Sachverhalt: 1.
Historie: Im April
2003 befasste sich der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
ausführlich mit der anstehenden Instandsetzung der Steinernen Brücke und in
diesem Zusammenhang auch mit dem Bau einer Ersatzbrücke westlich oder östlich
davon. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit der Erstellung detaillierter
Untersuchungen zu insgesamt 5 Varianten. Über diese Untersuchungen wurde im
September 2004 der Stadtrat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung,
Verkehr und Wohnungsfragen unterrichtet und in der Folge der Beschluss gefasst,
dass zwei Varianten weiterzuverfolgen sind: Ersatz Eiserner Steg westlich
seiner heutigen Position zwischen Holzlände und Schopperplatz und eine neue,
zusätzliche Brücke von der Maffeistraße zum Gries. Gemäß der
Beschlusslage wurden dann im Rahmen des „PlanungsDialogs Steinerne Brücke“
diese beiden als Vorentwurf ausgearbeiteten Varianten in einem durch Externe
moderierten Prozess an insgesamt drei Wochenenden Anfang 2005 den Bürgerinnen
und Bürgern vorgestellt, mit diesen diskutiert und deren Ideen und Anregungen
aufgenommen. Dieser PlanungsDialog war - wie bereits berichtet - z.T. durch
eine Konflikt behaftete Atmosphäre geprägt, in der teilweise die deutliche
Ablehnung jeglicher Brückenneubauten über die Donau zum Ausdruck gebracht
wurde. Ein einvernehmliches Ergebnis konnte nicht erzielt werden. Damit endete
der PlanungsDialog ohne Votum an den Stadtrat, vermittelte aber eine auch nach
außen getragene Ablehnung jedweden Brückenneubaus. Allerdings
führte die vorgebrachte Kritik an den
städtischen Planungen und Kurzzeitige
Umleitungsfälle – z.B. vom 19.09. bis 22.09.2005 - bedingt durch Maßnahmen zur
Sicherung der historischen Bausubstanz an der Steinernen Brücke wurden seitens
des RVV dazu genutzt, die Fahrzeitverlängerungen und z.T. die Folgen Im Rahmen
zweier Bürgerversammlungen, die im April 2005 und im März 2006 für den
Stadtbezirk Stadtamhof stattfanden, wurden weitere – z.T. gegensätzliche
Anregungen und Kritiken–– vorgebracht. Diese wurden jeweils vom Stadtrat zur
Behandlung in den zuständigen Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und
Wohnungsfragen verwiesen und dort zu einem späteren Zeitpunkt behandelt. Im
Zusammenhang mit einem Bericht im Ferienausschuss am 25.08.2005 über den Schadensfall
am Bogen XII der Steinernen Brücke kam es erstmalig zu dauerhaften
Einschränkungen für den Busverkehr. Als Sofortmaßnahmen wurden die nutzbare
Fahrbahn für Busse im Bereich der nördlichen Brücken eingeschränkt
(einstreifige Verkehrsführung), um das Überfahren der Brückenaußenbereiche im
Bereich der Brüstungen zu unterbinden, und eine konstruktive Sicherung des
Bogen XII vorgenommen. Der Fahrverkehr auf der Brücke wurde auf 10 km/h
begrenzt. Erste Gespräche hinsichtlich möglicher Umleitungskonzepte waren
bereits im Vorfeld der Sitzung mit dem RVV geführt worden.
Die
Verwaltung wurde im o.g. Ferienausschuss mit der Untersuchung möglicher provisorischer
Ersatztrassenvarianten im Bereich östlich des Grieser Steges
beauftragt. Nach ersten internen Überlegungen einer provisorischen
Linienbusführung (eine dauerhafte Führung hier war bereits im Jahr 2004
verworfen worden) an Stelle bzw. im Bereich des Grieser Steges, wurde letztlich
entschieden, 2.
Aktuelle Sachlage 2.1 Zerstörung
der Protzenweiherbrücke durch Brand Am
13.03.2008 wurde die Protzenweiherb 2.2
Sperrung der Steinernen Brücke aus Belangen der Verkehrsicherheit Nur wenige
Monate später – am 01.08.2008 - musste die Steinerne Brücke nach einem
Gutachten gesperrt werden. Es wurde festgestellt, dass die vorhandene Brüstung dem 2.3.
Linienbusführung gemäß Beschlussvorlage vom 21.11.2006 Damit
ergibt sich die Situation, dass für den Linienbusverkehr eine Bedienung von
Stadtamhof seit dem 1. August 2008 defacto unmöglich geworden ist. Die
Buslinien nutzen derzeit unter Bedienung aller sonstigen früheren Haltestellen
(mit Ausnahme des Stadtteils Stadtamhof) die Nibelungenbrücke und verkehren
gemäß einer bereits 2.4.
Gutachten zur Instandsetzung Steinerne Brücke und deren zukünftige Nutzung In der
vorangehenden Vorlage der heutigen Sitzung wurde ausführlich auf die Frage
eingegangen, ob das historische Bauwerk nach seiner Sanierung wieder für
Linienbusse freigegeben werden kann. Das nun vorliegende Ergebnis zur
denkmalgerechten Instandsetzungsplanung der Steinerne Brücke zeigt, dass nach
deren Sanierung jegliche Nutzung durch Kraftfahrzeuge ausgeschlossen werden
muss. Damit wird das historische Bauwerk nach seiner Sanierung auch nicht für
früher diskutierte Zwischenlösungen, wie z.B. den Einsatz von Midi-Bussen oder
eine Linienführung, die lediglich einen Teil der heutigen Busse über die
Steinerne Brücke führt, zur Verfügung stehen. Somit ist die bislang noch offene
Frage, welche Verkehrsfunktion die Steinerne Brücke zukünftig übernehmen kann, abschließend
geklärt. 2.5.
Konsequenzen der Untersuchung zur Liniennetzalternative ohne altstadtnahe
Donauquerung In der heutigen
Sitzung des Planungsausschusses 3.
Anforderungen an die - Grundsätzlich
muss eine neue zentrale Querungsmöglichkeit sicherstellen, dass weiterhin eine
sinnvolle Verknüpfung mit dem umgebenden städtischen Verkehrsnetz und eine gute
ÖV-Anbindung des Stadtnordens bzw. des nördlich angrenzenden Landkreises, für
Stadtamhof und -
- Hinsichtlich
- Außerdem
muss eine Donauquerung mit den Belangen des Wasserwirtschaftsamtes und der
Schifffahrt vereinbar sein. Gravierende
Eingriffe in den Naturraum der Donauinseln, in Bodendenkmale und in
Privatgrundstücke sind nach Möglichkeit zu vermeiden oder nach sorgfältiger
Abwägung über die Notwendigkeit der Maßnahme zu kompensieren.
4.
Die Alternativen 4.1
Nibelungenbrücke und Steinerne Brücke als dauerhafte Alternative ausgeschlossen Wie oben
bereits aufgeführt sind ·
Osttrasse
mit Brückenneubau vom Gries zum Unteren Wöhrd ·
Westtrasse
mit Neubau und Versatz Eiserner Steg ·
Tunnel
vom Gries zum Unteren Wöhrd 4.2.
Brückenvarianten 4.2.1
Allgemeines Beide o.g.
Brückenvarianten haben die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.
Damit muss nach derzeitigem Sachstand die Unterkante der Brücke im Bereich der
Brückenwiderlager ein – mit Zustimmung der Wasserwirtschaftsverwaltung -
reduziertes Freibordmaß von 30 cm über dem Stand des hundertjährlichen
Hochwassers (HW 100) einhalten. Verluste an Retentionsflächen sind
auszugleichen. Für die Flusspfeiler in Flussmitte ist ein Freibord von
mindestens 50 cm erforderlich. Da beide Brücken letztlich die
Bundeswasserstraße Donau tangieren sind auch Vorgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
zu berücksichtigen. Insbesondere für die Westtrasse ergeben sich hierbei
weitere Randbedingungen: Zwischen den Flusspfeilern wird eine
Mindestdurchfahrtsbreite von 40 m gefordert. Die Durchfahrtshöhe an den Rändern
dieses 40m–Bereichs soll 6,50 m über Mittelwasser betragen, um die Erreichbarkeit
des Wehres für diesen Wasserstand von Unterstrom sicherstellen zu können. 4.2.2
Osttrasse: Die neue Brücke zwischen Gries und Unterer Wöhrd Bei
Realisierung der Osttrasse würden die Busse über die Gräßlstraße zur Grünanlage
am Gries geführt. Die Trasse könnte mit dem Betriebsweg der Anlegestelle
gebündelt und mit den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen für Stadtamhof an
dieser Stelle kombiniert werden. Aufgrund der Eingriffe in den hier vorhandenen
Grünbestand und die Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion werden für diese
Lösung die naturschutzfachlichen Belange sehr kritisch bewertet. Der
Landesdenkmalrat hat bisher der Osttrasse, die ja lediglich den
altstadtferneren Donaunordarm überbrückt, den Vorzug gegenüber der Westtrasse
gegeben: Die Osttrasse tritt beim Blick auf die Altstadtsilhouette nicht in
Erscheinung. Damit sind bei einer Brücke zwischen Gries und Unterem Wöhrd
vorrangig landschaftsrelevante und naturschutzfachliche Belange in die Gesamtabwägung
einzustellen. Eine erste artenschutzrechtliche Untersuchung hat
schon gezeigt, dass hier nicht unerhebliche Belange betroffen wären. Allerdings
sollte auch die 4.2.3
Westtrasse: Der Neubau und Die Trasse
überspannt die Donau vom Schopperplatz zur Brunnleite / Holzlände wegen der
erforderlichen Rampenlängen nicht ganz rechtwinklig. Die ÖPNV-Verbindung über
die neue Brücke nahe der bestehenden Trasse des Eisernen Steges liegt in der vom
Arnulfsplatz zur 4.3
Tunnelvarianten: Donauunterquerung 4.3.1.
Allgemeines Ein
Tunnelbau für den ÖPNV – sowohl zwischen dem Unteren Wöhrd
(Wöhrd-/Maffeistraße) und dem Gries (Gräßlstraße) als auch zwischen dem Oberen
Wöhrd (Schopperplatz) und der westlichen Altstadt (Holzländestraße) – erfordert
die Betrachtung und Lösung zahlreicher baulicher, verkehrlicher, sicherheitstechnischer,
gestalterischer und städtebaulicher Probleme sowie die Finanzierung der hohen Bau-
und Folgekosten. Um die Realisierbarkeit eines Tunnels unter dem Donaunord-
bzw. –südarm zu prüfen, müssen vor allem die folgenden Aspekte betrachtet
werden. Bauliche Aspekte: - Topographie der Donau nach Breite und
Tiefe - Untergrundverhältnisse,
Beschaffenheit der Flußsohle etc. - Grundwasserverhältnisse,
Hydrogeologie - wegen größerer Höhendifferenz
wesentlich größere Rampenlängen als bei Brücken - Anschluss an das bestehende
Straßennetz - Wahl des Bauverfahrens (offene
Bauweise, bergmännischer Vortrieb etc.) Verkehrliche
Aspekte: - Busbelastung und Bustakt - 2-Spurigkeit wegen Leistungsfähigkeit - Funktion der Zufahrten - Maximales Gefälle Busse 13 % - Einsatz- und Rettungsfahrten - Künftige Entwicklung - Keine Nutzung durch andere
Verkehrsarten (Radfahrer, Fußgänger, MIV) Sicherheitstechnische
Aspekte: - Maximales Gefälle Einsatzfahrzeuge 10
% (Grenzwert → Risikoanalyse) - Maximale Fluchtweglänge zur
Eigenrettung 150 m (Notausgänge) - Minimale Fluchtwegbreite 1,0 m
beidseitig - 2-Spurigkeit wegen Sicherheit
(Vorbeifahrt bei Havarie) - Platzbedarf zur Personenbergung und
Brandbekämpfung min. 6,50 m (Arbeitsraum neben Löschfahrzeug 2 x
2,0 m) - Sonstige
Installationen (Lüftung, Brandmeldung, Funkschiene, Löschwasser,
Videoüberwachung, Fluchtwegweiser etc.) - Gesamtsicherheitskonzept Gestalterische
und städtebauliche Aspekte: - Offene Tunnelrampen - Integration Hochwasserschutz - Eingriffe während der Bauzeit Finanzierung/Zeitaufwand: - Baukosten in Abhängigkeit von den
o.g. Problemen - Betriebskosten
in Abhängigkeit von der Ausstattung und den Sicherheitsanforderungen - Langer Planungszeitraum 4.3.2
Tunnel Unterer Wöhrd – Gries Zunächst
führen die verkehrlichen und sicherheitstechnischen Überlegungen zwingend zu
einem Tunnel, in dem Busse auf zwei Fahrspuren im Gegenverkehr
(Mindestfahrbahnbreite 6,50 m) geführt werden müssen. Dies ist die Breite, die
für Vorbeifahrten im Havariefall (räumende Busse, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge)
unbedingt erforderlich ist. Ebenfalls 6,50 m Breite erfordert der optimale
Einsatz für Brandbekämpfungsfahrzeuge, da neben dem 2,50 m breiten Fahrzeug
jeweils beidseits 2,0 m breite Arbeitsräume erforderlich sind. Diese
Forderungen gehen auf die Richtlinie und auf die Beurteilung durch die
Berufsfeuerwehr zurück. Die
verkehrliche Begründung der Zweispurigkeit geht von 300 Bussen pro Tag und
einer Spitzenstundenbelastung von 25 Bussen aus. Bei einer Räumstrecke von rd.
800 m, einer mittleren Geschwindigkeit der Busse von rd. 20 km/h und einer
Pufferzeit von rd. 25 sec würden diese 25 Busse auf einer einspurigen Strecke
in der Spitzenstunde zwischen Wöhrd- und Gräßlstraße statt 60 Minuten 75
Minuten benötigen. Der einspurige Tunnel wäre also in der Spitzenstunde um 25 %
überlastet und damit nicht ausreichend leistungsfähig. Eine Reserve für
Einsatz- und Rettungsfahrzeuge bzw. für eine Zukunftsentwicklung bei der
Busfrequenz (Taktverdichtung, zusätzliche Buslinien etc.) wäre ausgeschlossen. Aus diesen
Überlegungen und aus der Notwendigkeit von 2 x 1,0 m breiten Fluchtwegen
resultiert also ein Nettoquerschnitt mit einer Breite von mindestens 8,50 m.
Nach der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
(RABT) beträgt die kleinste zulässige Tunnelquerschnittsbreite mindestens 9,00
m. Trotz dieser Breite ist jedoch eine Nutzung des Tunnels durch Radfahrer und
Fußgänger definitiv ausgeschlossen. Eine angesichts der hohen Investition evtl.
erforderliche
Nutzung durch den MIV wäre im Vorfeld rechtzeitig zu prüfen und
einzuplanen – wobei nicht vorweggenommen werden kann, ob diese Nutzung durch
den MIV letztendlich möglich ist. Die von
dritter Seite angedachte einspurige Tunnellösung trägt also weder der
notwendigen Sicherheit der Busse und ihrer Fahrgäste im Tunnel noch der
erforderlichen Leistungsfähigkeit der im Tunnel verlaufenden Verbindung für den
ÖPNV Rechnung. Sie ignoriert außerdem die aufgrund zahlreicher tödlicher
Tunnelunfälle der letzten Jahre immer wieder fortgeschriebene
Tunnelbaurichtlinie (RABT, letzte Überarbeitung im Jahr 2006). Zwar hat die
Stadt für ihre Bauwerke die Planungshoheit, allerdings wird die RABT bei allen
staatlichen Bauämtern und Autobahndirektionen angewandt. Die grundsätzliche
Beachtung der RABT wird von der Zentralstelle für Brücken- und Tunnelbau bei
der Obersten Baubehörde gefordert. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt ein
solches Bauwerk nicht ohne staatliche Zuschüsse finanzieren kann und die
baufachliche Prüfung im Rahmen der Förderung ohne Einhaltung der RABT niemals
erfolgreich abzuschließen wäre, ist die Beachtung dieser Richtlinie zwingend.
Aus den genannten Gründen hat ein einspuriger Tunnel keinerlei
Realisierungschance. Aufbauend
auf den Querschnittsüberlegungen ergibt sich zusammen mit der Topographie und
Geologie des Donaunordarmes sowie unter Ansatz einer aus Sicherheitsgründen
maximal möglichen Rampensteigerung von 10 %, die in den Plänen dargestellte
lage- und höhenmäßige Trassierung. Die Platzansprüche und die Funktion der
erforderlichen Zufahrtsrampen sowie der Anschluss an das bestehende Straßennetz
spielen dabei ebenfalls eine erhebliche Rolle. Außerdem müssen bei den
Zufahrtsrampen auch die Belange des Hochwasserschutzes beachtet werden. Es muss
deutlich gesagt werden, dass die Realisierung einer 10 %igen Rampensteigerung
grenzwertig ist und nach der Tunnelbaurichtlinie eine spezielle Risikoanalyse
nach sich zieht. Die starke Neigung und die tiefe Lage des Tunnels unter der
Donau können im Brandfall den gefürchteten „Kamineffekt“ bewirken. In solchen
Fällen sieht die RABT vor, dass ein Gesamtsicherheitskonzept erstellt werden
muss, das dann zu Sicherheitsforderungen führt, die z.T. weit über die RABT
hinausgehen können. Nach der
Festlegung der Trasse ist die Wahl des bzw. der Bauverfahren erforderlich.
Teile des Tunnels bzw. die Rampen können in offener Bauweise erstellt werden.
Aufgrund der Tiefe der entsprechenden Baugruben und ihrer beidseitigen
Anfahrbarkeit ergeben sich allerdings enorme Eingriffe in den Grünbestand
seitlich der Trasse durch die erforderlichen Arbeitsräume. Die tiefer gelegenen
Teile des Tunnels, insbesondere unter dem Nordarm der Donau müssen bergmännisch
vorgetrieben werden. Dabei lohnt sich der Einsatz einer Tunnelvortriebsmaschine
nicht, da der Einsatzbereich mit rund 270 m Länge viel zu gering ist, denn eine
solche Tunnelvortriebsmaschine würde bis zu 20 Mio. € Zusatzkosten verursachen.
Dies wäre erst bei sehr viel größeren Baulängen lohnend. Eine
weitere Möglichkeit, die tiefer gelegenen Teile des Tunnels zu errichten, ist
die sog. Druckluftstützung und/oder der sog. Eismantelschutz. Sowohl
während des Baues als auch danach werden durch den Tunnel das Stadtbild und die
Natur betroffen. So muss eine breite Bautrasse in Anspruch genommen werden. Die
Beseitigung zahlreicher Bäume und Eingriffe in Biotopflächen sind erforderlich.
Nach Fertigstellung des Tunnels sind erhebliche Beeinträchtigungen des
Stadtbildes durch die offenen Tunnelrampen und durch die Einfahrtsöffnungen zu
erwarten. Falls hier Hochwasserschutzmaßnahmen zu integrieren sind, dürften
diese Beeinträchtigungen sogar noch größer sein. Eine grobe Abschätzung
der Tunnelbaukosten ergab im Jahr 2005 einen Mindestbetrag von 30 Mio. €. Sehr
wahrscheinlich ist die Maßnahme jedoch teuerer. Keinesfalls zu vernachlässigen
sind die jährlichen Folgekosten, die zwischen 150.000,- € und 200.000,- €
liegen dürften. Da die reine Tunnelstrecke über 400 m lang ist, muss der Tunnel
auf jeden Fall rund um die Uhr videoüberwacht werden – was zu entsprechenden
Personalkosten führt, die hier eingerechnet sind. Eine
weitere Möglichkeit die tiefer gelegenen Teile des Tunnels zu errichten, die
jedoch erhebliche Schwierigkeiten und Gefährdungen mit sich bringt, ist die
Anwendung der offenen Bauweise auch im Flussbereich. Zwar könnte dann das
Bauwerk mit einer geringeren Überdeckung unter der Flusssohle hergestellt
werden als bei den anderen Verfahren, aber es ergeben sich zusätzliche
Probleme: - Der Bau im Fluss erfolgt
abschnittweise. - Die
Sicherheit bei Hochwasser sowohl für die Baustelle als auch für die Anlieger
ist sicherzustellen. - Die Baustelle im Fluss ist
„überströmbar“ auszuführen. - Sowohl
die Baustelle im Fluss als auch die „Überströmbarkeit“ im Hochwasserfall führen
zu erheblichen umweltrechtlichen Auflagen mit entsprechenden Kostenfolgen. - Die
Eingriffe in die heute vorhandene Vegetation sind noch größer als bei den oben
beschriebenen Bauweisen. - Das
Bauwerk ist speziell gegen Auftrieb zu sichern. Gesamtbeurteilung
Tunnel Unterer Wöhrd – Gries:
Nicht zu
vernachlässigen ist der Zeitbedarf für eine Planung, die alle oben aufgezeigten
Problemstellungen und ggf. Rechtsverfahren löst bzw. abarbeitet. Die
Hauptrisiken dieses Tunnelprojektes sollen nochmals zusammenfassend genannt
werden: - Die aufgezeigte
Querschnittsausbildung (Zweispurigkeit) ist unumgänglich. - Ein
Gesamtsicherheitskonzept, das die Anforderungen der RABT voraussichtlich sogar noch übersteigen wird, muss erstellt
werde. - Es
besteht ein erhebliches Kostenrisiko, da ein adäquates Kosten-Nutzen-Verhältnis
kaum nachweisbar sein wird und damit die Maßnahme nicht bezuschusst würde. - Die
kostenmäßig und zeitlich sehr aufwändigen bodenmechanischen und
hydrogeologischen Untersuchungen und ihre speziellen Auswertungen in Bezug auf
einen Tunnelbau unter der Donau wurden bisher nicht durchgeführt. Ihre
Ergebnisse bergen ein erhebliches Kostenrisiko – vor allem hinsichtlich des
erforderlichen Bauverfahrens. - Der Bau eines Tunnels hat während der
Bauzeit erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Natur. - Die
Integration der offenen Zufahrtsrampen und der Tunnelöffnungen in die Umgebung
und ihre Integration in den Hochwasserschutz lassen erhebliche negative
Auswirkungen auf das Stadtbild erwarten. - Erheblicher Zeit- und Mittelbedarf
(Folgekosten). 4.3.3
Tunnel Oberer Wöhrd – Holzländestraße Für diesen
Tunnel gelten zunächst dieselben bautechnischen, sicherheitstechnischen und
verkehrlichen Probleme und Vorgaben. Die reine Tunnelstrecke ist hier sogar
noch länger als im Osten. Die Platzverhältnisse und die erforderlichen
Anschlüsse an das Straßennetz am Schopperplatz bzw. in der Holzländestraße
lassen sich vor Ort nicht lösen. Insbesondere im Bereich der Holzländestraße
sind die verschiedenen Nutzungsansprüche - Uferbegleitender Weg - Hochwasserschutz - Ufergestaltung - 2-spurige Abfahrtsrampe zum Tunnel - 2-spurige Holzländestraße - Gehweg vor Häusern nicht
unterzubringen. Weitere
Probleme des Westtunnels, die insbesondere die Baukosten erheblich steigern
würden, sind die große Annäherung der Tunneltrasse an die Bebauung der
Holzländestraße und die Eingriffe in die Grünzone auf der Südseite des
Schopperplatzes. Baukosten
sind aufgrund der größeren baulichen Probleme mit mindestens 40 Mio. €
anzusetzen; tatsächlich dürfte aber auch hier eine deutliche Überschreitung
wahrscheinlich sein. Ein positiver Kosten-Nutzen-Vergleich Die
gestalterische und städtebauliche Integrierbarkeit der Westvariante ist noch
deutlich schlechter zu beurteilen als beim Tunnel Ost. Die Tunnelzufahrt ist im
Bereich der Holzländestraße nicht ausführbar. Da auch bei diesem Tunnel keine
Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger möglich ist, kann der bei einer
Westbrücke gedachte Abriss des Eisernen Steges nicht erfolgen. Der Eiserne Steg
bleibt somit, auch als nicht barrierefrei und als Störung des
Stadtbildes erhalten. Die
Variante beinhaltet außerdem einen s
Im Bereich
der westlichen Variante wäre nur eine Tunnellösung in deutlich großräumigerem
Maßstab technisch machbar, die jedoch eine Vielzahl von Betroffenheiten von zu
unterquerenden Grundstücken auslösen würde. Aus finanziellen und zeitlichen
Erwägungen wird eine solch großräumige Lösung nicht weiter vertieft. 4.4.
Einspuriger Tunnel für spurgeführte Busse Der
Vorschlag der Fraktion der Freien Wähler für einen einspurigen Bustunnel von
der Wöhrdstraße zur Gräßlstraße baut – unter Vernachlässigung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit
– auf drei Hauptvoraussetzungen auf: 1. Es
kommen spurgeführte Busse zum Einsatz, da das Befahren der engen Tunnelröhre durch
Selbstfahrer nicht möglich ist. 2. Die
Tunnelröhre für die Busse kann standardmäßig eingesetzt werden und entspricht
insbesondere den heutigen Anforderungen an die Sicherheit von Tunnelanlagen. 3. Das
Bauverfahren mit Tunnelvortriebsmaschine ist ohne Zusatzkosten und in der
speziellen Situation (Unterquerung der Donau und der Bebauung am Gries)
anwendbar. Zu
Punkt 1: Das 1979
von Daimler-Benz entwickelte Spurbussystem wurde in Deutschland nur auf zwei
Strecken in Mannheim und in Essen erprobt bzw. eingeführt: - In
Mannheim wurde 1992 eine 800 m lange Spurbusstrecke eingerichtet, die jedoch
2005 wieder aufgegeben wurde. - In
Essen wurden ab 1980 mehrere Strecken angelegt, die mit Duo-Bussen (Antrieb
sowohl mit Dieselmotoren als auch mit Elektromotoren) befahren werden. Ab 1988
wurde auch ein Stadtbahntunnel von diesen Bussen im Elektrobetrieb mitbenutzt.
Allerdings musste diese Nutzung wegen „zahlreicher Störungen“ ab 1995 wieder
aufgegeben werden. International
geht die Entwicklung bei spurgeführten Systemen für den öffentlichen
Personennachverkehr weg von umgerüsteten Bussen hin zu trambahnähnlichen
Systemen auf Gummirädern, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass das
von Daimler-Benz entwickelte System dauerhaft zur Verfügung steht. Essen will
wohl demnächst eine Flotte von 47 neuen Spezialfahrzeugen anschaffen, um seine
Strecken weiterhin nutzen zu können. Diese wurden von Daimler Benz besonders
entwickelt. Für
Regensburg dürfte die Anschaffung von neuen Fahrzeugen bzw. die Umrüstung alter
Fahrzeuge, um dann die Tunnelstrecke mit den jeweiligen Linien nutzen zu können,
unwirtschaftlich sein, zumal es in Regensburg keine weiteren Einsatzbereiche für
spurgeführte Busse gibt. Zu
Punkt 2: Die
Konzeption, die spurgeführten Busse in einer sehr engen Röhre zu führen stammt
aus den 70er bzw. 80er Jahren des letzten Jahrhunderts und ist mit den
inzwischen exponentiell angestiegenen Sicherheitsanforderungen an
Tunnelbauwerke nicht mehr vereinbar. Die Spurführung und der Elektrobetrieb der
Spezialfahrzeuge löst noch nicht das Problem der Selbst- bzw. Fremdrettung im
Tunnel – insbesondere unter der Annahme einer zusätzlich
erforderlichen Brandbekämpfung. Die Anwendung der aktuellen Tunnelbaurichtlinie
auch für einen solchen Bustunnel ist unausweichlich. Zu
Punkt 3: Eine
seriöse Kostenschätzung für einen Bustunnel kann erst abgegeben werden, wenn
die Nutzungsansprüche und die Sicherheitsanforderungen und damit der
erforderliche Tunnelquerschnitt abgeklärt sind. Ohne eine genaue Kenntnis der
Geologie und Hydrogeologie im Baubereich kann darüber hinaus nicht einmal endgültig
festgestellt werden, ob ein Bau mit einer Tunnelvortriebsmaschine überhaupt möglich
ist.
4. An dieser
Stelle sind z.B. Fähren, Seilbahnen,
U-Bahn-Systeme oder Im speziellen Fall würde eine Fähre die
vorrangig ÖV-Andienung erfüllen soll, wegen Auch Pontonbrücken wären
grundsätzlich zum Dauereinsatz geeignet. Hierbei müsste allerdings
noch geprüft werden, welche Wasserstandsschwankungen mit diesem System
bewältigt werden können. Die
Schiffbarkeit kann – wie ein Beispiel aus Wien belegt – durch Klappkonstruktionen
sichergestellt werden. Problematisch ist allerdings die Tatsache, dass ab
bestimmten Wasserständen eine Nutzung ausgeschlossen und in
extremen Situationen auch eine Beseitigung der
Konstruktion erforderlich ist. Damit ist eine Pontonlösung aufwendiger im
Betrieb als herkömmliche Brücken. 5.
Fazit Die
Diskussion um die Sperrung der Steinernen Brücke zeigt, dass ein Königsweg, wie
einerseits das historische Bauwerk dauerhaft vom Linienbusverkehr befreit und
andererseits die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs erhalten werden
kann, nicht existiert. Die im PlanungsDialog diskutierte Option „Es bleibt
alles wie es ist“ wurde von den Ereignissen überholt. Ob Umleitung,
Brückentrasse oder Tunnelvariante, mit jeder Handlungsoption bleiben
Betroffenheiten bestehen. - Die
erneute Betrachtung von Tunnelvarianten zur Donauquerung hat gezeigt, dass
weder in der Ost- noch in der Westtrasse Chancen erkennbar werden, die die
erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen
für tiefergehende Machbarkeitsuntersuchungen rechtfertigen könnten. Deshalb
sollen keine weiteren Alternativen mit unterirdischer Donauquerung untersucht werden. Neben den
technischen und finanziellen Aspekten sind hierbei vor allem auch die trotzdem
verbleibenden gravierenden Eingriffe in den Stadtraum durch die Tunnelrampen zu
betrachten und die fehlenden Angebote für Fußgänger und Radfahrer, für die ein
Tunnel keine geeignete Querungsalternative darstellt. - Alternativen
aus Umleitungsmodellen für die Linienführung der Busse über vorhandene Brücken
werden angesichts der Ergebnisse
der Prüfung verschiedenster
Liniennetzalternativen – einschließlich der sogenannten „Bürgertrasse“ – nicht mehr
gesehen. - Damit
verbleiben nur die Optionen für eine Brücke westlich oder östlich der
Steinernen Brücke. 6.
Weiteres Vorgehen:
Die
städtebauliche
Um die notwendigen
Vorarbeiten schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, ist als Erstes
ein geeignetes Büro zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens
zu beauftragen. Das
Welterbezentrum der UNESCO hat sich offen für verschiedene Planungsvarianten
gezeigt. Das gesamte Wettbewerbsverfahren soll unter Beteiligung eines von der
UNESCO beauftragten ICOMOS-
Der
Ausschuss beschließt: 1. Der Ausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis. 2. Tunnelvarianten werden mangels
Realisierungschancen nicht weiterverfolgt. 3. Vor
der Entscheidung des Stadtrates zur Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zu
beiden Brückentrassen ist eine Bürgerinformation durchzuführen. 4. Über
das Ergebnis dieser Bürgerinformation ist dem Stadtrat zu berichten.
1 Anlage
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||