Vorlage - VO/09/4849/62  

 
 
Betreff: Anmeldung zum Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm ?Aktive Stadt- und Ortsteilzentren? für das Gebiet ?Obermünsterviertel?
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Städtebauförderung und Vergaben   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

  1.   Bisherige Untersuchungen und Aktivitäten im Obermünsterviertel
    1.          Vorbereitende Untersuchungen „Obermünsterquartier“

Am 15.05.2007 beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die Verwaltung, die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB für das Areal südlich der Obermünsterstraße, dem „Obermünsterquartier“ durchzuführen (siehe Anlage 1). Dies erfolgte im Hinblick auf eine später mögliche Festlegung zu einem Sanierungsgebiet. Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurde nach § 138 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Weiter fanden eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belage gemäß § 4 i.V. mit § 139 Abs. 2 BauGB sowie eine Bürgerinformation für die betroffenen Eigentümer statt.

 

Bei den vorbereitenden Untersuchungen zum bisherigen Untersuchungsgebiet „Obermünsterquartier“ sind im Wesentlichen folgende Defizite festgestellt worden:

 

        bauliche Mängel des Parkhauses St.-Peters-Weg

        gestalterische Mängel der öffentlichen Straßen und Plätze (z.B. Jesuitenplatz, Obermünsterplatz, Obermünsterstraße)

        fehlende attraktive Fußwegeverbindungen in Süd-Nord- bzw. Nord-Süd-Richtung (z.B. desolate, dunkle Fußgängerdurchgänge zwischen Jesuitenplatz und St.-Peters-Weg)

        die Riegelbildung des Viertels zwischen Hauptbahnhof und nördlicher Altstadt (dabei stellt auch der Park des Fürstlichen Schlosses von Thurn und Taxis einen entscheidenden Riegel dar)

        erhebliche Konzentration von Vergnügungsstätten im östlichen Bereich des Gebietes

        häufiger Wechsel im Einzelhandel

        ungenügende Querungsmöglichkeiten dieses Gebietes (Fußwegeverbindung zwischen der nördlichen Altstadt und dem Fürstlichen Schloss von Thurn und Taxis)

        fehlende Inwertsetzung der touristischen Potenziale (Brachfläche Obermünsterruine, Campanile Obermünsterkirche)

 

1.2.            Kultur- und Kongresszentrum am Bereich Petersweg

Ebenfalls am 15.05.2007 wurde die Verwaltung beauftragt, Standortalternativen für die Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums in Regensburg zu prüfen. Der Bereich „Petersweg“, mit einer Grundstücksgröße von ca. 20.000 m², war einer dieser möglichen Standorte. Dieses Areal stellt einen wesentlichen Bereich des Untersuchungsgebietes „Obermünsterquartier“ dar. Im Bericht der Standortuntersuchung zum Regensburger Kultur- und Kongresszentrum vom Oktober 2008 wurde dargelegt, dass der Standort „Petersweg“ für ein Kultur- und Kongresszentrum nicht weiterverfolgt wird.

 

1.3.            Realisierungswettbewerb zum Neubau eines öffentlichen Parkhauses in der südlichen Altstadt von Regensburg mit Ideenteil zur Gestaltung angrenzender Straßen und Plätze

Im November 2008 beschloss der Aufsichtsrat der Stadtwerke Regensburg GmbH, das Parkhaus am St.-Peters-Weg abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Das Parkhaus ist im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes „Obermünsterquartiers“ gelegen (siehe Anlage 1).

 

Ende September 2009 wurde der Realisierungswettbewerb zum Neubau eines öffentlichen Parkhauses anstelle der bisherigen Parkierungsanlage abgeschlossen. Die beiden ersten Preisträger überarbeiten bis Anfang Dezember ihre Wettbewerbsentwürfe. Ergänzender Teil des Wettbewerbes war es, auch Vorschläge und Ideen für die Neugestaltung von angrenzenden Straßen und Plätzen (Obermünsterstraße, Obermünsterplatz, südlich angrenzender Teilbereich des St.-Peters-Weges, östlich angrenzende Fröhliche-Türken-Straße) zu erarbeiten.

Bei diesem Wettbewerb können die städtebaulich relevanten Auslobungskosten mit Städtebaufördermitteln, entsprechend den Vorgaben der Regierung der Oberpfalz, gefördert werden.

 

1.4.            Interessengemeinschaft Obermünsterviertel - vorhandenes Engagement der Geschäftsleute

Gegen Ende 2006 haben sich rund 30 Geschäftsleute als „Interessengemeinschaft Obermünsterviertel“ mit Schwerpunkt im Bereich der Obermünsterstraße zusammengeschlossen. Ziel der Interessengemeinschaft ist es, den Stadtbereich stärker ins Bewusstsein der Regensburger BürgerInnen zu rücken, Fußgängerfrequenzen zu erhöhen und mehr Kaufkraft anzuziehen. Mit diversen erfolgreich durchgeführten Veranstaltungen und Werbeaktionen ist dies bereits ansatzweise gelungen. Es ist ein „Wir-Gefühl“ und ein Bewusstsein für die eigenen Stärken entstanden. Eine Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit verkehrlichen und städtebaulichen Fragen zur Aufwertung des Viertels auseinandergesetzt. Die Ergebnisse wurden bereits in den Ideenteil zum Wettbewerb eingebracht.

 

2.Das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

Das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stellt die Fortführung des Programms bzw. Modellvorhabens „Leben findet Innenstadt - öffentlich-private Kooperationen zur Standortentwicklung“ dar. Ziel des Programms ist die Stärkung der Innenstädte und der zentralen Versorgungsbereiche, die oftmals durch einen Funktionsverlust - insbesondere durch gewerbliche Leerstände - gekennzeichnet sind. Im Mittelpunkt des Programms stehen somit die Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur, als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Das Besondere des Programms stellt das Aktivieren und Einbinden von privatem Engagement, aber auch privater Finanzressourcen für die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche dar. Im Einzelnen geht es darum:

 

        beispielhafte Ideen zur Standortstärkung zu entwickeln und insbesondere private Aktivitäten und Investitionen anzustoßen (z.B. durch den Einsatz kooperativer Verfahren wie die Inanspruchnahme von unabhängiger Moderation)

        die Nutzungsvielfalt, Vitalität und Identifikation zu stärken

        dem Gebäudeleerstand entgegenzuwirken und vorhandene Leerstände zu beseitigen

        die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern

 

Der Bereich Obermünsterviertel als südlicher Teil der Regensburger Altstadt eignet sich infolge der bereits festgestellten Defizite im Gebiet, aber auch des bereits vorliegenden Engagements für das Gebiet im Rahmen der Interessengemeinschaft Obermünsterviertel in besonderer Weise für die Aufnahme in dieses Programm. Eine weitere Voraussetzung ist die förmliche räumliche Abgrenzung des Untersuchungsraums/ Fördergebiets, z.B. in Form eines Sanierungs-, städtebauliches Entwicklungs- oder Erhaltungsgebiets.

 

3.Umgriff und weitere Vorgehensweise für die Aufnahme in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

Die bestehenden bereits unter 1.1. genannten Defizite im bisherigen Untersuchungsgebiet „Obermünsterquartier“, wie z.B. bei Einzelhandel und Dienstleistungen (oftmaliger Wechsel im Geschäftsbesatz) sowie die städtebauliche Randlage zur Kernaltstadt Regensburgs mit fehlender attraktiver Anbindung, ungenutzte Potenziale (u.a. im öffentlichen Raum, Leerstände) können nur sinnvoll im Rahmen eines größer gewählten Gebietsumgriffs behoben werden. So wird die Einbeziehung des nördlich anschließenden Gebiets (siehe Anlage 1) bis Neupfarrplatz bzw. St.-Kassians-Platz als Ziel führend erachtet, auch vor dem Hintergrund, dass einige Mitglieder der Interessengemeinschaft Obermünsterviertel in diesem Gebiet ansässig sind.

 

Die zu erwartenden positiven Impulse durch die Umsetzung des Realisierungswettbewerbes St.-Peters-Weg, wie eine zusätzliche gewerbliche Nutzung im Bereich des Parkhauses beziehungsweise Jesuitenplatzes, eine fußgängerfreundliche Durchgängigkeit dieses Areals, ein attraktiver Zugang vom Parkhaus zur Altstadt, werden die Entwicklung der nördlich angrenzenden Bereiche günstig beeinflussen. Dort werden in den öffentlichen Räumen städtebauliche Missstände vermutet, z.B. in der Maler- und Pfarrergasse. Außerdem sollen durch eine mögliche Integration von Anwohnerparkplätzen in den Neubau des Parkhauses St.-Peters-Weg etliche bestehende Defizite (z.B. mangelhafte Gestaltung und Nutzbarkeit der öffentlichen Plätze und Straßen) behoben werden. Das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes kann in das neue Untersuchungsgebiet einfließen.

 

Das neu gefasste, ausgeweitete Untersuchungsgebiet wird als „Obermünsterviertel“ bezeichnet. Es ist im Süden durch den St.-Peters-Weg, im Norden durch den Neupfarrplatz bzw. St.-Kassians-Platz, im Westen durch die Obere Bachgasse bzw. An der Hülling und im Osten durch die Fröhliche-Türken-Straße bzw. Viereimergasse begrenzt. Die Fläche des Gebietes umfasst ca. 7,4 ha (siehe Anlage 1).

 

Die zusätzlich erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen zum „Obermünsterviertel“ beinhalten zunächst die ergänzende Erhebung und Darstellung der vorgegebenen Situation bzw. der vorhandenen Mängel und Missstände und daraus abgeleitet Vorschläge für die künftige Neuordnung des Gebietes. Dabei kann zu einem erheblichen Teil auf die bereits erfolgten Untersuchungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zurückgegriffen werden. Das Stadterneuerungsgebiet soll nach Vorliegen der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen als Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB förmlich festgelegt werden. Dies soll zur zusätzlichen Belebung der Investitionen in diesem Bereich beitragen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ist auch die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB durchzuführen.

 

1

 

 

  1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Untersuchungen für das erweiterte Gebiet „Obermünsterviertel“ gemäß § 141 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Umgriff des Gebietes ist im beiliegenden Lageplan vom 17. November 2009 (siehe Anlage 1, die wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist) dargestellt.

 

  1. Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist unter Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Zudem soll in der örtlichen Presse ein entsprechender Hinweis erfolgen.

 

  1. Die im Bericht dargelegte Vorgehensweise zur Anmeldung des „Obermünsterviertels“ in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird durchgeführt.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Plan mit Darstellung des alten Umgriffs „Obermünsterquartier“ und des neuen Umgriffs „Obermünsterviertel“

 

Plan mit Lage des Umgriffs im Welterbebereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KA_2_OMQ_Welterbe (1757 KB)    
Anlage 2 2 KA_1_OMQ_Umgriff (659 KB)