Sachverhalt: Anlage: Beschlusslageplan unmaßstäblich
1. Veranlassung
Der aktuelle Ausbau der Abwasserreinigung des Klärwerks
Regensburg wurde ausgerichtet an der Anforderung, im Ablauf der Anlage einen
Wert von 18 mg/l Nges, anorg. nicht zu überschreiten. Im Zuge der
letzten Anpassung der Mindestanforderungen an die Einleitqualität von
kommunalen Abwässern aus Kläranlagen über 100.000 EW wurde bei der Novellierung
der Abwasserverordnung (AbwV) im Oktober 2002 der Wert für Nges. anorg.
von 18 mg/l auf 13 mg/l gesenkt. Diese Restkonzentration wird vom Klärwerk
Regensburg bislang nicht sicher erreicht. Im Rahmen einer Studie wurden Maßnahmen
untersucht, die im Klärwerk die Einhaltung der neuen verschärften Anforderungen
sicherstellen. Dabei wurde auch eine mögliche Belastungssteigerung in den
nächsten Jahren berücksichtigt. Auf der Grundlage eines anschließenden
Vorentwurfs wurde entschieden, zunächst eine separate Schlammwasserbehandlung
zu realisieren, um ausreichende Sicherheit beim Stickstoffablaufwert zu
erhalten. Bei diesem Verfahren wird ein Teilstrom aus der Schlammentwässerung
behandelt, der für eine erhebliche Rückbelastung der Stickstofffrachten (ca. 18
%) verantwortlich ist. Bei der gewählten Lösung wird der Teilstrom in einer SBR
– Anlage (Sequenz – Batch – Reaktor) behandelt, indem der
Ammonium - Stickstoff zunächst mit Hilfe von speziell adaptierten Bakterien und
Sauerstoffzufuhr über Nitrit zu Nitrat oxidiert wird und anschließend über eine
Denitrifikation der Stickstoff biologisch abgebaut und entfernt wird.
Die vorliegende Entwurfsplanung für
eine Schlammwasserbehandlung beschreibt alle notwendigen baulichen Maßnahmen zur
Realisierung einer solchen Anlage am vorgegebenen Standort südlich des alten
Schlammentwässerungsgebäudes. 2. Vorhandene Anlage Die Schlammbehandlung auf dem Klärwerk
Regensburg erfolgt durch eine anaerob-mesophile Schlammfaulung mit anschließender
Entwässerung in Zentrifugen. Der Schlamm wird mit Polymeren zu besseren
Entwässerbarkeit konditioniert. Die Zentrifugen werden direkt aus einem
Zwischenspeicher nach der Faulung
beschickt. Eine Faulschlammentgasung ist derzeit nicht vorhanden. Zur Konditionierung des
Faulschlammes wird Pulverpolymer in 2 Ansetzstationen gelöst und direkt in die
Zentrifugenbeschickung dosiert. Das Zentrat enthält stark schwankende Feststoffgehalte,
häufig über 2 g/l. Dies weist auf Optimierungspotenziale bei der
Konditionierung hin, die in Vorfeld der Realisierung der
Schlammwasserbehandlung weiter untersucht werden sollen. Außerdem sollte untersucht
werden, ob eine Faulschlammentgasung verbesserte Entwässerungseigenschaften des
Schlammes bringt. Derzeit läuft das Zentrat der Entwässerungszentrifugen über
die Kläranlagenkanalisation direkt in den Zulauf des Klärwerks. Durch den
Betrieb der Zentrifugen „rund um die Uhr“ wird das Klärwerk in etwa gleichmäßig
mit der Rückbelastung aus der Schlammentwässerung beaufschlagt. Eine
Möglichkeit für eine gezielte Bewirtschaftung mit differenzierter
Beaufschlagung besteht derzeit nicht. Auf dem Klärwerk existiert ein altes
Schlammentwässerungsgebäude, das seit der Umstellung der Schlammentwässerung
von Kammerfilterpressen auf Zentrifugen seit 2004 im OG leer steht. Zu dieser
Anlage gehört die ehemalige Halle der Kammerfilterpressen (OG) mit dem darunter
befindlichen Raum für die Austragsförderer (EG) sowie eine Filtratgrube (500
m³) und Pumpenraum im UG. Neben dem Gebäude befinden sich 2 zylindrische
Behälter aus Stahl (V jeweils 300 m³), die leer stehen. Außerdem sind noch
Räumlichkeiten der ehemaligen thermischen Schlammkonditionierung angebaut, die
ebenfalls derzeit ohne Funktion sind. 2 zylindrische Stahlkessel mit einem
Durchmesser von jeweils ca. 1,7 m (Volumen je 20 m³) sind noch vorhanden, aber
ohne Nutzung. Lediglich die Elektroverteilung wird noch genutzt, außerdem dient
die Halle im EG als Lager. Darüber hinaus existiert noch ein ehemaliger
zylindrischer Vorlagebehälter mit einem Durchmesser von 3 m und einem Volumen
von 50 m³. 3. Zielsetzung
Die Schlammwasserbehandlungsanlage wurde nach
folgenden Zielsetzungen geplant: - Bau der Reaktoren südlich der
alten Schlammentwässerungshalle für eine optimierte
Flächennutzung im Klärwerksgelände. - Hierfür Teilabriss des alten
Gebäudes der Thermischen Schlammkonditionierung. - Anordnung der Reaktoren so, dass
die Mittelspannungskabel und die Kabelzuganlage
im Baufeld nicht umgelegt werden
müssen. - Aufteilung des Gesamtvolumens in
zunächst 2 Reaktoren bei einer Ausbaustufe von
400.000 EW. Ein weiterer Reaktor kann bei Bedarf angefügt werden.
Darüber hinaus
besteht die Option bei einer Vergrößerung der Ausbaugröße einen weiteren
Reaktor
in die Anlage zu integrieren. - Nutzung des alten Filtratspeicher
und der Eindicker als Zentratwasservorlage zur
Vergleichmäßigung des Betriebes. - Nutzung der vorhandenen Halle als
Betriebsgebäude und Anbindung der Schlammwasserreaktoren. - Vollständige Behandlung der Abluft
Die Planungen wurden Anfang 2007
begonnen. Zunächst wurde anschließend die Option
einer funktionalen Ausschreibung geprüft, hierfür wurden entsprechende Anlagen
besichtigt. Für das Klärwerk Regensburg stellte sich heraus, dass dies kein
geeignetes Verfahren darstellt, da - die sehr beengten Verhältnisse den
Einsatz von Standardbehältern nicht erlauben - die Nutzung des bestehenden
Gebäudes eine detaillierte planerische Betrachtung erfordert - die neue Anlage zumindest in etwa
dem realisierten technischen Standard auf dem
Klärwerk Regensburg entsprechen soll. Im September 2007 wurde das Konzept
der Reaktoren abgestimmt. Für die Beurteilung der Nitrifikationsgeschwindigkeit
sowie zur Ermittlung weiterer Bemessungsgrößen wurden im Zeitraum zwischen
August und Dezember 2007 vom Klärwerk Regensburg Versuche im Labormaßstab
durchgeführt. Damit konnte unter Berücksichtigung der gegebenen Randbedingungen
eine sichere Bemessung der Reaktoren vorgenommen werden. Zunächst wurde eine Einbeziehung der
beiden Stahlbehälter nördlich der alten Schlammentwässerung als Absetzbecken
mit Schlammrückführung vorgesehen. Hierdurch könnte die Abzugsdauer aus den
Reaktoren verringert werden, da die Sedimentationsphase aus den Reaktoren
heraus verlagert werden würde. Dies schafft Reserven für die Phasen der
Nitrifikation und Denitrifikation. Im weiteren Verlauf der Planung
wurde festgelegt, dass die Reaktoren im reinen SBR-Betrieb (Sequence – Batch
– Reaktor) konzipiert werden sollen. Hierdurch kann der Aufwand für die
maschinentechnische Ausrüstung der Anlage vermindert werden. Die bestehenden
Stahlbehälter werden stattdessen als zusätzliche Filtratpuffer für den
Spitzenlastfall herangezogen, um Belastungsspitzen weitergehend dämpfen zu
können. Für die Vermeidung des Eintrags von
Feststoffdurchbrüchen im Zentratwasser der Zentrifuge in die Schlammwasserbehandlung
wurden Möglichkeiten für einen Feststoffrückhalt untersucht. Ein Rückhalt
mittels Siebtrommelanlage wurde konzipiert und dargestellt. Auf den Betrieb
einer entsprechenden Versuchsanlage wurde schließlich wegen der erwarteten
hohen Investitionskosten im 6-stelligen Bereich verzichtet. Stattdessen soll
durch die Modernisierung der Polymerkonditionierung die Trennschärfe der
Entwässerung erhöht werden. In diesem Zuge wird daran gedacht, die inzwischen
sehr alten Polymeransetz- und Dosieranlagen zu erneuern. Mit einer Anlage mit
elektrischem Zwangseinmischer sind im 4. Quartal 2008 Versuche geplant. Diese
Maßnahmen laufen jedoch im Vorfeld der Realisierung der Schlammwasserbehandlung
separat. Zur Reduzierung der
Investitionskosten wurde im April 2008 festgelegt, dass zunächst nur 2
Reaktoren gebaut werden und die Leistung der Anlage für diesen Ausbauzustand
nachzuweisen ist. Ferner wird die Anlage in diesem Ausbauzustand zunächst über
2 Containerbiofilter abgesaugt. 4. Zeitplan für die Realisierung der
Maßnahme 1. Entwurfsplanung
bis Ende Juli 2008 2. Maßnahmenbeschluss ( Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt-, und
Wohnungsfragen) Okt.. 2008 3. Maßnahmenbeschluss ( Plenum ) Okt. 2008 4. Ausführungsplanung bis Ende
März 2009 5. Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die
Rohbauarbeiten
bis
Okt. 2009 6. Ausgabe der Leistungsverzeichnisse Januar 2010 7. Submission
März 2010 8. Vergabe der
Leistungen für Rohbauarbeiten / Anlagenbau April 2010 9. Baubeginn
Bauarbeiten Mai 2010 10. Fertigstellung Rohbauarbeiten
Oktober 2010 11. Fertigstellung Anlagenbau
April 2011 12. Probebetrieb
ab
Mai 2011
bis
Okt. 2011 13. Offizielle Inbetriebnahme Januar
2012 5. Umfang der geplanten Maßnahme Das Planungskonzept der
Schlammwasserbehandlungsanlage sieht vor, die notwendigen Anlagenteile in den
vorhandenen Bestand zu integrieren und den Gebäudebestand weitgehend weiterhin
zu nutzen. Für den Bau der Reaktoren muss jedoch ein Teil des Gebäudebestandes
südlich der ehemaligen Schlammentwässerungshalle abgebrochen werden. Nach Abbruch des Gebäudebestandes
werden an dieser Stelle die Behälter für die Stickstoffbehandlung errichtet.
Dabei werden entsprechend der derzeitigen Anlagenbelastung zunächst 2 Reaktoren
errichtet. Bei einem weiteren Anstieg der Anlagenbelastung kann gemäß der
vorliegenden Entwurfsplanung die Anlage um einen 3. Reaktor ergänzt werden. In den Gebäudebestand wird die
gesamte Maschinentechnik, die Mess- Steuer- und Regelungstechnik sowie die
Analytik für den Reinigungsprozess in den SBR – Reaktoren installiert. Für den Bau der SBR – Anlage sind im
Wesentlichen folgende Leistungen erforderlich: ·
Abbrucharbeiten
der Gebäude südlich der ehemaligen Schlammentwässerung ·
Neubau
der SBR – Reaktoren (1. BA mit 2 Reaktoren) ·
Installation
der Maschinentechnik in dem bestehenden Gebäude ·
Erstellung
einer Abluftbehandlungsanlage für die Reaktoren ·
Ausstattung
der Anlage mit der MSR- und Prozessleittechnik 6. Wasserrecht, Abwasserabgabenrecht Mit dem Vorhaben werden sowohl
Belange des Wasserrechtes als auch des Abwasserabgabengesetzes berührt. Mit der Inbetriebnahme der
Schlammwasserbehandlungsanlage werden die betrieblichen Voraussetzungen für die
Einhaltung des Ablaufparameters Stickstoff ges. von 13 mg/l geschaffen. Der bisherige Bescheidswert von 18 mg/l des
Wasserrechtbescheides vom 01.08.2003 muss entsprechend den Mindestanforderungen
der Abwasserverordnung (AbwV) angepasst werden. Die Anpassung des
Wasserrechtsbescheides erfolgt nach der offiziellen Inbetriebnahme der Anlage
im Jahr 2012 Nach den Bestimmungen des
Abwasserabgabengesetzes können nach § 10 Abs. 3 die vollen angefallenen
Investitionskosten mit der insgesamt geschuldeten Abwasserabgabe, die in den letzten
3 Jahren vor der Inbetriebnahme angefallen sind verrechnet werden. Vorraussetzung dafür ist jedoch,
dass die Behandlung eines Stoffstromes (z.B. Filtratwässer) eine 20 % ige
Verminderung des Abwassergesamtstromes erreicht. Im konkreten Fall wird vom
Tiefbauamt ein entsprechender Antrag an die Wasserrechtsbehörde gestellt. Damit
kann die Gesamtsumme der Abwasserabgabe für 2009 bis 2011 in Höhe von ca. 1,9
Mio. € mit den Ausgaben für die Schlammwasserbehandlungsanlage verrechnet
werden. 7. Kosten, Beteiligung der
Anschlussgemeinden Für den Bau der
Schlammwasserbehandlungsanlage wurden in der Kostenberechnung Investitionskosten
in Höhe von 2.550.000 € ausgewiesen. Entsprechend den vertraglichen
Regelungen der Zweckvereinbarungen werden die Anschlussgemeinden an den
Investitionskosten entsprechend ihrer jeweiligen Abwasserkontingente beteiligt. Die Investitionskosten werden
demnach wie folgt aufgeteilt: Anschlussgemeinden (31,25 %) =
797.000 € Stadt Regensburg (68,75 %) =
1.753.000 €
____________ Summe : 2.550.000 € Die Mittel für die Schlammwasserbehandlungsanlage sind im
Vermögenshaushalt auf der Haushaltsstelle 1. 7103.9628 im IP 2008 bis 2012 –
Entwurf - wie folgt aufgeteilt: Ausgaben bis einschl. 2007 160.000 € Für das Jahr 2008 in Höhe von 100.000 € für das Jahr 2009 in Höhe von 50.000 € für das Jahr 2010 in Höhe von 1.800.000 € für das Jahr 2011 in Höhe von 400.000 € für das Jahr 2012 in Höhe von 40.000 € Der
Ausschuss empfiehlt: Die
Schlammwasserbehandlungsanlage für das Klärwerk Regensburg ist im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2010 zu erstellen.
Anlagen:
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