Vorlage - VO/09/4670/45  

 
 
Betreff: Nachträge zur Denkmalliste der Stadt Regensburg; Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde i.S. Art. 2 Abs. 1 DSchG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Amt für Archiv- und Denkmalpflege   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Entscheidung
23.09.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Die Festlegung der Denkmalliste, Teil A, Baudenkmäler, für die Stadt Regensburg erfolgte 1980 unter Mitwirkung des Landesdenkmalrats. Seit dieser Zeit hat die Denkmalliste der Stadt Regensburg eine Reihe von Ergänzungen und Nachträgen erfahren, wobei die fachliche Würdigung jeweils durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege erfolgte. Das gemeindliche Benehmen hat lediglich deklaratorischen Charakter. Die Denkmaleigenschaft und die sich daraus ergebende Rechtsstellung eines Baudenkmals wird durch die Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 1 DSchG (Definition Baudenkmal) begründet.

 

Gem. Art. 2 Abs. 1 DSchG ist bezüglich der Eintragungen in die Denkmalliste das förmliche Benehmen mit der Gemeinde herzustellen.

 

Bei den nachfolgend aufgeführten Objekten handelt es sich um solche, denen seit 2008 die Denkmaleigenschaft durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege attestiert wurde. Für diese soll das Benehmen erteilt werden. Die Eigentümer der einzelnen Objekte wurden über die Denkmaleigenschaft in Kenntnis gesetzt. Ein evtl. Widerspruch gegen die Eintragung in die Denkmalliste ist im Rahmen dieses – formalrechtlich nicht notwendigen – Verfahrens nicht vorgetragen worden.

 

 

Obermünsterstraße 1. Keller, zwei tonnengewölbte Räume unter der Südseite des Hauses, 13. Jh.

Fl.Nr. 944 [Gemarkung Regensburg]

(25.04.2008)

 

 

St.-Leonhards-Gasse 6. Wohnhaus, dreigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau, 1. Hälfte 13. Jahrhundert, Überformungen im 18. und 19. Jh.

Fl.Nr. 164 [Gemarkung Regensburg]

(28.01.2009)

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt für die genannten Objekte das Benehmen der Stadt

 

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt für die genannten Objekte das Benehmen der Stadt Regensburg i.S. Art. 2 Abs. 1 DSchG her.