Sachverhalt: Wie auch in den vergangenen Jahren wird der
Beteiligungsbericht der Stadt Regensburg vorgelegt. Der Beteiligungsbericht hat
sich in der praktischen Anwendung als nützliches Kompendium erwiesen, das dem
Stadtrat und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen und
umfassenden Einblick über alle relevanten Unternehmensbeteiligungen der Stadt
ermöglicht. Er kann auch unter der städtischen Homepage www.regensburg.de im Internet abgerufen
werden. Gemäß Art. 94 Abs. 3, S. 2 der Gemeindeordnung (GO) des
Freistaates Bayern soll der Beteiligungsbericht insbesondere Angaben über den
öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der
Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder der
geschäftsführenden Organe sowie die Ertragslage und die Kreditaufnahme
enthalten. Der Beteiligungsbericht ging in seinem Informationsgehalt seit jeher
über die Vorgaben der Gemeindeordnung hinaus. Seit dem Beteiligungsbericht 2004
werden auch die Lageberichte im Auszug wiedergegeben, die i.d.R. einen Ausblick
auf das laufende Geschäftsjahr enthalten. Zudem werden seit dem Bericht 2007
auch ausgewählte Kennzahlen abgebildet. Anlage: Beteiligungsbericht 2008 Der Ausschuss beschließt: Von dem vorgelegten Bericht wird Kenntnis genommen. |
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