Vorlage - VO/09/4875/61  

 
 
Betreff: Regionaler Nahverkehrsplan Regensburg - Aufstellungsentwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
17.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                           

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

Der Regionale Nahverkehrsplan wird gemeinsam von Stadt und Landkreis Regensburg, den Nachbarlandkreisen Schwandorf, Cham, Straubing-Bogen, Kelheim und Neumarkt i. d. Opf, sowie der kreisfreien Stadt Straubing erstellt. Grundlage der Nahverkehrsplanung sind Art. 12 in Verbindung mit Art. 8 BayÖPNVG, wonach die Aufstellung der Nahverkehrspläne in der Kompetenz der Landkreise und kreisfreien Städte liegt (Aufgabenträger) sowie Art. 6 BayÖPNVG, wonach für Räume, in denen die Beziehungen und Verflechtungen des allgemeinen ÖPNV über das Gebiet eines Aufgabenträgers hinausgehen, ein sog. Regionaler Nahverkehrsraum abzugrenzen ist, den die beteiligten Aufgabenträger bei Ihrer Nahverkehrsplanung als zusammengehöriges Gebiet zu betrachten haben.

 

Zum Regionalen Nahverkehrsplans Regensburg (RNVP) wurden bisher folgende Verfahrensschritte durchgeführt:

03.05.2005      Auf Basis einer im Rahmen der Planungsarbeitsgemeinschaft Nahverkehr Mittelbayern erarbeiteten Pendlerstudie wird vom Planungsausschuss Einvernehmen zum vorgeschlagenen Plangebiet - dem Regionalen Nahverkehrsraums Regensburg – bekundet und dieser Raum durch die Regierung der Oberpfalz in Anstimmung mit der Regierung von Niederbayern förmlich abgegrenzt;

2006                Zwischen den zum Regionalen Nahverkehrsraum gehörenden Aufgabenträgern wird eine Planungsvereinbarung abgeschlossen (u. a. Bildung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe/Geschäftsstelle bei der Stadt Regensburg) und eine gemeinsame Ausschreibung/Vergabe der Planungsleistung durchgeführt;

17.07.2007      im Rahmen einer gemeinsam stattfindenden Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Regensburg und des Wirtschaftsausschusses des Landkreises Regensburg werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Stärken-Schwächen-Analyse sowie das „Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des ÖPNV“ vorgestellt. Das Leitbild wird dabei als Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen vorgeschlagen (im zeitlichen Kontext wurde der Planungsstand auch in den Gremien der anderen Aufgabenträgern behandelt);

17.09.2008      im Planungsausschuss werden die im Stadtgebiet Regensburg bzw. für den Stadtverkehr Regensburg vorgesehenen Maßnahmen- und Projektvorschläge im Entwurf zur Kenntnis gebracht; die Vorschläge sind dabei in fünf Handlungsfelder gegliedert (im zeitlichen Kontext wurde der Planungsstand auch in den Gremien der anderen Aufgabenträgern behandelt).

 

 

2. Beteiligungsverfahren

 

Bereits seit Aufstellungsbeginn wurden zahlreiche Akteure um Informationen und Anregungen für das Nahverkehrsplanverfahren gebeten (Verkehrsunternehmen, BEG, kreisangehörige Gemeinden, Behindertenvertreter, VCD, IHK, Straßenbauämter, Tourismusverband etc.). Für die Verkehrsunternehmen, die als Ersteller der Verkehrsleistung eine herausgehobene Rolle haben und von den späteren Planaussagen des Nahverkehrsplanes betroffen sein werden, wurden hierfür außerdem ergänzende Planungsgespräche durchgeführt.

 

Der erarbeitete Planungstand der Maßnahmen- und Projektvorschläge wurde mit den Verkehrsunternehmen, die im regionalen Nahverkehrsraum eine Linienkonzession des allgemeinen ÖPNV besitzen und somit von den Maßnahmenvorschlägen unmittelbar betroffen sind, in mehreren Gesprächsrunden über den jeweilig zuständigen Aufgabenträger erörtert und abgestimmt. Für die den Stadtverkehr Regensburg betreffenden Rahmenfestlegungen, Maßnahmen und Projekte fand hierbei die Abstimmung mit den Regensburger Verkehrsbetrieben statt (vier Gesprächsrunden). Die Verkehrsunternehmen des Regionalbusverkehrs wurden über die umliegenden Aufgabenträger beteiligt.

 

Des Weiteren wurden die Maßnahmenvorschläge abgestimmt mit den Vertretern von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen (v.a. Maßnahmen mit Bezug zum Thema Barrierefreiheit) sowie mit Interessensvertretungen, die im Rahmen der Sammlung von Anregungen zu Beginn der Planaufstellung sich sehr umfassend beteiligt haben. Letzteres trifft in erster Linie dies auf den Verkehrsclub Deutschland zu. Aktuell läuft noch die Abstimmung mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu den Maßnahmen mit Bezug zum SPNV (betrifft v.a. den Regionalverkehr).

 

Die im Beteiligungsverfahren aufgezeigten Belange wurden von den Aufgabenträgern abgewogen und bei der weiteren Konkretisierung der Planungsinhalte berücksichtigt.

 

 

3. Entwurf Regionaler Nahverkehrsplan Regensburg

 

Der Regionale Nahverkehrsplan ist ein gemeinsames Planwerk der o.g. Landkreise und kreisfreien Städte des regionalen Nahverkehrsraums Regensburg. Mit dem nun vorliegenden Entwurf ist es gelungen, gemeinsame Zielvorstellungen und Konzepte für die Weiterentwicklung des ÖPNV zu entwickeln und abzustimmen. Der Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplans erstreckt sich in seinem räumlichen Bezug auf den Gesamtbereich des regionalen Nahverkehrsraums Regensburg. Die Aussagen, die das Stadtgebiet Regensburg betreffen, sind ein Bestandteil dieses Gesamtplans (siehe unter 3.4).

 

3.1 Inhaltsüberblick zum Planentwurf

 

Der Planentwurf fasst alle im Nahverkehrsplanverfahren durchgeführten Bearbeitungsschritte zusammen und ist wie folgt gegliedert:

  1. Rahmenbedingungen und Zielvorgaben
  2. Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des ÖPNV
  3. Raumstruktur und soziodemografische Daten
  4. ÖPNV-Angebot im Bestand
  5. Stärken-Schwächen-Analyse
  6. Voraussichtliche Entwicklungen Planungshorizont 2015
  7. Entwicklungskonzept für die Region
  8. Entwicklungskonzept für die Stadt Regenburg

 

Zum Planentwurf gehören ein umfangreicher Kartenteil und ein Anlagenband mit zahlreichen tabellarischen Aufstellungen.

 

Wo immer sinnvoll, wurde im Planentwurf eine Untergliederung der Kapitel in Aussagen zum Teilbereich Region (hierzu gehören der Landkreis Regensburg und die außen angrenzenden Gebiete der Nachbar-Aufgabenträger) und zum Teilbereich Stadt Regensburg vorgenommen.

 

Die Ergebnisse der Bearbeitungsschritte bzw. Kapitel 1 bis 5 wurden dem Ausschuss im Wesentlichen in der Planungsausschusssitzung am 17.07.2007 vorgestellt. Der in der Sitzung am 17.09.2008 vorgestellte Maßnahmenkatalog-Entwurf ist nun Bestandteil des Kapitels 8.

 

3.2 Leitbild

 

Das Leitbild (siehe Kap. 2 des Planentwurfs) stellt das „Herzstück“ des regionalen Nahverkehrsplans dar. Es gilt für alle zum Nahverkehrsraum gehörenden Aufgabenträger gleichermaßen. Mit den hier getroffenen, normativen Aussagen soll im Nahverkehrsraum eine ÖPNV-Entwicklung aus „einem Guss“ sichergestellt werden; in den Randbereichen (äußere Landkreisgebiete und Stadt Straubing) beziehen sich diese Aussagen dabei nur auf die in Richtung Stadt/Landkreis Regensburg orientierten Verkehrsangebote.

 

Vor Beginn der Maßnahmenplanung kam dem Leitbild v. a. die Funktion eines einheitlichen „Beurteilungs- und Planungsmaßstabes“ zu, mit dem einerseits das bestehende ÖPNV-Angebot auf Stärken und Schwächen untersucht wurde und andererseits eine konsequente Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen zum Abbau bestehender Defizite durchgeführt werden konnte. Nachdem nun die einzelnen konkreten Maßnahmenvorschläge intensiv abgestimmt wurden, wurde auch das Leitbild – vor dem Hintergrund machbarer Zielvorstellungen - überarbeitet und angepasst.

 

3.3 Prognose 2015

 

Im Fazit zu den für den Planungshorizont 2015 getroffenen Prognoseaussagen zum Stadtgebiet (Kap. 6.2 des Planentwurfs) wird deutlich, dass es allein aufgrund des Einwohnerwachstums in Regensburg ein wachsendes Nachfragepotenzial für den ÖPNV geben wird. Dieser Zuwachs speist sich v. a. aus den berufstätigen Altersgruppen (25-59 Jährige) sowie aus der Altersgruppe „60+“. Parallel wird es im Stadtgebiet aber zu keinem Rückgang der hochgradig ÖPNV-gebundenen Altersgruppe der Schüler (10-18 Jährige) kommen, wie es etwa in den umliegenden Kreisen oder im bundesweiten Vergleich der Fall sein wird. Beachtlich für Regensburg sind des Weiteren die nach wie vor steigenden Studierendenzahlen an der Universität und der Fachhochschule, die ein entsprechendes Anwachsen des Nachfragepotenzials für den ÖPNV erwarten lassen. Um die künftigen Nachfragepotenziale aber tatsächlich erschließen zu können, wird es entscheidend darauf ankommen, das ÖPNV-System in seiner Leistungsfähigkeit zu ertüchtigen. Der Bewältigung der bereits heute teilweise bestehenden Kapazitätsengpässe kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Damit einhergehend ist insbesondere vor dem Hintergrund sich ändernder Anforderungen und Erwartungen der älteren Bevölkerungsgruppen (erforderliche Barrierefreiheit, mehr Komfort) eine qualitative Aufwertung des ÖPNV-Systems von hoher Bedeutung. Bei konsequenter Umsetzung der hierzu aufgezeigten Maßnahmen ist im stadtgebietsbezogenen Verkehr ein zusätzliches ÖPNV-Aufkommen von bis zu 1,125 Mio. Fahrgästen pro Jahr erreichbar (gegenüber der heutigen Situation entspräche dies einer Steigerung von 5%) und damit ein wirksamer Beitrag zum Modal Split leistbar. Unterbleiben diese Maßnahmen - und unterbleiben hierbei insbesondere die Maßnahmen zur Kapazitätsausweitung des ÖPNV-Systems -  so besteht das Risiko, dass durch die teilweise Kapazitätsüberlastung (volle Busse zu bestimmten Zeiten) andere potenzielle Fahrgäste (Berufstätige oder ältere Personen mit höheren Komforterwartungen) von der Nutzung des ÖPNV abgehalten werden, was zu einem schleichenden Negativprozess mit mehr oder weniger stagnierender Nachfrageentwicklung für den ÖPNV führen könnte.

 

3.4 Entwicklungskonzept und Maßnahmen/Projekte für das Stadtgebiet (Anlage)

 

Als Rahmenfestsetzung (siehe Kap. 8.1) wurden im Entwicklungskonzept zunächst die im Tages- und Wochenverlauf geltenden Verkehrszeiten definiert. Auf ihnen bauen die weitergehenden Festlegungen – etwa zur Angebotshäufigkeit – auf. Des Weiteren wurden innerhalb des gesamtstädtischen ÖPNV-Systems ein Haupt- und ein Ergänzungsnetz definiert. Das Hauptnetz stellt dabei das Kernnetz dar, über das die Hauptnachfrageschwerpunkte im Stadtgebiet miteinander verbunden werden sollen. Bestandteil des Hauptnetzes sind dabei die weitgehend im 10-Minuten-Takt gefahrenen Linien 1, 2, 6 und 10. Zum Ergänzungsnetz gehören hingegen alle anderen Stadtbuslinien (in der Regel 20-Minuten-Takt) sowie einzelne Regionalverkehrslinien, die wichtige Verkehrsfunktionen auch im Stadtgebiet besitzen, (Linie 5, 12, 13, 16, 17, 30, 31 und 32). Über ein abgestuftes System an Verknüpfungspunkten sind diese Netze systematisch miteinander verbunden (siehe hierzu Karte 27).

 

Im Maßnahmenkatalog zum Stadtverkehr (Kapitel 8.2) wurden die fünf bekannten Handlungsfelder beibehalten – diese sind:

Handlungsfeld 1:      Verbesserung des Bedienungsangebotes / Liniennetzneuordnung / Erhöhung der Kapazität

Handlungsfeld 2:      Ertüchtigung und Attraktivierung der Verknüpfungspunkte und zentralen Haltestellen

Handlungsfeld 3:      Schaffung eines barrierefreien ÖPNV

Handlungsfeld 4:      Ergänzung des Busbeschleunigungssystems

Handlungsfeld 5:      Service und Sicherheit.

 

Von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung des ÖPNV in den kommenden Jahren sind folgende Maßnahmen bzw. Projekte:

 

im Bereich der Verkehrsleistung:

-          die Erhöhung der Beförderungskapazitäten und der Leistungsfähigkeit

-          die Neuordnung des Liniennetzes im Bereich Burgweinting/Harting und

-          die Optimierung der zentralen Altstadterschließung

 

im Bereich Infrastruktur:

-          der Regionale Verknüpfungspunkt am Hauptbahnhof / ZOB

-          der barrierefreie Umbau der Haltestellen im Rahmen eines Haltestellenprogramms

-          die Schaffung einer altstadtnahen Ersatztrasse für die Steinerne Brücke

 

Zwischen den genannten Maßnahmen/Projekten im Bereich Verkehrsleistung und Infrastruktur bestehen vielfach wechselseitige Abhängigkeiten. Die wichtigste Wechselwirkung besteht dabei zwischen der dringend gebotenen Erhöhung der Beförderungskapazität im Busverkehr (vgl. 3.3) und Schaffung eines leistungsfähigen regionalen Verknüpfungspunktes am Hauptbahnhof. Letzterer ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass ein höheres Fahrzeugaufkommen (oder alternativ auch das Aufkommen größerer Fahrzeuge) am zentralen Verknüpfungspunkt Hauptbahnhof abgewickelt werden kann und dabei zugleich die Möglichkeiten einer besseren Fahrplangestaltung und der Optimierung kurzer Umstiege gegeben ist. Ohne dass diese Voraussetzungen im Bereich Leistungsfähigkeit und Kapazität geschaffen werden, würden andere Maßnahmen, die lediglich über einzelne Attraktivitätsverbesserungen ein Mehr an Fahrgästen für den ÖPNV zu gewinnen suchen, in ihrer Wirkung beschränkt bleiben (siehe auch 3.3).

 

Umgekehrt verbindet sich aber mit der Schaffung eines ZOB am Hauptbahnhof sowie auch mit den anderen infrastrukturellen Projekten gegenüber den Betreibern des Busverkehrs der Anspruch, dass diese konsequent gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Konkretisierung und Umsetzung der im Verkehrsleistungs- und im Servicebereich genannten Projekte (v.a. Handlungsfeld 1) aktiv voranbringen.

 

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die geplanten Maßnahmen und Planungsprojekte (siehe auch Karte 29). Als „Maßnahmen“ (M) sind dabei solche Vorschläge zu verstehen, die innerhalb des Geltungszeitraums des Nahverkehrsplans umsetzbar sind. „Planungsprojekte“ (P) bedürfen hingegen noch vertiefender Untersuchungs- und Abstimmungsschritte; die definitive Entscheidungsfindung erfolgt hierbei erst innerhalb des Geltungszeitraums.

 


Handlungsfeld 1: „Verbesserung des Bedienungsangebotes/ Liniennetzneuordnung/ Erhöhung der Kapazitäten“

 

1.1 (P)

Produktprofilierung im Stadtverkehr

1.2 (M)

Busführung „Donauquerung“/ Ersatztrasse Steinerne Brücke

1.3 (P)

Untersuchung der Weiterentwicklung des Busverkehrssystems
(„Überprüfung des Liniennetzes“)

1.3.1 (P)

Prüfung der Durchbindung der Halbmesseräste der RVB-Linien

1.3.2 (P)

Erhöhung der Kapazitäten/ Steigerung der Leistungsfähigkeit

1.3.3 (P)

Erschließung des zentralen Altstadtbereiches inkl. Altstadtbus

1.3.4 (P)

Neuordnung Bereich Burgweinting/ Harting

1.3.5 (P)

Erschließung der Gewerbegebiete im Stadtosten

1.3.6 (P)

Anbindung des Gewerbegebiets Haslbach

1.3.7 (P)

Prüfung der Tangentiallinien

1.3.8 (P)

Entwicklung eines „Schwachverkehrs-Netzes“ (Abend- u. Sonntagsverkehr)

1.4 (M)

Neugestaltung der Endbereiche der Linie 1

1.5 (P)

Anbindung Hp. „Walhallastraße“

1.6 (P)

Anbindung/ Erschließung von Stadtentwicklungsgebieten

1.6.1 (P)

„Ladehofstraße“

1.6.2 (P)

„Nibelungen-Kaserne“

Handlungsfeld 2: „Ertüchtigung und Attraktivierung der Verknüpfungspunkte und zentralen Haltestellen“

2.1 (M)

Hauptbahnhof (Regionaler Verknüfungspunkt)

2.2 (M)

Arnulfsplatz

2.3 (M)

Zentrale Omnibushaltestelle Universität („Uni-ZOH“)

2.4 (P)

Dachauplatz

2.5 (P)

St. Georgen-Platz (Option im Kontext mit 1.2)

Handlungsfeld 3: „Schaffung eines weitgehend barrierefreien ÖPNV“

3.1 (P+M)

Haltestellenkonzept

3.2 (P)

Entwicklung „Musterhaltestellen“ für verschiedene Kategorien und Standortsituationen; „Musterlösung“ Altstadthaltestellen

3.3 (P+M)

Ausstattung der zentralen Haltestellen mit barrierefreier Fahrgastinformation für Blinde/ Sehbehinderte

3.4 (P+M)

Überprüfung von Haltestellenstandorten bzgl. Lagegunst, weitgehend barrierefeier Gestaltungsmöglichkeiten, Betriebsablauf und Verkehrssicherheit)

Handlungsfeld 4: „Ergänzung des Busbeschleunigungssystems“

4.1 (M)

Ausstattung weiterer, einzelner LSA mit Vorrangschaltung

4.2 (P)

Einrichtung weiterer Busspuren

4.3 (P+M)

Integration ausgewählter Regionalbuslinien in das Busbeschleunigungssystem

Handlungsfeld 5: „Service und Sicherheit“

5.1 (P+M)

Integration der Regionalbuslinien mit Stadtverkehrsaufgaben in das DFI-System

5.2 (P)

Entwicklung von weiterführenden Maßnahmen „Sicherheit im Busverkehrssystem“

5.3 (P)

Ausweitung NachtBus-Verkehr (im Kontext Stadt-Umland-Verkehr)

5.4 (Option)

Regelmäßige, systematische Kundenzufriedenheitsermittlung („Kundenbarometer“)

 

Gegenüber dem am 17.09.2008 dem Ausschuss vorgestellten Katalogentwurf wurden im Handlungsfeld 1 insbesondere die Planungsprojekte, die jeweils einen Bezug zu dem übergeordneten Thema „Überprüfung des Liniennetzes“ haben (z.B. Beförderungskapazität, Kombination von Halbmesserästen, Altstadterschließung, Führung einzelner Linien in sich entwickelnden Siedlungsbereichen) unter dem übergeordneten Projekt 1.3 zusammengefasst, womit eine integrierte und effektive Untersuchung und Weiterplanung dieser Fragestellungen sichergestellt werden soll (das Projekt 1.3 enthält u.a. die für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems wichtigsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsleistung). Neu aufgenommen wurden die Vorschläge 1.3.6 und 1.3.8 sowie die Vorschläge 1.6.1 und 1.6.2.

 

Im Zuge der planerischen Vertiefung wurden sämtliche Maßnahmen und Projekte inhaltlich präzisiert und unter Berücksichtigung der von den Beteiligten vorgebrachten Anregungen und Belange überarbeitet. Auf die in Kap. 8.2 dokumentierte ausführliche Maßnahmenbeschreibung wird verwiesen.

 

Neben Aussagen zur Thematik P+R und B+R (Kapitel 8.3) wurde das Entwicklungskonzept um detaillierte Aussagen zum Thema Haltestellenkonzept ergänzt (Kapitel 8.4). Vor dem Zielhintergrund der mittel- bis langfristigen Herstellung einer weitreichenden Barrierefreiheit im ÖPNV-System sowie eines hochwertigen Erscheinungsbildes der Haltestellen als „Visitenkarte des ÖPNV“ kommt künftig dem Haltestellenumbau eine hohe Bedeutung zu. Um sicherzustellen, dass hierbei einheitliche und funktionierende Standards zu Grunde gelegt werden, enthält das Kapitel 8.4 – differenziert nach Haltestellenkategorien – verbindliche Aussagen zu Ausgestaltung und Ausstattung der Regensburger Bushaltestellen. In der anschließenden Umsetzung des Nahverkehrsplans sollen alle Haltestellen des Stadtgebiets den Kategorien zugeordnet werden, der jeweilige Umbaubedarf ermittelt und auf Basis eines jährlichen Umbauprogramms eine bestimme Zahl an Haltestellen umgebaut bzw. aufgewertet werden (für den barrierefreien Umbau einer Richtungshaltestelle ist von einem Investitionsvolumen von ca. 25.000 € auszugehen). Für detaillierte Festlegungen zur Ausgestaltung sollen sog. „Musterhaltestellen“ u.a. mit Behindertenvertretern planerisch abgestimmt werden (Kap. 8.5).

 

3.5 Planerische Vertiefung von Einzelmaßnahmen

 

Parallel zum Aufstellungsverfahren des regionalen Nahverkehrsplanes wurden einzelne Maßnahmen planerisch vertieft und ihre Ergebnisse in den Nahverkehrsplan-Entwurf eingearbeitet:

 

a)   Liniennetzalternative zu einer altstadtnahen Donauquerung (Maßnahme 1.2)

 

Aufgrund der umfassenden Diskussion um die Notwendigkeit eines Brückenneubaus als Ersatz für die Steinerne Brücke, die dem ÖPNV nicht mehr zur Verfügung steht, wurde die Verwaltung 2006 beauftragt, im Rahmen der Nahverkehrsplanung nochmals zu prüfen, „ob ein Liniennetz ohne altstadtnahe Donauquerung entwickelt werden kann, das in seiner Qualität einem Netz mit altstadtnaher Donauquerung gleichwertig ist“ (vgl. Beschluss vom 21.11.2006). Die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Untersuchung „Liniennetzalternative zu einer altstadtnahen Donauquerung – verkehrliche und ökonomische Untersuchung“ wurden dem Ausschuss in der Sitzung am 14.10.2008 zur Kenntnis gebracht: Hierbei wurde deutlich, dass für das von der Sperrung der Steinernen Brücke betroffene ÖPNV-Angebot (die Sperrung trat zum 1.8.2008 in Kraft) keine Lösung gefunden werden kann, die der bis Anfang 2008 bestehenden Situation oder einer Situation mit altstadtnaher Donauquerung gleichwertig wäre; möglich ist lediglich eine Annäherung an eine gleichwertige Lösung, die allerdings große Finanzierungsanstrengungen erfordert. Allein schon die bloße dauerhafte „Umleitung“ der Linien über die Nibelungenbrücke löst hohe betriebliche Mehrkosten aus, die in Verbindung mit den zu erwartenden Fahrgastverlusten zu einem Defizit in Höhe von 715.000 € pro Jahr führen. Zusätzliche angebotsseitige Kompensationsmaßnahmen zur Vermeidung des Fahrgastverlustes würden weitere, überproportionale hohe Kosten auslösen, die das Defizit trotz Fahrgastrückgewinn auf bis 1,12 Mio. €/Jahr erhöhen. Ebenso wurde deutlich, dass diese Annäherung an eine gleichwertige Lösung nur für verkehrliche Aspekte gilt (Fahrgastsicht); durch die bei der Liniennetzalternative gebündelte Führung der Buslinien über den umwegsbedingten Donauübergang Nibelungenbrücke käme es unvermeidlich auch zu einer Änderung der Erreichbarkeitsqualitäten innerhalb des Stadtgebietes, die zu Lasten der Einkaufsbereiche der westlichen Altstadt gehen würde.

 

Bzgl. der dauerhaften Lösung für die bisher über die Steinerne Brücke geführten Buslinien hält der Planungsausschuss deshalb mehrheitlich eine altstadtnahe Donauquerung für unverzichtbar; ebenso hat er sich aus stadtentwicklungspolitischer Sicht für die Sicherstellung einer schnellen Erreichbarkeit der westlichen Altstadt aus den nördlichen Stadtgebieten und den nördlich angrenzenden Landkreisgemeinden ausgesprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die bisher untersuchten Varianten einer altstadtnahen Donauquerung zu vertiefen und einen realisierbaren Vorschlag vorzulegen. In einem weiteren Beschluss wurde die Verwaltung hierzu mit der Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs in Abstimmung mit der UNESCO beauftragt.

 

b)   Machbarkeitsstudie für eine zentrale Omnibushaltestelle im Bereich der Universität (Maßnahme 2.3)

 

An Universität und Hochschule Regensburg wird für die nächsten Jahre ein weiterer deutlicher Anstieg der Studentenzahlen erwartet. Insbesondere das Zusammenfallen von zwei Abiturjahrgängen durch die G8-Umstellung wird 2011 für einen sprunghaften Anstieg sorgen. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen sind Universität und Hochschule dabei, eine städtebauliche Rahmenkonzeption zu erarbeiten, die mittel- bis langfristige Entwicklungen auf den Ebenen Bau, Verkehr und Landschaftsarchitektur aufzeigt. Um hierbei zeitnah eine Lösung für die im Bereich der ÖPNV-Erschließung bestehenden infrastrukturellen Mängel unter den beteiligten Akteuren abzustimmen, wurde zeitgleich gemeinsam vom Staatlichen Bauamt, Regensburger Verkehrsverbund (RVV) und Stadt Regensburg eine Machbarkeitsstudie für eine zentrale Omnibushaltestelle an der Universität erarbeitet, die in der Lage ist, die universitätsbezogenen Verkehre leistungsfähig und in einer für den Fahrgast attraktiven Weise abzuwickeln. Mit der - unter Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben für den westlich des Universitätskomplexes gelegenen Standort - erarbeiteten Vorzugsvariante wurden zugleich die im Maßnahmenkonzeptentwurf des Nahverkehrsplanes benannten verkehrlichen Anforderungen konkretisiert.

Die Universität bzw. das Staatliche Bauamt Regensburg beabsichtigt, auf Basis des Ergebnisses der Machbarkeitsuntersuchung einen städtebaulichen Wettbewerb für das betreffende Gelände durchzuführen und strebt eine zeitnahe Umsetzung der baulichen Maßnahmen an.

 

c) Regionaler Verknüpfungspunkt am Hauptbahnhof / ZOB (Maßnahme 2.1)

 

Die Aufwertung des regionalen Verknüpfungspunktes am Hauptbahnhof durch Schaffung eines zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), der den Stadtverkehr mit dem Regionalbusverkehr und mit dem SPNV und dem SPFV verbindet, ist eines der wichtigsten Projekte für die Weiterentwicklung des ÖPNV im gesamten Nahverkehrsraum (über die derzeit bestehenden Mängel wurde im Ausschuss bereits mehrfach berichtet). Im Zuge der Standortplanung für das Regensburger Kongresszentrum am Standort Keplerareal, die den bestehenden Bustreff Albertstraße berührt, wurden aktuell auch planerischen Überlegungen zur ZOB eingeleitet.

 

Aufgrund der Bedeutung des ZOB für den Stadt-, aber auch für den Regionalbusverkehr sind die Planungen hierfür – auch für den Falle, dass das RKK am Standort Keplerareal nicht weiterverfolgt wird – zeitnah weiter zu konkretisieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass die hohe, ab 2010 durch das System „Regensburg Stern“ eingeführte Beförderungsqualität im SPNV attraktiv mit dem Busverkehr verknüpft und dort fortgesetzt werden kann (Anspruch: „Fahren im System“).

 

3.6 Kooperation von Stadt- und Regionalverkehr

 

Stadt- und Regionalbusverkehr sind seit Bestehen des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) ab den 1980er Jahren eng zusammengewachsen. Grundsätzlich besitzt das Stadtbusnetz für die Fahrbeziehungen aus der Region eine wichtige Feinverteilungsfunktion auf die einzelnen Ziele im Stadtgebiet. Andererseits übernehmen aber auch mehrere Regionalbuslinien bestimmte Verkehrsfunktionen innerhalb des Stadtgebietes (z.B. Linie 5 für die Relation Schwabelweis-Hauptbahnhof, Linie 13 für die Relation Steinweg-Altstadt, wenn derzeit auch umwegig). Das Tarifangebot des RVV sichert eine übergreifende Nutzung aller ÖPNV-Angebote (inkl. des SPNV) für den Fahrgast ab.

 

Um die wechselseitigen Vorteile der Kooperation von Regional- und Stadtverkehr weiter zu stärken und auszubauen, sind aus städtischer Sicht in den Entwicklungskonzepten von Region und Stadt folgende Maßnahmen von Bedeutung:

-          Regionaler Verknüpfungspunkt Regensburg Hauptbahnhof als wichtigste Übergangsstelle vom SPNV und Regionalbusverkehr auf den Stadtbusverkehr,

-          Schaffung einer altstadtnahen Ersatztrasse für die von der Sperrung der Steinernen Brücke betroffenen Buslinien,

-          Einrichtung des SPNV-Haltepunkts Regensburg Gewerbepark/Walhallastraße und dessen Verknüpfung mit der Linie 5 Richtung DEZ,

-          Einbindung ausgewählter Regionalbuslinien in das Lichtsignalanlagen-Beschleunigungssystem der Stadt,

-          Einbeziehung der Regionalbuslinien in das System der Dynamischen Fahrgastinformation (DFI) an städtischen Haltestellen,

-          Ausweitung des Nachtschwärmerangebotes auf die Nächte Freitag/Samstag und ggf. vor Wochenfeiertagen,

-          Verbesserung der Information für die Fahrgäste in Bezug auf den Gesamt-Nahverkehrsraum.

 

 

4. Umsetzung und Finanzierung

 

Der Planungshorizont des Regionalen Nahverkehrsplanes ist das Jahr 2015, das zugleich als Geltungsdauer und Umsetzungshorizont des Plans anzusehen ist. Bzgl. der Verbindlichkeit und Realisierungsorientierung ist grundsätzlich die Untergliederung in „Maßnahmen“ (unmittelbare Umsetzung im Geltungszeitraum) und „Planungsprojekte“ (planerische Konkretisierung und Entscheidungsfindung im Geltungszeitraum, ggf. auch Umsetzung im Geltungszeitraum) zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist festzulegen, mit welcher Priorität die Maßnahmen und Planungsprojekte anzugehen sind. Als Maßstab hierfür wurde im Entwicklungskonzept für das Stadtgebiet im Kapitel 8.6 die zu erwartende Wirksamkeit auf die Fahrgastnachfrage und die Kundenbindung zu Grunde gelegt.

In der Priorität ganz oben stehen somit die Vorhaben, die den Ausbau der Beförderungskapazität und der hierfür zu schaffenden infrastrukturellen Voraussetzung zum Gegenstand haben (auf den unter 3.4 ausgeführten Zusammenhang zwischen der Schaffung des Regionalen Verknüpfungspunkts/der ZOB am Hauptbahnhof und die damit verbundene Optimierungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für das betriebliche Angebot sei verwiesen). Als zweiter, hoch priorisierter Schwerpunkt sind die Vorhaben eingestuft, mit denen - im Sinne von „Zukunftsinvestitionen“ - das ÖPNV-System in einem kontinuierlichen Prozess für die Anforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, ertüchtigt werden soll. Zu nennen ist hier v.a. der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen, der erst nach Umsetzung eines mehrjährigen Programms für eine wirksame Systemaufwertung sorgen wird. Quasi als Voraussetzung für den Erfolg der vorgenannten Maßnahmen für das Gesamt-ÖPNV-System – und somit zugleich als dritter, hoch priorisierter Schwerpunkt – ist die alsbaldige Schaffung der altstadtnahen Ersatztrasse einzustufen, zumal ihr dauerhaftes Fehlen neben deutlichen Fahrgastrückgängen zugleich auch einen Großteil finanzieller Mittel für den umwegsbedingten betrieblichen Aufwand binden würde, die den Gestaltungsspielraum für die Umsetzung des Nahverkehrsplans insgesamt stark einschränken würde.

 

Für die Umsetzung der Vorhaben, insbesondere der Planungsprojekte, die eine wirksame Weiterentwicklung des ÖPNV sowohl im betrieblichen Bereich (v.a. Handlungsfeld 1) als auch im infrastrukturellen Bereich (v.a. Handlungsfelder 2-4) zum Gegenstand haben, sind größere Finanzierungsanstrengungen erforderlich. Für die Planungsprojekte im Bereich der Verkehrsleistung (Handlungsfeld 1) werden die Wirtschaftlichkeit und der ggf. entstehende Finanzierungsbedarf im Zuge der planerischen Konkretisierung in der Umsetzungsphase des Nahverkehrsplans ermittelt. Die Ergebnisse dieser Planungen werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Vorhaben im infrastrukturellen Bereich fallen größtenteils unter den Förderbereich des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG), das jeweils eine ca. 75%-Förderung bzgl. der zuwendungsfähigen Kosten erwarten lässt. Die im Kontext mit dem Gesamt-ÖPNV-System stehende grundsätzliche Erforderlichkeit dieser Vorhaben dürfte über die durchgeführte Nahverkehrsplanung ausreichend nachgewiesen sein. Im Einzelfall kann auch eine vertiefende Nutzen-Kosten-Betrachtung erforderlich sein (zu den Varianten der Ersatzbrücken liegt diese bereits vor).

 

Ungeachtet dessen stehen alle Maßnahmen und Projekte, die im regionalen Nahverkehrsplan genannt sind, unter Finanzierungsvorbehalt. Die Nennung einer Maßnahme oder eines Projektes im Nahverkehrsplan sagt lediglich aus, dass diese aus Sicht des Aufgabenträgers im Sinne der öffentlichen Verkehrsinteressen für erforderlich angesehen werden. Für die definitive Umsetzung sind jeweils weitere Maßnahmenbeschlüsse in den Gremien des Aufgabenträgers oder in den Gremien des Verkehrsbetriebs erforderlich.

 

5. Weiteres Vorgehen bis Planungsabschluss

 

Der erarbeitete Stand des Regionalen Nahverkehrsplanes wird im Zeitraum November 2009 allen an der Planaufstellung beteiligten Akteuren des regionalen Nahverkehrsraums im Rahmen des Beteiligungsprozesses noch einmal zur Kenntnis gegeben, verbunden mit der Möglichkeit, abschließend zu den Planaussagen Stellung zu nehmen. Innerhalb dieses Zeitraums wird am 24.11.09 im Rahmen des Symposiums „Forum Regionaler Nahverkehrsplan“ durch die Gutachter gemeinsam mit den Vertretern der projektbegleitenden Arbeitsgruppe noch einmal über die Planinhalte informiert.

 

Nach Ablauf dieser Phase ist – vorbehaltlich einer eventuellen nochmaligen Überarbeitung – der Regionale Nahverkehrsplan beschlussreif und wird dem Stadtrat der Stadt Regensburg zum Beschluss vorgelegt. Der Plan wird dabei vom Stadtrat für das Teilgebiet der Stadt Regensburg unter gleichzeitiger Zustimmung zu den Planaussagen, die den Teilbereich der Region betreffen, zu beschließen sein. Hierfür wird aktuell ein für die acht beteiligten Aufgabenträger einheitlicher Vorschlag für den Beschlusstext erarbeitet und mit der Regierung der Oberpfalz und der Regierung von Niederbayern abgestimmt.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

1.      Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung sowie den erarbeiteten Stand des Entwurfs des Regionalen Nahverkehrsplans Regensburg zur Kenntnis.

2.      Nach der abschließenden Beteiligungsphase ist der Regionale Nahverkehrsplan dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Entwicklungskonzept für das Stadtgebiet (Auszug aus dem Entwurf Regionaler Nahverkehrsplan Regensburg inkl. 3 Karten)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus RNVP-Endbericht_Kapitel 8_Entwicklungskonzept Stadtgebiet (2788 KB)    
Anlage 2 2 Karte 27 (817 KB)    
Anlage 3 3 Karte 28 (809 KB)    
Anlage 4 4 Karte 29 (832 KB)