Vorlage - VO/10/5449/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die BMW AG, Werk Regensburg
(Änderung der Lackiererei im Gebäude 41.5 in Regensburg, Herbert-Quandt-Allee, durch die Umstellung von Pulverklarlack auf Nassklarlack )
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Umwelt- und Rechtsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
08.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Mit Schreiben vom 12.04.10 beantragte die Bayerische Motorenwerke AG, Werk Regensburg, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der bestehenden Lackiererei im Gebäude 41.5 durch die Umstellung von Pulverklarlack auf Nassklarlack auf dem Grundstück Herbert-Quandt-Allee in Regensburg .Die Umstellung erfolgt, da die höchste Lackqualität nur durch den Einsatz von Nassklarlack zu erzielen ist und darüber hinaus sich die technische Weiterentwicklung allein auf diese Lackart konzentriert. Die Umstellung liegt durch den Einsatz neuer Technik weit unter den zulässigen Grenzwerten der TA Luft.

 

An den beiden Hauptlackierlinien Decklack 3 und Decklack 4 werden daher die vorhandenen Lackierroboter auf Nassapplikation umgerüstet und mit einer entsprechenden Dosiertechnik ausgestattet. Die Materialversorgung erfolgt aus dem bereits vorhandenen Farbversorgungsraum und wird hinsichtlich der Versorgungsleitungen angepaßt.

Die Luft der Lackierkabinen wird über eine Trockenabscheidung unter Verwendung von Steinmehl gereinigt. Aufgrund der hohen Abscheideleistung ist ein 90 prozentiger Umluftbetrieb zur Belüftung der Lackierkabinen möglich. Dies bedeutet, dass nur in einem geringen Umfang primäre Energie zur erneuten Konditionierung der Kabinenluft erforderlich ist. Das bestehende Zu- bzw. Abluftsystem wird weiterhin verwendet. Der 10 prozentige Abluftanteil wird über einen Aufkonzentrator zur Thermischen Abluftreinigung geführt und verbrannt. Für den Betrieb des Trockenabscheidesystems ist die Errichtung von zwei Silos für Steinmehl an der Westfassade des Gebäudes 41.5 erforderlich, alle weiteren Maßnahmen finden im Inneren des Gebäudes statt.

 

Das beantragte Vorhaben ist gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Nr. 5.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

 

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz –Gewerbeaufsichtsamt-, des Amtes für Brand- und Zivilschutz, des Bauordnungsamtes, der Abteilung Ökologie, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft sowie des Sachbereichs technischer Umweltschutz beim Umwelt- und Rechtsamt eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass bei Festsetzung der für erforderlich gehaltenen Auflagen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

 

Das Umwelt- und Rechtsamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei .

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bayerischen Motorenwerke AG, Werk Regensburg, die Genehmigung zur Änderung der Lackiererei im Gebäude 41.5 durch die Umstellung von Pulverklarlack auf Nassklarlack an den beiden Hauptlackierlinien (Decklack 3 und Decklack 4) zu erteilen.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Gr BMW (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)