Vorlage - VO/10/5279/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 I/V, nördlich der Hunsrückstraße mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 29 I/III, Hunsrückstraße;
- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/öffentl.Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
20.04.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Der vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 14.10.2008 zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan Nr. 29 I/V mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 29 I / III wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 25.03.2009 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 16.03.2009 bis 03.04.2009 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 02.03.2009 bis 03.04.2009 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Bebauungsplan-Entwurf gehört.

 

Folgende Beiträge bzw. Stellungnahmen gingen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ein:

 

 

 


Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Informationsveranstaltung) am 25.03.2009:

 

 

Nr. 1 .:

 

Antragsteller:

Redebeitrag

Herr Hermers

Hunsrückstraße 24

93057 Regensburg

 

Anregungen:

Die geplante Bebauung liegt von der Orientierung her äußerst ungünstig (Nordhang) und bekommt im Winter kaum Sonne durch die gegenüberliegende viergeschossige Bebauung.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die geplante Bebauung ist mit 4 Nord – Süd gerichteten Reihenhausstangen und einer entsprechenden Ost – Westorientierung der einzelnen Gebäude vorgesehen, was städtebaulich Sinn macht. Dabei sind zwar die Erdgeschossbereiche aufgrund der Hanglage und der bestehenden Bebauung in den Wintermonaten gegebenenfalls verschattet, aber in den Obergeschossbereichen ist auch hier eine ausreichende Besonnung möglich.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr. 2 .:

 

Antragsteller:

Redebeitrag

Herr Mühlbauer

Hunsrückstraße 8

93057 Regensburg

 

Anregungen:

In der Umgebungsbebauung am Sallerner Berg sind lauter Satteldachhäuser mit einer Dachneigung von 28° bis 45° vorhanden. Warum will man hier nun unbedingt Gebäude mit Flachdächern errichten?

Wir sind Teileigentümer des bestehenden Garagenhofes im Westen. Kann man hier zukünftig noch die Außenfassade vom Nachbargrundstück aus streichen?

Gibt es schon Überlegungen, wie die Baustellenzu- bzw. Ausfahrt organisiert wird, da die Verkehrsabwicklung derzeit schon schwierig ist mit den vielen Bussen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Auf Wunsch des Investors ist hier eine Flachdachbebauung vorgesehen. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an der vorhandenen Bebauung. Die Art der Dachform wurde im Rahmen der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes nochmals mit dem Investor diskutiert und dann im Entwurf zugunsten der Ökologie bzw. einer möglichen Regenrückhaltung durch Dachbegrünung als Flachdach festgelegt. Die gewählte Dachform ist außerdem aufgrund ihrer geringeren Höhe für die Hangbebauung besser geeignet als eine Satteldachform.

Für den bestehenden Garagenhof muss es auch in Zukunft eine entsprechende Möglichkeit geben die Außenfassade zu streichen. Näheres regelt das bürgerliche Gesetzbuch. In der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wurde ferner zwischenzeitlich an der Grundstücksgrenze überwiegend ein Gehweg vorgesehen, so dass entsprechende Unterhaltsarbeiten jederzeit möglich sind.

Bezüglich der Baustellenzu- bzw. Ausfahrten gibt es in diesem frühen Planungsstadium noch keine Überlegungen. Im Rahmen der Bauausführung ist eine möglichst reibungslose Verkehrsabwicklung zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr. 3.:

 

Antragsteller:

Redebeitrag

Herr Mühlbauer

Hunsrückstraße 8

93057 Regensburg

 

Anregungen:

Im Bereich der Hunsrückstraße bzw. im Reichen Winkel gab es vor Jahren einen Erdfall in der Straße, bei dem ein Auto im Boden versunken ist. Der Untergrund ist also sehr schwierig und es werden in diesem Bereich keine Versickerungen von städtischer Seite zugelassen. Sind hier Baugrunduntersuchungen vorgesehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Im Vorfeld der Bauleitplanung wurde bereits ein entsprechendes Baugrundgutachten erstellt. Anzeichen von Hohlräumen im Untergrund auf dem Grundstück (z. B. oberflächennahe Erdmulden o. ä.) wurden hierbei nicht festgestellt. Versickerungen usw. sind in der Satzung nicht zugelassen (Abwasser und Regenwasser ist gem. § 16 der Satzung zum städtischen Mischwasserkanal in der Hunsrückstraße abzuführen).

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

 

 

Es wurden keine weiteren Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 29 I/V im Rahmen der Beteiligung vorgebracht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung endete um 19.30 Uhr.

 


Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (1) BauGB :

 

 

Nr. 1 .:

 

Antragsteller:

REWAG Netz

Postfach 110554

93018 Regensburg

Schreiben vom 09.03.2009

 

Anregungen:

Die Versorgung der Neubauten mit elektrischer Energie, Trinkwasser und Erdgas kann durch Ausbau der im Umgriff bestehenden Netze sichergestellt werden. Die Realisierung der Erdgaserschließung ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit allerdings abhängig vom Anteil der zu versorgenden Einheiten am Gesamtvorhaben.

Aufgrund der geodätischen Höhenlage der Gebäude wird der Einbau einer Druckerhöhungsanlage in die private Trinkwasserinstallation empfohlen.

Die Anordnung der Tiefgarage und die Höhenstaffelung der Gebäude erschwert die Verlegung vorgenannter öffentlicher Versorgungsanlagen-eine Trassenabstimmung ist rechtzeitig vorzunehmen.

Die Ausgleichsfläche B auf Fl. Nr. 758 und 762, Gemarkung Sallern, liegt innerhalb der weiteren Schutzzone (WIIIb) des Wasserschutzgebiets Sallern. Die Einschränkungen und Verbote der Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern sind zu beachten.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Anregungen wurden in die Hinweise zur Bebauungsplansatzung aufgenommen und  werden insofern in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr. 2 .:

 

Antragsteller:

Deutsche Telekom, Netzproduktion

Bajuwarenstraße 4

93053 Regensburg

Schreiben vom 10.03.2009

 

Anregungen:

Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationsanlagen der deutschen Telekom AG.

Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsdienstleistungen ist die Verlegung bzw. Errichtung neuer Telekommunikationsanlagen erforderlich.

Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig vor der Ausschreibung mit dem zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur Regensburg, Bajuwarenstraße 4, 93053 Regensburg, Tel. 0941/707-6620 in Verbindung setzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Diese Anregung wurde im Satzungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 I / V als Hinweis aufgenommen.

 

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr. 3 .:

 

Antragsteller:

RVB (Regensburger Verkehrsbetriebe)

Postfach 110555

93018 Regensburg

Schreiben v. 12.03.2009

 

Anregungen:

Gegen die Änderung des FNP sowie des Bebauungsplanes erheben wir keinerlei Einwände.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass unsere Linien 9 und 70 in der Hunsrückstrasse verkehren. Wir bitten dies bei der Bauplanung zu berücksichtigen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Diese Anregung betrifft nicht direkt den Bebauungsplan. Der Sachverhalt wurde dem Investor mitgeteilt und wird im Rahmen der späteren Bauausführung entsprechend berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr.  4.:

 

Antragsteller:

Bayerisches Landesamt für Umwelt

86177 Augsburg

Schreiben v. 17.03.2009

 

Anregungen:

Umweltbezogene Fachfragen mit überregionaler und landesweiter Bedeutung sind nicht betroffen, es wird keine Stellungnahme abgegeben.

Für Dokumentationszwecke wird um Übersendung des Baugrundgutachtens gebeten

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Das vorliegende Baugrundgutachten wird dem Landesamt zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

Nr.  5.:

 

Antragsteller:

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Abteilung 10-Geologischer Dienst

Hans-Högn-Str. 12

95030 Hof

E-Mail v. 19.03.2009

 

Anregungen:

Am südöstlichen Ende der Hunsrückstraße, am Übergang zur Straße „Im Reichen Winkel“, ereignete sich 1994 ein Erdfall bei dem ein PKW in den Untergrund absackte. „Im Reichen Winkel“ sind zwei Fälle bekannt, bei denen es um 1985 zu Absenkungen von Fundamenten oder Einfahrten kam.

Aufgrund ähnlicher geologischer Verhältnisse im geplanten Bebauungsgebiet sind auch dort Erdfälle oder ähnliche Phänomene die zu einer Gefährdung der Bebauung führen können nicht auszuschließen. Das durchzuführende Baugrundgutachten hat auf diese Fragestellung ein besonderes Augenmerk zu richten.

Ergänzend möchten wir Sie bitten, uns bei Ihnen vorliegende Baugrundgutachten aus dem Gebiet Hunsrückstraße, Rhönstraße, Am Sallerner Berg – Wohnbebauung und Schule – zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Das vorliegende Baugrundgutachten wird dem Landesamt zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr.  6.:

 

Antragsteller:

Wasserwirtschaftsamt Regensburg

Landshuter Str. 59

93053 Regensburg

Schreiben v. 23.03.2009

 

Anregungen:

1.       Sämtliche Bauvorhaben sind vor Bezug an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen, die ausreichende Leistungsfähigkeit der Kanäle ist in eigener Verantwortung der Stadt Regensburg zu überprüfen.

2.       Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind Dachbegrünungen zur Verbesserung der dezentralen Niederschlagswasserentsorgung zu begrüßen.

3.       Eine – zumindest teilweise – Versickerung von Niederschlagswasser breitflächig, über eine geeignete bewachsene Oberbodenschicht wäre wasserwirtschaftlich zweckmäßig und sollte geprüft werden.

4.       Aufgrund der geologischen Situation ist es nicht auszuschließen, dass in diesem Bereich Schichtwasservorkommen auftreten. Ein den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Schutz hierfür liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn bzw. Entwurfsverfassers. Ggf. sind die genauen Verhältnisse im Rahmen einer Baugrunduntersuchung abzuklären. Eine Ableitung von Schichtwasser in die Kanalisation ist nicht zulässig.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Zu 1:  Die Prüfung ist erfolgt – eine ausreichende Leistungsfähigkeit ist gegeben.

Zu 2:  Dachbegrünungen sind in der Satzung des Bebauungsplanentwurfes festgesetzt.

Zu 3:  Versickerung sind aufgrund der vorhandenen Geologie gem. Baugrundgutachten nicht zulässig, dafür sind aber in dem Entwurf zur Satzung explizit Zisternen auf Privatgrundstücken zugelassen.

Zu 4:  Im Vorfeld der Bauleitplanung wurde eine geotechnische Untersuchung des Untergrundes durchgeführt. Grund- und Schichtwasser wurde bei allen Erkundungspunkten bis zur Endteufe nicht angetroffen.

 

Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird entsprochen.

 

 

Nr. 7 .:

 

Antragsteller:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Adolf-Schmetzer-Straße 1

93055 Regensburg

Schreiben v. 03.03.2010

 

Anregungen:

Die archäologische Denkmalpflege erhebt gegen die vorliegenden Planungen eines Baugebietes auf Flurnr. 218/2 und 200/23 Gmgk. Sallern keine Einwände, da Belange der Bodendenkmalpflege dort nicht betroffen sind. Anders stellt es sich bei den Ausgleichflächen dar: die Ausgleichfläche B auf Flurnr. 758 und 762 Gmgk. Sallern liegt im Bereich des Bodendenkmals 6938-0037 – mesolithische Freilandstation und jungsteinzeitliche Siedlung. Dort soll der Oberboden abgeschoben und der Bereich neu aufgeforstet werden. Dieser Maßnahme kann aus unserer Sicht nicht zugestimmt werden, da diese Planung wohl auch an anderer Stelle realisiert werden könnte. Wir bitten dies nochmals zu prüfen. Generell verweisen darauf, dass Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung des Vorhabens zutage kommen, der gesetzlichen Meldepflicht gemäß Art. 8 DSchG unterliegen und deshalb unverzüglich entweder Amt 45.1 oder direkt unserer Behörde bekannt gemacht werden müssen. Zur Vervollständigung unserer Akten und zur weiteren Planung benötigen wir einen Abdruck der Beschlüsse.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Anregung betrifft nicht direkt den Bebauungsplanentwurf, aber die in diesem Zusammenhang geplanten Ausgleichsflächen.

Die o. g. Ausgleichsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Regensburg und wurden zwischenzeitlich entsprechend den Anforderungen der Denkmalpflege sondiert.

Es wurden hierbei keine archäologisch relevanten Befunde festgestellt.

Zudem ist wegen der geringen Tiefe der geplanten Renaturierungsmaßnahmen nicht mit einer Störung evtl. doch vorhandener Bodendenkmäler zu rechnen.

Auf die gesetzliche Meldepflicht wird in den Hinweisen zur Satzung hingewiesen. Die weiteren Beschlüsse werden dem Landesamt für Denkmalpflege zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr. 8 .:

 

Antragsteller:

Regierung der Oberpfalz

93039 Regensburg

Schreiben v. 26.03.2009

 

Anregungen:

Aus landesplanerischer Sicht werden keine Bedenken zu der vorliegenden Bauleitplanung geäußert.

Von Seiten des Sachgebiets 34 (Städtebau) bei der Regierung der Oberpfalz wird auf die Notwendigkeit einer Begründung der Bauleitpläne hingewiesen (§2 a BauGB). Des Weiteren wird die Darstellung von Ausgleichsflächen sowie deren Zuordnung auch auf der Ebene des Flächennutzungsplanes für erforderlich gehalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die erforderliche Begründung liegt mittlerweile vor. Eine Darstellung der Ausgleichsfläche in diesem FNP-Änderungsverfahren ist nicht erforderlich, da diese Darstellung bereits in der 39. FNP-Änderung berücksichtigt wurde.

 

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr. 9 .:

 

Dienststelle:

Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Stadt Regensburg

 

Anregungen:

Der Entwurf der geplanten Änderungen wird mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Diese bezieht sich auf beide Bauleitplan-Ebenen.

Eine bisher öffentliche Grünfläche mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit soll den wirtschaftlichen Interessen eines Bauträgers zur Verfügung gestellt und bebaut werden. Die jetzige Außenbereichslage wird zum Baugebiet.

Für den Umweltbericht und die Bearbeitung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gelten als Bearbeitungsstandard und in Hinblick auf den nötigen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung die einschlägigen bayerischen Leitfäden „Der Umweltbericht in der Praxis“ sowie „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Der Umweltbericht ist sowohl für den Flächennutzungs- als auch für den Bebauungsplan erforderlich.

Nach fachlicher Einschätzung und wegen des unmittelbar geltenden BNatSchG in der aktuellen Fassung ist für den Planungsbereich eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit größer gefasstem Untersuchungsraum als Bestandteil des Umweltberichtes vorzulegen. Artenschutzrechtlich geschützte Vogel-, Kleinsäuger-, Insekten- oder Reptilienarten kommen im engeren und weiteren Umgriff vor. Sie sind durch die Ausweisung des Baugebietes und durch absehbar folgende Nutzungsintensivierungen betroffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes muss alle nötigen Ausgleichsflächen mit umfassen. Das ist derzeit nicht der Fall. Randliche Strukturen sollten nach Möglichkeit erhalten und als solche auch dargestellt werden.

Das Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt (ABSP) stellt für den Bereich Böden mit mittlerer bis hoher Filter- und Pufferfunktion dar. Das Kontaminationsrisiko des Grundwassers ist durchgängig erhöht. Die Flächen haben ebenso vollständig hohe Bedeutung für die Kalt- und Frischluftproduktion. Es besteht ein lokaler Kaltluftabfluss. Regional und lokal bedeutsame Lebensräume sind vorhanden. Das Naherholungspotential der Landschaft ist sehr hoch und diesbezüglich für das Stadtgebiet durchaus eine Besonderheit.

Ob ein vollständiger Bestandsplan aller Gehölze und sonstigen Strukturen vorhanden ist, ist hier nicht bekannt. Er ist vor allem aus Gründen des Schutzes angrenzender Bestände nötig.

Alle vorhandenen Gehölze sind Pflanzverpflichtungen aus dem Bebauungsplan oder sonstige Ausgleichspflanzungen. Damit sind sie unabhängig von Art oder Größe geschützt und bei einer Entfernung erneut auszugleichen. In Absprache mit dem Gartenamt sollte die Detailplanung so optimiert werden, dass von den Bäumen entlang der Hunsrückstraße möglichst viele erhalten werden können.

Die im Umweltbericht genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind in eventuellen städtebaulichen Verträgen oder in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren verbindlich festzusetzen.

Nach Norden bzw. Osten schließen an das vorgesehene Baugebiet Biotop- und Gehölzbestände an. Die Planung ist auf ihren ungestörten Weiterbestand abzustellen. Das erfordert eine Reduzierung der Baukörper bzw. ein deutliches Abrücken von der nördlichen Grundstücksgrenze. Neben den direkten Auswirkungen der Bauarbeiten sind ansonsten schon kurzfristig Konflikte mit angrenzenden Gehölzen wegen Beschattung zu erwarten.

Im nahen Umgriff des künftigen Baugebietes befinden sich zudem Ökokonto- und Ausgleichsflächen der Stadt Regensburg. Auch diese Bestände dürfen nicht gestört oder beeinträchtigt werden und benötigen ausreichenden Abstand.

Das geplante Baugebiet ignoriert die im derzeitigen Landschaftsplan festgesetzte Grenze der Bebauung, die aus landschaftspflegerischen Gründen nicht überschritten werden sollte.

Zum Umweltbericht:

Der Bericht würdigt beim Schutzgut Mensch nicht, dass Freizeit- und Erholungsflächen für die Allgemeinheit zu Gunsten privater kommerzieller Nutzungen entfallen. Für das Schutzgut Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist der Wegfall von freien Flächen für die Natur ebenfalls nicht festgehalten. Bezüglich der Schutzgüter Boden und Wasser wird nicht auf die künftig höhere Versiegelung (Tiefgarage!) und deren Folgen eingegangen.

Es ist eine übersichtliche tabellarische Zusammenstellung der Ausgleichsermittlung mit nachvollziehbarem Lageplan der Flächenkategorien vorzulegen. Derzeit ist keine Prüfung der Flächenansätze möglich. Zur Höhe des festgehaltenen Ausgleichsflächenbedarfes kann deshalb nichts gesagt werden.

Die geplante Lage der potentiellen Ausgleichsflächen Teil A und B wird grundsätzlich akzeptiert. In welcher Größe und Art sie verbindlich zu erbringen sind, ist dagegen noch offen.

Zum Fachbericht für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung:

Es fand keinerlei Abstimmung über den Umgriff des Untersuchungsgebietes oder den Untersuchungsumfang bzw. des zu prüfenden Artenspektrums statt. Offensichtlich wurde nur ein Geländetermin durchgeführt. Das Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt wurde nicht ausgewertet, die Ergebnisse der derzeit neu aufzustellenden Biotopkartierung wurden nicht abgefragt.

Die einschlägige „Oberpfalz-Liste“ der zu untersuchenden Arten wurde nicht verwendet.

Für die Arten der Populationen mit schlechten Erhaltungszuständen sind keine besonderen Maßnahmen genannt. Wie weit der Bericht auf potentielle Betroffenheiten relevanter Arten eingeht, ist nicht bekannt.

Der Bericht ist nach den Forderungen der grundsätzlich zuständigen höheren Naturschutzbehörde zu überarbeiten.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Der Umweltbericht sowie die angesprochene spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurden im Rahmen der Entwurfsausarbeitung der 40. FNP-Änderung bzw. des Bebauungsplanes Nr. 29 I/V nach den o. g. Forderungen überarbeitet und sind in die Begründung aufgenommen worden bzw. liegen dieser als Anlage bei. Die erforderlichen Ausgleichsflächen müssen an die Stadt abgetreten werden. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen usw. werden von der Stadt im Rahmen des städtebaulichen Vertrages vor Satzungsbeschluss geregelt.

 

Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird entsprochen.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 I / V, nördlich der Hunsrückstraße, eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.       Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.       Der Entwurf Nr. 29 I / V ist in seiner Fassung vom 20.04.2010 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.       Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

BP Nr. 29 I/V Satzung

BP Nr. 29 I/V Plan M 1:500

BP Nr. 29 I/V Begründung

BP Nr. 29 I/V Anlage Gutachten saP

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2010-03-26 - BP 29 I-V Satzung mit Grünordnung - Endfassung (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 2 2 BEBAUUNGSPLAN NR. 29 I - V (958 KB)    
Anlage 3 3 2010-03-09 - BP 29 I-V Begründung - Endgültig-HR (4278 KB)    
Anlage 4 4 2010-02-08 - BP 29 I-V Artenschutzgutachten-Anhang 2 (1648 KB)