Sachverhalt: 1. Ausgangssituation – warum ein
Kulturentwicklungplan? Unsere Stadt hat sich in den letzten
Jahrzehnten überregional als Kunst- und Kulturstadt profiliert und
positioniert und damit weit über die Region hinaus Anerkennung gefunden. Die
internationale Anerkennung der Revitalisierung der historischen
Architekturdenkmäler in Form der Anerkennung als Weltkulturerbe, die Erfolge
der wissenschaftlichen Kulturarbeit, aber auch die überregional anerkannten
Festivals, viele Kultureinrichtungen sowie viele KünstlerInnen, die hier leben
und Kulturarbeit leisten, belegen, dass Regensburg einen fruchtbaren Boden für
die Entwicklung von Kunst, Kultur und Bildung bietet. Kultur ist ein zentraler
Tourismus- und Marketingfaktor. Kultur wurde damit auch zum Wirtschaftsfaktor
für unsere Stadt und unterstützt nicht zuletzt als sog. Weicher Faktor die
Standortentscheidungen bei Unternehmensplanungen. Kultur und Kunst eröffnen für
die Zukunft weitere Wirtschaftspotenziale, gerade im Bereich der
Kreativwirtschaft, die große Chancen bietet. Doch es gibt eine Diskrepanz
zwischen Eigen- und Fremdwahrnehmung: einige Kulturbereiche haben einen hohen
Stellenwert, die zeitgenössische Kunst dagegen wird oft weniger beachtet. In
manchen Kulturbereichen gibt es eine hohe Angebotsdichte, in anderen Bereichen
dagegen Angebotsdefizite. Regensburg hat sich in den letzten Jahren zwar zu einer Stadt mit
vielfältigem kulturellem Angebot entwickelt, nun stößt dies seitens der Stadt
jedoch an organisatorische, finanzielle und strukturelle Grenzen. Die
Erarbeitung eines Kulturplans für die Stadt Regensburg ist seit längerem in der
Diskussion. In der Koalitionsvereinbarung für die Stadtratsperiode vom 2008 –
2014 wird explizit als Ziel der Kulturarbeit die Entwicklung einer
kulturpolitischen Agenda 2020 genannt. Ist Kultur wirklich planbar?? Kunst ist nichts statisches,
vielmehr ist sie das Ergebnis eines Prozesses. Die Würdigung respektive
Unterstützung gebührt nicht nur der Präsentation, sondern häufiger den
Bedingungen ihrer Entstehung, womit wir sogleich bei der öffentlichen
Kulturförderung sind. Zu den wichtigen Kriterien städtischer Förderung gehört
zweifellos die Qualität. Und es darf einer Stadt deshalb auch gestattet sein,
Spitzenleistungen besonders zu unterstützen. Vom daraus generierten Image
profitieren alle. Dass Fördern und Fordern – auch ein vermeintliches
Gegensatzpaar – auf das Engste zusammen gehören, ist eigentlich nicht mehr der
Erwähnung wert. Das Kulturreferat sieht
mit der Erarbeitung kulturpolitischer Leitziele und einem daraus entwickelten
Kulturentwicklungsplan eine Möglichkeit, die Basis dafür zu schaffen, den
Einsatz der Investitionen in den Kulturbereich verantwortungsvoll und
zukunftsorientiert leisten zu können. Eine Reihe von deutschen und
österreichischen Städten hat in den letzten Jahren Kulturentwicklungspläne
entworfen und damit gute Erfahrungen gemacht. Kunst, Kultur und
Planung sind also keine Widersprüche, wenn es darum geht, einen Prozess zu
initiieren, in dem seitens der Stadt durch strategische Zieldefinition und
längerfristig wirksame Grundlagen und Rahmenbedingungen die Abhängigkeit von
Kunst und Kultur von kurzfristigen wirtschaftlichen oder politischen
Erfordernissen vermindert wird. Die Aufgabe, das eigenständige,
unverwechselbare kulturelle Profil von Regensburg gemeinsam zu definieren und
weiter zu entwickeln, ist natürlich keine leichte. Es gilt einerseits
Grundlagen für eine aktive Kulturarbeit zu schaffen, und andererseits dabei die
Aufgaben der städtischen Kulturarbeit klar zu definieren. Denn, so eine
Grundannahme dieses Kulturentwicklungsplanes: Politik und Verwaltung haben die
Pflicht, Kultur als einen dynamischen Prozess zu gestalten, der partikulare
Einzelinteressen erkennt und ausschließt, der eine Evaluierung der eingesetzten
Mittel und eine freie künstlerische Entwicklung ermöglicht, der
alltagskulturelle Bereiche einschließt und der die zum Teil widersprüchlichen
Bedürfnisse verschiedenster Richtungen miteinbezieht. Grundidee:
Kulturkonzepte als Kontrapunkt zur Beliebigkeit. Das Kulturreferat ist nicht
die Kulturszene sondern allenfalls deren Anwalt. 2. Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans
2020 in zwei Phasen Das Kulturreferat schlägt deshalb
die Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans 2020 in zwei Phasen vor. 2.1 Zunächst soll mit der
Erarbeitung kulturpolitischer Leitziele die Basis für einen darauf
aufbauenden Kulturentwicklungsplan
geschaffen werden. Wichtig für eine Stadt wie Regensburg, die sich stark über
Kunst und Kultur definiert, sind kulturpolitische Leit- bzw. Kernziele, in
denen die wesentlichen Ziele der Kulturarbeit definiert werden. Sie sollen Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftige
städtische Kulturarbeit geben. Leitthemen und Positionierungen sind
Problemzonen, die aber ständig aufgearbeitet werden müssen. Klar definierte
Ziele sind erforderlich, um Prioritäten setzen zu können. 2.2 In der zweiten Phase sollen
diese kulturpolitischen Leitziele unter Einbeziehung der verschiedensten
kulturellen Strömungen, Vereinigungen und Institutionen sowie der Bürgerinnen
und Bürger zu einem Kulturentwicklungsplan weiterentwickelt werden. In
einem breiten und in vielen Teilen öffentlichen Diskussionsprozess sollen
zunächst die Grundlagen für den ersten Kulturentwicklungsplan der Stadt
Regensburg festgelegt werden, um daraus wiederum Perspektiven,
Entwicklungsmöglichkeiten und Maßnahmen fortentwickeln zu können. 3. Bereiche des
Kulturentwicklungsplans 2020 Folgende Bereiche sollen u.a. bei der Kulturentwicklungsplanung
Berücksichtigung finden: 1. Nachfrage und Erwartungen Querschnittsthemen,
z.B. ·
Gesellschaftswandel
und Kultur ·
Zeitgenössische
Künste ·
Kinder,
Jugend und Kultur ·
Urbanität
·
Kultur
- Wirtschaft - Wissenschaft ·
Tourismus
und Kultur ·
Regensburg
international 2. Potentiale Der
kritische Blick fokussiert sich in diesem Abschnitt im Wesentlichen auf die
Kunst- und Kulturgattungen ·
Kulturelle
Bildung ·
Bildende
Kunst ·
Darstellende
Kunst ·
Literatur
·
Musik
·
Film-
und Medienkultur inclusive Internet ·
Soziokultur
·
Museen
·
Denkmalschutz
und Baukultur ·
Kulturelles
Erbe und Regionalgeschichte Einer
speziellen Situationsanalyse folgt bei diesen überwiegend genrebezogenen Themen
eine Auflistung der Potentiale hinsichtlich der Profilierung der Angebote und
der Verbesserung spezifischer Rahmenbedingungen. 3. Umsetzung Dieser
Themenkomplex widmet sich der Rahmensetzung und dem Betriebssystem städtischer
Kultur. ·
Status
und Aufgaben der Stadtverwaltung ·
Rechts-
und Betriebsformen ·
Kulturförderung
·
Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit, Marketing ·
Maßnahmenkatalog
4. Ziel Der Prozess der Entstehung einer
Regensburger Kulturentwicklungsplanung soll besonders gekennzeichnet sein durch
die umfassende Einbeziehung von Experten und
Bürgerschaft. Ziel ist nicht nur, Kompetenz und breite Unterstützung
miteinzubeziehen, sondern gerade auch
durch diese Transparenz die interessierte Bevölkerung zu bürgerschaftlichem
Engagement anzuregen. Neben einer Bestandsaufnahme sollen wesentliche
Kulturperspektiven für die nächsten zehn Jahre entwickelt werden. Demzufolge werden über den
Kulturbereich hinausgehend auch andere Ressorts der Stadtverwaltung thematisch
berührt. Die Struktur des Kulturentwicklungsplans könnte so angelegt sein, dass
die auf die Kunst- und Kultursparten bezogene inhaltliche Perspektive bzw.
einzelne Schwerpunkthemen - wie kulturelle Bildung, Kinder, Jugend und Kultur,
Urbanität etc. – im Vordergrund stehen. Seine Wirkung im Sinne eines
Leitfadens zur Entwicklung der kommunalen Kulturlandschaft, der Kulturförderung
und der Kulturpolitik kann der Plan vor allem dann entfalten, wenn die
Umsetzung der zugrunde liegenden Ziele regelmäßig überprüft wird. Es handelt
sich im Sinne eines Qualitätsmanagements um „work in progress“. Infolge sich erfahrungsgemäß rasch ändernder
Rahmenbedingungen werden immer wieder auch einrichtungs- und maßnahmebezogene
Neujustierungen erforderlich sein. 5. Arbeitsformen In verschiedensten Arbeitsformen wie
Fachgesprächen, Workshops, Diskussionsforen etc. soll jedes Thema einzeln von
Akteuren und Akteurinnen aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Politik,
Verwaltung und Wirtschaft erörtert werden. Kulturinteressierte Bürger und
Bürgerinnen sollen über Diskussionsforen in die Meinungsbildung einbezogen
werden. Eine Steuerungs-gruppe, mögliche Besetzung aus in Wirtschaft,
Wissenschaft, Kultur und Politik wirkenden Persönlichkeiten, begleitet diesen
Prozess. 6. Zeitplan Zeitplan Februar 2009: Start durch Kulturausschussbeschluss Phase 1: Entwicklung von kulturpolitischen Leitzielen 02/09 - 04/09 Fachgespräche
kulturpolitische Leitziele 05/09 - 06/09 Entwurf eines
Vorschlags für kulturpolitische
Leitziele durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe 07/09 Diskussionsveranstaltung „kulturpolitische
Leitziele“ 08/09 - 09/09 Erarbeitung
kulturpolitischer Leitziele 10/09 Beteiligung des Kulturbeirats 11/09 Kulturausschuss- und Stadtratsvorlage zur
Beschlussfassung 12/09 Kulturpolitische Leitziele der Stadt
Regensburg Phase 2: Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans 2020 für
die Stadt Regensburg Grundlagenarbeit durch das
Kulturreferat, die Steuerungsgruppe und die Ämter „Kulturperspektiven 2020 aus dem
jeweiligen Bereich der Verwaltung“ 01/10 - 04/10 Erarbeitung
schriftlicher Konzepte 05/10 1.
Zwischenbericht: Vorstellung dieser Konzepte im Kulturausschuss 07/10 Öffentliches
Diskussionsforum zu diesen Konzepten der Kulturverwaltung 09/10 - 11/10 Überarbeitung der Verwaltungskonzepte zu einem „1. Grundlagenentwurf
Kulturentwicklungsplan 2020“ 12/10 2. Zwischenbericht: Vorstellung des „1.
Grundlagenentwurfs Kultur- entwicklungsplan
2020“ im Kulturausschuss und im Stadtrat 01/11 - 04/11 Einholung von
Stellungnahmen bei Kulturinstitutionen, Experten etc. zum „1. Grundlagenentwurf
Kulturentwicklungsplan 2020“ Arbeit der Arbeitskreise 01/11 - 04/11 Verschiedene
Arbeitskreise zum Thema Kulturagenda 2020 aus
den og. Kulturgattungen tagen Zusammenführung der Ergebnisse aus
Arbeitskreisen und Stellungnahmen 05/11 - 07/11 Dokumentation aller Beiträge, Redigierung und
Erarbeitung eines „2. Grundlagenwurfs
Kulturentwicklungsplan 2020“ 07/11 3. Zwischenbericht im Kulturausschuss:
Vorstellung des „2.
Grundlagenentwurfs Kulturentwicklungsplan 2020“ 09/11 - 11/11 Klausurtagungen der Arbeitsgruppen 12/11 - 03/12 Endredaktion zum „1. Entwurf Kulturentwicklungsplan
2020“ Öffentliche Diskussion 04/12 Diskussionsforum mit Experten und Bürgern
über den „Entwurf einer 1. Fassung
Kulturentwicklungsplan 2020“ 05/12 Sondersitzung des Kulturausschusses zum
Thema „1. Fassung Kulturentwicklungsplan
2020“ 06/12 - 09/12 Endredaktion zur „1. Fassung Kulturentwicklungsplan
2020“ 10/12 Vorstellung
der „1. Fassung Kulturentwicklungsplan 2020“ im Kulturbeirat,
Kulturausschuss und Stadtrat 7. Ressourcen Welche Ressourcen (Personal, externe
Organisationen, Moderatoren, Finanzmittel, Zeitrahmen) zur Entwicklung eines
Kulturentwicklungsplans benötigt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer
beurteilt werden. Wir können uns in diesem Zusammenhang nur auf Erkundigungen
in anderen Städten stützen, die eine ähnliche Kulturentwicklungsplanung
durchgeführt haben. Die Stadt Freiburg hat einen
Kulturentwicklungsplan mit knapp 30 Seiten im Jahr 2006 beschlossen. Der
Prozess wurde dabei von einer Steuerungsgruppe aus dem Kulturdezernenten, dem
Kulturamtsleiter und der Kulturplanerin verantwortet und von Anfang an von
einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unterstützt, die auch - durch externe
Fachleute ergänzt - als Begleitgruppe fungierte. Dem Kulturamtsleiter als
federführender Stelle stand hierfür während der gesamten Zeit eine eigene
Stelle zur Verfügung (sog. Kulturplanerin). Der Prozess dauerte ca. 3 Jahre bis
zum 1. Kulturkonzept Freiburg. Die Stadt Coburg hat einen
Kulturentwicklungsplan mit 141 Seiten im November 2001 mit Unterstützung der
Unternehmensberatung Dr. Malcher und Richter Beratung verfasst. Hierbei wurden
nach Befragungen und Wunschbildaktionen in den Zeitungen zunächst Leitlinien
der Kulturentwicklung erarbeit, die wiederum in ein Leitbild der Kulturstadt
Coburg 2010 übergeführt wurden. Dieses Leitbild beschreibt den Zustand des
Kulturlebens in Coburg, der dann erreicht ist, wenn die Leitlinien verwirklicht
worden sind. Anschließend haben rund 100 Personen in sechs Spartenzielworkshops Ziele
für die verschiedenen Kunstsparten und für die Kinder- und Jugendkultur
erarbeitet. Auf Grundlage der Leitlinien und der
Spartenziele haben anschließend die Kultureinrichtungen - teilweise auf Vorschlag der Gutachter –
ihre Ziele definiert. Aus Leitlinien und Zielaussagen
wurden Kernzielaussagen komprimiert. Die Stadt Dresden, die sich
wiederum an der Stadt Salzburg orientiert hat, hat zur Erstellung eines
Kulturentwicklungsplanes mit 130 Seiten gute 3 Jahre benötigt. Personell
getragen wurde das Projekt durch eine Assistentin der Projektleitung mit einer
½ Tags-Sekretärin und verschiedenen Praktikanten aus dem Bereich
Kulturmanagement. Unterstützt wurde der
Prozess durch eine externe Agentur, die gerade am Anfang gute Dienste
als „neutrale Person“ leistete. Aus den og. Erfahrungen bei anderen
Städten hochgerechnet, könnten sich Kosten von 60.000,-- bis 70.000,--
Euro für eine Gesamtprojektdauer von 3 Jahren. (Moderatoren, Reisekosten, Kosten für
Klausurtagungen, Raummieten, Gutachter, Publikationskosten etc.) ergeben. Diese
Kostenschätzung geht davon aus, dass kein separates Projektpersonal dafür
eingestellt wird. Für die Phase 1 (Entwicklung von kulturpolitischen Zielen im
Jahr 2009) würden die anfallenden Kosten aus dem Haushalt des Kulturreferats
bestritten werden. Der
Ausschuss beschließt:
Anlagen:
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