Vorlage - VO/09/4029/44  

 
 
Betreff: Wiedererrichtung der historischen Krananlage an der Donaulände mit dem Kran von 1912 und Restaurierung des Krans
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Museen der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Entscheidung
03.02.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der denkmalgeschützten Krananlage, die im Zuge des Neubaus der Nibelungenbrücke abgebaut und auf dem Gelände der Hafenverwaltung zwischengelagert wurde. Die Stadt Regensburg ist verpflichtet, die Kräne wiederaufzustellen. Einer der Kräne ist 1912 datiert, der zweite 1938. Nach einer erneuten Überprüfung hat sich gezeigt, dass der jüngere Kran stark verändert ist. Es wurden daher seitens der Stadt Verhandlungen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege aufgenommen, die Denkmalwertigkeit dieser Anlage vor dem aktuellen Hintergrund zu überprüfen. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

 

Der von der Stadtplanung vorgeschlagene Standort westlich der Nibelungenbrücke ist mit der Hafenverwaltung und allen beteiligten städtischen Ämtern abgesprochen (Amt 23, 44, 45.2, 60.3, 61, 65 und 66).

 

Nach Art. 1 Abs. 2 Ziffer 4 BayBO gelten für Kräne und Krananlagen die Vorschriften der Bayer. Bauordnung nicht, so dass grundsätzlich auch keine Genehmigungspflicht besteht. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um eine technische Anlage, die nicht mehr im Betrieb ist und lediglich ein Industriedenkmal darstellt. Baudenkmäler über 4 m Höhe sind jedoch nach Art. 57 Abs. 1 Ziffer 14 Buchstabe d baugenehmigungspflichtig. Im vorliegenden Fall wird das Vorhaben unter bauplanungs- wie auch bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich für genehmigungsfähig gehalten.

 

Der Bauantrag zur Aufstellung der Kranbahnanlage an der Donaulände wurde beim Bau- ordnungsamt bereits eingereicht. Nach Vorlage eines Gutachtens zum hydrotechnischen Nachweis (Auflage des Wasserwirtschaftsamtes) dürfte auch die Baugenehmigung erteilt werden können. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Abschnitte: 1. Die Restaurierung des Krans aus dem Jahre 1912 sowie der Kranbahn. 2. Die Wiederaufstellung der Kranbahn sowie des Krans von 1912.

 

Das beauftragte Architekturbüro hat inzwischen eine Baubeschreibung und die Kostenbe-rechnung erstellt. Zur Vorbereitung am zukünftigen Aufstellungsort sind zusätzliche Sockelfundamente zur Befestigung der Bodenplatten der Stützenfüße herzustellen. Die Restaurierung der Krananlage erfolgt auf dem Platz vor dem ehemaligen Schlachthof, direkt neben dem derzeitigen Lagerplatz. Korrosionsschutz-Maßnahmen, Instandsetzungsarbeiten und die Erneuerung von Teilbereichen werden zunächst an Stützenrahmen und Kranbrücke durchgeführt.

 

Parallel zu den Montagearbeiten der Kranbahn wird der Kran von 1912 -Gewicht ca.20 t - zur Einhausung vor dem Schlachthof gebracht und restauriert. Nach Angabe des Statikers und des Denkmalamtes erfolgen dann das Aufsetzen und die Verankerung des Krans auf der bereits fertig montierten Kranbahn. Der Kran von 1938 wird bis zur Klärung  der denkmalrechtlichen Fragen zunächst auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofs eingelagert.

 

Die Kostenermittlung ergab für die Restaurierung der Krananlage 135.000,-€, für Umsetzung und Wiederaufbau ebenfalls 135.000,- €. Die Gesamtbaukosten belaufen sich demnach auf rd. 270.000,- €.

 

Finanzierung:  

 

Die Haushaltsmittel stehen als Haushaltsausgabereste aus 2008 auf den Haushaltsstellen 1.3109.9410/9460/9580 (Anteil „Restaurierung“) und 1.6606.9590 (Anteil „Umsetzung und Wiederaufbau“) zur Verfügung. Die Finanzierung des Anteils „Umsetzung und Wiederaufbau“ erfolgt im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Neubau der Nibelungenbrücke“ und wird anteilig aus Mitteln gem. Art. 2 BayGVFG und Art. 13 c FAG gefördert. Die Förderung der Restaurierung aus Denkmalschutz-Mitteln wird derzeit geprüft.

Der Kulturausschuss empfiehlt:

 

Der Kulturausschuss beschließt:

Die Wiedererrichtung der Historischen Krananlage an der Donaulände mit dem Kran von 1912 und Restaurierung des Krans ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.  

 

 

 

Anlagen:

 

Anlagen: 3 Pläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nordansicht (681 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan (126 KB)    
Anlage 3 3 Querschnitt (39 KB)