Sachverhalt: 1. Anlass Die Zuckerfabrik hat nach 109 Jahren
die Zuckerproduktion am Standort Regensburg mit Ende der Kampagne 2007/08
eingestellt. Die Ferdinand Schmack jun. GmbH Immobilien erwarb mittlerweile das
Fabrikareal. Es erstreckt sich insbesondere sowohl auf Flächen nördlich und
südlich der Straubinger Straße als auch auf einen großen Teilbereich des
sogenannten Gleisdreieckes, das zwischen dem Stammgelände, dem Stadtteil Hohes
Kreuz und dem Kasernenviertel liegt. Mit der Aufgabe des Produktionsstandortes
besteht nun die große Chance, den Inneren Osten städtebaulich neu zu ordnen. 2. Ausgangssituation /
Rahmenbedingungen 2.1 Lage und Bestand Der in diesem Zusammenhang
definierte Stadtbereich „Innerer Osten“ umfasst im Wesentlichen das Gebiet des
Westhafens, den Stadtteil Hohes Kreuz, das Kasernenviertel und das Areal um die
ehemalige Zuckerfabrik. Er wird von baulichen Großstrukturen geprägt. Die
bestehenden Wohngebiete (z.B. Hohes Kreuz) liegen inselartig in einer
weiträumigen Gewerbe- und Industrielandschaft. Öffentlich nutzbare Frei- und
Aufenthaltsräume sind kaum vorhanden. Entlang der Bahnlinien entwickelte sich
eine Vielzahl von Biotopen. Im künftigen Plangebiet ist bedingt durch die gewerbliche und industrielle
Nutzung bereits eine große Anzahl an Altlastenverdachtsflächen bekannt. Bei den
vorhandenen Bodenverunreinigungen handelt es sich hauptsächlich um
Altablagerungen und Gewerbestandorte. Bei künftigen Planungen / Bauvorhaben
können deshalb Erkundungs-, Bodenverbesserungs- und -sanierungsmaßnahmen
notwendig werden. 2.2 Übergeordnete Planungsziele Nach dem Regensburg-Plan 2005 soll
der Stadtosten auch künftig den gewerblich-industriellen Schwerpunkt
Regensburgs bilden und in dieser Funktion ausgebaut werden. Zugleich aber
sollen die größeren vorhandenen „Wohninseln“ in ihrer Funktion stabilisiert und
ggf. erweitert werden, damit sich der Stadtosten nicht ausschließlich in
Richtung einer gewerblich-industriellen Monofunktion entwickelt. Dies ist
insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und die
Auslastung der sozialen Infrastruktur von großer Bedeutung. Alte und neue
Wohnquartiere müssen gegen störende Einflüsse des sie umgebenden Gewerbes
ausreichend geschützt und besser mit den westlich anschließenden
Innenstadtrandlagen vernetzt werden. Mit dem Urbanisierungsprozess muss die
gegenwärtig noch unterentwickelte Gliederung dieses Stadtbereiches mit Grün-
bzw. Freiraumelementen einhergehen. Hierbei sind auch übergeordnete Grün- und
Freiraumverbindungen zu beachten, wie sie z. B. im Arten- und
Biotopschutzprogramm aus dem Jahre 1998 untersucht wurden. Mit dem Entwicklungskonzept
Marina-Quartier wurde im Anschluss an die östliche Innenstadt bereits ein
tragfähiger Kompromiss zwischen einer urbanen Nutzungsvielfalt und den
industriellen Hafennutzungen gefunden. Das Fachprogramm Wohnen II, dessen
Ziele und Maßnahmen am 06.03.2007 vom Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt-,
Verkehr- und Wohnungsfragen beschlossen wurden, enthält im Inneren Stadtosten
zwei Bereiche, in denen mittelfristig zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden
soll: das Quartier „Marina-Schlachthof“ und das sog. „LERAG-Areal“, unmittelbar
südlich der Bahnlinie Regensburg-Landshut. Entsprechend dem Rahmenprogramm für
die Entwicklung des Einzelhandels gehört der Stadtteil Hohes Kreuz zu den
unterversorgten Gebieten in Regensburg. Mit der Errichtung eines
Nahversorgungszentrums soll der bestehende Fehlbedarf behoben werden. Im Auftrag der Stadt entwickeln zurzeit die Architekten + Städtebauer Trojan Trojan Wendt in der Studie „Stadtsilhouette – Profilbildende Gebäude und Bauwerke in Regensburg“ Strategien und Handlungsempfehlungen im Umgang mit Bauwerken, die das Stadtbild bzw. den Stadtkörper durch Höhe, Masse oder Form prägen. Für den Bereich um das Ostkreuz (Straubinger Straße / Osttangente) wird eine Aufwertung des Büro- und Dienstleistungsschwerpunktes, z.B. auch durch eine Inszenierung des Verkehrsknotens als Eingangstor mit großmaßstäblichen Solitärbauten und Baugruppen sowie ergänzenden Versorgungseinrichtungen vorgeschlagen. Ein Ausbau des bestehenden
Hauptverkehrsstraßennetzes ist im Plangebiet vermutlich nicht erforderlich.
Regelungsbedarf gibt es jedoch im südlichen und westlichen Umfeld des
Westhafens, wo eine Entflechtung von gewerblich-industriellem und
wohngebietsbezogenem Verkehr anzustreben ist. Im Verkehrsentwicklungsplan, der
am 30.01.1997 vom Stadtrat beschlossen wurde, wird zur Bewältigung der
Verkehrsprobleme empfohlen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Rad-
und Fußgängerverkehr zu fördern. 2.3 Planungsrechtliche Situation Die Flächen nördlich der Straubinger
Straße, das ehemalige Stammgelände der Zuckerfabrik und das Gleisdreieck sind
im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (siehe Anlage 1) hauptsächlich als
Gewerbe- und Industriegebiete dargestellt. Am westlichen Rand des Plangebietes
befinden sich ein Mischgebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf. Im Stadtteil Hohes Kreuz sind insbesondere
Wohnbau- und Grünflächen sowie Misch- und Gewerbegebiete ausgewiesen. Südlich der Bahnlinien sind die
Flächen im Plangebiet überwiegend als GE- und Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Innerhalb des Plangebietes gibt es
keine rechtkräftigen Bebauungspläne. Für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung werden zumindest in Teilbereichen die Änderung des
Flächennutzungsplanes als auch Bebauungsplanverfahren erforderlich. Teilweise
werden aber voraussichtlich auch im Rahmen des vorhandenen Baurechts nach § 34
Baugesetzbuch Entwicklungsmöglichkeiten gesehen. 3. Rahmenplanung 3.1 Umgriff Das Untersuchungsgebiet für die
Rahmenplanung umfasst vornehmlich einen Bereich, der im Norden durch das
Westenhafenbecken, im Westen durch das Schlachthofareal – Marinaquartier,
Greflingerstraße und den Safferling Steg und im Süden durch die Guerickestraße
bzw. Prinz-Leopold-Kaserne begrenzt wird. Den östlichen Rand bildet die
Osttangente. Bestehende Nutzungen und räumliche
Strukturen sollen bestmöglich in die Gesamtplanung eingebunden werden. Um
Konzepte für die Verknüpfung von Bestand und Planung entwickeln bzw. die
Auswirkungen der neuen Strukturen auf die benachbarten Quartiere untersuchen zu
können, wird ein ca. 165 ha großer Umgriff für die städtebaulichen
Untersuchungen festgelegt (siehe Anlage 2). Zu Einzelaspekten, wie z.B.
übergeordnete Vernetzung von Grünverbindungen, wird darüber hinaus auch noch
ein größerer Zusammenhang zu betrachten sein. 3.2 Ziele Die anstehende Rahmenplanung soll
sich an den übergeordneten Entwicklungszielen aus dem Regensburg - Plan 2005,
dem Fachprogramm Wohnen II, dem Verkehrsentwicklungsplan etc. orientieren
(siehe Punkt 2.2 übergeordnete Planungsziele). Schwerpunkte der Rahmenplanung
sollen sein
(Siehe hierzu Anlage 3) 3.3 Planungsabschnitte Schon aufgrund des ca. 165 ha großen
Planumgriffes und der vielfältigen Nutzungen können nicht alle Planungen
gleichzeitig umgesetzt werden. Das Planungskonzept muss daher auch darauf
abstellen, dass die neuen Nutzungen in sinnvollen Abschnitten erschlossen bzw.
bebaut werden können. 4. Weiteres Vorgehen 4.1 Rahmenplanung Um die komplexen Aufgabenstellungen
vorzubereiten, ist innerhalb der Verwaltung eine Projektgruppe aus
verschiedenen Fachämtern gebildet worden. Für die Planungsaufgabe selbst ist
vorgesehen, eine Arbeitsgemeinschaft aus Planern/innen aus den Bereichen
Stadtplanung / Architektur, Grünplanung / Landschaftsarchitektur und
Verkehrsplanung zu beauftragen. Diese soll die unter Punkt 2.2 und
3.2 beschriebenen Ziele in einer qualifizierten Rahmenplanung konkretisieren
und fortschreiben. Die Ergebnisse der Rahmenplanung mit
den daraus resultierenden Vorgaben für die folgenden Bauleitplanverfahren
werden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
vorgelegt. 4.2 Öffentlichkeitsarbeit Aufgrund der Größe des Plangebietes
und der Vielschichtigkeit der Fragestellungen ist eine kontinuierliche
Einbeziehung der Bevölkerung in den Planungsprozess von großer Bedeutung. Daher
sollen die Bürger/innen – ähnlich wie bei der städtebaulichen Entwicklung des
Inneren Westens - rechtzeitig und fortdauernd über den Projektstand informiert
werden und Gelegenheit erhalten, bereits vor den förmlichen
Bauleitplanverfahren ihre Belange einzubringen. Information und Beteiligung sollen
in folgenden Schritten stattfinden:
4.3 Bauleitplanung und
Städtebauliche Verträge Die für eine städtebauliche
Neuordnung erforderlichen Bauleitplanverfahren sollen soweit möglich im Rahmen
von städtebaulichen Verträgen mit den Begünstigten durchgeführt werden. Dort
soll dann unter anderem auch die Finanzierung der Erschließungs- und
Infrastrukturkosten für die öffentlichen Anlagen geregelt werden. Der
Ausschuss beschließt: 1. Die
im Bericht dargestellten Entwicklungsziele werden als Grundlage für die
weiteren Planungsschritte beschlossen. 2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Eckdaten für einen „Rahmenplan Innerer Osten“
vorzubereiten und die Rahmenplanung von einer geeigneten Arbeitsgemeinschaft
durchführen zu lassen. 3. Das
Ergebnis der Rahmenplanung mit den daraus resultierenden Vorgaben für ggf.
nachfolgende Bauleitplanverfahren ist dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen vorzulegen. 4. Die
Öffentlichkeit ist Projekt begleitend über die Planungsfortschritte zu
informieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen
Bürgerinformationen und –beteiligungen durchzuführen.
Anlagen:
1. Flächennutzungsplan 2. Lageplan Planungsbereich 3. Plan Entwicklungsziele
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