 € -
Erneuerung der Anschlusskanäle
75.000 €
__________ Summe öffentlicher Mischwasserkanäle 970.000 € - Erneuerung der
Straßenentwässerungsleitungen 151.000 €
_________
Summe der Gesamtmaßnahme:
1.121.000 € Die
Mittel für die öffentlichen Kanäle sind im Vermögenshaushalt auf der
Haushaltsstelle 1. 7017.9501 im IP 2008 bis 2012 – Entwurf - wie folgt
aufgeteilt: für
das Jahr 2008 in Höhe von 50.000 € für
das Jahr 2009 in Höhe von 750.000 € für
das Jahr 2010 in Höhe von 170.000 €. Die
Mittel für die Straßenentwässerung in Höhe von 151.000 € sind auf der
Haushaltsstelle 0.6300.5150 für 2009 vorgesehen. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die
Mischwasserkanäle in der in der Theodor–Storm–Straße und im Geibelplatz sind
einschließlich der Anschlusskanäle und der Straßenentwässerungsleitungen im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2009 zu erneuern.
Anlagen:
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