Vorlage - VO/08/3734/61  

 
 
Betreff: Stadtlichtplan Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
14.10.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zurückgestellt   
30.10.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Mit Beschluss vom 04.05.2006 wurde der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen über das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens zur Erstellung eines Stadtlichtplanes für Regensburg in Kenntnis gesetzt.

Die Empfehlung an den Bau- und Vergabeausschuss, das Teilnehmerteam Vehovar & Jauslin Architektur AG, Atelier Derrer GmbH und Amstein + Walthert AG mit der Weiterarbeit des Stadtlichtplans Regensburg zu beauftragen, wurde mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 25.07.2006 umgesetzt.

 

 

Beauftragung und Förderung

 

Ende Dezember 2006 wurde auf Grundlage der Honorarofferte vom 12.12.2006 der Auftrag zur Erstellung des Stadtlichtplanes mit Stadtlichthandbuch an die „Arbeitsgemeinschaft Stadtlichtplan Regensburg“, bestehend aus Vehovar & Jauslin Architektur AG, Atelier Derrer GmbH und Amstein + Walthert AG erteilt.

 

Neben dem Qualifizierungsverfahren wird auch die Erstellung des Stadtlichtplanes mit Bewilligungsbescheid der Regierung der Oberpfalz vom 22.08.2006 mit einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 35.000 € aus Zuschüssen des Landes für städtebauliche Planungen und Forschungen gefördert.

 

 

Projektbeschreibung

 

Dem von der Arbeitsgemeinschaft Stadtlichtplan Regensburg erarbeiteten Lichtplan liegt eine Analyse zu Grunde, aufgrund derer verschiedenen Schichten des Stadtgefüges ihre jeweiligen Lichtstimmungen zugeordnet werden:

Die historische Kernstadt erhält ein „altes“ Licht, Sehenswürdigkeiten werden präzisiert, wobei sowohl auf die Fern- wie auch auf die Nahwirkung zu achten ist. Bei Naherholungsgebieten ist zwischen „gestaltet“ und „naturbelassen“ zu unterscheiden, der Flussraum wird begleitet, die Brücken betont und bei Verkehrsbauten werden „schnell“ und „langsam“ thematisiert. Gewerbegebiete erhalten eine raumbeschreibende, nutzenorientierte Beleuchtung und Wohngebiete werden gedimmt, fußgängerbetont und warm beleuchtet.

Über dem Schichtenplan liegt ein Netzwerk von sogenannten Orientierungsorten, identitätsstiftende, quartierbezogene Einzelobjekte, die lokale Wirkung entfalten und gleichzeitig stadtübergreifend vernetzen.

 

Der Projektablauf war in vier aufeinander abgestimmte Phasen untergliedert, in denen der allgemeine Teil des Lichtplanes und des Lichthandbuches ausgearbeitet wurde.

Der Prozess wurde begleitet von der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe Stadtlicht: Vertretern des federführenden Stadtplanungsamtes, des Tiefbauamtes, des Gartenamtes und des Amtes für Archiv- und Denkmalpflege.

Zwischen den einzelnen Bearbeitungsphasen wurden die Ergebnisse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aspekte wie Städtebau, Grünflächenplanung, Denkmalpflege und Beleuchtungstechnik in gemeinsamen Workshops zwischen den Planern und den städtischen Fachstellen abgestimmt.

 

 

II Weiteres Vorgehen

 

 

Information der Öffentlichkeit über den Stadtlichtplan Regensburg

 

Es ist geplant, im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Stadtlichtplan Regensburg durch die Planer der Öffentlichkeit vorzustellen und mit diversen geladenen Interessensgemeinschaften:

§         BDA Bund Deutscher Architekten, Kreisverband Niederbayern / Oberpfalz

§         Architekturkreis Regensburg

§         Industrie- und Handelskammer Regensburg

§         Werbegemeinschaft Regensburg e.V.

§         Stadtmarketing Regensburg e.V.

§         Aktionsgemeinschaft Altstadt e.V.

sowie allen interessierten Bürgern der Stadt Regensburg zu diskutieren.

 

Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, den 04. November 2008 um 19:00 Uhr im Kränchersaal des Salzstadels, Weiße-Lamm-Gasse 1 statt.

 

 

Dokumentation

 

Es ist vorgesehen, den Stadtlichtplan Regensburg in der Reihe „Regensburg plant und baut“ zu publizieren.

 

 

Pilotprojekte

 

Aus den Vorgaben des Stadtlichtplans sollen nun zeitnah im Rahmen der jeweiligen Projektbearbeitung weitergehende Detailaussagen für die Lichtplanung aktuell anstehender Einzelprojekte entwickelt werden. Exemplarisch seien hier genannt:

§         die Neugestaltung des Arnulfsplatzes

§         die Fassadenbeleuchtung des Theaters

§         die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Flussuferbereiche

§         der Ausbau der Nordgaustraße,

§         der Neubau der Osttangente

§         das Wohnbaugebiet Burgweinting-Nordwest II

 

 

Qualitätssicherung

 

Der Stadtlichtplan ist die Grundlage für die Beleuchtungskonzeption, die in den kommenden Jahren nach und nach in Regensburg umgesetzt werden soll. Überall wo die Erneuerung der vorhandenen Beleuchtung ansteht, werden die Prinzipien des Stadtlichtplanes angewandt.

 

Um die Ziele des Stadtlichtplans zu sichern und die Durchgängigkeit der Beleuchtung zu gewährleisten, wird die Einrichtung einer beratenden Stelle innerhalb der Stadtverwaltung empfohlen. Sie begutachtet Beleuchtungsprojekte hinsichtlich Einhaltung der Grundsätze des Stadtlichtplans und gibt gegebenenfalls Hinweise und Korrekturvorschläge.

 

Zukünftig sollen Beleuchtungsprojekte, die potentiell Auswirkungen auf das Stadtbild entwickeln, mit einem gestuften Verfahren einer Prüfung und Optimierung im Sinne der Ziele des Stadtlichtplanes unterzogen werden.

 

Im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“ oder im Zusammenhang mit sonstigen Ensembles oder Baudenkmälern können sich weitere Anforderungen ergeben. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob durch eine Beleuchtung eine Erlaubnispflicht nach Denkmalschutzgesetz (Art.6 Abs.1 DSchG) ausgelöst wird.

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

I.    Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtlichtplan sowie das vorliegende Handbuch „Stadtlichtplan Regensburg“ zur Kenntnis.

 

II.    Das Ergebnis des Stadtlichtplans soll als Grundlage für die Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes herangezogen werden.

 

III.   Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Stadtlichtplan Regensburg durch die Planer der Öffentlichkeit vorzustellen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Handbuch „Stadtlichtplan Regensburg“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stadtlichtplan_Regensburg_Handbuch (100625 KB)