Sachverhalt: Der Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr und Wohnungsfragen hat am 05.12.2007 die Einleitung des Verfahrens zur
39. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile
(Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen. Die bei der
vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Beiträge der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr
und Wohnungsfragen am 07.07.2009 zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Entwurf zur 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes zusammen mit seinen Bestandteilen (Landschaftsplan und
Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 07.07.2009 einschließlich des
Erläuterungsberichtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dies
erfolgte in der Zeit vom 04.08.2009 bis 04.09.2009. Nachfolgend sind die während der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken, Anregungen und Äußerungen
zusammengestellt und mit den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der
Verwaltung für den Stadtrat versehen: Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung Nr. 10.1.2 § 3 Abs. 2 BauGB Gegenstand:
39.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West ___________________________________________________________________ Nr. 1.: Antragsteller:
(Diese Anregung
wurde gleichlautend von 4 Personen vorgebracht)
Schreiben vom 22.08.2009 Anregungen: 1. Das Letzte „Grün“ im Norden Regensburgs
innerhalb des FNP in Form des erst 1995 mit hohen Kosten renaturierten Weihers
incl. 35 – 40 Stück Baumbestand soll erhalten bleiben. Diese Maßnahme ist
ineffizient, teuer und unökologisch. Begründung: zwar sind entsprechende Ausgleichsflächen
vorgesehen, jedoch wieso soll mit erheblichen finanziellen Aufwand ein
bestehendes intaktes Gewässer ca. 100 m zum Ortsteil versetzt, die Bäume
gefällt und an anderer Stelle per entsprechender Ausgleichsfläche mit
Jungpflanzen neu angelegt werden? Der wirtschaftliche Nutzen für die
Allgemeinheit kann nicht erkannt werden. 2. Die Erweiterung von ca. 70 m nach Westen ab den Grundstücken
an der Eschenbacher Straße soll nicht erfolgen. Begründung: a) diese neue, nach Westen ausgeweitete Fläche ist bei
Betrachtung vor Ort nur durch die optische Einfügung aufgrund der neuen
Trassenführung des Zeitlarner Weges am „Reißbrett“ entstanden. Die
neue westliche Grenze schließt genau an die Kreuzung von zwei Straßen. Zudem
wird die erst Ende 2008 fertig gestellt Straße evtl. wieder mit Mehrkosten
umgebaut. b) aus Sicht der Bürger besteht ein Vertrauensschutz auf die
Einhaltung der bereits quasi vorgegebenen Grenze nach Westen hin. c) werden die Abstandsflächen Industriegebiet ./. Wohngebiet
eingehalten? 3. Aus den ausgelegten Planunterlagen lässt sich nicht
erkennen, in welcher Art und Weise die Bewohner (sprich die jungen Erwachsenen)
davon abgehalten werden, in den Weiher zu gelangen. Derzeit ist der räumliche
Abstand und psychologische Wirkung der großen Bäume abschreckend. Bei der
angedachten Verlegung rückt der Weiher näher zum Ortsteil Ödenthal (mit vielen
Kleinkindern) und stellt somit eine hohe Gefahrenquelle dar. 4. Aus den ausgelegten Unterlagen lässt sich nicht erkennen, in
welcher Art und Weise die Autofahrer von den Gefahren des Weihers geschützt
werden. Die seit 2008 freigegebene Umfahrung zur Coburger Straße ist
zwischenzeitlich sehr gefahrenträchtig, weil die 90 Grad Kurve bei einigen
Fahrern gerne genutzt wird, das fahrerische Können auszuloten. In der Regel
werden diese in die Nähe des neuen Gewässers „einschlagen“. Einen
entsprechenden Unfall hat es bereits gegeben. Stellungnahme
der Verwaltung und Beschlussvorschlag: zu 1. : Im Industriegebiet Haslbach besteht ein erheblicher
Expansionsdruck seitens dort angesiedelter Unternehmen, der am Standort
Haslbach anderweitig nicht befriedigt werden kann. Die Ausweitung des
Gewerbegebietes auf die Flächen rund um den ehem. Löschweiher führt zu einer
Steigerung der Arbeitsplätze, Sicherung der Unternehmensstandorte in Regensburg
und somit zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Regensburg. Daraus
wird der öffentliche Belang zur Verlagerung des Biotops abgeleitet. zu 2. : Die Erweiterung der Gewerbefläche um 70m findet nicht statt,
lediglich die Flächen für die Landwirtschaft werden künftig als Fläche für die
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
dargestellt. Ein Umbau der neuen Straße ist nicht beabsichtigt. Die geforderten Abstandsflächen zwischen Wohngebiet und
Industriegebiet sind auch weiterhin eingehalten, eine Verschlechterung/
Erhöhung der zulässigen Schallemissionen der Industrie- bzw. Gewerbeflächen
tritt nicht ein. Im Gegenteil sind künftig durch die Vergrößerung pro
Flächeneinheit weniger Emissionen pro Fläche zulässig. zu 3 und 4. : Ein Gefahrenpotential ist nicht erkennbar, da ein
angemessener Abstand von ca. 70m zu Wohnbebauung gegeben ist. Das Gefahrenpotential einer offenen Wasserfläche in freier
Landschaft wird nicht geteilt. Eine mögliche Einzäunung als Schutz eines Botops
wird deshalb nicht in Betracht gezogen. Die angesprochene Schutzmaßnahme ist nicht Bestandteil der
Flächennutzungsplanänderung bzw. wird nicht auf der Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) dargestellt. Die neue Strasse ist nach aktuellem Stand der Technik gebaut
und entspricht den aktuell geforderten Richtlinien für Straßenplanungen, ein
erhöhtes Unfallrisiko in diesem Bereich ist somit unbegründet. Beschlussvorschlag: zu 1. : Kenntnisnahme zu 2. : Der Anregung wird nicht entsprochen. zu 3 und 4. : Der Anregung wird nicht entsprochen. Nr. 2.: Dienststelle
/ Antragsteller: Gesundheitsamt Postfach 120329 93025 Regensburg Schreiben vom 12.08.2009 Anregungen: Die überplanten Flächen liegen in der weiteren Schutzzone
des Wasserschutzgebietes Sallern. die Vorgaben der Verordnung der Stadt
Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern vom 22.1.1996 sind zu beachten. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Schutzzone des Wasserschutzgebietes Sallern und die
Vorgaben der Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet
Sallern vom 22.1.1996 bleiben von der aktuellen Änderung unberührt, insofern
gelten die Vorgaben der Verordnung der Stadt Regensburg über das
Wasserschutzgebiet Sallern vom 22.1.1996 unverändert weiter. Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme Nr. 3.: Dienststelle
/ Antragsteller: Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Dienststelle Regensburg Adolf-Schmetzer-Str. 1 93055 Regensburg Anregungen: Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegen nach
unserem gegenwärtigen Kenntnisstand folgende Bodendenkmäler: D-3-6938-0037 – Freilandstation des Mesolithikums,
Siedlungsfunde des Neolithikums und allgemein der Vorgeschichte – auf
Fl.Nr. 758, Gem. Sallern, Stadt Regensburg. Die mit dem Bayer. Stadtministerium des Innern abgestimmte
Rechtsauffassung des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und
Kunst und des Bayerischen landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von
(Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage: hhtp://www.blfd.bayer.de/blfd/content/pdfs/Rechtliche_Grundlagen_Bodendenkmaeler_d.pdf. Es ist daher erforderlich, die genannten Bodendenkmäler
nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den Flächennutzungsplan zu
übernehmen, in der Begründung aufzuführen sowie auf die besonderen
Schutzbestimmungen hinzuweisen (§ 5 Abs. 4-5 BauGB) und im zugehörigen
Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen (PlanzV 90). Das Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege stimmt der Planung nur unter diesen Voraussetzungen
zu. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Auf die vermuteten Bodendenkmäler wurde durch die
Darstellung im FNP hingewiesen. Die aktuellen, mit der unteren Denkmalschutzbehörde durchgeführten
und am 22.09.2009 abgeschlossenen Sondagen haben bisher keine Befunde ergeben. Künftige Maßnahmen und Veränderungen im Bereich dieser
Flächen sind mit dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Die
sich ergebenden Anregungen und Vorgaben sind bei der Ausführungsplanung zu
berücksichtigen. In den Hinweisen für die verbindliche Bauleitplanung wird
darauf aufmerksam gemacht, daß im Falle von unvorhersehbar angetroffenen
bodendenkmalpflegerischen Funden oder Befunden gemäß Art. 8 Bayerisches
Denkmalschutzgesetz Meldepflicht besteht. Beschlussvorschlag : Der Anregung wird mit dem Hinweis an die verbindliche
Bauleitplanung entsprochen. Nr. 4.: Dienststelle
/ Antragsteller: Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Schreiben vom 17.08.2009 Anregungen: Bezüglich der zulässigen Schallemissionen ist außerhalb des
Industrie- und Gewerbegebietes Haslbach das westlich angrenzende Wohngebiet
maßgeblich. Durch die Umwandlung von GE in GI-Flächen werden die zulässigen
Schallemissionen der Industrie- bzw. Gewerbeflächen nicht erhöht. Im Gegenteil
sind künftig durch die Vergrößerung pro Flächeneinheit weniger Emissionen pro
Fläche zulässig. Bezüglich der zulässigen Schallemissionen für Immissionsorte
innerhalb des Industrie- und Gewerbegebietes (v. a. Betriebsleiter- und
Hausmeisterwohnungen) können sich höhere zulässige Emissionspegel ergeben.
Voraussetzung ist, dass das Gebiet durch einen Bebauungsplan als
Industriegebiet festgesetzt wird oder dass die Realnutzung einem
Industriegebiet entspricht. Bislang sind für das Industrie- und Gewerbegebiet keine
Festsetzungen von zulässigen Emissionskontingenten getroffen worden. Sollte auf
die Änderung des Flächennutzungsplans ein Bebauungsplan folgen, sind in diesem
Verfahren Emissionskontingente festzulegen. Gründe dafür sind zum einen eine
geordnete Entwicklung auch in schalltechnischer Hinsicht, zu anderen können
damit schalltechnische Konflikte frühzeitig erkannt und behoben werden. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Anregung wurde
in der Begründung unter Punkt 6. Hinweise für verbindliche Planungen
aufgenommen. Beschlussvorschlag : Der Anregung wird entsprochen. Nr. 5.: Dienststelle
/ Antragsteller: REWAG Netz Postfach 11 05 54 93018 Regensburg Schreiben vom 24.08.2009 Anregungen: Die öffentliche Versorgung der gewerblichen Bauflächen mit
Elektrizität, Trinkwasser und Erdgas kann durch Ausbau der im Umgriff
bestehenden Netze sichergestellt werden. Öffentliche Bedarfsflächen zur
Errichtung einer Transformatoren- oder Gasdruckregelstation werden nicht
benötigt. Ergänzend zu Punkt 6.6 „Ver- und
Entsorgungsanlagen“ ist anzumerken: Sind die im bestehenden Zeitlarner Weg verlegten Anlagen der
öffentlichen Versorgung (Gas, Wasser, Strom, Nachrichtentechnik) bedingt durch
die Erweiterungsbauten der ansässigen Firmen in eine neue Trasse umzulegen bzw.
Schutzvorkehrungen, wie z.B. eine nachträgliche Verlegung von Schutzrohren, zu
treffen, sind die der REWAG KG aus diesen Maßnahmen entstehenden Kosten zu 100
% vom jeweiligen Veranlasser zu tragen. Vorgenannte Sparten sind – bei
Lage in künftigem Privatgrund – mittels beschränkt persönlicher
Dienstbarkeit zu sichern. Die die Bauflächen querende Mittelspannungsfreileitung wurde
zwischenzeitlich in Abschnitte stillgelegt. Eine endgültige Außerbetriebnahme
und der Abbruch der Freileitung ist voraussichtlich 2010, nach Neuverlegung von
Mittelspannungskabeln im Zuge des Ausbaus der Ostumgehung, möglich. Unter Berücksichtigung vorgenannter Aspekte bestehen von
Seiten der REWAG Netz GmbH keine Einwände gegen die vorliegende 39. Änderung
des Flächennutzungplans. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Anregungen der REWAG werden im Rahmen der künftigen
Ausbauplanung berücksichtigt. Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme Nr. 6.: Dienststelle
/ Antragsteller: Regierung der Oberpfalz 93039 Regensburg Schreiben vom 25.08.2009 Anregungen: Aufgrund der geringfügigen Arrondierung der bestehenden
Gewerbe- und Industrieflächen im Bereich Haslbach-West, die zudem in erster
Linie der Erweiterung bestehender Betriebe dient, werden aus landesplanerischer
Sicht keine Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung erhoben. Von Seiten des Sachgebietes 34 (Städtebau) wird darauf
hingewiesen, dass die zur 39. Flächennutzungsplan und Landschaftsplanänderung
erforderlichen Ausgleichsflächen im Änderungsplan abgegrenzt werden sollten. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Ausgleich ist innerhalb der Flächen Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft berücksichtigt. Eine detaillierte Abgrenzung ist nicht erforderlich, da die
gesamte Fläche als Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft dargestellt ist. Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme Nr. 7.: Dienststelle
/ Antragsteller: Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg Im Gewerbepark A 10 93059 Regensburg Schreiben vom 25.08.2009 Anregungen: Bereich Landwirtschaft: Aus landwirtschaftlicher Sicht unserer Fachbehörde werden
gegen den o.g. Bebauungsplan keine Einwendungen erhoben, nachdem überörtliche
Belange der Landwirtschaft nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Es sollten in den Flächennutzungsplan folgende Hinweise
aufgenommen werden: Den Landwirten wird das Recht auf ordnungsgemäße und
ortsübliche Bewirtschaftung ihrer Flächen zugesichert. Bei der Bepflanzung sind die gesetzlichen Grenzabstände
einzuhalten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass landwirtschaftliche Nutzflächen
nicht erheblich beeinträchtigt werden (z.B. Schattenwirkung, Laubfall,
Wurzeln). Aus unserer fachlichen Sicht muss sichergestellt werden,
dass die vorhandenen Zufahrten zu den landw. Grundstücken erhalten bleiben.
Dabei ist es erforderlich, durch geeignete Maßnahmen den Verkehr mit
landwirtschaftlichen Maschinen und Arbeitsgeräten durch parkende Autos nicht zu
behindern. Es muss sichergestellt werden, dass die Zufahrt zu den
landwirtschaftlichen Grundstücken auch mit größeren landwirtschaftlichen
Maschinen ungehindert möglich ist. Kurzzeitige Behinderungen während der
Baudurchführung sind mit den betroffenen Landwirten abzustimmen. Der schadlose Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser muss
auch während und nach der Bauzeit erhalten bleiben. bei den Erdarbeiten ist auf eine Schonung des Oberbodens
durch separaten Abtrag und wieder Auffüllung landwirtschaftlicher Nutzflächen
zu achten. Die Auffüllung soll bodenschonend erfolgen. Noch nicht von der Baumaßnahme betroffene Grundstücke sollen
weiterhin den Landwirten auf Pachtbasis zur Verfügung gestellt werden. Bereich Forstwirtschaft: Von der Planung ist Wald nur indirekt betroffen, da im
Norden des Planungsgebietes unmittelbar Bannwald angrenzt. Bei konkreten
Planungen werden vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg
entsprechende Abstände von Gebäuden zum Wald sowie die Erhaltung der
LKW-fahrbaren Zufahrten zum Wald entlang der nordwestlichen Grenze des
Planungsgebietes gefordert. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Anregungen gelten unabhängig von den Darstellungen im
FNP. Die Aufnahme in die Hinweise zum Flächennutzungsplan sind deshalb nicht
erforderlich. Sie werden jedoch bei künftigen Maßnahmen berücksichtigt. Beschlussvorschlag : Der Anregung zur
Ergänzung der Hinweise zum FNP wird nicht entsprochen. Nr. 8.: Dienststelle
/ Antragsteller: Wasserwirtschaftsamt Regensburg Landshuter Str. 59 93053 Regensburg Schreiben vom 02.09.2009 Anregungen: 2.5.1 Wasserschutzgebiet Der Änderungsbereich liegt in der Schutzzone VIIIB und
WIIIA1 des Trinkwasserschutzgebietes Sallern (Verordnung vom 04.03.1996). Die
verbotenen bzw. beschränkt zulässigen Handlungen der Schutzgebietsverordnung
sind zu beachten. 2.5.2 Altlasten, Deponie Haslbach Im Planungsgebiet liegen lt. Altlastenkataster keine
Einträge vor. Nördlich grenzt die Verdachtsfläche „Munitionsausgabestelle
Wutzlhofen“. Der Verdacht auf Rüstungsaltlasten wurde ausgeräumt,
allerdings bedürfen weitere kleinere zivile Verunreinigungsbereiche noch der
Bearbeitung. Sollten bei Maßnahmen (Erdaushubarbeiten) Auffälligkeiten
hinsichtlich Boden- bzw. Gewässerverunreinigungen auftreten, sind das Umweltamt
der Stadt Regensburg und das Wasserwirtschaftsamt Regensburg einzuschalten.
Südlich grenzt an das Planungsgebiet zudem die Hausmülldeponie Haslbach. Sofern
Grundwassernutzungen vorgesehen sind, ist auf die Problematik dieser o.g.
angrenzenden Bereiche hinzuweisen. 2.5.3 Biotopverlegung Zum wasserrechtlichen Verfahren der Biotopverlegung wurde inzwischen
ein Bescheid 823.07.2009) erlassen. Die entsprechenden Bedingungen und Auflagen
sind im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen. 2.5.4 Starkniederschläge, Schichtwasser Wir empfehlen allgemein zum Schutz gegen örtliche
Starkniederschläge bei Gebäudeöffnungen (wie Kellerschächte, Eingänge) die
Unterkante der Öffnung mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe und
StraßenOK zu legen. Gegen ggf. auftretendes Schichtwasser sind entsprechende
Schutzvorkehrungen zu treffen. 2.5.5 Niederschlagswasserentsorgung Bei weiterführenden Planungen sollten bei der
Niederschlagswasserentsorgung neben den Möglichkeiten zur Rückhaltung bzw. der
breitflächigen Versickerung insbesondere Möglichkeiten zur Förderung der
Verdunstung geprüft werden. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Im Änderungsgebiet wurden Bodenuntersuchungen bereits
durchgeführt. Die vorliegenden Ergebnisse, zeigen keine akute Gefährdung
des Grundwassers. Die Anregungen wurden in die Begründung zum FNP aufgenommen
bzw. sind bei künftigen Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme Nr. 9.: Dienststelle
/ Antragsteller: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Bajuwarenstr. 4 93053 Regensburg Schreiben vom 04.08.2009 Anregungen: Wir bitten Sie, in den Erläuterungsbericht zum
Flächennutzungsplan einen Hinweis aufzunehmen, dass bei der Aufstellung der
Bebauungspläne in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die
Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorgesehen werden. Wir werden zu gegebener Zeit zu den noch aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplänen detaillierte
Stellungnahmen abgeben. Außerdem bitten wir Sie, uns nach Bekanntmachung des Planes
eine Ausfertigung mit Erläuterungsbericht zu übersenden. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Anregungen wurde in die Begründung unter Punkt 6.6
aufgenommen. Beschlussvorschlag : Der Anregung wird entsprochen. Nr. 10.: Dienststelle
/ Antragsteller: Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Regensburg Dr.-Johann-Maier-Str. 4 93049 Regensburg Schreiben vom 15.09.2009 Anregungen: wir möchten darauf hinweisen, dass der Bund Naturschutz bei
seiner Stellungnahme vom 05.8.2009 bleibt, die wir dieser Nachricht noch einmal
anhängen. Wir würden uns freuen, wenn sie dies berücksichtigen könnten und
bedanken uns dafür herzlich. Der Bund Naturschutz hatte sich im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden im Frühjahr 2008 zu o.g. Verfahren nicht geäußert, da
auf ein eigenständiges Verfahren zur Verlegung des Feuchtbiotopes hingewiesen
worden ist, bei der eine Beteiligung der Naturschutzverbände vorgesehen ist.
Wichtige Punkte aus der Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie des schonenden
Umgangs mit Grund und Boden sind, die in der Abwägung berücksichtigt werden
müssen nennen wir im Folgenden. In der Begründung zur FNPÄnderung wird auf den Bedarf nach
Erweiterungsflächen für ansässige Betriebe hingewiesen, dem nur durch eine
Neuordnung der Freiflächen entsprochen werden kann. Der Bund Naturschutz
bedauert, dass bei der Abwägung zwischen Ansiedlungsdruck und Erhalt von
Biotopflächen die wirtschaftlichen Interessen so gut wie immer Vorrang haben.
Es scheint, dass vorhandene Naturräume als „mobiles Grün“ angesehen,
überplant und umgesiedelt werden. Gerade die bestehende Wasserfläche mit dem ansehnlichen
alten Baumbestand kann nicht ohne erhebliche Verluste nach Norden verpflanzt
werden. Die alten Pappeln haben zwar ihren Vitalitätshöhepunkt schon
überschritten, stellen aber als Totholzgruppe eine wichtige ökologische Nische
dar. Es muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass in
einem Gewerbe- und Industriegebiet Menschen arbeiten und Pausen gerne auch im
Freien verbringen möchten. Grüne Rückzugsbereiche für die Belegschaften sind
daher auch dort wichtig und sollten nicht ohne Not weggewogen werden. Der Bund Naturschutz kann bei der geplanten Änderung leider
auch keinen nachhaltigen Umgang mit den vorhandenen Flächen erkennen. Nach wie
vor werden Erweiterungen in der Fläche ermöglicht, statt eine Entwicklung in
die Höhe zu fordern und fördern. Der Bund Naturschutz spricht sich dafür aus, die
Erweiterungsplanungen daraufhin zu prüfen, ob die vorhandene Wasserfläche mit
Baumbestand integriert werden kann und fordert mit Nachdruck einen angemessenen
Ausgleich im Falle einer Verlegung. Als Laichgebiet hat die neue Teichanlage im
Norden zwar gewisse Vorteile zur bestehenden Wasserfläche (bessere
Wasserversorgung und direkter Zugang der Amphibien vom Wald aus ohne
Straßenquerung), aber es wird dauern bis sich ein Bewuchs einstellt, der Weiher
als natürlicher Bestandteil der Landschaft wirkt und die ökologische Qualität
die des alten Weihers erreicht. Aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung in Ödenthal könnte es zu
Widerständen bezüglich des zu erwartenden Froschgequakes kommen. Der Bund
Naturschutz sieht deshalb eine gewisse Gefahr, dass das vorhandene Biotop
letztendlich am alten und am neuen Standort unerwünscht ist. Wir weisen daher
darauf hin, dass auf jeden Fall eine Ausgleichserfordernis besteht. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Anregungen wurden nicht fristgerecht eingereicht. Die öffentliche Auslegung fand vom04.08.2009 –
04.09.2009 statt. Zu den Anregungen wird jedoch wie folgt Stellung genommen: Für die Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche
Ausgleichsmaßnahmen in der Fläche AI vorgesehen. Diese sind im
landschaftspflegerischen Begleitplan zur Weiherverlegung Haslbach eingehend
beschrieben. Die Herstellung dieser Maßnahmen erfolgen im Zuge der
Biotopverlegung. Unabhängig von der Entwicklung in die Höhe, besteht nach wie
vor im Industriegebiet Haslbach ein erheblicher Expansionsdruck seitens dort
angesiedelter Unternehmen, der am Standort Haslbach anderweitig nicht
befriedigt werden kann. Die Ausweitung des Gewerbegebietes auf die Flächen rund
um den ehem. Löschweiher führen somit zu einer Steigerung der Arbeitsplätze,
Sicherung der Unternehmensstandorte in Regensburg und somit zu einer
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Regensburg. Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme Nr. 11.: Dienststelle
/ Antragsteller: Gemeinde Zeitlarn Hauptstr. 27 93197 Zeitlarn Schreiben vom 14.09.2009 Anregungen: Nachfolgend teilen wir Ihnen den Beschluss des Gemeinderates
vom 03.09.09 zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Regensburg im
Bereich „Haslbach-West“ mit: Der Gemeinderat erhebt gegen die o.g.
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Regensburg grundsätzlich keine Einwände.
Die Zustimmung erfolgt jedoch mit der Einschränkung, dass die Ödenthaler Straße
verkehrlich nicht stärker belastet werden darf. Stellungnahme
und Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die verkehrliche Funktion des Zeitlarner Weges, mit einer
Prognosebelastung von ca. 4000 Kfz/Tag im Jahr 2020, ist durch die Verlegung
nicht berührt. Durch die Erweiterung der gewerblichen Flächen, die im
Rahmen der FNP-Änderung vorgesehen sind, ist keine stärkere Belastung für die
Ödenthaler Straße zu erwarten. Beschlussvorschlag : Kenntnisnahme Der Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt: 1. Die bei der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit
Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2. Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan)
in der Fassung vom 07.07.2009 und des Erläuterungsberichtes wird beschlossen. 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die 39.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
Anlagen: 39.-FNP Begründung 39. FNP Plan
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