Vorlage - VO/09/4802/61  

 
 
Betreff: 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach-West
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
17.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 05.12.2007 die Einleitung des Verfahrens zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen. Die bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 07.07.2009 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Entwurf zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammen mit seinen Bestandteilen (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 07.07.2009 einschließlich des Erläuterungsberichtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 04.08.2009 bis 04.09.2009.

 

Nachfolgend sind die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken, Anregungen und Äußerungen zusammengestellt und mit den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung für den Stadtrat versehen:

 


Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung                                                                Nr. 10.1.2

§ 3 Abs. 2 BauGB

 

Gegenstand:

39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West

___________________________________________________________________

 

Nr.  1.:

 

Antragsteller: (Diese Anregung wurde gleichlautend von 4 Personen vorgebracht)

 

Friedrich und Ilse Enderer

Ödenthal 1

93057 Regensburg

 

Roland Enderer

Pentlbergweg 2a

93057 Regensburg

 

Claudia Enderer

Pentlbergweg 2a

93057 Regensburg

 

Schreiben vom 22.08.2009

 

Anregungen:

1.

Das Letzte „Grün“ im Norden Regensburgs innerhalb des FNP in Form des erst 1995 mit hohen Kosten renaturierten Weihers incl. 35 – 40 Stück Baumbestand soll erhalten bleiben. Diese Maßnahme ist ineffizient, teuer und unökologisch.

Begründung: zwar sind entsprechende Ausgleichsflächen vorgesehen, jedoch wieso soll mit erheblichen finanziellen Aufwand ein bestehendes intaktes Gewässer ca. 100 m zum Ortsteil versetzt, die Bäume gefällt und an anderer Stelle per entsprechender Ausgleichsfläche mit Jungpflanzen neu angelegt werden? Der wirtschaftliche Nutzen für die Allgemeinheit kann nicht erkannt werden.

 

2.

Die Erweiterung von ca. 70 m nach Westen ab den Grundstücken an der Eschenbacher Straße soll nicht erfolgen.

Begründung:

a) diese neue, nach Westen ausgeweitete Fläche ist bei Betrachtung vor Ort nur durch die optische Einfügung aufgrund der neuen Trassenführung des Zeitlarner Weges am „Reißbrett“ entstanden. Die neue westliche Grenze schließt genau an die Kreuzung von zwei Straßen. Zudem wird die erst Ende 2008 fertig gestellt Straße evtl. wieder mit Mehrkosten umgebaut.

b) aus Sicht der Bürger besteht ein Vertrauensschutz auf die Einhaltung der bereits quasi vorgegebenen Grenze nach Westen hin.

c) werden die Abstandsflächen Industriegebiet ./. Wohngebiet eingehalten?

 

3.

Aus den ausgelegten Planunterlagen lässt sich nicht erkennen, in welcher Art und Weise die Bewohner (sprich die jungen Erwachsenen) davon abgehalten werden, in den Weiher zu gelangen. Derzeit ist der räumliche Abstand und psychologische Wirkung der großen Bäume abschreckend. Bei der angedachten Verlegung rückt der Weiher näher zum Ortsteil Ödenthal (mit vielen Kleinkindern) und stellt somit eine hohe Gefahrenquelle dar.

 

4.

Aus den ausgelegten Unterlagen lässt sich nicht erkennen, in welcher Art und Weise die Autofahrer von den Gefahren des Weihers geschützt werden. Die seit 2008 freigegebene Umfahrung zur Coburger Straße ist zwischenzeitlich sehr gefahrenträchtig, weil die 90 Grad Kurve bei einigen Fahrern gerne genutzt wird, das fahrerische Können auszuloten. In der Regel werden diese in die Nähe des neuen Gewässers „einschlagen“. Einen entsprechenden Unfall hat es bereits gegeben.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

zu 1. :

Im Industriegebiet Haslbach besteht ein erheblicher Expansionsdruck seitens dort angesiedelter Unternehmen, der am Standort Haslbach anderweitig nicht befriedigt werden kann. Die Ausweitung des Gewerbegebietes auf die Flächen rund um den ehem. Löschweiher führt zu einer Steigerung der Arbeitsplätze, Sicherung der Unternehmensstandorte in Regensburg und somit zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Regensburg. Daraus wird der öffentliche Belang zur Verlagerung des Biotops abgeleitet.

 

zu 2. :

 

Die Erweiterung der Gewerbefläche um 70m findet nicht statt, lediglich die Flächen für die Landwirtschaft werden künftig als Fläche für die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.

 

Ein Umbau der neuen Straße ist nicht beabsichtigt.

Die geforderten Abstandsflächen zwischen Wohngebiet und Industriegebiet sind auch weiterhin eingehalten, eine Verschlechterung/ Erhöhung der zulässigen Schallemissionen der Industrie- bzw. Gewerbeflächen tritt nicht ein. Im Gegenteil sind künftig durch die Vergrößerung pro Flächeneinheit weniger Emissionen pro Fläche zulässig.

zu 3 und 4. :

Ein Gefahrenpotential ist nicht erkennbar, da ein angemessener Abstand von ca. 70m zu Wohnbebauung gegeben ist.

 

Das Gefahrenpotential einer offenen Wasserfläche in freier Landschaft wird nicht geteilt. Eine mögliche Einzäunung als Schutz eines Botops wird deshalb nicht in Betracht gezogen.

Die angesprochene Schutzmaßnahme ist nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung bzw. wird nicht auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) dargestellt.

Die neue Strasse ist nach aktuellem Stand der Technik gebaut und entspricht den aktuell geforderten Richtlinien für Straßenplanungen, ein erhöhtes Unfallrisiko in diesem Bereich ist somit unbegründet.

 

Beschlussvorschlag:

zu 1. : Kenntnisnahme

 

zu 2. : Der Anregung wird nicht entsprochen.

 

zu 3 und 4. : Der Anregung wird nicht entsprochen.

 

 

Nr.  2.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

Gesundheitsamt

Postfach 120329

93025 Regensburg

 

Schreiben vom 12.08.2009

 

Anregungen:

Die überplanten Flächen liegen in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Sallern. die Vorgaben der Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern vom 22.1.1996 sind zu beachten.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Schutzzone des Wasserschutzgebietes Sallern und die Vorgaben der Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern vom 22.1.1996 bleiben von der aktuellen Änderung unberührt, insofern gelten die Vorgaben der Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern vom 22.1.1996 unverändert weiter.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr.  3.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

Dienststelle Regensburg

Adolf-Schmetzer-Str. 1

93055 Regensburg

 

Anregungen:

Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegen nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand folgende Bodendenkmäler:

D-3-6938-0037 – Freilandstation des Mesolithikums, Siedlungsfunde des Neolithikums und allgemein der Vorgeschichte – auf Fl.Nr. 758, Gem. Sallern, Stadt Regensburg.

Die mit dem Bayer. Stadtministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage:

hhtp://www.blfd.bayer.de/blfd/content/pdfs/Rechtliche_Grundlagen_Bodendenkmaeler_d.pdf.

Es ist daher erforderlich, die genannten Bodendenkmäler nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den Flächennutzungsplan zu übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen (§ 5 Abs. 4-5 BauGB) und im zugehörigen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen (PlanzV 90). Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege stimmt der Planung nur unter diesen Voraussetzungen zu.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Auf die vermuteten Bodendenkmäler wurde durch die Darstellung im FNP hingewiesen.

 

Die aktuellen, mit der unteren Denkmalschutzbehörde durchgeführten und am 22.09.2009 abgeschlossenen Sondagen haben bisher keine Befunde ergeben.

Künftige Maßnahmen und Veränderungen im Bereich dieser Flächen sind mit dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Die sich ergebenden Anregungen und Vorgaben sind bei der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.

 

In den Hinweisen für die verbindliche Bauleitplanung wird darauf aufmerksam gemacht, daß im Falle von unvorhersehbar angetroffenen bodendenkmalpflegerischen Funden oder Befunden gemäß Art. 8 Bayerisches Denkmalschutzgesetz Meldepflicht besteht.

 

 

Beschlussvorschlag :

Der Anregung wird mit dem Hinweis an die verbindliche Bauleitplanung entsprochen.

 

 

Nr.  4.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

 

Schreiben vom 17.08.2009

 

Anregungen:

Bezüglich der zulässigen Schallemissionen ist außerhalb des Industrie- und Gewerbegebietes Haslbach das westlich angrenzende Wohngebiet maßgeblich. Durch die Umwandlung von GE in GI-Flächen werden die zulässigen Schallemissionen der Industrie- bzw. Gewerbeflächen nicht erhöht. Im Gegenteil sind künftig durch die Vergrößerung pro Flächeneinheit weniger Emissionen pro Fläche zulässig.

Bezüglich der zulässigen Schallemissionen für Immissionsorte innerhalb des Industrie- und Gewerbegebietes (v. a. Betriebsleiter- und Hausmeisterwohnungen) können sich höhere zulässige Emissionspegel ergeben. Voraussetzung ist, dass das Gebiet durch einen Bebauungsplan als Industriegebiet festgesetzt wird oder dass die Realnutzung einem Industriegebiet entspricht.

Bislang sind für das Industrie- und Gewerbegebiet keine Festsetzungen von zulässigen Emissionskontingenten getroffen worden. Sollte auf die Änderung des Flächennutzungsplans ein Bebauungsplan folgen, sind in diesem Verfahren Emissionskontingente festzulegen. Gründe dafür sind zum einen eine geordnete Entwicklung auch in schalltechnischer Hinsicht, zu anderen können damit schalltechnische Konflikte frühzeitig erkannt und behoben werden.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Anregung wurde in der Begründung unter Punkt 6. Hinweise für verbindliche Planungen aufgenommen.

 

Beschlussvorschlag :

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

 

Nr.  5.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

REWAG Netz

Postfach 11 05 54

93018 Regensburg

 

Schreiben vom 24.08.2009

 

Anregungen:

Die öffentliche Versorgung der gewerblichen Bauflächen mit Elektrizität, Trinkwasser und Erdgas kann durch Ausbau der im Umgriff bestehenden Netze sichergestellt werden. Öffentliche Bedarfsflächen zur Errichtung einer Transformatoren- oder Gasdruckregelstation werden nicht benötigt.

Ergänzend zu Punkt 6.6 „Ver- und Entsorgungsanlagen“ ist anzumerken:

Sind die im bestehenden Zeitlarner Weg verlegten Anlagen der öffentlichen Versorgung (Gas, Wasser, Strom, Nachrichtentechnik) bedingt durch die Erweiterungsbauten der ansässigen Firmen in eine neue Trasse umzulegen bzw. Schutzvorkehrungen, wie z.B. eine nachträgliche Verlegung von Schutzrohren, zu treffen, sind die der REWAG KG aus diesen Maßnahmen entstehenden Kosten zu 100 % vom jeweiligen Veranlasser zu tragen. Vorgenannte Sparten sind – bei Lage in künftigem Privatgrund – mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeit zu sichern.

Die die Bauflächen querende Mittelspannungsfreileitung wurde zwischenzeitlich in Abschnitte stillgelegt. Eine endgültige Außerbetriebnahme und der Abbruch der Freileitung ist voraussichtlich 2010, nach Neuverlegung von Mittelspannungskabeln im Zuge des Ausbaus der Ostumgehung, möglich.

Unter Berücksichtigung vorgenannter Aspekte bestehen von Seiten der REWAG Netz GmbH keine Einwände gegen die vorliegende 39. Änderung des Flächennutzungplans.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Anregungen der REWAG werden im Rahmen der künftigen Ausbauplanung berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme

 

 

Nr.  6.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

Regierung der Oberpfalz

93039 Regensburg

 

Schreiben vom 25.08.2009

 

Anregungen:

Aufgrund der geringfügigen Arrondierung der bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen im Bereich Haslbach-West, die zudem in erster Linie der Erweiterung bestehender Betriebe dient, werden aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung erhoben.

Von Seiten des Sachgebietes 34 (Städtebau) wird darauf hingewiesen, dass die zur 39. Flächennutzungsplan und Landschaftsplanänderung erforderlichen Ausgleichsflächen im Änderungsplan abgegrenzt werden sollten.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Ausgleich ist innerhalb der Flächen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft berücksichtigt.

Eine detaillierte Abgrenzung ist nicht erforderlich, da die gesamte Fläche als Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt ist.

Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme

 

 

Nr.  7.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg

Im Gewerbepark A 10

93059 Regensburg

 

Schreiben vom 25.08.2009

 

Anregungen:

Bereich Landwirtschaft:

Aus landwirtschaftlicher Sicht unserer Fachbehörde werden gegen den o.g. Bebauungsplan keine Einwendungen erhoben, nachdem überörtliche Belange der Landwirtschaft nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Es sollten in den Flächennutzungsplan folgende Hinweise aufgenommen werden:

Den Landwirten wird das Recht auf ordnungsgemäße und ortsübliche Bewirtschaftung ihrer Flächen zugesichert.

Bei der Bepflanzung sind die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass landwirtschaftliche Nutzflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden (z.B. Schattenwirkung, Laubfall, Wurzeln).

Aus unserer fachlichen Sicht muss sichergestellt werden, dass die vorhandenen Zufahrten zu den landw. Grundstücken erhalten bleiben. Dabei ist es erforderlich, durch geeignete Maßnahmen den Verkehr mit landwirtschaftlichen Maschinen und Arbeitsgeräten durch parkende Autos nicht zu behindern.

Es muss sichergestellt werden, dass die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Grundstücken auch mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen ungehindert möglich ist. Kurzzeitige Behinderungen während der Baudurchführung sind mit den betroffenen Landwirten abzustimmen.

Der schadlose Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser muss auch während und nach der Bauzeit erhalten bleiben.

bei den Erdarbeiten ist auf eine Schonung des Oberbodens durch separaten Abtrag und wieder Auffüllung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu achten. Die Auffüllung soll bodenschonend erfolgen.

Noch nicht von der Baumaßnahme betroffene Grundstücke sollen weiterhin den Landwirten auf Pachtbasis zur Verfügung gestellt werden.

Bereich Forstwirtschaft:

Von der Planung ist Wald nur indirekt betroffen, da im Norden des Planungsgebietes unmittelbar Bannwald angrenzt. Bei konkreten Planungen werden vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg entsprechende Abstände von Gebäuden zum Wald sowie die Erhaltung der LKW-fahrbaren Zufahrten zum Wald entlang der nordwestlichen Grenze des Planungsgebietes gefordert.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Anregungen gelten unabhängig von den Darstellungen im FNP. Die Aufnahme in die Hinweise zum Flächennutzungsplan sind deshalb nicht erforderlich. Sie werden jedoch bei künftigen Maßnahmen berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag :

 Der Anregung zur Ergänzung der Hinweise zum FNP wird nicht entsprochen.

 

 

Nr.  8.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

Wasserwirtschaftsamt Regensburg

Landshuter Str. 59

93053 Regensburg

 

Schreiben vom 02.09.2009

 

Anregungen:

2.5.1 Wasserschutzgebiet

Der Änderungsbereich liegt in der Schutzzone VIIIB und WIIIA1 des Trinkwasserschutzgebietes Sallern (Verordnung vom 04.03.1996). Die verbotenen bzw. beschränkt zulässigen Handlungen der Schutzgebietsverordnung sind zu beachten.

2.5.2 Altlasten, Deponie Haslbach

Im Planungsgebiet liegen lt. Altlastenkataster keine Einträge vor. Nördlich grenzt die Verdachtsfläche „Munitionsausgabestelle Wutzlhofen“. Der Verdacht auf Rüstungsaltlasten wurde ausgeräumt, allerdings bedürfen weitere kleinere zivile Verunreinigungsbereiche noch der Bearbeitung. Sollten bei Maßnahmen (Erdaushubarbeiten) Auffälligkeiten hinsichtlich Boden- bzw. Gewässerverunreinigungen auftreten, sind das Umweltamt der Stadt Regensburg und das Wasserwirtschaftsamt Regensburg einzuschalten. Südlich grenzt an das Planungsgebiet zudem die Hausmülldeponie Haslbach. Sofern Grundwassernutzungen vorgesehen sind, ist auf die Problematik dieser o.g. angrenzenden Bereiche hinzuweisen.

2.5.3 Biotopverlegung

Zum wasserrechtlichen Verfahren der Biotopverlegung wurde inzwischen ein Bescheid 823.07.2009) erlassen. Die entsprechenden Bedingungen und Auflagen sind im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen.

2.5.4 Starkniederschläge, Schichtwasser

Wir empfehlen allgemein zum Schutz gegen örtliche Starkniederschläge bei Gebäudeöffnungen (wie Kellerschächte, Eingänge) die Unterkante der Öffnung mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe und StraßenOK zu legen. Gegen ggf. auftretendes Schichtwasser sind entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.

2.5.5 Niederschlagswasserentsorgung

Bei weiterführenden Planungen sollten bei der Niederschlagswasserentsorgung neben den Möglichkeiten zur Rückhaltung bzw. der breitflächigen Versickerung insbesondere Möglichkeiten zur Förderung der Verdunstung geprüft werden.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Im Änderungsgebiet wurden Bodenuntersuchungen bereits durchgeführt.

Die vorliegenden Ergebnisse, zeigen keine akute Gefährdung des Grundwassers.

Die Anregungen wurden in die Begründung zum FNP aufgenommen bzw. sind bei künftigen Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme

 

 

Nr.  9.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

Bajuwarenstr. 4

93053 Regensburg

 

Schreiben vom 04.08.2009

 

Anregungen:

Wir bitten Sie, in den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan einen Hinweis aufzunehmen, dass bei der Aufstellung der Bebauungspläne in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorgesehen werden.

Wir werden zu gegebener Zeit zu den noch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplänen detaillierte Stellungnahmen abgeben.

Außerdem bitten wir Sie, uns nach Bekanntmachung des Planes eine Ausfertigung mit Erläuterungsbericht zu übersenden.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Anregungen wurde in die Begründung unter Punkt 6.6 aufgenommen.

 

Beschlussvorschlag :

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr.  10.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Regensburg

Dr.-Johann-Maier-Str. 4

93049 Regensburg

 

Schreiben vom 15.09.2009

 

Anregungen:

wir möchten darauf hinweisen, dass der Bund Naturschutz bei seiner Stellungnahme vom 05.8.2009 bleibt, die wir dieser Nachricht noch einmal anhängen. Wir würden uns freuen, wenn sie dies berücksichtigen könnten und bedanken uns dafür herzlich.

Der Bund Naturschutz hatte sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden im Frühjahr 2008 zu o.g. Verfahren nicht geäußert, da auf ein eigenständiges Verfahren zur Verlegung des Feuchtbiotopes hingewiesen worden ist, bei der eine Beteiligung der Naturschutzverbände vorgesehen ist. Wichtige Punkte aus der Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie des schonenden Umgangs mit Grund und Boden sind, die in der Abwägung berücksichtigt werden müssen nennen wir im Folgenden.

In der Begründung zur FNPÄnderung wird auf den Bedarf nach Erweiterungsflächen für ansässige Betriebe hingewiesen, dem nur durch eine Neuordnung der Freiflächen entsprochen werden kann. Der Bund Naturschutz bedauert, dass bei der Abwägung zwischen Ansiedlungsdruck und Erhalt von Biotopflächen die wirtschaftlichen Interessen so gut wie immer Vorrang haben. Es scheint, dass vorhandene Naturräume als „mobiles Grün“ angesehen, überplant und umgesiedelt werden.

Gerade die bestehende Wasserfläche mit dem ansehnlichen alten Baumbestand kann nicht ohne erhebliche Verluste nach Norden verpflanzt werden. Die alten Pappeln haben zwar ihren Vitalitätshöhepunkt schon überschritten, stellen aber als Totholzgruppe eine wichtige ökologische Nische dar. Es muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass in einem Gewerbe- und Industriegebiet Menschen arbeiten und Pausen gerne auch im Freien verbringen möchten. Grüne Rückzugsbereiche für die Belegschaften sind daher auch dort wichtig und sollten nicht ohne Not weggewogen werden.

Der Bund Naturschutz kann bei der geplanten Änderung leider auch keinen nachhaltigen Umgang mit den vorhandenen Flächen erkennen. Nach wie vor werden Erweiterungen in der Fläche ermöglicht, statt eine Entwicklung in die Höhe zu fordern und fördern.

Der Bund Naturschutz spricht sich dafür aus, die Erweiterungsplanungen daraufhin zu prüfen, ob die vorhandene Wasserfläche mit Baumbestand integriert werden kann und fordert mit Nachdruck einen angemessenen Ausgleich im Falle einer Verlegung. Als Laichgebiet hat die neue Teichanlage im Norden zwar gewisse Vorteile zur bestehenden Wasserfläche (bessere Wasserversorgung und direkter Zugang der Amphibien vom Wald aus ohne Straßenquerung), aber es wird dauern bis sich ein Bewuchs einstellt, der Weiher als natürlicher Bestandteil der Landschaft wirkt und die ökologische Qualität die des alten Weihers erreicht.

Aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung in Ödenthal könnte es zu Widerständen bezüglich des zu erwartenden Froschgequakes kommen. Der Bund Naturschutz sieht deshalb eine gewisse Gefahr, dass das vorhandene Biotop letztendlich am alten und am neuen Standort unerwünscht ist. Wir weisen daher darauf hin, dass auf jeden Fall eine Ausgleichserfordernis besteht.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Anregungen wurden nicht fristgerecht eingereicht.

Die öffentliche Auslegung fand vom04.08.2009 – 04.09.2009 statt.

Zu den Anregungen wird jedoch wie folgt Stellung genommen:

Für die Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen in der Fläche AI vorgesehen. Diese sind im landschaftspflegerischen Begleitplan zur Weiherverlegung Haslbach eingehend beschrieben.

Die Herstellung dieser Maßnahmen erfolgen im Zuge der Biotopverlegung.

Unabhängig von der Entwicklung in die Höhe, besteht nach wie vor im Industriegebiet Haslbach ein erheblicher Expansionsdruck seitens dort angesiedelter Unternehmen, der am Standort Haslbach anderweitig nicht befriedigt werden kann. Die Ausweitung des Gewerbegebietes auf die Flächen rund um den ehem. Löschweiher führen somit zu einer Steigerung der Arbeitsplätze, Sicherung der Unternehmensstandorte in Regensburg und somit zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Regensburg.

 

Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme

 

 

Nr.  11.:

 

Dienststelle / Antragsteller:

Gemeinde Zeitlarn

Hauptstr. 27

93197 Zeitlarn

 

Schreiben vom 14.09.2009

 

Anregungen:

Nachfolgend teilen wir Ihnen den Beschluss des Gemeinderates vom 03.09.09 zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Regensburg im Bereich „Haslbach-West“ mit:

Der Gemeinderat erhebt gegen die o.g. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Regensburg grundsätzlich keine Einwände. Die Zustimmung erfolgt jedoch mit der Einschränkung, dass die Ödenthaler Straße verkehrlich nicht stärker belastet werden darf.

 

Stellungnahme und Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die verkehrliche Funktion des Zeitlarner Weges, mit einer Prognosebelastung von ca. 4000 Kfz/Tag im Jahr 2020, ist durch die Verlegung nicht berührt.

Durch die Erweiterung der gewerblichen Flächen, die im Rahmen der FNP-Änderung vorgesehen sind, ist keine stärkere Belastung für die Ödenthaler Straße zu erwarten.

 

Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

 

1.       Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.       Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 07.07.2009 und des Erläuterungsberichtes wird beschlossen.

 

3        Die Verwaltung wird beauftragt, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

39.-FNP Begründung

39. FNP Plan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 39-FNP-Aenderung-Begruendung-Haslbach-West RSD (3966 KB)    
Anlage 2 2 39 FNP Änderung_17-11-2009neu A3 (886 KB)