Sachverhalt: Anlagen:
1
Luftbild mit Nummerierung der Brückenbögen (Anlage 1) 1 Tragwerksgutachten
(Kurzfassung) des Ing.-Büros BfB, Karlsruhe (Anlage 2) 1 Zeitplan für die Instandsetzung sowie die
vorgezogenen Maßnahmen (1. BA) (Anlage
3) 1. Vorbereitende
Maßnahmen und Beschlüsse Seit 1992: Umfassende Bestandsaufnahme der Steinernen Brücke und erste
grundlegende Untersuchungen 5. November 1996: Bericht im Ausschuss über die ersten Ergebnisse der
Bestandsaufnahme und der bis dahin durchgeführten Untersuchungen sowie über das
von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Modellprojekt
„Behutsame Instandsetzung der Steinernen Brücke“ 1997 bis 2005: Umsetzung des DBU-Projektes 01. April 2003: ·
Bericht
im Ausschuss zum Stand der durchgeführten Voruntersuchungen, Maßnahmen und
Überlegungen zur Sanierung der Steinernen Brücke ·
Bekanntmachung
der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz, „die Brücke
von jeglichem Kraftfahrzeugverkehr zu entlasten….“ ·
Der
Ausschuss trifft keine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Brücke ·
Beschluss
zur Planung einer altstadtnahen Busersatztrasse als Voraussetzung für die
Verkehrsfreimachung der Steinernen Brücke vom Busverkehr Frühjahr 2005 Durchführung des Planungsdialoges „Steinerne Brücke“ mit dem
Ziel, im Interesse der Erhaltung der Steinernen Brücke eine Entscheidung über
ihre zukünftige Nutzung zu treffen. Im Dialog mit den Bürgern, Betroffenen und
Interessenvertretern sollte unter Abwägung aller entscheidungsrelevanten
Belange eine Akzeptanz für eine altstadtnahe Busersatztrasse erreicht werden. Im Planungsdialog konnte keine abschließende Entscheidung
über die zukünftige Nutzung der Steinernen Brücke gefunden werden. Juni 2005 Bedingt durch
statisch-konstruktive Schäden an der Unterseite des Bogens XII wurde als Sicherungsmaßnahme
eine konstruktive Verspannung des Bogens durch eine Stahlkonstruktion
vorgesehen. Zusätzlich wurde zur Langzeitüberwachung ein elektronisches
Messsystem installiert. Das dauerhafte Riss – Monitoring - System ermöglicht
über Weg- und Temperatursensoren seitdem die ständige Beobachtung des
Tragverhaltens im Bereich des Bogens XII mit Warn- und Alarmanzeige. Zusätzlich
wurden zur statischen Entlastung Einschränkungen für den ÖPNV auf der Brücke
(Schrittgeschwindigkeit, teilweise Einbahnverkehr) angeordnet. 31.12.2005: Abschluss des DBU-Modellprojektes 21.11.2006 Ausschussbeschluss: ·
Entwicklung
eines Notfallplanes (Behelfsbrücke im Bereich Unterer Wöhrd) für den Fall einer
unvermeidbaren Sperrung der Steinernen Brücke ·
Weiterentwicklung
der Busersatztrasse West (Optimierung der Höhenlage) ·
Planung
der Instandsetzung der Steinernen Brücke vorbehaltlich der Finanzierung in die
Wege leiten ·
Vor
Beginn der Instandsetzung der Steinernen Brücke muss wegen der Sperrung für die
Busse eine geeignete Busersatztrasse zur Verfügung stehen ·
Die
Machbarkeit einer Ersatzbrückenkonstruktion für Fußgänger und Radfahrer ist zu
prüfen ·
Derzeit
ist eine Sperrung der Steinernen Brücke
nicht veranlasst 27.02.2007
Vergabe der Planungsleistungen für die Instandsetzung der
Steinernen Brücke im Bau- und Vergabeausschuss nach Durchführung eines
europaweiten Vergabeverfahrens (VOF). 11.07.2007 Beauftragung der Planungsleistungen für die Instandsetzung
der Steinernen Brücke 01.08.2008 Entscheidung des Oberbürgermeisters, die Steinerne Brücke im
Hinblick auf die nicht vorhandene Standsicherheit der Betonbrüstungen bei
Fahrzeuganprall (Verkehrs- und Betriebssicherheit) sofort für den ÖPNV (Busse
und Taxis) zu sperren. 2. Sachstand Instandsetzung Steinerne
Brücke 2.1 Ergebnis
Brückenhauptprüfung 2005 Im Juli/August 2005
wurde von der LGA Bautechnik, Projektgruppe Historische Bauwerke, Nürnberg,
nach dem Schadensfall am Bogen XII eine Prüfung des Bauwerkes aus besonderem Anlass
(Sonderprüfung) nach DIN 1076 durchgeführt. Alle zugänglichen Bauwerksteile
wurden visuell auf Mängel und Schäden hin untersucht. Der festgestellte
aktuelle Bauzustand wurde in einem Untersuchungsbericht dokumentiert. Wesentlicher Inhalt
des Berichts war: „Es
besteht grundsätzlich ein dringender Handlungsbedarf für die grundlegende
Instandsetzung der Steinernen Brücke. Die festgestellten Schäden betreffen das
Tragwerk aber auch die Dauerhaftigkeit bzw. die Erhaltung der Brücke. Einige
der Joche (XII bis XIV) bedürfen einer umfassenden Instandsetzung wegen
ausgeprägter Risssysteme, die teilweise von der Bogenuntersicht bis unter die
Fahrbahn reichen. Diese Schäden können bereits kurzfristig die Tragfähigkeit
und damit die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Steinernen Brücke beeinträchtigen.
Beispielhaft dafür ist das Joch XII mit seinen festgestellten Schäden und Sofortmaßnahmen.
Zum Schadensfall wurde von der LGA ein eigener Bericht gefertigt. Mehrere Joche
befinden sich im Stadium der fortschreitenden Abnutzung, die mittelfristig,
u.U. sogar kurzfristig, zu Situationen wie aktuell im Joch XII führen können. Nahezu
das gesamte historische Brückenbauwerk ist infolge fehlender Abdichtung der Fahrbahn
und Sickerwasserströme sowie durch anhaltende Feuchtigkeit in Verbindung mit
Salzbelastungen und Frosteinwirkung geschädigt. Die mehrfach reparierten
Betonbrüstungen sind stark abgenutzt und stellenweise erneut rissig. Die
neuzeitlichen Brüstungen stellen keinen adäquaten Schutz für den vorhandenen
(Bus-)Verkehr dar. Sie führen ferner durch die direkte Auflagerung auf den
Jochen zur Lasteintragung in die Bogensteine, wie auch zur Entwicklung von
schädigendem Schub im Stirnmauerwerk. Schadensbedingt ist das Bauwerk schon heute nur
eingeschränkt (Schrittgeschwindigkeit) für den Betrieb geeignet. Im Bericht
sind die Details der Defizite, Defekte und Schäden beschrieben. Sie sind am
Ende des Berichtes in ortsbezogenen Protokollen erläutert.“ 2.2 Ergebnis
Rissmonitoring Bogen XII Das Tiefbauamt hat im Bereich des geschädigten Bogens XII
ein sog. Rissmonitoring-System installieren lassen. Sensoren überwachen Tag und
Nacht mögliche Rissbewegungen und andere Verformungen im Mauerwerk des
Brückenbogens. Die ermittelten Werte einschließlich der gemessenen Temperatur
werden online an die LGA Bayern in Nürnberg übertragen und ausgewertet. Die
Bewegungsmelder schlagen sofort Alarm, wenn die Risse wachsen. Die Auswertungen haben bisher keine nennenswerten Bewegungen
im Mauerwerk gezeigt, die Anlass zu Sorge gegeben hätten und damit zu einer
umgehenden Sperrung der Steinernen Brücke hätten führen müssen. 2.3 Vergabe
der Ingenieurleistungen Nach einem europaweiten VOF-Vergabeverfahren wurden die
Planungen zur denkmalgerechten Instandsetzung der Steinernen Brücke Mitte 2007
an die Planungsgemeinschaft Büro für Baukonstruktionen (BfB), Karlsruhe und
Ritter, Natursteinberatung und –begutachtung, Feldafing bei München, vergeben. Die Ingenieure und Architekten des Ingenieurbüros BfB
zeichnet eine langjährige Erfahrung in der Planung, Ausschreibung und
Überwachung wichtiger historischer Bauten aus Mauerwerk (u.a. Wiederaufbau der
Dresdner Frauenkirche) aus. Die Natursteinspezialisten des Büros Ritter bearbeiten seit
vielen Jahren spezielle planerische, restauratorische und geologische
Fragestellungen zum Naturstein und zum Mauerwerk. 3. Erarbeitung
eines Tragwerksgutachtens Vom Büro für Baukonstruktionen, Karlsruhe, wurde in einem
ersten Schritt ein Tragwerksgutachten zur Bewertung der Tragfähigkeit der
Steinernen Brücke unter Berücksichtigung des baulichen und verkehrlichen
Ist-Zustandes durchgeführt. Das Ergebnis des Gutachtens soll als abschließende
Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat dienen, ob unter der Maßgabe einer
nachhaltigen substanzschonenden und denkmalverträglichen Instandsetzung der
Steinernen Brücke dem Denkmal Steinerne Brücke auch zukünftig eine Belastung
durch den Kfz-Verkehr (überwiegend Busverkehr) zugemutet werden kann. Die
Frage der endgültigen späteren verkehrlichen Nutzung ist von grundlegender
Bedeutung für die weitere Instandsetzungsplanung. Sie muss geklärt sein,
bevor mit der endgültigen Instandsetzungsplanung mit Ziel Baubeginn 2010
begonnen werden kann. Unabhängig vom Ergebnis der rein technischen Betrachtung muss
die Grundsatzfrage geklärt werden, ob die eigentlich für eine mittelalterliche
Nutzung durch Fuhrwerke ausgerichtete Steinerne Brücke weiterhin wie heute als Verkehrsbauwerk
im Verkehrsnetz der Stadt Regensburg für den Busverkehr eine Rolle spielen soll
oder ob die Steinerne Brücke wie die Karlsbrücke in Prag 862 Jahre nach ihrer
Fertigstellung als ein einmaliges Bauwerk des Mittelalters als Bau- und
Kulturdenkmal mit beschränkter verkehrlicher Nutzung (Fußgänger und
Radfahrer) für spätere Generationen erhalten werden soll. Bei der Beurteilung des Tragwerkes durch das Büro für
Baukonstruktionen sind die Aspekte des Alters, der wechselnden Nutzungen über
die Jahrhunderte und die aktuellen Schäden der Brücke zu berücksichtigen. Das Alter der Brücke, ihre differenzierte Gestaltung, der
große Anteil an erhaltener Substanz aus der Zeit der Erbauung und bauliche
Veränderungen, die Bau- und Zeitgeschichte dokumentieren, zeichnen die
Steinerne Brücke als ein Kulturdenkmal von besonderem Rang aus. 4. Ergebnis des Tragwerksgutachtens Die
statischen Nachrechnungen des Büros für Baukonstruktionen ergeben bei
den zu berücksichtigenden Restbauhöhen der Bogengewölbe keine ausreichende
Tragfähigkeit für einen Schwerlastverkehr, wie er für Linienbusse des
öffentlichen Verkehrs anzusetzen ist. Auch die Tragfähigkeit der
derzeitigen Brüstung ist im Hinblick auf die anzusetzende Anpralllast schwerer
Fahrzeuge völlig unzureichend. Die unzureichenden Tragfähigkeiten erforderten
zwischenzeitlich die sofortige Sperrung der Steinernen Brücke für den
Schwerlastverkehr. Bei einer Fußgänger- /Fahrradnutzung
sind die wechselnden Verkehrslasten in Relation zu den Beanspruchungen des
Baugefüges aus den Eigenlasten von untergeordneter Bedeutung und sind daher
sowohl für das Gewölbe als auch für die Brüstung verträglich. Diese und weitere Maßnahmen führen
zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Die hohen Nutzungsanforderungen im
Hinblick auf die Bustauglichkeit verursachen einen geschätzten erhöhten
Kostenaufwand von 25 % im Vergleich zu einer behutsamen und
denkmalverträglichen Instandsetzung für Fußgänger und Radfahrer und müssen
durch große Substanzverluste des Denkmals erkauft werden. Eine substanzschonende
und denkmalverträgliche Instandsetzung der Steinernen Brücke wäre bei
Herstellung der Bustauglichkeit nicht möglich. Fazit: Das für die Instandsetzungsplanung
beauftragte Ingenieurbüro kommt daher im Rahmen seines Tragwerksgutachtens zu
dem abschließenden Ergebnis und der Empfehlung an den Ausschuss, aus
statisch-konstruktiven Gründen auf eine künftige Nutzung durch
Schwerlastverkehr zu verzichten und die künftige Nutzung auf Fußgänger und
Fahrradfahrer zu beschränken. 5. Planungen der Natursteinfachleute Sofort nach Auftragserteilung wurde von den
Natursteinspezialisten (Büro Ritter) die vor einigen Jahren durchgeführte
Schadenskartierung aktualisiert. Die vorhandenen Schadensbilder wurden
aufgelistet, in einem Maßnahmenkatalog aufaddiert und bilden das Rohkonzept für
die Erstellung des Leistungsverzeichnisses. Im Weiteren wurden am Bauhof der Stadt Regensburg die dort
lagernden, alten Grünsandsteine Stein für Stein aufgemessen und 9
Gesteinsvarietäten zugeordnet. Insgesamt wurden 572 Steine aufgemessen und
dokumentiert. Einen breiten Raum nahm die Lagerstättenerkundung für den
zusätzlichen Natursteinbedarf ein, die noch nicht abgeschlossen ist. Das Büro Ritter erarbeitet z.Zt. den möglichen Arbeitsablauf
der zukünftigen Steinmetzarbeiten, von der Gewinnung im Steinbruch, der Bearbeitung
der Blöcke, dem Transport der fertigen Werksteine auf die Baustelle, über das
Gerüst bis zur Einbaustelle. Die Belastbarkeit der Gerüste muss darauf ausgelegt werden,
dass die Natursteinblöcke auf dem Gerüst gelagert und zu den Einbaustellen transportiert
werden können. Beim Gerüstbau müssen mögliche Hochwasserereignisse
berücksichtigt werden. Gerüstteile, die z.B. die Hochwasserebene tangieren,
müssen kurzfristig entkoppelt und vor Hochwasser in Sicherheit gebracht werden
können. Das Gerüst erhält auch ein Regenschutzdach, das ein Arbeiten auch bei
Regentagen ermöglicht und die geöffneten Bögen von oben weitgehend trocken
hält. 6. Klärung der Natursteinverfügbarkeit Die laufenden Planungen mussten sich, wie dies aktuell auch
bei der Sanierung der Karlsbrücke in Prag der Fall ist, insbesondere mit der
Frage der Natursteinverfügbarkeit für die Instandsetzungsarbeiten an der
Steinernen Brücke befassen. Die geplante Instandsetzung der Steinernen Brücke
verlangt von Baubeginn an die Sicherstellung von geeignetem Steinmaterial.
Grundsätzlich muss bereits vor dem Sanierungsbeginn sicher gestellt sein, dass
für die Joche, Pfeiler, Eisbrecher genügend Grünsandstein in der benötigten
Qualität vorrätig, im Idealfall bereits gebrochen und für die Steinerne Brücke
reserviert ist. Es lagern auf dem Bauhof der Stadt ca. 130 m3
Grünsandsteinquader, die auch für die Instandsetzung der Brücke geeignet sind.
Steine davon wurden bereits bei der Instandsetzung der Musterbögen IX und XIV
im Rahmen des DBU-Projektes verwendet. Diese Menge ist jedoch für die gesamte
Sanierung nicht ausreichend. Der Natursteinberater, das Büro Ritter Da für die Rohstoffversorgung mit Baumaterialien wie
Natursteinen der Freistaat Bayern zuständig ist, hat sich die Stadt Regensburg
in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom
26.11.2007 an das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie gewandt, mit der Bitte, die bereits seit
den 90-iger Jahren vorhandenen Probebohrungen von Lagerstätten auszuwerten. In
einem Schreiben vom 10.01.2008 wurde der Stadt Regensburg von Frau Staatsministerin
Emilia Müller zugesichert, dass das Bayerische Landesamt für Umweltschutz diese
Beprobungen von möglichen Lagerstätten auswerten wird. Das Landesamt für Umweltschutz kommt vorab zu dem Ergebnis,
dass sich zwei Standorte in der Region rund um Regensburg zur Neuanlage eines
Grünsandsteinbruches eignen. Dort sind zusätzliche Bohrungen erforderlich.
Weiterhin wird vorgeschlagen zu prüfen, ob die geologische Qualität früherer
Grünsandsteinbrüche ausreicht, um sie wieder für die materialgerechte
Instandsetzung der Steinernen Brücke mit Grünsandstein zu öffnen. Das vorhandene
Grünsandsteinmaterial auf dem Bauhof wird als überwiegend hervorragend
eingestuft. Es ist aber nicht ausreichend. Da davon ausgegangen werden muss, dass für das Öffnen neuer
Steinbrüche langwierige Genehmigungsverfahren notwendig werden, die den geplanten
Instandsetzungsbeginn gefährden könnten, wurde auch nach Alternativen zu dem
Regensburger Grünsandstein gesucht. So wurden auf Vorschlag der Denkmalpflege
andere Grünsandsteinarten mit in die Überlegungen einbezogen. Zusätzlich hat
das Büro Ritter weitere Sandsteinarten daraufhin geprüft, ob sie als Ersatz für
den Regensburger Grünsandstein geeignet sind. Als Vorabergebnis (vorbehaltlich
weitergehender Untersuchungen) steht fest, dass alternatives Sandsteinmaterial
zum Austauschen und Ersetzen des zerstörten Mauerwerkes geeignet sein könnte. 7. Sperrung der Steinernen Brücke für
den ÖPNV Sensibilisiert durch den kaum vorstellbaren Unfall eines
Busses in der Neuhausstraße und der daraus entstehenden Frage zu möglichen
Folgen eines Anpralls eines Busses auf der Steinernen Brücke, wurde vom Büro
für Baukonstruktionen, Karlsruhe, eine gutachterliche Untersuchung und
Bewertung der Frage erstellt, ob die vorhandene Betonbrüstung ausreichend
tragfähig ist, um einen durch das Abkommen eines Busses entstehenden Anprall
mit den entsprechend hohen Kräften aufnehmen zu können, und die Brüstung den
Bus zurückhalten kann. Als Ergebnis der Untersuchung des Gutachters wird
festgehalten: Die Betonbrüstungen sind zwar früher nach damals gültigen
Vorschriften bemessen und hergestellt worden. Aktuell besteht aber an den
vorhandenen Brüstungen keine ausreichende Sicherheit zur Aufnahme der
Ersatzlasten durch Seitenstoß auf Schrammborde und seitliche
Schutzeinrichtungen gemäß DIN 1072. Der vorhandene Nutanschluss zwischen
Brüstung und Bodenplatte ist nicht in der Lage den Seitenstoß aufzunehmen. Die
Kippsicherheit der Brüstung und Bodenplatte ist unzureichend. Nach dieser gutachterlichen Bewertung hätte ein seitlicher
Anprall gegen die vorhandene Brüstung auf der Steinernen Brücke noch
weiterreichendere Folgen mit Gefahr für Leib und Leben, als dies bei dem
kürzlichen Busunfall der Fall war. Die Konstruktion der vorhandenen
Betonbrüstung auf der Steinernen Brücke ist für einen seitlichen Anprall durch
einen Bus oder PKW statisch nicht tragfähig. Auch die Bodenplatte ist bei einem
extremen Seitenstoß nicht kippsicher. Nachrüstungen in Form einer massiven
Stahlkonstruktion sind nicht möglich. Sie dürfte außerdem aus
denkmalpflegerischer Sicht nicht genehmigungsfähig sein. Da die genannte Gefahr durch abkommende Fahrzeuge auf der
Steinernen Brücke - so unwahrscheinlich sie auch erscheinen mag - nicht
ausgeschlossen werden kann, musste zwischenzeitlich die sofortige
Sperrung der Steinernen Brücke angeordnet werden. Diese wurde am 1.
August 2008 vollzogen. Seither dürfen keine Busse und Taxis die Steinerne
Brücke befahren. 8. Haltung
des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) Im Zusammenhang mit der geplanten Instandsetzung der
Steinernen Brücke und ihrer zukünftigen verkehrlichen Nutzung hat das
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) in München folgende
grundsätzlichen Aussagen getroffen: Schreiben des BLfD vom 11.02.2003: “Im
Hinblick auf die angesichts der zu erwartenden Kosten für die Instandsetzung
geforderte Nachhaltigkeit der Maßnahmen zur Instandsetzung der Brücke ist es
aus unserer fachlichen Sicht von Bedeutung, die Brücke langfristig von
jeglichem Kraftfahrzeug-Fahrverkehr zu entlasten. Diesbezüglich hat die
Sperrung für den Individualverkehr vor etlichen Jahren zwar zu einem ersten
Ansatz geführt, doch haben die vorbereitenden Untersuchungen gezeigt, dass
gerade der intensive Schwerlastverkehr durch die Busse des Nahverkehrs dem
Bauwerk in statischer und konstruktiver Hinsicht auch weiterhin erheblich
zusetzt...................................” Schreiben des BLfD vom 24.08.2007 Die Position des BLfD wurde wie folgt konkretisiert: 1.
Eine denkmalgerechte Instandsetzung der Steinernen Brücke schließt eine
spätere Nutzung durch den ÖPNV aus. 2.
Unter diesem Gesichtspunkt wird das BLfD die Maßnahme nur fördern bzw.
die Förderung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst und allen Fördergebern nur dann befürworten, wenn die
Belastung durch den ÖPNV von Anfang an und dauerhaft ausgeschlossen bleibt. 3.
Das BLfD wird alternative Planungen und Untersuchungen, die eine
ÖPNV-gerechte Instandsetzung der Brücke zum Ziele haben, keinesfalls fördern
bzw. die Förderung solcher Planungen gegenüber dem Bayerischen
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und allen andern
Fördergebern keinesfalls befürworten. 9. Vorgezogene Maßnahmen 2009 (1. Bauabschnitt) Nach der Entscheidung des Ausschusses über die Nutzung der
Steinernen Brücke besteht Planungssicherheit für die weiterführende
Entwurfsplanung zur Instandsetzung der Steinernen Brücke. Die Entwurfsplanung
wird mit ihrer Vielzahl von Abstimmungsprozessen insbesondere mit der
Denkmalpflege das gesamte Jahr 2009 in Anspruch nehmen. Da für die Abklärung
der Natursteinverfügbarkeit für die Gesamtmaßnahme das ganze Jahr 2009 erforderlich
sein wird, wäre es sinnvoll und zweckmäßig, bereits das Jahr 2009 mit der
vorgezogenen Instandsetzung der Brückenbögen XIII und XV zu nutzen. Es ist daher
beabsichtigt, dass, ähnlich wie bei den bereits sanierten Musterbögen IX und
XIV verfahren wurde, im nächsten Jahr die besonders geschädigten Bögen XIII und
XV mit dem auf dem Bauhof vorrätigen Grünsteinmaterial saniert werden. Für die
Instandsetzung des weit gespannten Bogens XIII, dessen flächige und tief
reichende Zementantragungen gerade im statisch wirksamen Bogenbereich
ausgestemmt werden müssen, ist die derzeitige Sperrung für jeglichen
Fahrverkehr eine notwendige Voraussetzung. Der Fußgänger- und Radverkehr kann
jedoch aufrechterhalten werden. Die Brückenoberfläche mit Herstellen der
Abdichtung, der Entwässerungseinrichtungen, einer neuen Brüstung und
Belagsoberfläche sowie die Sanierung der Stirnwände wird dann zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen, da hier noch eine Vielzahl von schwierigen planerischen
Fragen sowie des Bauablaufs (Ersatzsteg neben der Steinernen Brücke für
Fußgänger und Radfahrer) geklärt werden müssen. Mit dem Erarbeiten der Ausschreibungsunterlagen für die
Instandsetzung der Bögen XIII und XV im Jahr 2009 kann unmittelbar nach der
heutigen Ausschussentscheidung begonnen werden. Die Bauarbeiten können erst im
Frühjahr 2009 begonnen werden, da die Natursteinarbeiten zwingend in der
günstigen Witterungszeit durchgeführt werden müssen. Die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen an den Bögen XIII und
XV im Jahr 2009 sind ebenso wie die in den Jahren 2002 bis 2005 durchgeführten
musterhaften Instandsetzungen an den Musterbögen IX und XIV eine Teilmaßnahme
der Gesamtmaßnahme der Instandsetzung Steinerne Brücke. Seitens des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege wurde zwischenzeitlich für die vorgezogenen Maßnahmen
(Bogeninstandsetzung XIII und XV als erster Bauabschnitt) die Zustimmung zum
vorzeitigen Baubeginn in Aussicht gestellt, falls der weiteren Instandsetzungsplanung
die verkehrliche Nutzung ohne Kraftfahrzeugverkehr zugrunde gelegt wird
und die noch erforderlichen Bauwerksuntersuchungen, insbesondere der
Aufschluss des Bauwerksinneren (also der Bereich unter der Fahrbahn),
gleichzeitig durchgeführt und abgeschlossen werden. 10. Instandsetzungsbeginn 2010 / Bauabschnitte 2
und 3 Vorbehaltlich der Natursteinverfügbarkeit und der
Sicherstellung der Förderung soll mit den weiteren Instandsetzungsarbeiten an
der Steinernen Brücke im Jahr 2010 begonnen werden. Ein wichtiger Aspekt, wie
die hohe Fußgänger- und Radverkehrsfrequenz - die Steinerne Brücke ist das am
meisten besuchte (ca. 180.000 geführte Besucher zusätzlich zum sonstigen
Fußgängerverkehr) Wahrzeichen der Stadt – während der Instandsetzung der
Steinernen Brücke bewältigt werden kann, muss noch planerisch und baulich
gelöst werden. Denkbar wäre, einen Brückensteg direkt neben der Steinernen
Brücke zu errichten. Die Konstruktion müsste allerdings hochwassertauglich
sein, sodass der Brückensteg wahrscheinlich unterstrom auf den Beschlächten
errichtet werden könnte. Einen Umweg über mehrere Jahre über die Grieser Brücke
und den Eisernen Steg könnte man sich dadurch ersparen. Durch den Ersatzsteg
für Fußgänger- und Radfahrer direkt neben der Steinernen Brücke ergäbe sich für
die zahlreichen Benutzer des Steges die Möglichkeit, die Instandsetzungsarbeiten
unmittelbar beobachten zu können bzw. Führungen im Rahmen der baubegleitenden
Öffentlichkeitsarbeit durchführen zu können. Erste Überlegungen gehen dahin, die Instandsetzungsarbeiten
zweckmäßigerweise in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Dies hätte den
Vorteil, dass zumindest jeweils ein Abschnitt der Brücke begangen werden
könnte. Abschnitt Stadtamhof bis Abfahrt Oberer Wöhrd
(2. BA) Dieser Bauabschnitt umfasst den ältesten und am stärksten
geschädigten Teil der Steinernen Brücke. 4 Bögen (XII bis XV) sind romanischen
Ursprungs mit viel Originalsubstanz, Bogen XI ist neuzeitlich (Ersatz für den
1945 gesprengten Bogen). Ein Ersatzsteg für Fußgänger und Radfahrer für diesen
Abschnitt könnte voraussichtlich unterstrom, d.h. östlich der Steinernen Brücke
bis zum Pfeiler 10 (Abfahrt Oberer Wöhrd) errichtet werden. Der südliche
Brückenabschnitt wäre dann direkt wie bisher begehbar. Diese Lösung muss allerdings hinsichtlich der
Realisierbarkeit noch vertiefend untersucht werden. Abfahrt Oberer Wöhrd bis Brückturm (3. BA) Von den 10 Bögen sind die Bögen I, II und X neuzeitlich
(Ersatz für die 1945 gesprengten Bögen); die übrigen 7 haben eine
denkmalpflegerisch wertvolle Substanz. Ein Ersatzbrückensteg für Fußgänger- und Radfahrer würde
während der Bauzeit dieses Abschnittes ostseitig zwischen der Abfahrt Oberer
Wöhrd und Brücktor errichtet werden. Den bereits fertig gestellten nördlichen
Brückenabschnitt könnten die Fußgänger und Radfahrer ungehindert benutzen. Von Vorteil ist, dass bei der Planung der Instandsetzung
dieses Bauabschnittes die Erkenntnisse aus dem nördlichen Bauabschnitt Eingang
finden können. Damit wird auch eine größere Massen- und Kostensicherheit
erreicht. 11. Haushaltsmittel und Finanzierung Für die Sanierung sind im Unterabschnitt 6406/00 folgende
Mittel enthalten: Haushaltsmittel bis einschließlich 2007 ~1.735 T EUR
davon Haushaltsrest 2007
~250 T EUR. Haushaltsansatz 2008 250
T EUR Haushaltsansatz 2009 –Entwurf – 500 T EUR Im Entwurf des Investitionsprogramms 2008 bis
2012 sind z. Zt. ab 2010 jährlich 1.500 T EUR vorgesehen. Für die Instandsetzungsplanung (Lph 1-4) wurden
seitens des BLfD bereits Zuschüsse in Höhe von 125 T EUR bewilligt, sowie
weitere 125 T EUR in Aussicht gestellt. Die Finanzierung der weiteren Instandsetzungsplanung
sowie die Umsetzung der Instandsetzung der Steinernen Brücke ist durch das BLfD
und durch die anderen Fördergeber nach Erstellung eines
Gesamtzuwendungsantrages in 2009 (auf der Grundlage eines Gesamtinstandsetzungskonzeptes)
ab dem Jahre 2010 vorgesehen. Der
Ausschuss beschließt: 1.
Vom
Tragwerksgutachten zur Steinernen Brücke wird Kenntnis genommen. 2.
Der
weiteren Planung im Sinne einer nachhaltigen Instandsetzung des Bau- und
Kulturdenkmals Steinerne Brücke ist die verkehrliche Nutzung ohne
Kraftfahrzeugverkehr zugrunde zu legen. 3.
Für die vorgezogenen Maßnahmen (1. BA), mit insbesondere der
Instandsetzung der Bögen XIII und XV im Jahr 2009, werden nach der Zustimmung
des BLfD zum vorzeitigen Baubeginn unverzüglich die Planungen aufgenommen.
Anlagen:
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