Vorlage - VO/09/4934/SK3  

 
 
Betreff: Betrauung der RVV GmbH&CoKG und RVB GmbH und der REBUS GmbH nach europarechtlichen Vorschriften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Beteiligungsmanagement u. -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
17.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Am 3. Dezember d. J. tritt die EG-Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrs­dienste auf Schiene und Straße in Kraft und gilt damit unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.

 

Diese Verordnung regelt, inwieweit und in welcher Form die öffentliche Hand als Aufgabenträger für den ÖPNV unter Einhaltung des europäischen Gemeinschaftsrechts in den öffentlichen Personennahverkehr eingreifen darf, wenn sie Verbesserungen erreichen will, die durch Angebot und Nachfrage allein nicht finanzierbar wären und deshalb finanzielle Ausgleichsleistungen zur Erfüllung dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gewährt.

 

Regelungsinhalt sind sowohl vergaberechtliche als auch beihilferechtliche Vorschriften. Beihilferechtlich gilt, dass Ausgleichszahlungen durch die öffentliche Hand auch nach der neuen Verordnung zulässig bleiben, wobei eine sehr hohe Transparenz gefordert wird. Vergaberechtlich sind für bestehende Verkehrsdurchführungsverträge Übergangsfristen von maximal 10 Jahren vorgesehen.

 

Zur Klärung der Rechtsfolgen der neuen EU-Verordnung für Stadt und Landkreis wurde im März d. J. ein Gutachten vergeben, das die europarechtlichen Auswirkungen sowie die damit verbundenen erforderlichen Maßnahmen in Stadt und Landkreis Regensburg zum Gegenstand hatte. Vorgaben waren dabei u.a., ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit bei der Vergabe und Finanzierung der Verkehrsleistungen zu gewährleisten, die europarechtlichen Anforderungen einzuhalten, die europarechtskonforme Sicherstellung des ÖPNV über den 03.12.2009 hinaus, die Erhaltung der derzeitigen Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG sowie die Erhaltung des Querverbunds bei der Stadt Regensburg.

 

Das Gutachten kommt im Ergebnis zu der Feststellung, dass die Strukturen im Raum Regensburg, die historisch gewachsen sind, hinsichtlich der europarechtlichen Vorgaben, die von einem Trennungsprinzip Besteller und Hersteller geprägt sind, verbesserungsfähig sind. Betriebsführer ist aufgrund von Betriebsübertragungen seit 1984 der RVV. Dies führt seit 1992 zu wesentlich höheren Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr.

 

Gemeinsam mit dem Gutachter kamen Stadt und Landkreis nun zu dem Ergebnis, die vorhandenen Strukturen bis zur Klärung der Frage, wie sich die genannten Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr in den nächsten Jahren entwickeln werden, unverändert zu belassen und eine Betrauung der für die Stadt und den Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen (RVV GmbH & Co. KG, GFN GmbH, RVB GmbH und REBUS GmbH) nach den Kriterien der sog. Altmark-Trans-Rechtsprechung des EuGH nach bisherigem Recht und einer bereits auf die Verordnung 1370/2007 zugeschnittenen Finanzierung vorzuschlagen. Im Falle Altmark-Trans hat der EuGH festgestellt, dass der für die Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse gewährte Ausgleich dann keine unzulässige Beihilfe darstellt, wenn eine Betrauung vorliegt, der gewährte Ausgleich objektiv und transparent festgelegt ist, keine Überkompensierung vorliegt und der finanzielle Ausgleich auf Kosten beruht, die ein durchschnittlich gut geführtes Unternehmen hätte.

 

Eine absolut rechtssichere Lösung gibt es anbetrachts der neuen europarechtlichen Situation und der noch ausstehenden Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften nicht, wenn Finanzierungsbeiträge (Querverbund und § 45a-PBefG-Ausgleich) zum Betrieb des ÖPNV in derzeitiger Höhe nicht in Frage gestellt werden sollen. Die Aufgabenträger werden die Finanzierung an Art. 6 EU-VO und den im Anhang aufgestellten Regeln für die Gewährung einer Ausgleichsleistung für die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ausrichten.

 

Der beigefügte Entwurf eines Betrauungsbeschlusses (Anlage) befindet sich derzeit noch in Abstimmung mit den Beteiligten und dem Beratungsunternehmen. Insbesondere redaktionelle Änderungen sind noch möglich. Anlagen werden noch erarbeitet.

 

Der Entwurf sieht vor, Herrn Oberbürgermeister und Herrn Landrat zu ermächtigen, für die jeweiligen Aufgabenträger mit den Unternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu schließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt /

der Stadtrat beschließt:

 

1.        Die RVV GmbH & Co KG, die RVB GmbH, die REBUS GmbH und die GFN GmbH werden mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zur Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz beruhenden öffentlichen Personennahverkehrs in dem Gebiet der Stadt Regensburg und des Landkreises Regensburg gemäß dem Betrauungsvorschlag vom 06.11.2009 betraut, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.        Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in Ausführung des Betrauungsbeschlusses zusammen mit dem Landrat des Landkreises Regensburg und mit den in der Gruppe der betrauten Unternehmen zusammengefassten Verkehrsunternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag abzuschließen.

 

Anlage: Betrauungsvorschlag

 

Anlage: Betrauungsvorschlag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 STR 26.11. endg_Entwurf_Betrauung_Regensburg (77 KB)