Vorlage - VO/08/3762/65  

 
 
Betreff: Bericht zur Verhandlung mit dem Bund im Hinblick auf den Bau eines Brückenprovisoriums Protzenweiherbrücke und zur Fortführung der provisorischen ÖPNV-Verbindung über den Grieser Steg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
14.10.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

1. Brückenprovisorium Protzenweiherbrücke für den ÖPNV

 

Anlass

 

Am 13. März 2008 hat ein Transportschiff beim Ausschleusen die Protzenweiherbrücke in Stadtamhof gerammt. Durch das Bersten der an der Brückenkonstruktion befestigten Gasleitung kam es zu einem Brand, der die Protzenweiher so schwer beschädigte, dass sowohl Straßen- als auch Schifffahrtsverkehr lahm gelegt wurden.

 

Sofortmaßnahmen

 

Unter Mitwirkung der Stadt Regensburg wurden von der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die ersten Sicherungs- und Verkehrslenkungsmaßnahmen durchgeführt. Nach Abbruch der einsturzgefährdeten Brückenteile wurde der Schifffahrtsbetrieb wieder aufgenommen. Die Brücke wurde für Fußgänger und Radfahrer wieder freigegeben, wobei die Überbaulücke mit einem provisorischen Holzsteg geschlossen wurde.

 

Gegenwärtiger Zustand

 

Der Kfz-Verkehr von und nach Stadtamhof wird seit der Havarie über die Oberpfalzbrücke abgewickelt. Linienbusse fahren Stadtamhof nicht mehr an und werden umwegig über die Nibelungenbrücke geleitet. Die Steinerne Brücke ist seit dem 01.08.2008 ebenfalls für Linienbusse gesperrt.

 

Anlieger und insbesondere Geschäfts- und andere Gewerbebetriebe in Stadtamhof leiden unter der schlechten Erreichbarkeit und haben zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen zu beklagen.

 

Rechtsverhältnisse zwischen dem Bund und der Stadt

 

Die Protzenweiherbrücke befindet sich im Eigentum des Bundes. Verwaltet wird die Kanalbrücke von Wasserstraßen-Neubauamt in Aschaffenburg. Dieses ist diesbezüglich Rechtsnachfolger der Rhein-Main-Donau AG. Die Protzenweiherbrücke unterliegt als Kreuzungsanlage von einer Straße mit einer Bundeswasserstraße dem Bundeswasserstraßengesetz.

Die 4-feldrige und rund 100 m lange Brücke wurde in den Jahren 1951 bis 1954 errichtet. Der Kanal- und Schleusenbau, der die bestehende Protzenweiherbrücke berücksichtigte, hat durch den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Regensburg vom 20.01.1972 Baurecht erhalten. Über die künftige Bau- und Unterhaltungslast von Straßenbrücken über den Kanal wurde zwischen Stadt und der damaligen Rhein-Main-Donau AG eine bis heute gültige Vereinbarung (01.03./31.03.1976) abgeschlossen.

 

Brückenprovisorium bis zur Wiederherstellung der Protzenweiherbrücke

 

Bereits unmittelbar nach dem Schadensereignis hat das Planungs- und Baureferat die Forderung gegenüber der WSV nach einem Provisorium für den Kfz-Verkehr erhoben. Die WSV hat daraufhin ein Ingenieurbüro mit alternativen Planungen für ein Brückenprovisorium beauftragt. Erste Ergebnisse für 2 Varianten lagen Ende April vor und wurden am 7. Mai der Stadtverwaltung vorgestellt.

Der jeweilige Behelfsbrückenquerschnitt hatte eine einspurige Fahrbahnbreite von rund 3,50 m und einen 1,5 m breiten, angehängten Fußgängersteg.

 

Variante a sah vor, die beiden zerstörten Mittelfelder nach dem Abbruch durch eine einspurige Brückenkonstruktion zu überbrücken. Das Behelfsbrückengerät sollte auf der Ostseite angeordnet werden mit dem Ziel, den Neubau der Protzenweiherbrücke notwendigerweise in zwei Bauabschnitten zu ermöglichen. Auf diese Weise konnte, ähnlich wie dies beim Neubau der Galgenbergbrücke der Fall war, zumindest der Bus-, Fußgänger- und Radverkehr aufrechterhalten werden. Allerdings erfordert ein Neubau in zwei Bauabschnitten erhöhte Aufwendungen gegenüber einem Neubau in einem Zug ohne Berücksichtung des Verkehrsablaufes.

Die Kosten für die Behelfsbrücke und die Mehraufwendungen beim Brückenneubau wurden seitens der WSV mit ca. 1,2 Mio. € angesetzt.

 

Variante b sah eine rund 30 m östlich der zerstörten Protzenweiherbrücke gelegene und rund 110 m lange Behelfsbrücke vor, die wie die Protzenweiherbrücke mit 4 Feldern den Kanal und die Straßen Gräßlstraße und Am Dultplatz überbrücken sollte. Wesentlicher Vorteil dieser Variante wäre der Neubau der Protzenweiherbrücke ohne Verkehrsbehinderungen und in einem Bauabschnitt gewesen, was zeitliche und monetäre Vorteile gehabt hätte. Allerdings wäre die Behelfsbrücke selbst sehr teuer geworden und hätte durch die zusätzlichen Rampenschüttungen Eingriffe in den Baumbestand und sonstige etwaige Rechtsverfahren bedurft.

Die Kosten für die Behelfsbrücke wurden von der WSV auf ca. 1,5 Mio. € geschätzt.

 

Die WSV favorisierte damals die Variante b, deutete jedoch bereits an, dass die WSV voraussichtlich nicht zum Bau einer Behelfsbrücke verpflichtet sei und daher dafür auch keine Kosten übernehmen könne.

 

Das Tiefbauamt optimierte daraufhin die Variante b (nur noch 2 Brückenfelder mit einer Gesamtlänge von rund 70 m und reduzierten Eingriffen in den Baumbestand) und stellte diese Lösung bei einem weiteren Arbeitsgespräch der WSV vor.

Die WSV hatte jedoch nunmehr gegen Variante b zusätzlich zu den rechtlichen auch baubetriebliche Bedenken. Zudem wurde der Stadt abschließend mitgeteilt, dass kein rechtlicher Anspruch gegen die WSV auf Bau einer Behelfsbrücke bestünde.

Das Rechtsamt hat die Angelegenheit intensiv geprüft. Danach lässt sich ein Rechtsanspruch auf Bau und Finanzierung einer Behelfsbrücke durch den Bund durchaus aus dem Planfeststellungsbeschluss und aus der vertraglichen Vereinbarung aus dem Jahr 1976 begründen. Das Rechtsamt sah es jedoch als wenig hilfreich an, eine Behelfsbrücke auf gerichtlichem Wege gegen den Bund einzuklagen, da auf diesem Wege keine schnelle Entscheidung, die jedoch dringend geboten wäre, zu erwarten sei.

Von der Stadtverwaltung wurde daher nur der Verhandlungsweg als zielführend angesehen.

 

Einigung zwischen der Stadt und der WSV zum Bau einer Behelfsbrücke

 

Bei den Verhandlungsterminen am 11. und 18. September 2008 einigten sich Stadt und WSV im Wesentlichen auf folgendes Ergebnis:

 

-          Es wird ein einstreifiges Brückenprovisorium für den ÖPNV, Radfahrer und Fußgänger  mit 2 Behelfsgehwegen über die gesamte Länge der Protzenweiherbrücke (zwischen den Widerlagern) errichtet (erweiterte Variante a aufgrund aktueller statischer Untersuchungen). Die WSV beseitigt zuvor den kompletten Überbau der alten Brücke und führt die notwendige Pfeilerinstandsetzung durch. Die Stadt beauftragt das THW mit der Errichtung der Behelfsbrücke.

Das Brückenprovisorium soll im Winter in Betrieb genommen werden. Der Neubau der Protzenweiherbrücke erfolgt durch die WSV in 2 Bauabschnitten bis ca. Mitte 2011.

-          Die Kosten für die Behelfsbrücke und die dadurch bedingten Mehrkosten beim Neubau in zwei Bauabschnitten werden derzeit von der WSV auf 1,1 Mio. € brutto beziffert. Der Bund ist bereit pauschal 0,5 Mio. € als absolute Obergrenze bereitzustellen. Sämtliche darüber hinausgehende Kosten trägt die Stadt, derzeit in einer Größenordnung von 0,6 Mio. €. Die Mehrkosten werden aus gemeinsam zwischen Stadt und WSV zu erarbeitenden Fiktiventwürfen ermittelt. Dabei wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Baukosten des Neubaus in einem Zug und wie geplant in zwei Bauabschnitten ermittelt.

-          Zwischen der Stadt und der WSV wird schnellstmöglich eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.

 

Modell zur Gegenfinanzierung des städtischen Kostenanteils mittels ÖPNV-Einsparungen

 

Die Stadtverwaltung stellte gegenüber der WSV den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung unter den Vorbehalt, dass zuvor die Finanzierbarkeit des städtischen Kostenanteils geklärt werden muss.

 

Als einziges tragfähiges und begründetes Gegenfinanzierungsmodell kamen aus Sicht der Stadtverwaltung nur etwaige ÖPNV-Einsparungen in Betracht, die sich im Vergleich zur derzeitigen umwegigen Route der Buslinien 4, 12, 13 und 17 über die Nibelungenbrücke ergeben. Dazu bedarf es einer alternativen provisorischen Busverbindung von Norden (Frankenstraße) nach Stadtamhof und weiter über die Donauarme nach Süden in Richtung Altstadt. Mit dem vereinbarten provisorischen Brückenschlag über die Schleuse am Protzenweiher können im ersten Schritt die Buslinienverbindungen von Norden her nach Stadtamhof wiederhergestellt werden. Zur erforderlichen Weiterführung in Richtung Altstadt musste nun aber auch zeitgleich ein provisorischer Ersatz für die gesperrte Steinerne Brücke zur Verfügung stehen.

 

2. Bustauglichkeit der Route Andreasstraße – Grieser Steg – Proskestraße

 

Busverbindung über den Grießer Steg als Alternative

 

Bereits im Jahr 2005 hatte sich der Ferienausschuss mit möglichen Brückenprovisorien von Stadtamhof zum Unteren Wöhrd beschäftigt. Neben Routen über den Grieser Spitz wurde auch eine Führung unter Einbeziehung der Andreasstraße erörtert. Obgleich zum damaligen Zeitpunkt die RVB einer Führung unter Benutzung der Andrasstraße den Vorzug einräumten, wurden von der Stadtverwaltung zunächst die verkehrlich und technisch einfacher zu realisierenden provisorischen Brückenalternativen vom Grieser Spitz zum Unteren Wöhrd geprüft. Nachdem eine provisorische Bustrasse über den Grieser Spitz und die Maffeistraße aber aufgrund erforderlicher Rechtsverfahren zeitnah nicht verwirklicht werden kann, kam als letzte Möglichkeit aus Sicht der Stadtverwaltung nur eine Busverbindung über bereits vorhandene Verkehrswege in Frage. Dies trifft nur auf die Route Andreasstraße – Grieser Steg – Proskestraße zu.

 

Der Grieser Steg ist Teil einer gewidmeten Ortsstraße. Die Donauarme werden mit zwei je rund 45 m langen Behelfsbrücken überspannt, welche auf der Jahninsel über eine rund 23 m lange Trägerrostkonstruktion miteinander verbunden werden. Die Breite und Konstruktion des Steges lassen derzeit nur seine verkehrliche Nutzung für Fußgänger und Radfahrer zu. Um den Grieser Steg schnellstmöglich bustauglich zu machen, müssten zumindest die Überbauten analog zum Protzenweiherprovisorium durch ausreichend tragfähige Behelfsbrücken ersetzt werden. Nach einem Vorgespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg wäre eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich geworden. Die Vorgaben für den Hochwasserschutz müssten berücksichtigt werden. Die Kosten allein für die bauliche Ertüchtigung des Grieser Steges zum Brückenprovisorium für Busse würden sich auf über 1 Mio. € belaufen.

 

Prüfung der Bustauglichkeit der Route Andreasstraße – Grieser Steg – Proskestraße

 

Die vorhandenen Anschlussstraßen an den Grieser Steg stellen für die Befahrbarkeit von Linienbussen grundsätzlich eine besondere Herausforderung dar. Schmale, unübersichtliche Straßenfluchten ohne geeignete Ausweichmöglichkeiten für den Begegnungsfall hätten eine lichtsignalgesteuerte einstreifige Schleusung der Busse und anderer Kraftfahrzeuge vorausgesetzt. Die Alltagstauglichkeit und Störanfälligkeit des Verkehrsablaufes auf der langen beampelten Strecke müsste durch umfangreiche Verkehrssimulationen nachgewiesen werden und muss bis dato mit einem großen Fragezeichen versehen werden.

Weiterhin wäre vor einer verlässlichen Aussage die Verträglichkeit des Busbetriebes mit Anwohnern oder anderen Straßennutzungen (Parken, Lieferverkehr, Schulweg, Radfahrer) kritisch zu hinterfragen und sorgfältig zu prüfen.

Unter der realistischen Annahme von minutenlanger Wartezeit vor den Ampeln, der Schleusung von Einzelfahrzeugen und der durchgängigen Schrittgeschwindigkeit der Busse kann auch vorbehaltlich noch nicht durchgeführter Simulationen davon ausgegangen werden, dass in den Spitzenstunden mit hoher Taktfrequenz Leistungsfähigkeitsprobleme im Busbetrieb auftreten würden. Die Fahrzeit würde sich gegenüber der Route über die Nibelungenbrücke voraussichtlich nicht wesentlich verkürzen.

Ein besonders kritischer Streckenabschnitt auf der provisorischen Busverbindung ist jedoch augenscheinlich die Kurve der Andreasstraße um das Hauseck des Andreasstadels gegenüber der Gerhardinger Grundschule. Dazu wurden am 01.10.2008 mit einem Linienbus Fahrversuche in einem 1:1 nachgestellten Straßenraum durchgeführt und von zahlreichen Verkehrsfachleuten begutachtet. Die Teilnehmer waren sich einig, dass diese Kurve auch unter Berücksichtigung denkbarer tiefbaulicher, verkehrstechnischer und verkehrsrechtlicher Maßnahmen mit den vorhandenen Linienbussen nicht verkehrssicher befahrbar und somit nicht bustauglich gemacht werden kann. Die Fahrversuche wurden ausführlich dokumentiert.

 

Damit steht fest, dass eine provisorische Bustrasse über bestehende Straßen und den Grieser Steg nicht realisierbar ist. Weitergehende Untersuchungen zu den oben genannten Problempunkten und zur Klärung noch offener Fragestellungen erübrigen sich damit.

 

Fazit:

 

Es steht zeitnah keine Busverbindung für die Linien 4, 12,13 und 17 über Stadtamhof in Richtung Altstadt zur Verfügung. Ein Brückenprovisorium für den ÖPNV im Zuge der zerstörten Protzenweiherbrücke ist allein nicht sinnvoll nutzbar und somit unwirtschaftlich. Deshalb und wegen der fehlenden Gegenfinanzierung ist eine Kostenbeteiligung der Stadt an der Herstellung eines Brückenprovisoriums über die Protzenweiherbrücke in Höhe von rund 0,6 Mio. € nicht vertretbar. Die entsprechenden Verhandlungen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung werden beendet, die hierbei erarbeitete Verwaltungsvereinbarung wird nicht abgeschlossen.

 

3. Alternative Bedienungsformen für die ÖPNV-Anbindung von Stadtamhof

 

Zumindest bis zur Wiederherstellung der Protzenweiherbrücke werden die von der Sperrung betroffenen Linienbusse voraussichtlich weiterhin über die Nibelungenbrücke umgeleitet. Zur Erschließung von Stadtamhof steht Kraftfahrzeugen bis dahin lediglich die Oberpfalzbrücke zur Verfügung. Damit ist die Erreichbarkeit des Stadtteils insbesondere über öffentliche Verkehrsmittel im Vergleich zur früheren Linienbusführung über die Steinerne Brücke nicht mehr so gut wie früher; die Erschließung durch Busse muss vorrangig über die den Stadtteil an der Wöhrd- und der Frankenstraße tangierenden Linien erfolgen. Die ÖPNV-Anbindung von Stadtamhof soll durch alternative Bedienungsformen verbessert werden. Dabei bietet sich insbesondere für in ihrer Mobilität eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner Stadtamhofs die Einführung eines Anruf-Sammeltaxidienstes an. Auf Anregung des Oberbürgermeisters wird das Anruf-Sammeltaxi kurzfristig eingeführt.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.         Einer finanziellen Beteiligung der Stadt zum Bau einer Behelfsbrücke für den ÖPNV im Zuge der zerstörten Protzenweiherbrücke bis zu deren Wiederherstellung wird nicht zugestimmt, da eine weiterführende provisorische Busverbindung von Stadtamhof in Richtung Altstadt zeitnah nicht realisiert werden kann. Damit fehlt die grundsätzliche Voraussetzung für eine begründbare Gegenfinanzierung des städtischen Kostenanteils von rund 0,6 Mio. € in Form von Kosteneinsparungen im ÖPNV.

 

2.         Die in diesem Zusammenhang angedachte ÖPNV-Verbindung auf der Route Andreasstraße – Grieser Steg – Proskestraße wird wegen unüberwindbarer Verkehrssicherheitsdefizite und somit aufgrund der fehlenden Bustauglichkeit nicht mehr weiterverfolgt.

 

3.         Mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung werden keine Vereinbarungen über bustaugliche Behelfsbrücken im Zuge der zerstörten Protzenweiherbrücke abgeschlossen. Die Stadtverwaltung soll auf eine schnelle Wiederherstellung der Protzenweiherbrücke hinwirken.