Sachverhalt: 1.
Brückenprovisorium Protzenweiherbrücke für den ÖPNV Anlass Am 13. März 2008 hat ein Transportschiff beim Ausschleusen
die Protzenweiherbrücke in Stadtamhof gerammt. Durch das Bersten der an der
Brückenkonstruktion befestigten Gasleitung kam es zu einem Brand, der die
Protzenweiher so schwer beschädigte, dass sowohl Straßen- als auch
Schifffahrtsverkehr lahm gelegt wurden. Sofortmaßnahmen Unter Mitwirkung der Stadt Regensburg wurden von der
zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die ersten Sicherungs- und
Verkehrslenkungsmaßnahmen durchgeführt. Nach Abbruch der einsturzgefährdeten
Brückenteile wurde der Schifffahrtsbetrieb wieder aufgenommen. Die Brücke wurde
für Fußgänger und Radfahrer wieder freigegeben, wobei die Überbaulücke mit
einem provisorischen Holzsteg geschlossen wurde. Gegenwärtiger Zustand Der Kfz-Verkehr von und nach Stadtamhof wird seit der
Havarie über die Oberpfalzbrücke abgewickelt. Linienbusse fahren Stadtamhof
nicht mehr an und werden umwegig über die Nibelungenbrücke geleitet. Die
Steinerne Brücke ist seit dem 01.08.2008 ebenfalls für Linienbusse gesperrt. Anlieger und insbesondere Geschäfts- und andere
Gewerbebetriebe in Stadtamhof leiden unter der schlechten Erreichbarkeit und
haben zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen zu beklagen. Rechtsverhältnisse zwischen dem Bund und der Stadt Die Protzenweiherbrücke befindet sich im Eigentum des
Bundes. Verwaltet wird die Kanalbrücke von Wasserstraßen-Neubauamt in
Aschaffenburg. Dieses ist diesbezüglich Rechtsnachfolger der Rhein-Main-Donau
AG. Die Protzenweiherbrücke unterliegt als Kreuzungsanlage von einer Straße mit
einer Bundeswasserstraße dem Bundeswasserstraßengesetz. Die 4-feldrige und rund 100 m lange Brücke wurde in den
Jahren 1951 bis 1954 errichtet. Der Kanal- und Schleusenbau, der die bestehende
Protzenweiherbrücke berücksichtigte, hat durch den Planfeststellungsbeschluss
der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Regensburg vom 20.01.1972 Baurecht
erhalten. Über die künftige Bau- und Unterhaltungslast von Straßenbrücken über
den Kanal wurde zwischen Stadt und der damaligen Rhein-Main-Donau AG eine bis
heute gültige Vereinbarung (01.03./31.03.1976) abgeschlossen. Brückenprovisorium bis zur Wiederherstellung der
Protzenweiherbrücke Bereits unmittelbar nach dem Schadensereignis hat das
Planungs- und Baureferat die Forderung gegenüber der WSV nach einem Provisorium
für den Kfz-Verkehr erhoben. Die WSV hat daraufhin ein Ingenieurbüro mit
alternativen Planungen für ein Brückenprovisorium beauftragt. Erste Ergebnisse
für 2 Varianten lagen Ende April vor und wurden am 7. Mai der Stadtverwaltung
vorgestellt. Der jeweilige Behelfsbrückenquerschnitt hatte eine
einspurige Fahrbahnbreite von rund 3,50 m und einen 1,5 m breiten, angehängten
Fußgängersteg. Variante a sah vor, die beiden zerstörten Mittelfelder nach dem
Abbruch durch eine einspurige Brückenkonstruktion zu überbrücken. Das
Behelfsbrückengerät sollte auf der Ostseite angeordnet werden mit dem Ziel, den
Neubau der Protzenweiherbrücke notwendigerweise in zwei Bauabschnitten zu
ermöglichen. Auf diese Weise konnte, ähnlich wie dies beim Neubau der
Galgenbergbrücke der Fall war, zumindest der Bus-, Fußgänger- und Radverkehr
aufrechterhalten werden. Allerdings erfordert ein Neubau in zwei Bauabschnitten
erhöhte Aufwendungen gegenüber einem Neubau in einem Zug ohne Berücksichtung
des Verkehrsablaufes. Die Kosten für die Behelfsbrücke und die Mehraufwendungen
beim Brückenneubau wurden seitens der WSV mit ca. 1,2 Mio. € angesetzt. Variante b sah eine rund 30 m östlich der zerstörten
Protzenweiherbrücke gelegene und rund 110 m lange Behelfsbrücke vor, die wie
die Protzenweiherbrücke mit 4 Feldern den Kanal und die Straßen Gräßlstraße und
Am Dultplatz überbrücken sollte. Wesentlicher Vorteil dieser Variante wäre der
Neubau der Protzenweiherbrücke ohne Verkehrsbehinderungen und in einem
Bauabschnitt gewesen, was zeitliche und monetäre Vorteile gehabt hätte.
Allerdings wäre die Behelfsbrücke selbst sehr teuer geworden und hätte durch
die zusätzlichen Rampenschüttungen Eingriffe in den Baumbestand und sonstige
etwaige Rechtsverfahren bedurft. Die Kosten für die Behelfsbrücke wurden von der WSV auf ca.
1,5 Mio. € geschätzt. Die WSV favorisierte damals die Variante b, deutete jedoch
bereits an, dass die WSV voraussichtlich nicht zum Bau einer Behelfsbrücke
verpflichtet sei und daher dafür auch keine Kosten übernehmen könne. Das Tiefbauamt optimierte daraufhin die Variante b (nur noch
2 Brückenfelder mit einer Gesamtlänge von rund 70 m und reduzierten Eingriffen
in den Baumbestand) und stellte diese Lösung bei einem weiteren Arbeitsgespräch
der WSV vor. Die WSV hatte jedoch nunmehr gegen Variante b zusätzlich zu
den rechtlichen auch baubetriebliche Bedenken. Zudem wurde der Stadt
abschließend mitgeteilt, dass kein rechtlicher Anspruch gegen die WSV auf Bau
einer Behelfsbrücke bestünde. Das Rechtsamt hat die Angelegenheit intensiv geprüft. Danach
lässt sich ein Rechtsanspruch auf Bau und Finanzierung einer Behelfsbrücke
durch den Bund durchaus aus dem Planfeststellungsbeschluss und aus der
vertraglichen Vereinbarung aus dem Jahr 1976 begründen. Das Rechtsamt sah es
jedoch als wenig hilfreich an, eine Behelfsbrücke auf gerichtlichem Wege gegen
den Bund einzuklagen, da auf diesem Wege keine schnelle Entscheidung, die
jedoch dringend geboten wäre, zu erwarten sei. Von der Stadtverwaltung wurde daher nur der Verhandlungsweg
als zielführend angesehen. Einigung zwischen der Stadt und der WSV zum Bau einer
Behelfsbrücke Bei den Verhandlungsterminen am 11. und 18. September 2008
einigten sich Stadt und WSV im Wesentlichen auf folgendes Ergebnis: -
Es
wird ein einstreifiges Brückenprovisorium für den ÖPNV, Radfahrer und
Fußgänger mit 2 Behelfsgehwegen über die
gesamte Länge der Protzenweiherbrücke (zwischen den Widerlagern) errichtet
(erweiterte Variante a aufgrund aktueller statischer Untersuchungen). Die WSV
beseitigt zuvor den kompletten Überbau der alten Brücke und führt die
notwendige Pfeilerinstandsetzung durch. Die Stadt beauftragt das THW mit der
Errichtung der Behelfsbrücke. Das Brückenprovisorium
soll im Winter in Betrieb genommen werden. Der Neubau der Protzenweiherbrücke
erfolgt durch die WSV in 2 Bauabschnitten bis ca. Mitte 2011. -
Die
Kosten für die Behelfsbrücke und die dadurch bedingten Mehrkosten beim Neubau
in zwei Bauabschnitten werden derzeit von der WSV auf 1,1 Mio. € brutto
beziffert. Der Bund ist bereit pauschal 0,5 Mio. € als absolute Obergrenze
bereitzustellen. Sämtliche darüber hinausgehende Kosten trägt die Stadt,
derzeit in einer Größenordnung von 0,6 Mio. €. Die Mehrkosten werden aus
gemeinsam zwischen Stadt und WSV zu erarbeitenden Fiktiventwürfen ermittelt.
Dabei wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Baukosten des Neubaus in einem
Zug und wie geplant in zwei Bauabschnitten ermittelt. -
Zwischen
der Stadt und der WSV wird schnellstmöglich eine entsprechende
Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Modell zur Gegenfinanzierung des städtischen Kostenanteils
mittels ÖPNV-Einsparungen Die Stadtverwaltung stellte gegenüber der WSV den Abschluss
der Verwaltungsvereinbarung unter den Vorbehalt, dass zuvor die
Finanzierbarkeit des städtischen Kostenanteils geklärt werden muss. Als einziges tragfähiges und begründetes
Gegenfinanzierungsmodell kamen aus Sicht der Stadtverwaltung nur etwaige
ÖPNV-Einsparungen in Betracht, die sich im Vergleich zur derzeitigen umwegigen
Route der Buslinien 4, 12, 13 und 17 über die Nibelungenbrücke ergeben. Dazu
bedarf es einer alternativen provisorischen Busverbindung von Norden
(Frankenstraße) nach Stadtamhof und weiter über die Donauarme nach Süden in
Richtung Altstadt. Mit dem vereinbarten provisorischen Brückenschlag über die
Schleuse am Protzenweiher können im ersten Schritt die Buslinienverbindungen
von Norden her nach Stadtamhof wiederhergestellt werden. Zur erforderlichen
Weiterführung in Richtung Altstadt musste nun aber auch zeitgleich ein
provisorischer Ersatz für die gesperrte Steinerne Brücke zur Verfügung stehen. 2. Bustauglichkeit der Route Andreasstraße – Grieser
Steg – Proskestraße Busverbindung
über den Grießer Steg als Alternative Bereits im Jahr 2005 hatte sich der Ferienausschuss mit
möglichen Brückenprovisorien von Stadtamhof zum Unteren Wöhrd beschäftigt.
Neben Routen über den Grieser Spitz wurde auch eine Führung unter Einbeziehung
der Andreasstraße erörtert. Obgleich zum damaligen Zeitpunkt die RVB einer
Führung unter Benutzung der Andrasstraße den Vorzug einräumten, wurden von der
Stadtverwaltung zunächst die verkehrlich und technisch einfacher zu
realisierenden provisorischen Brückenalternativen vom Grieser Spitz zum Unteren
Wöhrd geprüft. Nachdem eine provisorische Bustrasse über den Grieser Spitz und
die Maffeistraße aber aufgrund erforderlicher Rechtsverfahren zeitnah nicht
verwirklicht werden kann, kam als letzte Möglichkeit aus Sicht der
Stadtverwaltung nur eine Busverbindung über bereits vorhandene Verkehrswege in
Frage. Dies trifft nur auf die Route Andreasstraße – Grieser Steg –
Proskestraße zu. Der Grieser Steg ist Teil einer gewidmeten Ortsstraße. Die
Donauarme werden mit zwei je rund 45 m langen Behelfsbrücken überspannt, welche
auf der Jahninsel über eine rund 23 m lange Trägerrostkonstruktion miteinander
verbunden werden. Die Breite und Konstruktion des Steges lassen derzeit nur
seine verkehrliche Nutzung für Fußgänger und Radfahrer zu. Um den Grieser Steg
schnellstmöglich bustauglich zu machen, müssten zumindest die Überbauten analog
zum Protzenweiherprovisorium durch ausreichend tragfähige Behelfsbrücken
ersetzt werden. Nach einem Vorgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg
wäre eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich geworden. Die Vorgaben für
den Hochwasserschutz müssten berücksichtigt werden. Die Kosten allein für die
bauliche Ertüchtigung des Grieser Steges zum Brückenprovisorium für Busse
würden sich auf über 1 Mio. € belaufen. Prüfung
der Bustauglichkeit der Route Andreasstraße – Grieser Steg – Proskestraße Die vorhandenen Anschlussstraßen an den Grieser Steg stellen
für die Befahrbarkeit von Linienbussen grundsätzlich eine besondere
Herausforderung dar. Schmale, unübersichtliche Straßenfluchten ohne geeignete
Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsfall hätten eine lichtsignalgesteuerte
einstreifige Schleusung der Busse und anderer Kraftfahrzeuge vorausgesetzt. Die
Alltagstauglichkeit und Störanfälligkeit des Verkehrsablaufes auf der langen
beampelten Strecke müsste durch umfangreiche Verkehrssimulationen nachgewiesen
werden und muss bis dato mit einem großen Fragezeichen versehen werden. Weiterhin wäre vor einer verlässlichen Aussage die
Verträglichkeit des Busbetriebes mit Anwohnern oder anderen Straßennutzungen
(Parken, Lieferverkehr, Schulweg, Radfahrer) kritisch zu hinterfragen und
sorgfältig zu prüfen. Unter der realistischen Annahme von minutenlanger Wartezeit
vor den Ampeln, der Schleusung von Einzelfahrzeugen und der durchgängigen
Schrittgeschwindigkeit der Busse kann auch vorbehaltlich noch nicht
durchgeführter Simulationen davon ausgegangen werden, dass in den
Spitzenstunden mit hoher Taktfrequenz Leistungsfähigkeitsprobleme im Busbetrieb
auftreten würden. Die Fahrzeit würde sich gegenüber der Route über die
Nibelungenbrücke voraussichtlich nicht wesentlich verkürzen. Ein besonders kritischer Streckenabschnitt auf der
provisorischen Busverbindung ist jedoch augenscheinlich die Kurve der
Andreasstraße um das Hauseck des Andreasstadels gegenüber der Gerhardinger
Grundschule. Dazu wurden am 01.10.2008 mit einem Linienbus Fahrversuche in
einem 1:1 nachgestellten Straßenraum durchgeführt und von zahlreichen
Verkehrsfachleuten begutachtet. Die Teilnehmer waren sich einig, dass diese
Kurve auch unter Berücksichtigung denkbarer tiefbaulicher, verkehrstechnischer
und verkehrsrechtlicher Maßnahmen mit den vorhandenen Linienbussen nicht
verkehrssicher befahrbar und somit nicht bustauglich gemacht werden kann. Die
Fahrversuche wurden ausführlich dokumentiert. Damit steht fest, dass eine provisorische Bustrasse über
bestehende Straßen und den Grieser Steg nicht realisierbar ist. Weitergehende
Untersuchungen zu den oben genannten Problempunkten und zur Klärung noch
offener Fragestellungen erübrigen sich damit. Fazit: Es steht zeitnah keine Busverbindung für die Linien 4, 12,13
und 17 über Stadtamhof in Richtung Altstadt zur Verfügung. Ein
Brückenprovisorium für den ÖPNV im Zuge der zerstörten Protzenweiherbrücke ist
allein nicht sinnvoll nutzbar und somit unwirtschaftlich. Deshalb und wegen der
fehlenden Gegenfinanzierung ist eine Kostenbeteiligung der Stadt an der
Herstellung eines Brückenprovisoriums über die Protzenweiherbrücke in Höhe von
rund 0,6 Mio. € nicht vertretbar. Die entsprechenden Verhandlungen mit der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung werden beendet, die hierbei erarbeitete
Verwaltungsvereinbarung wird nicht abgeschlossen. 3. Alternative Bedienungsformen für die
ÖPNV-Anbindung von Stadtamhof Zumindest bis zur Wiederherstellung der Protzenweiherbrücke
werden die von der Sperrung betroffenen Linienbusse voraussichtlich weiterhin
über die Nibelungenbrücke umgeleitet. Zur Erschließung von Stadtamhof steht Kraftfahrzeugen
bis dahin lediglich die Oberpfalzbrücke zur Verfügung. Damit ist die
Erreichbarkeit des Stadtteils insbesondere über öffentliche Verkehrsmittel im
Vergleich zur früheren Linienbusführung über die Steinerne Brücke nicht mehr so
gut wie früher; die Erschließung durch Busse muss vorrangig über die den
Stadtteil an der Wöhrd- und der Frankenstraße tangierenden Linien erfolgen. Die
ÖPNV-Anbindung von Stadtamhof soll durch alternative Bedienungsformen
verbessert werden. Dabei bietet sich insbesondere für in ihrer Mobilität
eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner Stadtamhofs die Einführung eines
Anruf-Sammeltaxidienstes an. Auf Anregung des Oberbürgermeisters wird das
Anruf-Sammeltaxi kurzfristig eingeführt. Der
Ausschuss beschließt: 1. Einer finanziellen Beteiligung der
Stadt zum Bau einer Behelfsbrücke für den ÖPNV im Zuge der zerstörten
Protzenweiherbrücke bis zu deren Wiederherstellung wird nicht zugestimmt, da
eine weiterführende provisorische Busverbindung von Stadtamhof in Richtung
Altstadt zeitnah nicht realisiert werden kann. Damit fehlt die grundsätzliche
Voraussetzung für eine begründbare Gegenfinanzierung des städtischen
Kostenanteils von rund 0,6 Mio. € in Form von Kosteneinsparungen im ÖPNV. 2. Die in diesem Zusammenhang angedachte
ÖPNV-Verbindung auf der Route Andreasstraße – Grieser Steg – Proskestraße wird
wegen unüberwindbarer Verkehrssicherheitsdefizite und somit aufgrund der
fehlenden Bustauglichkeit nicht mehr weiterverfolgt. 3. Mit der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung werden keine Vereinbarungen über bustaugliche
Behelfsbrücken im Zuge der zerstörten Protzenweiherbrücke abgeschlossen. Die
Stadtverwaltung soll auf eine schnelle Wiederherstellung der
Protzenweiherbrücke hinwirken. |
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