Sachverhalt: Anlagen: 1 Luftbild mit Darstellung der vier
Bauabschnitte und des Behelfssteges für den Bauabschnitt 1 (Anlage 1) 1 Lageplan für den
Behelfssteg im Bauabschnitt 1 (Anlage 2) 1. Beschlusslage Gemäß dem
Beschluss des Stadtrates vom 24.03.2009 hat sich die Stadt Regensburg für das
Programm zur Förderung von Investitionen in nationalen UNESCO-Welterbestätten beworben.
Für die Steinerne Brücke wurden 5 Mio. € an Zuwendungen in Aussicht
gestellt, von denen 2009 noch 1.150.000,-- € ausgegeben werden müssen,
damit die Zuwendungen nicht verfallen. Dies ist nur erreichbar, wenn Teile der
für 2010 vorgesehenen Maßnahmen des Bauabschnittes 1 (Bau des Behelfssteges,
der Gerüste und der Einhausung) noch in das Jahr 2009 vorgezogen werden. Der
Bauabschnitt 1 (Bögen XII - XV) sowie die weiteren geplanten Bauabschnitte sind
in der Anlage 1 dargestellt. 2. Behelfssteg Bei der
Instandsetzung der Steinernen Brücke werden der gesamte Oberflächenbelag und
die Brüstungen entfernt. Der Baustellenbereich muss deshalb aus Sicherheitsgründen
und wegen des Baubetriebes für den Fußgänger und Radverkehr vollkommen gesperrt
werden. Für die Bevölkerung von Stadtamhof und für die Touristen, die am Busterminal
ankommen, sowie für die Besucher der Steinernen Brücke wird ein 3 m breiter
Behelfssteg auf der östlichen Seite unterstrom errichtet. Somit kann die
Wegeverbindung zwischen den Stadtteilen Stadtamhof, Oberer Wöhrd und Altstadt
für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr während der gesamten Zeit der
Brückeninstandsetzung aufrechterhalten werden. Der Behelfssteg mit seinen
vertikalen Stützen und horizontalen Bindern wird als Stahlfachwerkkonstruktion
ausgebildet. Das Gesamtkonzept sieht vor, die Binder des ersten Abschnittes
weitgehend in den weiteren Bauabschnitten wieder zu verwenden. Die Stützen
werden in jedem Abschnitt neu gefertigt. Bei der Bemessung des Behelfssteges
sind neben den vertikalen Auflasten und Windbelastung auch noch Kräfte aus
Hochwasser zu berücksichtigen. Für den
Bauabschnitt 1 wurden Untersuchungen des Standortes für den Behelfssteg auf der
West- und Ostseite durchgeführt. Aufgrund der erheblichen Bedenken der St.
Katharinenspitalstiftung (Lärm, Vandalismus, insbesondere im Hinblick auf das
spitaleigene Altenheim, sowie Einschränkungen der spitaleigenen
Verkehrsflächen, insbesondere der Zufahrt) wird die Errichtung des
Behelfssteges auf der Ostseite gewählt (Anlage 2). Nachdem die Straße „Am
Brückenbasar“ gesperrt werden muss, wird Stadtamhof über den Uferweg an
der Wassergasse und die Rampenbauwerke 1, 3 und 4 an die Steinerne Brücke
angeschlossen. Dieser Weg
ist jedoch nicht hochwasserfrei. Deshalb wird die zwischen Am Brückenbasar und
der Wassergasse liegende Gasse ebenfalls mit einer Rampe (Nr. 2) an den
Behelfssteg angeschlossen. Diese Gasse stellt ab HW 5 den einzigen Zugang zur
Steinernen Brücke von Norden dar. Da diese Wegeverbindung im Bereich der Häuser
wiederum nur ca. 1 m breit ist, genügt diese beengte Anbindung im Gesamtverlauf
der Behelfssituation nicht als alleinige Erschließung, insbesondere im Hinblick
auf die Bustouristen. Der 3 m
breite Stahlbehelfssteg wird parallel zur Steinernen Brücke errichtet und im
Bereich des Bogens XI wieder auf die Steinerne Brücke geführt. Die Gründung der
Stützen erfolgt auf den Beschlächten bzw. auf dem nördlichen Vorland. Die
Stegteile werden so konstruiert, dass sie für die weiteren Bauabschnitte wieder
verwendet werden können. 3. Gerüste und
Einhausung Wenn die
bestehende Oberflächenbefestigung der Steinernen Brücke entfernt ist, liegt das
historische Füllmauerwerk frei. Zum Schutz des historischen Mauerwerks aus Kalkmörtel
und zum Schutz der darunter liegenden Steinbögen ist ein Schutzdach in Form
einer Einhausung erforderlich. Die Überdachung wird als Kassettendach in
Gerüstbauweise errichtet. Ein weiterer Vorteil des Schutzdaches ist, dass
unabhängig von der Witterung gearbeitet werden kann. Im
Bauabschnitt 1 werden die Brückenunterseiten und Schildwände der historischen
Bögen XII - XV eingerüstet. Zur Instandsetzung der Brückenunterseiten sind über
den gesamten Bogen gespannte Leergerüste erforderlich, um einen ganzen
Bogenstein austauschen zu können. Im Bereich der Schildwände werden auf den
Eisbrechern parallel und beidseits der Brücke Stützen und Binder als
Stahlfachwerkkonstruktionen errichtet. Das Gesamtkonzept sieht vor, die Binder
des ersten Abschnittes weitgehend in den weiteren Bauabschnitten wieder zu
verwenden. Die Stützen werden je Abschnitt neu gefertigt. Auf diese
Stahlkonstruktionen wird die Einhausung der Brücke aufgestellt. Bei
Hochwasser müssen sämtliche Gerüste, die sich unterhalb der Hochwassermarke HW
100 befinden, entfernt werden. Die Hängegerüste im Scheitelbereich unter den Bögen
werden bei Bedarf aus der gefährdeten Zone herausgehoben. Für die
Errichtung des Behelfssteges und der Gerüste wurde neben einer wasserrechtlichen
Genehmigung eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sowie eine
Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz beantragt. Für die Benutzung der Grundstücke
des Freistaates Bayern wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. 4. Haushaltsmittel und Finanzierung Auf der
Haushaltsstelle 1.6406.9510 stehen die erforderlichen Haushaltsmittel in den
Jahren 2009 und 2010 zur Verfügung bzw. werden zusätzlich bereitgestellt. Die
Finanzierung erfolgt mit den Zuwendungen aus dem Programm zur Förderung von
Investitionen in nationalen UNESCO-Welterbestätten, die bisher nicht eingeplant
waren. Der Behelfssteg, die Gerüste und die Einhausung werden zu 100 % aus dem
vorgenannten Programm gefördert. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wurde
vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn, bereits
erteilt. 5. Weiteres Vorgehen Bis zum
Herbst 2009 finden noch umfangreiche Abstimmungsprozesse, insbesondere mit den
Denkmalschutzbehörden, statt. Anschließend erfolgt die Ausschreibung des
Bauabschnittes 1 zur baulichen Instandsetzung der Steinernen Brücke. In den
Jahren 2010 bis 2013 ist die gesamte Instandsetzung der Steinernen Brücke
vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung in 4 Bauabschnitten vorgesehen. Der Maßnahmenbeschluss
für die Instandsetzung des Bauabschnittes 1 der Steinernen Brücke erfolgt im
Herbst nach Vorliegen der vollständigen Kostenermittlung und eines gesicherten
Finanzierungskonzeptes. Der Ausschuss
empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Der Behelfssteg, die Gerüste und die
Einhausung für den im Jahr 2010 geplanten Bauabschnitt 1 der Instandsetzung der
Steinernen Brücke werden nach Maßgabe des Sachverhaltes bereits 2009 errichtet.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||