Sachverhalt: Die Stadt
Regensburg ist Eigentümerin der denkmalgeschützten Krananlage, die im Zuge des
Neubaus der Nibelungenbrücke abgebaut und auf dem Gelände der Hafenverwaltung
zwischengelagert wurde. Die Stadt Regensburg ist verpflichtet, die Kräne wiederaufzustellen.
Einer der Kräne ist 1912 datiert, der zweite 1938. Nach einer erneuten
Überprüfung hat sich gezeigt, dass der jüngere Kran stark verändert ist. Es
wurden daher seitens der Stadt Verhandlungen mit dem Bayerischen Landesamt für
Denkmalpflege aufgenommen, die Denkmalwertigkeit dieser Anlage vor dem
aktuellen Hintergrund zu überprüfen. Diese Verhandlungen sind noch nicht
abgeschlossen. Der von der Stadtplanung vorgeschlagene Standort westlich
der Nibelungenbrücke ist mit der Hafenverwaltung und allen beteiligten
städtischen Ämtern abgesprochen (Amt 23, 44, 45.2, 60.3, 61, 65 und 66). Nach Art. 1 Abs. 2 Ziffer 4 BayBO gelten für Kräne und
Krananlagen die Vorschriften der Bayer. Bauordnung nicht, so dass grundsätzlich
auch keine Genehmigungspflicht besteht. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch
um eine technische Anlage, die nicht mehr im Betrieb ist und lediglich ein
Industriedenkmal darstellt. Baudenkmäler über 4 m Höhe sind jedoch nach Art. 57
Abs. 1 Ziffer 14 Buchstabe d baugenehmigungspflichtig. Im vorliegenden Fall
wird das Vorhaben unter bauplanungs- wie auch bauordnungsrechtlichen
Gesichtspunkten grundsätzlich für genehmigungsfähig gehalten. Der Bauantrag zur Aufstellung der Kranbahnanlage an der
Donaulände wurde beim Bau- ordnungsamt bereits eingereicht. Nach Vorlage eines
Gutachtens zum hydrotechnischen Nachweis (Auflage des Wasserwirtschaftsamtes)
dürfte auch die Baugenehmigung erteilt werden können. Die Maßnahme gliedert
sich in zwei Abschnitte: 1. Die Restaurierung des Krans aus dem Jahre 1912
sowie der Kranbahn. 2. Die Wiederaufstellung der Kranbahn sowie des Krans von
1912. Das
beauftragte Architekturbüro hat inzwischen eine Baubeschreibung und die
Kostenbe-rechnung erstellt. Zur Vorbereitung am zukünftigen Aufstellungsort
sind zusätzliche Sockelfundamente zur Befestigung der Bodenplatten der
Stützenfüße herzustellen. Die Restaurierung der Krananlage erfolgt auf dem
Platz vor dem ehemaligen Schlachthof, direkt neben dem derzeitigen Lagerplatz.
Korrosionsschutz-Maßnahmen, Instandsetzungsarbeiten und die Erneuerung von
Teilbereichen werden zunächst an Stützenrahmen und Kranbrücke durchgeführt. Parallel zu
den Montagearbeiten der Kranbahn wird der Kran von 1912 -Gewicht ca.20 t - zur
Einhausung vor dem Schlachthof gebracht und restauriert. Nach Angabe des
Statikers und des Denkmalamtes erfolgen dann das Aufsetzen und die Verankerung
des Krans auf der bereits fertig montierten Kranbahn. Der Kran von 1938 wird bis
zur Klärung der denkmalrechtlichen
Fragen zunächst auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofs eingelagert. Die
Kostenermittlung ergab für die Restaurierung der Krananlage 135.000,-€, für
Umsetzung und Wiederaufbau ebenfalls 135.000,- €. Die Gesamtbaukosten belaufen
sich demnach auf rd. 270.000,- €. Finanzierung:
Die
Haushaltsmittel stehen als Haushaltsausgabereste aus 2008 auf den
Haushaltsstellen 1.3109.9410/9460/9580 (Anteil „Restaurierung“) und 1.6606.9590
(Anteil „Umsetzung und Wiederaufbau“) zur Verfügung. Die Finanzierung des
Anteils „Umsetzung und Wiederaufbau“ erfolgt im Rahmen der Gesamtmaßnahme
„Neubau der Nibelungenbrücke“ und wird anteilig aus Mitteln gem. Art. 2 BayGVFG
und Art. 13 c FAG gefördert. Die Förderung der Restaurierung aus
Denkmalschutz-Mitteln wird derzeit geprüft. Der
Kulturausschuss beschließt: Die
Wiedererrichtung der Historischen Krananlage an der Donaulände mit dem Kran von
1912 und Restaurierung des Krans ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.
Anlagen: 3 Pläne
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