Vorlage - VO/10/5445/61  

 
 
Betreff: ÖPNV-Anbindung Burgweinting
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
08.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Hintergrund / Aufgabenstellung

 

Um das seit den 1980er Jahren stetig gewachsene Stadtgebiet Burgweinting entsprechend des aktuellen Bedarfs besser in das städtische ÖPNV-System einbinden zu können, ist eine Optimierung der ÖPNV-Erschließung erforderlich. Derzeit wird Burgweinting lediglich von zwei städtischen Linien - Linie 9 und 11 - erschlossen. Zusätzlich bedienen Regionalbuslinien den zentralen Bereich von Burgweinting, von denen die gegenläufigen Linien 30/31 eine größere Bedeutung haben.

 

Die über das Stadtbussystem angebotenen Verbindungen zur Innenstadt sind u.a. gekennzeichnet durch vergleichsweise lange Fahrzeiten (Linie 11 über Universität) oder durch unregelmäßige bzw. nicht dem städtischem Grundangebot entsprechende Taktabstände  (z.B. Linie 9 im 60’-Takt, tw. verdichtet zu 20’-Takt). Hinzu kommt, dass das Neubaugebiet Burgweinting III (entspr. Burgweinting Nord-West I und II) bisher noch nicht durch den ÖPNV erschlossen ist.

 

Über das Spektrum der derzeit bestehenden Defizite wurde der Ausschuss im Zusammenhang mit der Nahverkehrsplanerstellung informiert. Im Zuge der dabei erfolgten Abstimmung zwischen den Regensburger Verkehrsbetrieben (RVB) und Stadt konnte seinerzeit keine definitive Lösung gefunden werden. Der Nahverkehrsplan enthält jedoch ein Planungsprojekt, das für die Optimierung des ÖPNV-Angebots im Stadtbezirk Burgweinting/Harting ein Anforderungsprofil vorgibt.

 

Um nun für Burgweinting ein detailliertes Linien- und Bedienkonzept vorgeben zu können, wurden gemeinsam von RVB und Stadt vier grundsätzlich in Frage kommende Erschließungsvarianten abgestimmt und anhand der nahverkehrsplanerischen, betrieblichen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Kriterien vergleichend bewertet. Da mit der Neuordnung des Buslinienangebots zugleich auch ein größerer, seitens der Stadt zu tragender infrastruktureller Anpassungsbedarf verbunden ist, wurden zusätzlich zu den zwei bereits im Aufsichts-/Verwaltungsrat der RVB im November 2009 erstmals vorgestellten und im selben Gremium im März 2010 der Stadt Regensburg als ÖPNV-Aufgabenträger zur Umsetzung empfohlenen Vorzugsvarianten zwei weitere Varianten einbezogen.

Grundlage für die Variantenfindung und die anschließende verkehrliche Bewertung sind die im Regionalen Nahverkehrsplan Regensburg – insbesondere im Planungsprojekt 1.3.4 „Neuordnung Bereich Burgweinting/Harting“ - beschriebenen Anforderungen.

 

Ziele der ÖPNV-Optimierung sind demnach:

    direkt geführte Verbindung mit Angeboten im 10’-Takt zwischen Burgweinting und Innenstadt insbesondere aus Baugebiet I und unter Einbeziehung der Baugebiete II und III

    Erschließung der Baugebiete II und III

    Beibehaltung der Verbindungen zur Universität/FH/Klinikum; ggf. mit SPNV-Verknüpfung am Haltepunkt Burgweinting

    Möglichkeit der Anbindung der Gewerbe- und Siedlungsgebiete östlich der Bahn und die erforderliche Bedienungshäufigkeit der Verbindung Burgweinting – Harting/ Neutraubling/ BMW (Prüfung).

    Verbindungen innerhalb von Burgweinting – v.a. aus den einzelnen Wohnbereichen zum Ortszentrum/BUZ.

Des Weiteren sind für das Gesamtgebiet, in dem sich durch die verschiedenen Varianten Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf die Erschließungsqualität der berührten Wohn- bzw. Siedlungsgebiete sowie die Verbindungsqualität aus diesen Gebieten zu wichtigen städtischen Zielen (Innenstadt/Universität) zu analysieren. Vor diesem Hintergrund sind v. a. das Kasernenviertel sowie das übrige Stadtgebiet in die Betrachtung einzubeziehen.

 

 

2. Mögliche ÖPNV-Angebotsvarianten (Liniennetz und Bedienung)

 

Folgende Varianten wurden untersucht (siehe Anlage 1/vier Karten):

 

Variante 1:    Hierbei wird eine neue Linie eingeführt, die beginnend in Baugebiet II am SPNV-Haltepunkt Burgweinting über die Obertraublinger Straße ins Baugebiet III und von da weiter über die Markomannenstraße, die Schwaben-, Burgunder- und Alfons-Auer-Straße und die Galgenbergbrücke zum Bustreff Albertstraße geführt wird. Die Linie würde in einem durchgehenden 20-Minuten-Takt vorgehalten. Alle anderen städtischen Linien, die heute das Gebiet bedienen (Linien 2A, 2B, 9 und 11), bleiben in ihrem Verlauf und ihrer Bedienungshäufigkeit unverändert.

 

Variante 2:    Die Variante entspricht im Linienverlauf in großen Teilen der Variante 1, aus der sie als Folgevariante entwickelt wurde. Dabei wird in Burgweinting die neue Linie ab der Friedrich-Viehbacher-Allee über den Langen Weg ins Baugebiet I und von da über eine neu zu errichtende Bustrasse ins Baugebiet III geführt (weiterer Linienweg wie in Variante 1). Im Bereich Burgweinting würde dann die Linie 11 ab der Haltestelle „Friedrich-Viehbacher-Allee“ weiter über die Obertraublinger Straße und die Sophie-Scholl-Straße zum neuen Linienendpunkt Haltestelle „Langer Weg“ geführt werden. Die Bedienungshäufigkeit der Linie 11 wird entsprechend des Verkehrsbedarfs Richtung Universität reduziert (keine Bedienung im Abschnitt Albertstraße-Burgweinting an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen).

 

Variante 3:    Diese Variante basiert ausschließlich auf der Anpassung vorhandener Linien: Linie 2 wird geflügelt: Linie 2A wird statt zum heutigen Linienendpunkt Schwabenstraße (dort verbleibt nur die Linie 2B im 20-Minuten-Takt) nach Burgweinting ins Baugebiet I verlängert, wo sie die Gebietserschließung auf dem Linienweg der heutigen Linie 11 übernimmt. Die Linie 11 wird stattdessen ins Baugebiet II zum SPNV-Haltepunkt Burgweinting geführt. Die Erschließung von Baugebiet III wird schließlich durch die Linie 9 übernommen, die ab der Haltestelle „Friedrich Viehbacher-Allee“ über die Kirchfeldallee, Markomannen- und Bajuwarenstraße sowie den Unterislinger Weg und die Hermann-Geib-Straße zur Innenstadt geführt wird. Die Linie 9 verkehrt dabei im Abschnitt zwischen Innenstadt und SPNV-Haltepunkt Burgweinting ganztags im 20-Minuten-Takt.

 

Variante 4:    Diese Variante konzentriert sich ebenfalls auf die Anpassung vorhandener Linien: Die Erschließung des Baugebiets III wird hierbei aber von der Linie 11 übernommen, die ab Bajuwarenstraße über die Markomannenstraße, Kirchfeldallee, Obertraublinger Straße und Friedrich-Viehbacher-Allee zum neuen Linienendpunkt „SPNV-Haltepunkt Burgweinting“ geführt wird. Linie 2A wird – wie auch in Variante 3 - nach Burgweinting ins Baugebiet I verlängert. Linie 2B verbleibt im Wesentlichen am heutigen Endpunkt, wird allerdings um ein kurzes Linienstück zu einer neu einzurichtenden Haltestelle „Markomannenstraße“ verlängert, um dort mit der Linie 11 verknüpft werden zu können. Linie 9 bleibt unverändert.

 

 

3. Bewertung der Varianten

 

3.1 Verkehrliche Bewertung

 

Alle vier Varianten sind grundsätzlich für die Erschließung von Burgweinting geeignet. Vorteile aller Varianten sind:

    Das Baugebiet III wird ausreichend erschlossen und über eine im städtischen Grundtakt (20-Minuten-Takt in NVZ und HVZ) verkehrende Linie direkt an die Innenstadt angebunden (ca. 920 Einwohner werden neu erschlossen).

    Die Option für eine unproblematische Anpassung des Liniennetzes im Zuge der weiteren Ausdehnung des Baugebietes III Richtung Westen (Burgweinting Nordwest III) ist gegeben.

    Aus allen Baugebieten bestehen Anbindungen in Richtung Ortszentrum Burgweinting (BUZ).

    Der SPNV-Haltepunkt Burgweinting wird von zwei Buslinien angedient.

    Optional ist die im Anforderungsprofil geforderte Anbindung der östlich der Bahnstrecke gelegenen Gewerbegebiete an den SPNV-Haltepunkt – z.B. durch Verlängerung der am Haltepunkt endenden Linien – gegeben (dieses Teilziel wird durch die Varianten selbst noch nicht erfüllt).

 

Im unmittelbaren Vergleich der Varianten untereinander ergeben sich aus verkehrlicher Perspektive allerdings Unterschiede. Im Einzelnen sind folgende Vor- und Nachteile von Bedeutung (siehe hierzu auch Anlage 2/erschlossene Gebiete nach Bedienungszeiten):

 

 

Vorteile

Nachteile

Variante 1

Bereich Burgweinting

    höhere Bedienungshäufigkeit für Baugebiet II

    Baugebiet I bleibt umsteigefrei an die Universität angebunden

 

Bereich Kasernenviertel

    bessere Erschließung für bis zu 3500 Einwohner (davon liegen die Wohnstandorte von ca. 1.500 Einwohnern im Status quo außerhalb des 300-Meter-Einzugsbereichs des ÖPNV-Korridors Landshuterstraße)

 

übriges Stadtgebiet

    keine

Bereich Burgweinting

    unverändert lange Fahrzeit aus Baugebiet I zur Innenstadt

 

 

 

Bereich Kasernenviertel

    keine

 

 

 

 

 

übriges Stadtgebiet

    keine

Variante 2

Bereich Burgweinting

    wie Variante 1

    Baugebiet I erhält zusätzlich eine direkter geführte und damit schnellere Verbindung zur Innenstadt (Fahrzeitverkürzung 7 Min.)

 

 

Bereich Kasernenviertel

    wie Variante 1

 

übriges Stadtgebiet

    keine

 

Bereich Burgweinting

    Wegfall der Verbindung aus Baugebiet I Richtung Universität an Samstagen,  Sonn- und Feiertagen

    Reduktion des Erschließungsgrades und der Bedienungshäufigkeit des östlichen Teils des Baugebietes III

 

Bereich Kasernenviertel

    keine

 

übriges Stadtgebiet

    keine Bedienung des Bereichs „Evangelischer Zentralfriedhof“, Fachhochschule/West und „Franz-Hartl-Straße“ an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen

Variante 3

Bereich Burgweinting

    schnelle Direktverbindung aus Baugebiet I zur Innenstadt (Fahrzeitverkürzung 7 Min)

    umsteigefreie Verbindung von Baugebiet II zur Universität unter Einbeziehung von Verknüpfungsmöglichkeiten zum SPNV-Haltepunkt Burgweinting (Fahrzeitverkürzung 10 Min)

    höherer Erschließungsgrad für Baugebiet II

 

Bereich Kasernenviertel

    Angebotsverdichtung im Korridor „Unterislinger Weg/Hermann-Geib-Straße“ (optionale Bedienung im 10’-Takt in Verbindung mit Linie 3)

 

 

 

 

 

 

 

 

übriges Stadtgebiet

    perspektivisch besteht die Möglichkeit, eine der Linien im Korridor Unterislinger Weg (Linie 3 oder Linie 9) für die Erschließung des Areals Nibelungenkaserne heranzuziehen

Bereich Burgweinting

    keine Direktverbindung mehr aus Baugebiet I zur Universität; hierfür ist Umstieg an der Haltestelle „Friedrich-Viehbacher-Allee“ erforderlich (Fahrzeitverlängerung 10 Min)

    Fahrzeitverlängerung für die Verbindung aus Harting/Neutraubling zur Innenstadt (Fahrzeitverlängerung 9 Min.)

 

 

 

Bereich Kasernenviertel

    Bereich Schwaben-, Burgunder-, und östliche Alfons-Auer-Str. wird nicht zentral erschlossen

    geringfügig reduzierte Bedienung im Bereich Benzstraße in der werktäglichen HVZ und NVZ

    keine zentrale Bedienung des Bereichs Benzstraße in der werk- und samstägigen Schwachverkehrszeit sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen

 

übriges Stadtgebiet

    keine Bedienung des Bereichs „Evangelischer Zentralfriedhof“, „Fachhochschule/West“ in der samstäglichen Schwachverkehrszeit sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen

Variante 4

Bereich Burgweinting

    wie Variante 3

    zusätzlich auch umsteigefreie Verbindung von Baugebiet III zur Universität (Fahrzeitverkürzung gegenüber Variante 1-3 ca. 11 Min.)

 

 

 

 

Bereich Kasernenviertel

    keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

übriges Stadtgebiet

    keine

Bereich Burgweinting

    für die Verbindung aus Baugebiet I zur Universität ist Umstieg an der Haltestelle „Friedrich-Viehbacher-Allee“ erforderlich (Fahrzeitverlängerung 10 Min)

    gegenüber Variante 1 bis 3 etwas längere Fahrzeiten aus Baugebiet III zur Innenstadt

 

Bereich Kasernenviertel

    Bereich Schwaben-, Burgunder-, und östliche Alfons-Auer-Str. wird nicht zentral erschlossen

    Für Verbindung aus Bereich Benzstraße zur Universität ist ein Umstieg an der Haltestelle „Markomannstraße“ erforderlich (Fahrzeitverlängerung 10 Min.)

    stark reduzierte Bedienung im Bereich Benzstraße in der werktäglichen HVZ und NVZ

    keine zentrale Bedienung des Bereichs Benzstraße in der werk- und samstägigen Schwachverkehrszeit sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen

 

übriges Stadtgebiet

    keine

 

Um in Bezug auf den Gesamtbereich die den Einwohnern verfügbare Angebotsqualität beurteilen zu können, wurde eine überschlägige Analyse der Reisezeitgewinne herangezogen. Hierbei werden die Fahrzeiten, die aus den einzelnen Teilräumen für das Erreichen der innerhalb des Stadtgebietes wichtigen Ziele  - Innenstadt und Universität - hinsichtlich ihrer Veränderungen (Fahrzeitverkürzungen oder Fahrzeitverlängerungen/Umsteigezeiten) gegenüber dem Status quo bilanziert und mit den Einwohnerwerten der Teilräume multipliziert. In nachfolgender Tabelle sind diese summarisch dargestellt, wobei bezüglich der Fahrtzielorientierung angenommen wurde, dass 80 % der Einwohner das Ziel Innenstadt und 20 % das Ziel Universität haben.

 

 

Fahrzeitgewinn

80% Innenstadt

20% Universität

Variante 1

18.227 Min.

Variante 2

37.732 Min.

Variante 3

12.107 Min.

Variante 4

23.639 Min.

 

Im Vergleich der Varianten ergeben sich bei Variante 2 die deutlich größten Reisezeitgewinne.

 

Im Grundsatz wird durch die Varianten 1 und 2 eher eine flächenhafte ÖPNV-Erschließung des Stadtgebietes weiter forciert, womit – abgesehen von den Schwachlastzeiten – ein hoher Versorgungsgrad des Stadtgebietes mit ÖPNV-Angeboten bei gleichzeitiger Minimierung des Umsteigeerfordernisses erreicht wird. Der höhere Erschließungsgrad ist dabei vor allem für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen von Vorteil. Variante 3 und teilweise auch Variante 4 betonen demgegenüber eher eine gebündelte bzw. axiale ÖPNV-Erschließung, die einerseits bzgl. des 300-Meter-Einzugsbereichs zwar Erschließungslücken zulässt, im Gegenzug aber auf diesen Achsen höhere Bedienungsdichten anbietet, die bei Fahrgästen (sofern nicht mobilitätseingeschränkt) in der Regel auch einen längeren Zugangsweg zu den Haltestelle in Kauf nehmen lässt. Perspektivisch können damit bessere Voraussetzungen für ein höherwertiges ÖPNV-System, das auf beschleunigungsfähige Achsen angewiesen ist, geschaffen werden.

 

Berücksichtigt werden muss allerdings auch die Eingriffsintensität in das vorhandene ÖPNV-Angebot. In der Regel haben sich auf vorhandenen Linien bei den Fahrgästen feste Nutzungsmuster für bestimmte Verbindungen eingespielt. Änderungen des Linienverlaufs oder der Bedienungszeiträume und Takte würden dann möglicherweise auf wenig Akzeptanz stoßen. Unter diesem Gesichtspunkt haben die Variante 1 und mit Abstand auch die Variante 2 den Vorteil, dass Änderungen im vorhanden Angebot nicht erforderlich sind (Variante 1) oder zumindest gering ausfallen (Variante 2). Die Varianten 3 und 4 greifen deutlich stärker in vorhandene Angebotsstrukturen ein.

 

 

3.2 Betriebliche und wirtschaftliche Bewertung

 

Für die Vorhaltung des betrieblichen Angebotes entsteht in allen Varianten ein Mehraufwand (nachfolgende Angaben von der RVB):

 

 

zusätzlicher Fahrzeugbedarf

(in der NVZ/HVZ)

zusätzliche Fahrplan-km pro Jahr

entstehende Mehrkosten pro Jahr

Variante 1

2 Fahrzeuge

203 Tkm

617 T€

Variante 2

2 Fahrzeuge

180 Tkm

554 T€

Variante 3

2 Fahrzeuge

116 Tkm

416 T€

Variante 4

2 Fahrzeuge

70 Tkm

301 T€

 

Variante 1 weist im Gesamtvergleich die höchsten Betriebskosten auf. In Variante 2 ergeben sich durch die Anpassungen der Linie 11 Einsparungsmöglichkeiten. Demgegenüber sind Variante 3 und 4 deutlich kostengünstiger. Die RVB verweist allerdings darauf, dass die in Variante 3 und 4 vorgesehene Flügelung der Linie 2 (2A, 2B), die hierbei dann an beiden Linienenden erfolgen würde, gegenüber den Fahrgästen schwer darstellbar sein würde und im betrieblichen Ablauf bei Störfällen zu Problemen führen würde.

 

Den Mehrkosten stehen mögliche Mehreinnahmen, die in der Bilanz durch die zusätzliche Fahrten bzw. Fahrgelderlöse erzielt werden können, gegenüber. Schätzungen der RVB zu Folge wurden für die vier Varianten folgende Erwartungswerte ermittelt:

 

 

erwarteter

Fahrgastzugewinn

erwarteter

Mehrerlös(jährlich)

verbleibendes

Defizit (jährlich)

Variante 1

150 FG/Tag

100 T€

517 T€

Variante 2

150 FG/Tag

100 T€

454 T€

Variante 3

75 FG/Tag

50 T€

366 T€

Variante 4

75 FG/Tag

50 T€

251 T€

 

Das ermittelbare hinzuzugewinnende Fahrgastpotenzial in Höhe von150 Fahrgästen pro Tag in Variante 1 und 2 ( bedingt vor allem durch Neuerschließung Burgweinting III und zentrales Kasernenviertel) bzw. 75 Fahrgästen pro Tag in den Varianten 3 und 4 (lediglich Neuerschließung Burgweinting III) scheint vergleichsweise gering. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass in den erschlossenen Gebieten v. a. Burgweinting III (in geringerem Maße auch im Bereich Galgenberg) durch die künftige Siedlungsentwicklung weitere Einwohnerzuwächse folgen werden. Baugebiet III (Burgweinting Nordwest II) wird zusammen mit dem im Westen anschließenden Baugebiet (Burgweinting Nordwest III) insgesamt auf 850 Wohneinheiten anwachsen, was gegenüber heute einem Zuwachs von etwa 1600 Einwohnern entspricht.

 

 

3.3 Infrastrukturelle Bewertung

 

Haltestellen

 

Die Varianten lösen unterschiedlich hohen Anpassungsbedarf bei der Haltestelleninfrastruktur aus. In den Kartendarstellungen der Anlage 1 sind neu einzurichtende bzw. zu verlegende Richtungshaltestellen (eine Haltestelle besteht in der Regel aus zwei gegenüberliegenden Richtungshaltestellen) sowie in der tabellarischen Übersicht in Anlage 3 ersichtlich und in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.

 

 

Anzahl neu einzurichtender bzw. zu verlegender Richtungshaltestellen

davon Anzahl mit Anforderung an die Barrierefreiheit (v. a. Sonderbord, taktiles System)

geschätztes Kostenvolumen für mittelfristige barrierefreie Ausgestaltung

Variante 1

20

16 (18)

ca. 280 T€

Variante 2

26

23

ca. 440 T€

Variante 3

10

10

ca. 195 T€

Variante 4

11

11

ca. 195 T€

 

Die anzupassenden Haltestellen werden zum Zeitpunkt der Angebotseinführung kurzfristig in der Regel nur mit einem Mindeststandard ausgerüstet sein (Mast, Haltestellenschild, Papierkorb, Fahrplan in Zuständigkeit der RVB). Durch bauliche Mindestanpassungen entstehen bei Variante 1 dabei der Stadt Kosten in Höhe von max. 50.000 €. Um aber dem im Nahverkehrsplan definierten Ziel, den ÖPNV in Regensburg sukzessive weitgehend barrierefrei auszugestalten, gerecht werden zu können, ist für die entsprechende Ertüchtigung der neuen Haltestellen seitens der Stadt mittelfristig ein deutlich höherer finanzieller Aufwand erforderlich. Je nach Variante liegt dieser in einem Bereich von 195.000 € bis zu einer in Höhe von 440.000 € (grobe Kostenschätzung siehe obige Tabelle). Sofern die Fahrbahnen im Bereich der Bushaltestelle nicht im Zuge von Straßenbaumaßnahmen ertüchtigt werden, sind je Haltestelle zusätzlich etwa 5-10.000 € zu veranschlagen.

 

Bustrasse durch das Hochwasserrückhaltebecken

 

Voraussetzung für die Umsetzung von Variante 2 ist die Herstellung einer ca. 275 Meter langen Bustrasse durch das Hochwasserrückhaltebecken in Burgweinting, die ein Befahren für Busse ohne Begegnungsverkehr ermöglicht (ansonsten ist die Nutzung lediglich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten). Die Trasse verläuft zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Minervastraße. In den Bebauungsplänen von Baugebiet I und III ist die Trasse berücksichtigt; hier besteht allerdings Anpassungsbedarf. Um die Trasse planungsrechtlich weiter konkretisieren zu können, ist außerdem auch ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Kostenschätzung für die Trasse beläuft sich auf ca. 500.000 €. Die infrastrukturellen Gesamtkosten der Variante 2 belaufen sich damit zusammen mit dem Haltestellenausbaubedarf auf knapp 1 Mio. Euro.

 

 

 

3.4 Auswirkungen auf andere berührte Belange

 

Neben unmittelbar den ÖPNV betreffenden Fragestellungen werden von einzelnen Varianten weitere Belange berührt:

 

In Variante 1 und Variante 2 wird für die Herstellung der Befahrbarkeit der Strecke Schwaben-, Burgunder- und Alfons-Auer-Straße der Wegfall von 20 bis 22 Straßenrandstellplätzen erforderlich. Da in diesen Straßenräumen heute bereits eine hohe Parkraumnutzung besteht, ist mit einer Verlagerung und gleichzeitigen Erhöhung des Parkdrucks in angrenzende Straßen zu rechnen. In geringem Maße ist für die durchlässiger werdende Strecke auch ein Ansteigen des MIV-Durchgangsverkehrs zu erwarten.

 

Durch die in Variante 2 erforderliche Bustrasse durch das Hochwasserrückhaltebecken wird zu einem gewissen Grade die Natur- und Erholungsfunktion des Aubachtals beeinträchtigt. Auch in der auf die Trasse zulaufenden Minervastraße wird sich eine stärker verkehrlich geprägte Situation des Straßenraums ergeben als dies heute der Fall ist. Andererseits hat die Trasse aber für den Radverkehr eine attraktive Verbindungsfunktion (u. a. Umgehung der für Radler derzeit wenig attraktiven Obertraublinger Straße). Bei der weiteren Planung ist auch ein Augenmerk darauf zu legen, dass eine Nutzung durch nicht zugelassene Verkehre wirksam vermieden wird.

 

Mit Variante 3 und 4 sind keine Auswirkungen auf derartige Belange verbunden, zumal sich die Linien überwiegend auf bereits von Buslinien befahrene Strecken beschränken und im Baugebiet III lediglich die ausreichend breite Kirchfeldallee befahren wird.

 

 

3.5 Bewertungsergebnis/Gesamtfazit:

 

Die wichtigste verkehrliche Zielstellung – die Erschließung des Baugebietes Burgweinting III wird durch alle vier Varianten gewährleistet.

 

Aus verkehrlicher Sicht zeichnet sich allerdings ein Vorteil für die Varianten 1 und 2 ab, da hiermit insgesamt deutlich mehr Einwohner neu erschlossen werden können (Kasernenviertel), ein Angebot mit insgesamt sehr geringen Umsteigenotwendigkeiten zum Erreichen städtischer Ziele besteht und auch in den Bestand der vorhandenen Linien nicht (Variante 1) oder nur wenig (Variante 2) eingegriffen wird. Für die im erschlossenen Gesamtgebiet ansässigen Einwohner ergeben sich dabei die höchsten Reisezeitgewinne für Variante 2.

 

Aus betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht sind die Varianten 1 und 2 mit höheren Kosten und auch höheren Defiziten verbunden als Variante 3 und 4. Primärer Planungsansatz der RVB ist aber, möglichst ohne große Eingriffe in das bestehende Liniennetz für zwei Stadtbereiche – Burgweinting und Kasernenviertel - eine angemessene Erschließung gewährleisten zu können. Die Variante 2 erfüllt die definierten Ziele am besten von allen untersuchten Varianten. Die Voraussetzung für die Variante 2 ist aber, dass die Planung und der Bau einer Bustrasse durch das Regenrückhaltebecken zwischen den Bauabschnitten I und III von Burgweinting realisiert wird, was nur mittelfristig umsetzbar sein wird.

 

Aus infrastruktureller Sicht wären hingegen die Varianten 3 und 4 zu bevorzugen, da diese hier den geringsten Anpassungsbedarf auslösen. Der in Variante 1 und v. a. Variante 2 deutlich höhere Aufwand ist allerdings gerechtfertigt, wenn sichergestellt ist, dass das Angebot der neuen Linie von den potenziellen Nutzern gut angenommen wird und damit auch die Dauerhaftigkeit der Linienführung gewährleistet ist.

 

Als Fazit wird empfohlen, Variante 1 als Übergangslösung umzusetzen. Damit kann Burgweinting Bauabschnitt III schnellstmöglich an das Busnetz angebunden werden, ohne dass dabei in das bestehende Liniennetz eingegriffen werden muss. In Vorbereitung auf die verkehrlich und betrieblich bessere, aber zugleich infrastrukturell aufwändigere Variante 2 sollen parallel Planungen und entsprechende Vorbereitungen aufgenommen werden (Planungen, Genehmigungsverfahren, Bürgerinformation usw.)

 

 

 

4. Finanzierung

 

4.1 Angebot

 

Das zusätzliche Leistungsangebot wird rechtlich von der der im Herbst 2009 im Stadtrat beschlossenen Betrauungsvereinbarung abgedeckt, weil das mit Variante 1 und 2 verbundene zusätzliche Fahrplanvolumen innerhalb der vereinbarten 2%-Grenze für Mehrleistungen liegt. Die bei den Varianten 1 und 2 entstehende Unterdeckung wird im SWR-Konzern ausgeglichen.

 

 

 

4.2 Infrastruktur

 

Für die provisorische Herstellung der Haltestellen und sonstige infrastrukturellen Anpassungen der Befahrbarkeit der Strecke Schwaben-, Burgunder-, Alfons-Auer-Straße sind für kurzfristige Maßnahmen 50.000 € an Haushaltsmitteln erforderlich. Für die endgültige Herstellung der Haltestelleninfrastruktur (Neuerrichtung mit barrierefreien Standards) sowie ggf. auch für die Herstellung der Bustrasse durch das Hochwasserrückhaltebecken besteht grundsätzlich die Möglichkeit, hierfür als Gesamtpaket eine Förderung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen. Der mögliche Umfang der Förderung wird nach Konkretisierung mit dem Fördergeber abzustimmen sein.

 

Für die Verlängerung der Fahrstrecke über das Hochwasserschutzbecken hinaus (Variante 2) sind entsprechende Mittel im Haushalt anzumelden.

 

5. Weiteres Vorgehen

 

 

In Abstimmung mit dem RVV sollen rechtzeitig vor der Einführung des ÖPNV-Angebots Bürger und Öffentlichkeit informiert werden (Berichterstattung Medien, Internet, Flyer-Aktion).

 

Etwa ein Jahr nach Einführung der neuen Linie wird gemeinsam von RVB und Stadt zu überprüfen sein, in welchem Grade das neue Angebot von Fahrgästen angenommen wird und ob ggf. punktueller Verbesserungsbedarf in der Linienführung besteht. Unter Würdigung dieser Ergebnisse ist die Entscheidung für die Umsetzung größerer Infrastrukturmaßnahmen – insbesondere der Bau barrierefreier Haltestellen im Korridor Kasernenviertel sowie die für Variante 2 erforderliche Bustrasse durch das Hochwasserrückhaltebecken – zu treffen. Im Stadtrat wird zum gegebenen Zeitpunkt erneut darüber berichtet.

 

Für die infrastrukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung von Burgweinting sind im Haushaltsplan 2010 und im Investitionsprogramm 2009-2013 keine Mittel eingestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen, sofern eine Finanzierung gewährleistet ist, erst zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.             Die Ergebnisse der Variantenprüfung für die ÖPNV-Erschließung von Burgweinting werden zur Kenntnis genommen.

2.             Variante 1 soll möglichst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 als Übergangslösung zur Umsetzung gebracht werden. Die für die Betriebsaufnahme der neuen Buslinie erforderlichen infrastrukturellen Anpassungen sollen – vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln - baldmöglichst umgesetzt werden.

3.             Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen und erforderlichen Genehmigungsverfahren für die Variante 2 einzuleiten.

4.             Die Bürger und Betroffenen sind über die Angebotseinführung zu informieren.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

1.              Liniennetze der Varianten 1, 2, 3 und 4

2.              Variantenvergleich nach Erschließungs- und Bedienungsstatus (Quelle RVB)

3.              Infrastruktureller Anpassungsbedarf (Haltestellen und Bustrasse)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Vier Liniennetzvarianten (komprimierte Darstellung) (1437 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Erschließung Burgweinting-Kasernenviertel Variantenvergleich (280 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Anpassungsbedarf Infrastruktur (53 KB)