Vorlage - VO/08/3726/61  

 
 
Betreff: Rahmenplanung Innerer Osten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
14.10.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Anlass

 

Die Zuckerfabrik hat nach 109 Jahren die Zuckerproduktion am Standort Regensburg mit Ende der Kampagne 2007/08 eingestellt. Die Ferdinand Schmack jun. GmbH Immobilien erwarb mittlerweile das Fabrikareal. Es erstreckt sich insbesondere sowohl auf Flächen nördlich und südlich der Straubinger Straße als auch auf einen großen Teilbereich des sogenannten Gleisdreieckes, das zwischen dem Stammgelände, dem Stadtteil Hohes Kreuz und dem Kasernenviertel liegt. Mit der Aufgabe des Produktionsstandortes besteht nun die große Chance, den Inneren Osten städtebaulich neu zu ordnen.

 

2. Ausgangssituation / Rahmenbedingungen

 

2.1 Lage und Bestand

Der in diesem Zusammenhang definierte Stadtbereich „Innerer Osten“ umfasst im Wesentlichen das Gebiet des Westhafens, den Stadtteil Hohes Kreuz, das Kasernenviertel und das Areal um die ehemalige Zuckerfabrik. Er wird von baulichen Großstrukturen geprägt. Die bestehenden Wohngebiete (z.B. Hohes Kreuz) liegen inselartig in einer weiträumigen Gewerbe- und Industrielandschaft.

Öffentlich nutzbare Frei- und Aufenthaltsräume sind kaum vorhanden. Entlang der Bahnlinien entwickelte sich eine Vielzahl von Biotopen.

Im künftigen Plangebiet ist  bedingt durch die gewerbliche und industrielle Nutzung bereits eine große Anzahl an Altlastenverdachtsflächen bekannt. Bei den vorhandenen Bodenverunreinigungen handelt es sich hauptsächlich um Altablagerungen und Gewerbestandorte. Bei künftigen Planungen / Bauvorhaben können deshalb Erkundungs-, Bodenverbesserungs- und -sanierungsmaßnahmen notwendig werden.

 

2.2 Übergeordnete Planungsziele

Nach dem Regensburg-Plan 2005 soll der Stadtosten auch künftig den gewerblich-industriellen Schwerpunkt Regensburgs bilden und in dieser Funktion ausgebaut werden. Zugleich aber sollen die größeren vorhandenen „Wohninseln“ in ihrer Funktion stabilisiert und ggf. erweitert werden, damit sich der Stadtosten nicht ausschließlich in Richtung einer gewerblich-industriellen Monofunktion entwickelt. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und die Auslastung der sozialen Infrastruktur von großer Bedeutung. Alte und neue Wohnquartiere müssen gegen störende Einflüsse des sie umgebenden Gewerbes ausreichend geschützt und besser mit den westlich anschließenden Innenstadtrandlagen vernetzt werden. Mit dem Urbanisierungsprozess muss die gegenwärtig noch unterentwickelte Gliederung dieses Stadtbereiches mit Grün- bzw. Freiraumelementen einhergehen. Hierbei sind auch übergeordnete Grün- und Freiraumverbindungen zu beachten, wie sie z. B. im Arten- und Biotopschutzprogramm aus dem Jahre 1998 untersucht wurden.

Mit dem Entwicklungskonzept Marina-Quartier wurde im Anschluss an die östliche Innenstadt bereits ein tragfähiger Kompromiss zwischen einer urbanen Nutzungsvielfalt und den industriellen Hafennutzungen gefunden.

Das Fachprogramm Wohnen II, dessen Ziele und Maßnahmen am 06.03.2007 vom Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt-, Verkehr- und Wohnungsfragen beschlossen wurden, enthält im Inneren Stadtosten zwei Bereiche, in denen mittelfristig zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll: das Quartier „Marina-Schlachthof“ und das sog. „LERAG-Areal“, unmittelbar südlich der Bahnlinie Regensburg-Landshut.

Entsprechend dem Rahmenprogramm für die Entwicklung des Einzelhandels gehört der Stadtteil Hohes Kreuz zu den unterversorgten Gebieten in Regensburg. Mit der Errichtung eines Nahversorgungszentrums soll der bestehende Fehlbedarf behoben werden.

Im Auftrag der Stadt entwickeln zurzeit die Architekten + Städtebauer Trojan Trojan Wendt in der Studie „Stadtsilhouette – Profilbildende Gebäude und Bauwerke in Regensburg“ Strategien und Handlungsempfehlungen im Umgang mit Bauwerken, die das Stadtbild bzw. den Stadtkörper durch Höhe, Masse oder Form prägen. Für den Bereich um das Ostkreuz (Straubinger Straße / Osttangente) wird eine Aufwertung des Büro- und Dienstleistungsschwerpunktes, z.B. auch durch eine Inszenierung des Verkehrsknotens als Eingangstor mit großmaßstäblichen Solitärbauten und Baugruppen sowie ergänzenden Versorgungseinrichtungen vorgeschlagen.

Ein Ausbau des bestehenden Hauptverkehrsstraßennetzes ist im Plangebiet vermutlich nicht erforderlich. Regelungsbedarf gibt es jedoch im südlichen und westlichen Umfeld des Westhafens, wo eine Entflechtung von gewerblich-industriellem und wohngebietsbezogenem Verkehr anzustreben ist. Im Verkehrsentwicklungsplan, der am 30.01.1997 vom Stadtrat beschlossen wurde, wird zur Bewältigung der Verkehrsprobleme empfohlen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr zu fördern.

 

2.3 Planungsrechtliche Situation

Die Flächen nördlich der Straubinger Straße, das ehemalige Stammgelände der Zuckerfabrik und das Gleisdreieck sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (siehe Anlage 1) hauptsächlich als Gewerbe- und Industriegebiete dargestellt. Am westlichen Rand des Plangebietes befinden sich ein Mischgebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf.

Im Stadtteil Hohes Kreuz sind insbesondere Wohnbau- und Grünflächen sowie Misch- und Gewerbegebiete ausgewiesen.

Südlich der Bahnlinien sind die Flächen im Plangebiet überwiegend als GE- und Gemeinbedarfsfläche dargestellt.

Innerhalb des Plangebietes gibt es keine rechtkräftigen Bebauungspläne.

 

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung werden zumindest in Teilbereichen die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch Bebauungsplanverfahren erforderlich. Teilweise werden aber voraussichtlich auch im Rahmen des vorhandenen Baurechts nach § 34 Baugesetzbuch Entwicklungsmöglichkeiten gesehen.

 

3. Rahmenplanung

 

3.1 Umgriff

Das Untersuchungsgebiet für die Rahmenplanung umfasst vornehmlich einen Bereich, der im Norden durch das Westenhafenbecken, im Westen durch das Schlachthofareal – Marinaquartier, Greflingerstraße und den Safferling Steg und im Süden durch die Guerickestraße bzw. Prinz-Leopold-Kaserne begrenzt wird. Den östlichen Rand bildet die Osttangente.

Bestehende Nutzungen und räumliche Strukturen sollen bestmöglich in die Gesamtplanung eingebunden werden. Um Konzepte für die Verknüpfung von Bestand und Planung entwickeln bzw. die Auswirkungen der neuen Strukturen auf die benachbarten Quartiere untersuchen zu können, wird ein ca. 165 ha großer Umgriff für die städtebaulichen Untersuchungen festgelegt (siehe Anlage 2). Zu Einzelaspekten, wie z.B. übergeordnete Vernetzung von Grünverbindungen, wird darüber hinaus auch noch ein größerer Zusammenhang zu betrachten sein.

 

3.2 Ziele

Die anstehende Rahmenplanung soll sich an den übergeordneten Entwicklungszielen aus dem Regensburg - Plan 2005, dem Fachprogramm Wohnen II, dem Verkehrsentwicklungsplan etc. orientieren (siehe Punkt 2.2 übergeordnete Planungsziele). Schwerpunkte der Rahmenplanung sollen sein

 

  • die Neuordnung zu einem Stadtbereich, der durch ein verträgliches Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen geprägt sein soll. Sowohl in räumlicher als auch in gestalterischer Hinsicht soll eine hohe urbane Qualität erreicht werden;
  • eine Stärkung von Industrie- und Gewerbenutzungen, insbesondere im Bereich des östlichen Stammgeländes der Zuckerfabrik, einschließlich des sogenannten Gleisdreieckes und des ehemaligen Rübenlagers, sowie zwischen Alter Straubinger Straße und Auweg;
  • ein Ausbau hafenaffiner Nutzungen im Bereich des Westhafens;
  • die Schaffung bzw. Stabilisierung von Wohnnutzungen am Hohen Kreuz, im Bereich der Wohnbebauung am Pürkelgutweg (westliches Gelände der Zuckerfabrik) und im Kasernenviertel zwischen Guerickestraße und den Bahnlinien (LERAG-Gelände);
  • die Behebung der bereits angesprochenen Unterversorgung mit öffentlichen Grünflächen. Im gesamten Plangebiet sind zusammenhängende, öffentliche Freiräume einzuplanen. Schwerpunktmäßig sollten die neu angelegten Grünflächen im Bereich der vorhandenen Brachflächen eingeplant werden; auch zur Stärkung der vorhandenen Grünzüge entlang der Gleisanlagen, zur Verbesserung der Ventilation, der räumlichen Vernetzung von Grünstrukturen und der Naherholung im Gebiet. Außerdem bieten sich hier sinnvolle Verknüpfungen für Rad- und Gehwege an;
  • die Verbesserung der Nahversorgungssituation;
  • die Verbesserung des Fuß- und Radwegesystems, hauptsächlich in Richtung Stadtzentrum;
  • die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs;
  • das Aufzeigen der Emissionen, die durch Bahn-, den Straßenverkehr und die Gewerbebetriebe entstehen. Ein entsprechendes Lärmschutzkonzept ist zu entwickeln;
  • die Sanierung vorhandener Altlastenflächen und
  • die Entwicklung eines ganzheitlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Energiekonzeptes, das seinen Ausdruck in adäquaten städtebaulichen Strukturen findet. Der schonende Umgang mit Energie und Ressourcen steht im Vordergrund. Unter anderem sollen die Nutzung passiver Solarenergie, der Einsatz regenerativer Energien und eine zentrale Wärmeversorgung untersucht werden.

 

(Siehe hierzu Anlage 3)

 

3.3 Planungsabschnitte

Schon aufgrund des ca. 165 ha großen Planumgriffes und der vielfältigen Nutzungen können nicht alle Planungen gleichzeitig umgesetzt werden. Das Planungskonzept muss daher auch darauf abstellen, dass die neuen Nutzungen in sinnvollen Abschnitten erschlossen bzw. bebaut werden können.

 

4. Weiteres Vorgehen

 

4.1 Rahmenplanung

Um die komplexen Aufgabenstellungen vorzubereiten, ist innerhalb der Verwaltung eine Projektgruppe aus verschiedenen Fachämtern gebildet worden.

Für die Planungsaufgabe selbst ist vorgesehen, eine Arbeitsgemeinschaft aus Planern/innen aus den Bereichen Stadtplanung / Architektur, Grünplanung / Landschaftsarchitektur und Verkehrsplanung zu beauftragen.

Diese soll die unter Punkt 2.2 und 3.2 beschriebenen Ziele in einer qualifizierten Rahmenplanung konkretisieren und fortschreiben.

Die Ergebnisse der Rahmenplanung mit den daraus resultierenden Vorgaben für die folgenden Bauleitplanverfahren werden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vorgelegt.

 

4.2 Öffentlichkeitsarbeit

Aufgrund der Größe des Plangebietes und der Vielschichtigkeit der Fragestellungen ist eine kontinuierliche Einbeziehung der Bevölkerung in den Planungsprozess von großer Bedeutung. Daher sollen die Bürger/innen – ähnlich wie bei der städtebaulichen Entwicklung des Inneren Westens - rechtzeitig und fortdauernd über den Projektstand informiert werden und Gelegenheit erhalten, bereits vor den förmlichen Bauleitplanverfahren ihre Belange einzubringen.

 

Information und Beteiligung sollen in folgenden Schritten stattfinden:

  • Vorinformation der Bürger/innen auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses. Geplant ist eine Informationsveranstaltung mit anschließendem Stadtteilrundgang mit dem Ziel, Anregungen aus der Bürgerschaft in die Aufgabenstellung zum Rahmenplan einfließen zu lassen.
  • Zwischeninformation mit Varianten aus der Rahmenplanung und Sammlung von Anregungen. Bedenken, Ideen und Anregungen der Bürger/innen sollen anhand von Nutzungsvarianten aus der Rahmenplanung diskutiert und erörtert werden. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen dokumentiert, abgewogen und in die Rahmenplanung eingearbeitet werden.
  • Informationsveranstaltung zum Ergebnis der Rahmenplanung. Nach der Vorstellung des Ergebnisses der Rahmenplanung besteht die Option zu einem gesonderten Moderationsverfahren, sofern sich Differenzen in der Akzeptanz der Ergebnisse aufzeigen. Im Anschluss werden die Ziele und die Vorgaben für die folgenden Bauleitplanverfahren mit den Bürger/innen diskutiert.
  • Ausstellung / Broschüre der Rahmenplanung. Sie dient der Information der Bürger/innen.
  • Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB im Rahmen der erforderlichen Bauleitplanverfahren.

 

4.3 Bauleitplanung und Städtebauliche Verträge

Die für eine städtebauliche Neuordnung erforderlichen Bauleitplanverfahren sollen soweit möglich im Rahmen von städtebaulichen Verträgen mit den Begünstigten durchgeführt werden. Dort soll dann unter anderem auch die Finanzierung der Erschließungs- und Infrastrukturkosten für die öffentlichen Anlagen geregelt werden.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Die im Bericht dargestellten Entwicklungsziele werden als Grundlage für die weiteren Planungsschritte beschlossen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Eckdaten für einen „Rahmenplan Innerer Osten“ vorzubereiten und die Rahmenplanung von einer geeigneten Arbeitsgemeinschaft durchführen zu lassen.

3.       Das Ergebnis der Rahmenplanung mit den daraus resultierenden Vorgaben für ggf. nachfolgende Bauleitplanverfahren ist dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vorzulegen.

4.       Die Öffentlichkeit ist Projekt begleitend über die Planungsfortschritte zu informieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Bürgerinformationen und –beteiligungen durchzuführen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1. Flächennutzungsplan

2. Lageplan Planungsbereich

3. Plan Entwicklungsziele

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_FNP (1371 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Lageplan (2846 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Entwicklungsziele (2933 KB)